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Flugzeug Inside-Videos bei Start und Landung eigentlich erlaubt?


Tschentelmän

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

 

mal so by the way - Youtube ist ja voll von den Start- und Landevideos, die Passagiere aus dem Flugzeugfenster heraus aufgenommen haben.

 

Ich würde mich dem gerne mit einem selbst erstellten Video anschließen (bei meinem nächsten Urlaubsflug) - aber ist das überhaupt legal? In den Standardansagen wird man ja immer aufgefordert, elektrische Geräte bei Start und Landung auszuschalten.

 

Andererseits gibt es im Internet auch unzählige Videos direkt aus dem Cockpit - aufgenommen von Piloten selbst oder von kommerziellen Filmteams usw.

 

Was muss ich also Videofilmer beachten? Oder sollte ich es besser lassen, um Ärger zu vermeiden?

 

Wie immer - danke vorab für Hinweise.

 

Tschentelmän

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Diese Ansagen sind ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Heutzutage sind nicht-sendende (!) elektrische Apparate so gut abgeschirmt, dass das gar nix mehr macht. Weil man nicht weiss, was die Leute alles an Bord schleppen "verbietet" man den Gebrauch aber ein Risiko stellt der Gebrauch in keinem Falle dar, das verdeutlicht ja das von Dir gebrachte Beispiel mit den Kamerateams im Cockpit schon.

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Relikt hin oder her - die aktuelle Rechtslage verlangt dennoch, dass solcherlei Geräte bei Start und Landung ausgeschaltet werden müssen.

 

Vgl. §27 Abs. 3 LuftVG

 

 

(3) Der Betrieb von elektronischen Geräten, die nicht als Luftfahrtgerät zugelassen sind und Störungen der Bordelektronik verursachen können, ist in Luftfahrzeugen nicht zulässig. Ausnahmen können durch Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Nr. 7a zugelassen werden, wenn und soweit für den Betrieb von elektronischen Geräten ein besonderes Bedürfnis besteht und dies mit dem Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs vereinbar ist; in der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Luftfahrzeughalter allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.

 

in Verbindung mit §1 LuftEBV

 

 

(1) Ausgenommen von dem Verbot des Betriebs elektronischer Geräte in Luftfahrzeugen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes sind

1. elektronische Geräte aus dem Bereich der Medizintechnik, deren Betrieb zur Aufrechterhaltung, Unterstützung oder Überwachung von Körperfunktionen erforderlich ist, 2. elektronische Geräte, die ausschließlich durch geräteeigene Solarzellen oder Knopfzellen mit Energie versorgt werden und nicht über eine Sendefunktion verfügen, 3. tragbare satellitengestützte Navigations- und Aufzeichnungsgeräte, 4. sonstige elektronische Geräte ohne Sendefunktion wie tragbare Computer, elektronische Informations- und Unterhaltungsgeräte, Geräte zur Foto- und Videoaufzeichnung, soweit sie nicht während des Rollens, des Starts, des Endanflugs und der Landung betrieben werden, und 5.elektronische Geräte mit Sendefunktion, solange das Luftfahrzeug an einer Parkposition steht und die Triebwerke nicht in Betrieb sind.
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Entscheidend sind in diesem Zusammenhang zwei Dinge: erstens von wann die aktuell gültige Version des Gesetztestextes ist (gibt sie den aktuellen Stand der Technik wieder) und ob den Text Juristen oder Ingenieure geschrieben haben. Solange ein "Verbot" wie dieses nicht flächendeckend durchgesetzt wird kann es auch als übervorsichtig und zum versicherungstechnischen Haftungsausschluss im Falle von Zwischenfällen gedacht verstanden werden.

Entgültig entlarven tut sich die Sache mit dem Passus "in der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Luftfahrzeughalter allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen kann": entweder es besteht eine reale Gefahr, dann darf es keinerlei Ausnahmen geben oder das Ganze ist unbedenklich, dann braucht man diese Einschränkung gar nicht.

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Ich würde sagen in erster Linie ist entscheidend, was im im Gesetzestext steht. Alles andere ist "in der Gegend herumphilosophiert" . Das liest sich aber wie so ein Standard-Wischi-Waschi-Paragraph bei dem der Verfasser auf jeden Fall mit dem Poppes zur Wand steht. Nun jede Eventualität oder Ausnahme da mit einfließen zu lassen, wäre wahrscheinlich ein wenig übertrieben, deswegen auch der Rundumschlag.

 

Dazu kommt ja, welches Gerät ist den nun "nicht sendend"? Heutzutage hat ja wirklich jeder MP3-Player, Kamera, ect. pp irgendeine NFC, Bluetooth, WLAN, ect. pp.

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Heutzutage hat ja wirklich jeder MP3-Player, Kamera, ect. pp irgendeine NFC, Bluetooth, WLAN, ect. pp.

 

Bluetooth und W-Lan fallen aufgrund der geringen Sendeleistung schonmal nicht in die Kategorie "sendend", so wie sie hier zu verstehen ist, ein Handy oder ein Rechner mit aktivem Surfstick, die aufgrund des Rumpfes als Faradayischem Käfig wie wild netzsuchend feuern hingegen schon.

