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Bemessung der Flugstrecke für Ausgleichszahlung


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Hallo zusammen,

 

ich hatte neulich auf einem LH-Flug zu einer Nicht-EU-Destination über 3 Stunden Verspätung und bin dabei, eine Ausgleichszahlung zu beantragen. Es war ein Umsteigeflug, die Verspätung ereignete sich auf dem 2. Segment. Beschreiben wir mal die Strecke als A->B->C. Problem: A-C ist >1500km (400 EUR Ausgleich), B-C ist <1500km (250 EUR Ausgleich).

 

Was gilt nun als Flugverspätung?

 

Und gleich die Frage, ob es bei LH ein Formular dazu gibt und wie sind die Erfahrungen in dieser Sache?

 

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Hallo zusammen,

 

ich hatte neulich auf einem LH-Flug zu einer Nicht-EU-Destination über 3 Stunden Verspätung und bin dabei, eine Ausgleichszahlung zu beantragen. Es war ein Umsteigeflug, die Verspätung ereignete sich auf dem 2. Segment. Beschreiben wir mal die Strecke als A->B->C. Problem: A-C ist >1500km (400 EUR Ausgleich), B-C ist <1500km (250 EUR Ausgleich).

 

Was gilt nun als Flugverspätung?

 

Und gleich die Frage, ob es bei LH ein Formular dazu gibt und wie sind die Erfahrungen in dieser Sache?

 

 

Zu Frage 1: da wurde doch kürzlich entschieden, daß die Verspätung am Ankunftsort zählt; das wäre also C.

Zu Frage 2: http://www.lufthansa.com/de/de/Hilfe-und-Kontakt

Zu Frage 3: Meine Erfahrung ist: Ich habe zunächst per email meinen Anspruch begründet gestellt, daraufhin eine Absage erhalten, da LH der Meinung war, es habe sich um außergewöhnliche Umstände gehalten. Dann habe ich den Vorgang gleich an unseren User-Kollegen STN-EBJ abgegeben, und der hat alles erledigt.

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  • 4 Wochen später...

So, es zählt leider doch nur die Teilstrecke, was hirnrissig ist, aber so ist es nun mal. 250 EUR wurden nach einigem hin und her erstattet. Zuerst hat LH versucht, ein plötzlich eingetretener technisches Problem sei ein außergewöhnlicher Umstand darzustellen. Ein zweites Schreiben mit dem Tenor "ich lasse mir nichts vormachen" war notwendig.

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