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BGH schreibt feste Flugzeiten vor


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Der geneigte Verbraucher wird feststellen, dass ihn diese sogenannte "Rechtsprechung" teuer zu stehen kommt.

 

Woher meinen eigentlich alle zu wissen, dass "dem Verbraucher" ein Billigstflug lieber ist, der mit vogelwilden Zeiten und Verläufen durchgeführt wird als einer, der vielleicht 30-40 Euro mehr kostet, der aber auch tatsächlich so stattfindet wie in der Ausschreibung vereinbart?

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Woher meinen eigentlich alle zu wissen, dass "dem Verbraucher" ein Billigstflug lieber ist, der mit vogelwilden Zeiten und Verläufen durchgeführt wird als einer, der vielleicht 30-40 Euro mehr kostet, der aber auch tatsächlich so stattfindet wie in der Ausschreibung vereinbart?

 

Weil einige hier offensichtlich 350,- Euro für eine Woche Antalya all-inclusiv für das Maß aller Dinge halten?

 

Und mal ganz nebenbei, eigentlich stärkt das Urteil ehr die kleinen Flughäfen.

Denn wie schon gesagt, müssen die Zeiten nun verbindlich zu einer Zeit angegeben werden, an denen die Airlines ihre Flugpläne, und somit auch die Slots an den größeren Airports noch überhaupt nicht haben.

Aber an den kleinen Airports?

Wo gibt es dort eine Slot-Problematik?

 

(Ich ducke mich nun schon vorher weg. ;) )

 

Aber wie wahrscheinlich ist es, dass Condor am 23.07.2015 in Kassel-Calden keinen Slot für einen Start um 7:00 Uhr nach Antalya bekommt?

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Für das Klientel gäbe es auch eine ehrliche Lösungsmöglichkeit:

 

"Glücks-Flugreise:

Reisebeginn am 26.5. am Flughafen XY"

 

(Analog zu den "Glücks"-Hotels")

 

Wer bereit ist, sowas zu buchen, muss dann halt damit leben, dass der Flug irgendwann an diesem Tag zwischen 0:00 und 23:59 Uhr losgeht. Ich wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte, der BGH schreibt (zumindest laut Presseerklärung) keine Angabe einer Flugzeit vor, ich wüsste auch nach den bisherigen Informationen, wie das in diesem Urteil gehen sollten, da es hier nur darum ging, dass die Angabe einer Flugzeit durch die AGB für irrelevant erklärt wurde.

 

Und wenn genügend Kunden bereit sind, sich auf sowas einzulassen, wird es auch kommen, wir haben ja Vertragsfreiheit. Die Gefahr, dass es gar keine Flugzeiten bei der Buchung mehr gibt, besteht nicht wirklich, wenn die Flüge feststehen, werden die Veranstalter sie auch nennen, alles andere wäre ja ein Wettbewerbsnachteil.

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Könnte das Urteil nicht einfach zu mehr Ehrlichkeit in den Katalogen & zu unterschiedlichen Angebotsklassen führen? Qualitätsangebote geben eine feste Zeit an und halten diese ein. Billigere Angebote enthalten "Abflug irgendwann am x.x." und legen das erst später fest.

 

 

Ich glaube das wird der Haupteffekt. Zu deutlich abweichenden Zeiten zu fliegen dürfte damit unlauterer Wettbewerb sein und damit bekriegen sich dann Rechtsabteilungen auf Augenhöhe statt Konsument vs. Konzern.

 

Gruß

Thomas

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Bisher war das so im Pauschalreisesegment, dass nur Abflugtag und -airport feststand, die "voraussichtlichen" Flugzeiten konnten noch Tage vorher von früh auf spät oder umgekehrt verschoben werden. Schließlich wurden keine Urlaubstage, sondern Übernachtungen verkauft.

 

Das führte allerdings, speziell im Türkeiurlaubssektor dazu, dass erst einmal ein Flug mit "guten" Flugzeiten angeboten wurde. Wenn dieser voll war, wurde noch ein Flug hinzugekauft mit "schlechteren" Flugzeiten und alle Passagiere vom ersten Flug auf den zweiten umdisponiert, damit man den Last-Minute-Markt weiterhin mit den "guten" Flugzeiten beschicken konnte.

 

Dieser Praxis sollte nun mit dem BGB-Urteil ein Strich durch die Rechnung gemacht werden.

 

Anderseits: Was sind denn "gute" und "schlechte" Flugzeiten? Die einen fliegen gerne morgens um 4 los, für die anderen muss es der Nachmittagsflug sein, noch andere wollen direkt nach der Arbeit in den Urlaub starten und präferieren den Flug um 22 Uhr. Recht machen kann man es halt keinem..

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Gute Flugzeiten sind solche, die von Wochentag zu Wochentag variieren. Ryanair macht es auf vielen Strecken vor. So kann jeder Tagesrhytmus bedient werden.

 

Ansonsten glaube ich im falschen Film zu sein wenn ich lese, dass ein Urteil, welches ein wesentliches Leistungsmerkmal endlich regelt, zum Nachteil der Verbraucher sein sollte. Zum Nachteil der Verbraucher sind die heutige Trickserei unter dem Deckmantel des Yieldmanagements und/oder die Unfähigkeit der Airline, ihren Betrieb zu planen. Ein Insider hat sich mal verplappert, dass bei LH Vertrieb und Flugplanung miteinander nicht gekoppelt sind. Das Urteil wird die Airlines zur Planungsdisziplin ermahnen. Inwiefern was teurer wird und ob es teurer wird, wird der Markt regeln.


 

Woher meinen eigentlich alle zu wissen, dass "dem Verbraucher" ein Billigstflug lieber ist, der mit vogelwilden Zeiten und Verläufen durchgeführt wird als einer, der vielleicht 30-40 Euro mehr kostet, der aber auch tatsächlich so stattfindet wie in der Ausschreibung vereinbart?

 

ACK. Wobei ich die Logik nicht nachvollziehen kann, warum später freigeschaltete Flüge automatisch teurer werden. Kann mir bitte jemand das am folgenden Beispiel erklären: eine Airline schaltet einen Flug 11 Monate im voraus zum Einstiegspreis von 100 EUR frei. Nun wird sie diesen Flug erst 3 Monate im voraus freischalten können. Warum soll der Einstiegspreis dadutch automatisch auf 200 EUR klettern?

 


Für das Klientel gäbe es auch eine ehrliche Lösungsmöglichkeit:

 

"Glücks-Flugreise:

Reisebeginn am 26.5. am Flughafen XY"

 

(Analog zu den "Glücks"-Hotels")

 

Das wäre fair. Das gibt es heute bei 4U, heißt blind booking. Da weiß man nicht mal das Ziel.

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