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Zur Rechtslage kann ich juristisch nichts beisteuern. Vielleicht ist es auch nur relevant, wie die einzelne Airline dieses auslegt. Bei Cimber Air habe ich es erlebt, dass ein Passagier zwei Reihen vor mir nach der Landung im Hamburg beim Ausrollen sein Handy angeschaltet hat und sofort eine Flugbegleiterin wie eine Rakete von ihrem Sitz aufsprang, zu dem Mann hineilte und sehr nachdrücklich darauf bestanden hat, dass Handy/Smartphone unverzüglich wieder auszustellen. Offensichtlich war das so wichtig, dass sie selbst das Risiko auf sich genommen hat, beim Ausrollen im Flugzeug herumzulaufen. Als das Handy/Smartphone dann wieder heruntergefahren war, standen wir auch fast schon auf der Parkposition. Dieses Vorgehen darf bzgl der allgemeinen Sicherheit jeder selbst interpretieren. Bei Swiss hat mal ein Passagier in der Reihe mir gegenüber bis 10 Sekunden vor dem Start laut (wirklich sehr laut - das ganze Flugzeug muss jetzt über sein Familienleben Bescheid wissen) mit dem Handy telefoniert und niemand von den Flugbegleitern machte irgendwelche Anstalten, diesen Herrn auf das Verbot hinzuweisen. Nunja, es ist halt alles relativ.

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Hmm, Tschentalmän hat sich nicht nach dem flugbetrieblichen Gefährdungspotential (wie klein es auch immer sein mag), sondern nach der Legalität erkundigt. Und da sind die zitierten Fundstellen doch eindeutig.

 

Dass das alltägliche Leben (wie oben beschrieben) aber anders aussieht - darüber müssen wir nicht diskutieren :rolleyes:

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Hmm, Tschentalmän hat sich nicht nach dem flugbetrieblichen Gefährdungspotential (wie klein es auch immer sein mag), sondern nach der Legalität erkundigt. Und da sind die zitierten Fundstellen doch eindeutig.[...]

Nein, im Gegenteil. Der weiter oben zitierte Gummi-Paragraph legt fest, daß als unzulässig geltende Geräte das Kriterium erfüllen müssen, "Störungen der Bordelektronik verursachen [zu] können".
Schlußfolgerung: wie die Praxis beweist, ist das bei digitalen Video-Aufzeichnungsgeräten nicht der Fall. Natürlich sollte jegliche Funkzellen-Suche deaktiviert sein, um Induktionsstörungen mit dem hoffnungslos veralteten amplitudenmodulierten UKW-Sprechfunk ("AM VHF") zu vermeiden. In diesem Zustand ist das Gerät keine potentielle Gefahrenquelle mehr und somit nicht "unzulässig".
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Dass das alltägliche Leben (wie oben beschrieben) aber anders aussieht - darüber müssen wir nicht diskutieren :rolleyes:

 

Für meine Begriffe hat bei der Formulierung auch die Vermeidung von Diskussionen an Bord eine Rolle gespielt, d.h. bevor die Flugbegleiter sich mit Spitzfindigkeiten herumschlagen müssen und bei jedem zweiten Flug der Captain nach hinten geholt werden muss verbietet man einfach erstmal alles. Ob es Sinn macht und technisch stichhaltig ist spielt nach dieser Denke keine Rolle.

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  • 3 Monate später...

Die Abschaffung dieser eindeutig veralteten Regularien ist in Planung, habe ich neulich auch wieder gelesen. Ich drehe meine Videos immer auf Risiko, sprich wenn keiner kommt und mich direkt auffordert die Kamera auszuschalten, tue ich dies auch nicht, selbst nachdem in den Safety-Videos dies gefordert wird! Was wäre eine Welt ohne Take-Off und Landing-Videos??!!

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  • 2 Wochen später...

Nun ja, mein oben geschriebener Kommentar hat eine Negativ-Bewertung erhalten...schade. Ich bin Luftfahrt-Enthusiast und liebe es, in der Luft zu sein! Und wenn ich gerade am Boden bin, liebe ich es, mir Videos anzuschauen, welche das Fliegen zeigen. Ich werde mich weder gegen Crew-Mitglieder stellen, noch bei Aufforderung durch die Kabinenbesatzung das wegpacken der Kamera verweigern. Aber solange dies nicht geschieht bzw. ich durch mein Handeln niemanden störe oder gefährde, werde ich versuchen zu filmen, damit andere und auch ich mich daran erfreuen können.

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Über negative Bewertungen würde ich mir keine Gedanken machen, hier sind einige unterwegs, die damit andere nur ärgern wollen und geziehlt speziellen Leuten negative Bewertungen geben, unabhängig vom Inhalt des posts! Es gibt welche, die finden die Routennews threads unnötig und bewerten dann einfach jeden Beitrag der Leute, die dort was posten, als negativ, das kann man leider nicht verhindern! ich mache übrigends auch gerne solche Videos! (Link in meiner Signatur!)

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Über negative Bewertungen würde ich mir keine Gedanken machen, hier sind einige unterwegs, die damit andere nur ärgern wollen und geziehlt speziellen Leuten negative Bewertungen geben, unabhängig vom Inhalt des posts! Es gibt welche, die finden die Routennews threads unnötig und bewerten dann einfach jeden Beitrag der Leute, die dort was posten, als negativ, das kann man leider nicht verhindern! ich mache übrigends auch gerne solche Videos! (Link in meiner Signatur!)

Ok, danke für die Antwort :)

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  • 2 Wochen später...

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