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Aktuelles zu WOW air (Island)


voziLsweet

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Da es sich bei dem Flug um einen Flug handelt, der im Gebiet der EU gestartet ist, ist die EU-VO anwendbar. 

Der BGH hat dazu folgendes geschrieben [BGH X ZR 127/11, Urteil vom 07.05.2013]: 

Zitat

Den Fluggästen eines verspäteten [...] Flugs steht ein Ausgleichsanspruch [...] zu, soweit sie infolge der Verspätung ihr individuelles Endziel [hier USA/CAN] mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen. Dies gilt auch, wenn die verspätete Ankunft am Endziel darauf beruht, dass infolge der Flugverspätung ein selbst nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallender oder selbst nicht verspäteter Anschlussflug verpasst wird.

Wobei der Ausgleichsanspruch nur ein Aspekt ist, der Schadensersatzanspruch wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 

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Ohne die Details hier zu kennen: Aber bei einer einheitlichen, durchgehenden Flugbuchung  müssen sie für die Fluggäste, die in Zubringerflügen aus der EU gekommen sind, eine Ausgleichszahlung für die Verspätung vom1.Abflugort bis zum Endziel zahlen.

Ein aktuelles Beispielurteil:

https://www.anwalt.org/neues-urteil-zum-anschlussflug-bei-flugausfaellen-muss-die-gesamtstrecke-entschaedigt-werden/

Gilt nicht für Flug ab Drittstaaten in Verbindung mit Nicht'EU-Airline

 

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Quelle sind Einträge auf Twitter unter dem Hashtag wowairsupport - dort haben mindestens 2 betroffene Personen den Fall mit dem leicht verspäteten AMS-KEF und dem Anschlussverlust Richtung Nordamerika geschrieben, dass einige Leute betroffen waren.

WOW Air hat darauf geantwortet, dass "die Gäste in diesem Fall genug Zeit gehabt hätten, ihren USA-Anschluss zu erreichen". Wer einen Claim einreichen will, hätte die Möglichkeit über die My Booking-Funktion einen Claim zu eröffnen. 

Leider ist zudem WOW Air in Sachen Ausgleichszahlungen (auch bei Auszahlungen betreffend verlorenen Koffern, was bei WOW Air m.E. überdurchschnittlich oft passiert - siehe Twitter & Tripadvisor) sehr träge - erst nach wiederholter Nachfrage auf Twitter oder Facebook kommt oftmals Bewegung in die Sache. Die meisten Claims werden zwar nach wiederholter Nachfrage bestätigt, aber Auszahlungen kommen oft erst nach wiederholten Nachfragen auf Twitter - Dauer bis zur Auszahlung 8-10 Monate. 

Nachdem ich WOW Air auf Twitter bereits seit einem Jahr beobachte, habe ich das Gefühl, dass dies ein Geschäftsprinzip von denen ist - nach einem verärgerten Twitter-Posting (wann kommt endlich mein Geld, der Claim wurde bereits vor 5 Monaten bestätigt ...) geht plötzlich alles ganz schnell und das Geld wird innerhalb von 3-4 Tagen angewiesen. 

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vor 4 Stunden schrieb jubo14:

Da der Flug in AMS, und somit in der EU gestartet ist, muss sich die Airline der EU-VO unterwerfen.
Sollten sie es nicht wollen, dürfen sie schlicht kein Flüge verkaufen!

Ich bin mal gespannt wie groß der Ärger wird, der da auf WOW zukommt.

Was wäre denn bei einem Flug USA-KEF-EU bei einer Verspätung des ersten Segments?

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Dann gäbe es nichts nach EU-261. 

Erst wenn das zweite Leg sich verspätet fällt es in den Bereich der EU-261.

Zitat

Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für Passagiere von Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Flügen, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durchgeführt werden und die EU als Ziel haben. Keine Anwendung findet sie hingegen auf Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Fluglinien in die EU.

 

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vor 24 Minuten schrieb chris_flyer:

mit in Drittländern registrierten Fluglinien in

die juristen, bitte: ist hiermit dann NICHT die eingangs genannte Erweiterung inkl. Island gefasst? Das fände ich höchst seltsam. 

Mit "Ziel" ist m.E. immer Endziel gemeint, d.h. gebucht ist Drittland    -> EU mit irrelevantem zwischenstop.

