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Gestrichener Flug - Entschädigung?


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Hallo in die Runde,

 

Ich schildere einfach mal das Erlebnis der vergangenen Tage - verbunden mit der Frage, ob ich da auf eine Erstattung hoffen kann.

 

Gebucht hatte ich einen Flug TOS-OSL-CPH-BRE bei SAS. Am Tag vor der Reise bekam ich eine SMS, dass ich einchecken könnte. Daraufhin versuchte ich das und wurde gewahr, dass ich auf den falschen Flug Kopenhagen-Bremen gebucht war: Anstatt um 17:20 Uhr zu starten, sollte die Maschine bereits um 8:15 gehen - zwei Stunden vor meinem gebuchten Abflug aus Tromsø. Ein Anruf bei der SAS-Hotline ergab, dass der Flug, den ich ursprünglich gebucht hatte, gestrichen sei und man mich deswegen auf den früheren Flug umgebucht habe (ohne mir das vorher zu sagen!). Man sah aber ein, dass das nicht klappen konnte und sagte mir zu, dass ich auf SAS-Kosten die Nacht in Kopenhagen bleiben und am folgenden Tag nach Bremen weiterfliegen könne.

 

Genau das passierte auch. Ich bekam in Kopenhagen ein Hotel inklusive Frühstück und Abendessen und ein Ticket für die Metro, um zum Hotel zu kommen. Am nächsten Morgen trat ich den Weiterflug nach Bremen an. alles funktionierte völlig reibungslos und ich hatte sogar noch die Gelegenheit, mir mal Kopenhagen anzusehen. Dementsprechend habe ich auch keinen Groll gegen SAS und bin mit der Art und WEise, wie das gemanagt wurde, erstmal völlig zufrieden. Die Frage ist jetzt, ob SAS mir gegenüber nicht trotzdem zumindest teilweise erstattungspflichtig ist, denn immerhin bin ich nicht am Mittwochabend gegen halb sieben, sondern am Donnerstagabend gegen halb zehn in Bremen angekommen. Lohnt es sich, da noch zu versuchen, etwas herauszuholen? Ich muss dazu sagen, dass ich in Norwegen lebe, so dass deutsches Recht da wenn überhaupt nur sehr eingeschränkt greifen dürfte.

 

Danke allen, die sich die Mühe machen, zu antworten.

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Der entscheidende Punkt ist, wann wurde der Flug gestrichen und Du umgebucht?

 

Wenn mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, der ursprüngliche Flug gestrichen wurde, entfällt die Entschädigung.

Allerdings muss Dir die Airline diese Änderung natürlich auch mitteilen.

 

Und an genau dieser Stelle, wir dann im Zweifelsfall die Diskussion los gehen.

Ich gehe davon aus, dass man Dir diese Information via Mail hat zukommen lassen.

Bist Du zu 100% sicher, dass diese Mail nicht im Spam-Ordner gelandet sein kann?

 

Wurde der Flug jedoch wenige als 14 Tage vor der geplanten Reise storniert, ist es völlig egal, ob und wie die Airline Dich informiert hat.

In diesem Fall ist sie Entschädigungspflichtig.

Aber auch hier wird es dann unter Umständen"das eine oder andere" Problem geben, bis die Zahlung dann auch geleistet wird.

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Wurde der Flug jedoch wenige als 14 Tage vor der geplanten Reise storniert, ist es völlig egal, ob und wie die Airline Dich informiert hat.

In diesem Fall ist sie Entschädigungspflichtig.

Aber auch hier wird es dann unter Umständen"das eine oder andere" Problem geben, bis die Zahlung dann auch geleistet wird.

 

Für mich sieht das Ganze so aus, als ob hier die übliche Masche der Star Alliance durchgezogen wurde (machen andere in Einzelfällen zwar auch aber längst nicht so unverschämt): schlecht ausgelastete, und somit erwartetermassen defizitäre, Flüge streichen und Paxe durch Umbuchung auf andere Flüge verteilen. Die Hotel- und Verpflegungskosten, die für eine Airline dabei anfallen sind verglichen mit der operationellen Einsparung zu vernachlässigen, da SAS bestimmt nicht den normalen Listenpreis für die Übernachtung pro Zimmer mit dem Hotel verrechnet, sondern vertraglich vereinbart nur einen Bruchteil davon.