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Im EU-Recht ist ein Drittstaat ein Staat, in dem EU-Recht nicht gilt. Staaten, in denen EU-Recht zählen sind das Gemeinschaftsgebiet. Im Zweifel muss man sich den jeweiligen Rechtsakt ansehen. Die EU-VO gilt auch in Island, da Island Mitglied des gemeinsamen Luftverkehrsmarkts ist.
Aus Luftverkehrssicht ist die Schweiz Gemeinschaftsgebiet, weil sie Mitglied im Gemeinsamen Luftverkehrsmarkt ist. Aus Umsatzsteuersicht ist die Schweiz Drittstaat, weil der Gemeinsame Zoll-Kodex nicht in der Schweiz gilt.

Die Formulierung ist unglücklich, anders herum wäre es besser: Startet ein Flug in der EU gilt die Verordnung, unabhängig davon ob es sich um eine EU-Airline handelt oder nicht. Startet ein Flug außerhalb der EU gilt die Verordnung, wenn der Flug von einer, in der EU zugelassenen Fluggesellschaft durchgeführt wird.

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vor einer Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr:

Die EU-VO gilt auch in Island, da Island Mitglied des gemeinsamen Luftverkehrsmarkts ist.

Das ist richtig, seit die Verordnung 2005 in den Anhang des EWR-Abkommens aufgenommen wurde. Dies gilt auch für die anderen EFTA-Staaten Liechtenstein und Norwegen. Die Flughäfen dort und die Luftfahrtunternehmen mit Betriebsgenehmigung eines der genannten Staaten haben, sind „Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaates“ nach Art. 3 der Verordnung bzw. „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft“  gemäß Art. 2 c) der Verordnung.

vor einer Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr:

Aus Luftverkehrssicht ist die Schweiz Gemeinschaftsgebiet, weil sie Mitglied im Gemeinsamen Luftverkehrsmarkt ist.

Das ist bezogen auf das Fluggastrecht nicht richtig. Mit dem Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz über den Luftverkehr ist aber vereinbart, dass auch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch in der Schweiz gilt.

Unproblematisch sind dabei Flüge zwischen der EU und der Schweiz. Herausfordernd ist offenbar nach wie vor die Anspruchsdurchsetzung bei Flügen von einem Drittland in die Schweiz (auch etwa LX Drittland-Schweiz-Deutschland wenn der erste Flug die Ursache gesetzt hat).

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vor 1 Minute schrieb markusmint:

Das ist bezogen auf das Fluggastrecht nicht richtig. Mit dem Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz über den Luftverkehr ist aber vereinbart, dass auch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch in der Schweiz gilt.

So ist das natürlich präziser ausgedrückt.

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vor 9 Minuten schrieb medion:

Gilt sie jetzt oder nicht die Verordnung?  Was kann daran herausfordernd sein???

:) Ja so ist das nunmal in der Juristerei. Argumente finden meist alle Seiten, auch bei völlig gegensätzlichen Meinungen. Welche Argumente vertretbar sind, entscheiden die publizierenden Fachleute (so finde ich, aber vielleicht entscheidet das auch jeder für sich). Verbindlich rechtlich entscheiden können nur die Richter im Einzelfall und die haben nicht immer dieselbe Meinung.

Bei Interesse kannst du dir z.B. die einschlägige Rechtsprechung Schweizer Gerichte inklusive Bundesgericht vornehmen und was deutsche Amtsgerichte zur ausreichenden Publizität der Rechtsprechung des EuGH in der Schweiz halten.

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Irgendwie ist da ein Widerspruch, entweder gibt es keine Präzendenzfälle oder die Rechtslage ist dank zahlreicher Präzedenzfälle so klar, dass regelmässig die Klageeinreichung zur Erledigung führt.fragt. Ohne über die Funktion von Präzedenzfällen in kontinentalen Rechtsystemen groß nachzudenken.

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Heute morgen muss es laut einem User auf Twitter in KEF auch wieder drüber und drunter gegangen sein. Vom rund 1h verspäteten YYZ-KEF haben durch die Passkontrolle in Keflavik mehr als 15 Kanadier ihren Anschlussflug verpasst, obwohl WOW Air die Welle KEF-Europa ebenfalls um rund 1h durch den verspäteten Inbound verschoben hat. 

Nach 6 Stunden Wartezeit (!) im Terminal haben die betroffenen Kunden endlich einen richtige WOW Air-Mitarbeiter im Terminal gefunden, der die Passagiere dann endlich in ein Hotel gebucht hat. 9_9

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Herrlich, ohne Präzzidenzzfällle wäre die EU-Entschädigungsverordnung noch töter als tot. Von Vogelschlag der einfach wieder verschwindet über kranke Mitarbeiter und verhakte Fahrwerke.... NIchts will man wirklich zum Urteil kommen lassen. Und da schließe ich LH und BA ausdrücklich ein.

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skinna.is, ein isländisches Unternehmensportal, hat vorgestern übrigens berichtet, dass WOW Air in finanziellen Schwierigkeiten ist und ein Darlehen über 10 Mrd. ISK (umgerechnet 79 Mio. Euro) benötigt: https://skinna.is/vidskipti/WOW-air-i-fjarhagsvandraedum

Das Geld soll von Björgólfur Thor Björgólfsson, dem reichsten Isländer kommen: https://en.wikipedia.org/wiki/Björgólfur_Thor_Björgólfsson

Der Grund sollen hohe Kosten für die Flottenerweiterung sowie Investitionen wie dem Kauf eines Grundstücks für ein neues Headquarter inklusive "WOW Air Hotel" in Karsnes, einem Stadtteil von Kópavogur sein. Bei Youtube gibt es schon ein entsprechendes Rendering zum geplanten HQ/Hotel: https://www.youtube.com/watch?v=PonRw30PARo

 

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vor 11 Stunden schrieb medion:

Herrlich, ohne Präzzidenzzfällle wäre die EU-Entschädigungsverordnung noch töter als tot. Von Vogelschlag der einfach wieder verschwindet über kranke Mitarbeiter und verhakte Fahrwerke.... NIchts will man wirklich zum Urteil kommen lassen. Und da schließe ich LH und BA ausdrücklich ein.

Tut mir Leid, aber das ist großer Quatsch. Die Verordnung bringt die Gerichte sehr wohl auf Trab und dass sich deutsche und europäische Gerichte vor Urteilen scheuen, erkenne ich nicht. Gerade zu deinen Stichwörtern gibt es zahlreiche Urteile aller Instanzen, die besten Argumentationsstoff für Verbraucher liefern.

Dass Fluggesellschaten nicht von sich aus freudig sofort in jedem Fall auszahlen ist zwar richtig und auch, dass viel mit hanebüchenen Behauptungen gearbeitet wird. Es ist dann aber auch den Betroffenen nicht zu helfen, die meinen, irgendwelche Inkassodienstleister würden ihre Interessen ambitioniert verfolgen und keine eigenen. Bei kritischen Fällen, die auch erstmal als solche erkannt und behandelt werden müssen, kommt man da nicht weit.

Bei Rechtsstreitigkeiten mit Spezialisten (um mit dem materiellen Recht und Prozessrecht und -taktik umgehen zu können, sollte er schon die Anwaltszuassung und Fachkenntnisse haben) auf Verbraucherseite kommen m.E. Fluggesellschaften bedeutend häufiger in die Situation, den Sachverhalt für das Gericht exakt aufklären und Beweis anbieten zu müssen. Auch LH und BA knicken dann oft genug ein, weil sie tatsächlich oft genug im Unrecht sind und die verbraucherfreundliche Verordnung Wirkung zeigt.

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Bei WOW Air brennt zunehmend wirklich die Hütte - auf den letzten 3 Flügen auf YYZ-KEF wurde kein einziger Koffer mitgenommen (das kennen wir ja schon von airberlin...), zusätzlich war gestern morgen YYZ/BWI-KEF in der Ankunft mit über 3h Delay so stark verspätet, dass von beiden ausgebuchten Flügen rund 70-75% der Passagiere ihren Anschluss nach Europa verpasst haben, betroffen waren wohl "etwa 300 Passagiere".