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Ich muss dazu sagen, dass ich in Norwegen lebe, so dass deutsches Recht da wenn überhaupt nur sehr eingeschränkt greifen dürfte.

 

Du bist also in Norwegen mit festem Wohnsitz gemeldet ?

 

Also, ma so sagen: Wenn ich Ryanair verklagen will, bei einem Flug von oder ab Deutschland, kann ich das am Abflugsort, Zielort und Sitz der Airline tun.

 

Demnach müsstest Du auch am Zielort Klage einreichen können, über einen deutschen RA.

 

Oder habe ich jetzt was falsch interpretiert ?

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Da der Flug erstens zu einem Flughafen in der EU führte und zweitens von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde, sind grundsätzlich die EU-Fluggastrechte nach der Verordnung 261/2004/EG anwendbar. Diese umfassen sowohl Hotel- und Verpflegungsleistungen als auch zusätzliche finanzielle Entschädigungen für die Verspätung am Zielort.

 

Die Rechte sind z.B. auf https://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte erklärt; bitte die Ausnahmeregelungen beachten (z.B. rechtzeitige Ankündigung, Anbieten von Alternativen).

 

Ich selbst habe in den letzten zwei Jahren zweimal Probleme mit gestrichenen Flügen unterschiedlicher Airlines gehabt. In beiden Fällen habe ich die Airline zunächst mit Verweis auf die entsprechenden Paragrafen der Verordnung zur Zahlung der Entschädigung aufgefordert. In beiden Fällen bekam ich "aus Kulanz" ein Entschädigungsangebot, das weit hinter den gesetzlichen Ansprüchen zurückblieb. In beiden Fällen habe ich mich daraufhin an einen Anwalt gewandt (für Menschen ohne Rechtsschutzversicherung gibt es Anbieter wie flightright.de, refund.me, reclamador.es u.a., die nur im Erfolgsfall Geld sehen wollen.). In einem Fall hat die Airline nach acht Monaten die volle Entschädigungssumme ausgezahlt, der andere Fall ist erst sieben Monate her und noch nicht abgeschlossen.

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Hallo in die Runde,

 

Allen schon mal vielen Dank, die sich die Mühe gemacht haben, zu antworten. Vielleicht eben die Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich noch ergeben haben:

 

1.) Ich habe den festen Wohnsitz in Norwegen

2.) Der Flug Tromsø-Bremen über Oslo und Kopenhagen war auf ein Ticket gebucht

3.) Ich wurde über die Umbuchung nicht in Kenntnis gesetzt, sondern erfuhr davon beim Web-Checkin am Vortag

 

Es stellt sich mir jetzt natürlich noch die Frage, ob es sich lohnt, sich dafür die Hacken abzurennen. Der Flug hat mich insgesamt 215 Euro gekostet und wenn man da jetzt mit Anwalt und tralala beigeht, kriegt man am Ende vielleicht noch 20 Euro raus und das lohnt sich dann ja auch nicht.

 

Laut Wiki stünde mir für eine Flugstrecke von über 1500 km und mehr als drei Stunden Verspätung eine Entschädigung von 400 Euro zu. Käme die zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises oder wird der Ticketpreis damit nicht verrechnet? Und: Gilt die angegebene Distanz für die komplette Reise oder nur für den Teil der Reise, der gestrichen wurde.

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Also den Ticket-Preis kannst Du komplett vernachlässigen.

 

Denn da gibt es nichts zurück, da Du ja wie gewünscht von A nach B transportiert worden bist. diese Leistung ist also erbracht worden, und kann bei allen weiteren Betrachtungen außen vor bleiben.

 

Dass Du die Streichung erst beim Check-in zur Kenntnis genommen hast ist das eine. Aber was behauptet die Airline, wann Sie Dich davon in Kenntnis gesetzt haben will?

 

Wenn Die Airline behauptet, sie hat Dich mehr als 14 Tage vorher informiert, und sie kann es belegen, bekommst Du sowieso keine Entschädigung.

Wenn Sie einräumt, dass der Flugausfall kurzfristig erfolgt ist, ist es egal, ob und wie man Dich informiert hat, dann steht Dir für die Reise (mehr als 1500km, mehr als 3 Stunden Verspätung) eine Entschädigung von 400,- € zu. Musst Du dafür einen Anwalt hinzuziehen, und der Fall wird vor Gericht entschieden, muss die Airline auch den Anwalt zahlen.