WOW Air hat zwar nach langer Wartezeit Hotels in Reykjavik (City) gestellt haben, aber Umsteigerpassagiere, die gestern morgen KEF-EDI fliegen wollten, wurden einfach auf den KEF-LGW gestern Nachmittag umgebucht - natürlich keinerlei Unterstützungsleistungen für die Passagiere für den Weg von London nach Edinburgh. >:(

Da WOW Air heute morgen ohnehin auf den Flügen von KEF nach Europa 95 bis 100% Auslastung hatte, flog WOW Air einen Zusatzflug (auf A321) nach Paris sowie einen Zusatzflug (auf A320 nach CPH), um die vielen vielen Missconnects von gestern Morgen nach Europa zu bringen. Auf den Zusatzflug KEF-CPH wurden auch alle diejenigen umgebucht, die u.a. nach AMS, BRU, SXF und FRA wollten und keinen Platz heute morgen auf KEF-FRA, BRU, AMS, SXF usw. gefunden haben - laut zahlreichen Twitter-Meldungen soll WOW Air ab Kopenhagen ebenfalls *keine Unterstützungsleistung" angeboten haben. Da sind also gleich sicherlich 120-130 Passagiere in CPH (Missconnects von gestern aus YYZ&BWI), die nicht wissen, wie sie nach BRU, AMS, SXF oder FRA kommen sollen...

Ähnliches ist auch schon auf bei den vielen Missconnect im Sommer auf KEF-BRS passiert - die Umbuchung erfolgte in dem Fall immer auf den Nachmittagsflug KEF-LGW ohne weitere Unterstützung, nach Bristol zu kommen. Die betroffenden Passagiere haben zwar einen Bus von Gatwick nach Bristol versprochen bekommen, der aber durch WOW Air nie bestellt wurde.   

Zusätzlich hat WOW Air mittlerweile die "Marotte", bei drohendem Missconnect in KEF Passagiere bereits am Startflughafen aus dem Flieger abzuladen, damit sich WOW Air die Hotelübernachtung für die Missconnects in KEF spart. So wurden gestern Abend aus dem mit 200/200 ausgebuchten Flug BOS-KEF nach 3h Wartezeit über 150 Umsteiger Richtung Europa "ausgeladen" und auf die nächsten 5 Tage ex BOS umgebucht. 

Auch ab Europa werden bei Verspätungen Richtung KEF in vielen Fällen noch am Gate zahlreiche Passagiere ausgeladen, wenn ein Missconnect in KEF droht. In diesem Fall werden die Personen in vielen Fällen ohne Unterstützungsleistungen auf den nächstmöglichen WOW Air-Flug (z.B. FRA-KEF-BWI) umgebucht - dank Auslastungen von 90 bis 100% kann es dann auch schonmal passieren, dass die Passagiere 3 oder 4 Tage warten dürfen...

Mittlerweile berichten auch zunehmend immer öfter amerikanische Medien über die Probleme bei WOW Air. 

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Nein, auf FRA-KEF-ORD wie auch ORD-KEF-FRA wurde das Preisniveau künstlich erhöht, weil WOW Air auf der Relation die mit Abstand meisten Missconnects seit Aufnahme hatte. Über den teueren Preis will WOW Air wohl erreichen, dass nur noch in Ausnahmefällen FRA-KEF-ORD bzw. ORD-KEF-FRA gebucht wird.

FRA-KEF (planmässige Ankunftszeit 14:20 Uhr) hat in der Regel 30-40min Ankunftsverspätung in Keflavik, während KEF-ORD um 15:05 rausgehen MUSS. Die geplanten 45min Turnaround in Frankfurt sind bei WOW Air mit 218 bzw. 220 Passagieren im A321 nicht zu halten. 

Würde KEF-ORD auf die verspätete FRA-Ankunft warten und entsprechend 30-40min überziehen, geht ORD-KEF mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die verspätete Ankunft + Slotprobleme beim Abflug in ORD mit 1:30-1:40h Delay raus. Die durchschnittliche Abflugsverspätung betrug bisher seit Aufnahme im Frühsommer über 1h ex ORD!

Bei 1:30-1:40h Abflugsdelay in ORD kommt die WOW Air auf ORD-KEF wieder erst um 5:50 - 6:00 Uhr in Keflavik an, während KEF-FRA planmässig um 6:00 startet. In dem Fall müsste wie in der Vergangenheit sehr oft KEF-FRA auf 6:25-6:30 Uhr überzogen werden... und damit hätte WOW Air auch wieder auf FRA-KEF eine Verspätung garantiert, was wiederrum KEF-ORD verspäten würde usw.

Daher ist FRA-KEF-ORD / ORD-KEF-FRA die einzigste Relation, wo nur noch der "Maximalpreis" (ähnlich der Buchungsklasse Y) verkauft wird. 

 

 

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