 

Blöd wird es nur dann, wenn die Airline versucht hat Dich rechtzeitig zu informieren und diese Bemühungen gescheitert sind, weil du Dich bei der Buchung z.B. bei Deiner Mail-Adresse verschrieben hast.

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Noch habe ich mich gar nicht mit SAS in Verbindung gesetzt, weil ich gar nicht wusste, ob das überhaupt was bringt.

 

Da ich eine SMS mit der Ankündigung der Möglichkeit zum Web-Check in bekommen habe, weiß ich, dass SAS in dieser Sache meine Handynummer korrekt vorlag - diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme wurde nicht genutzt. Und auch meine Emailadresse ist SAS bekannt gewesen. An die habe ich nämlich völlig korrekt die Buchungsbestätigung bekommen. Aber eine Ankündigung der Flugstreichung nicht.

 

Ein Problem könnte sein, dass ich die Bordkarte für den Flug nach Bremen nicht habe. Ich habe Web-Check in gemacht und den QR-Code aus der dabei bekommenen Bordkarte im Handy gespeichert. Und ich habe für den Flug nach Bremen auch noch das Baggage-Tag. Für TOS-OSL-CPH liegt eine Bordkarte vor.

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Auch die Bordkarten sind nicht wirklich wichtig.

 

SAS hat Dich für eine Nacht im Hotel untergebracht. Bei dem genannten Ticketpreis ist das sicherlich keine von Dir gebuchte Leistung gewesen. Deshalb dürfte es unstrittig sein, dass Du unplanmäßig viel zu spät am Ziel angekommen bist.

 

Ich würde SAS anschreiben, in höflichen Worten Deine Sicht der Dinge darlegen (also auch, die Deiner Meinung nach fehlende Information über den Flugausfall) und darauf hinweisen, dass Du die EU-Fluggastrechte für Dich in Anspruch nehmen möchtest.

 

Je nach Reaktion, die dann erfolgt, kannst Du immer noch entscheiden, wie Du weiter vorgehen willst.

(Meine "Trefferquote" liegt bei diesem Vorgehen über 50%. Will sagen, in mehr als der Hälfte der Fälle, habe ich seitens der Airline ein für mich akzeptables Angebot bekommen.)

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  • 4 Wochen später...

Hallo nochmal,

 

Ich bekam gerade von SAS eine Antwort auf meine Eingabe. Die Situation stellt sich wie folgt da:

 

1.) SAS behauptet, die Verspätung sei nicht durch sie zu verantworten, nennt aber auch keine triftigen Gründe. Es heißt nur, der Flug sei kurzfristig gestrichen worden.

 

2.) Man bietet mir an, die 400 Euro Entschädigung nicht auszuzahlen, sondern mit der nächsten Reise zu verrechnen (die auf jeden Fall erfolgen wird - ich werde im Laufe des Jahres, die Gutschrift ist ein Jahr gültig, sicher nochmal SAS fliegen).

 

Die Frage ist jetzt: Soll man das annehmen oder auf einer Auszahlung bestehen. Die Mail enthält als Angaben zur Verspätung lediglich folgendes:

 

ADHOC CHANGE: CNL REASON: TECH

SI: DUE TO MAINT ON CIB

 

Ich tendiere eigentlich dazu, dem zuzustimmen.

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Die rechtliche Situation ist eigentlich klar, Dir steht die Entschädigung in Bar zu.

 

Nur wird das ohne weitere Diskussionen oder einen Rechtsstreit nicht über die Bühne gehen.

Wenn Du also sowieso in absehbarer Zeit wieder mit SAS fliegen musst, und die Bezahlung der Tickets nicht aus einem anderen Topf, als Deiner eigenen Geldbörse erfolgt, so nimm das Angebot halt an.

Dann hast Du im Prinzip 400,- € Entschädigung erhalten, und SAS kann sich selber weiter vorlügen, dass sie hier keine Entschädigung gezahlt hätten. (Win-Win-Situation)

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  • 9 Monate später...

Ich poste es einfach mal in diesem Thread, da ich eine ähnliche Frage habe.

Ich habe bei US Airways FRA-PHL-MIA gebucht. Der Flug FRA-PHL hatte nur 40 Minuten Verspätung. Der Flug PHL-MIA wurde nach langem hin und her aus technischen Gründen gestrichen (gegen 23Uhr lokaler Zeit, ca. 5 Stunden nach geplantem Abflug).

Ich wurde umgebucht auf den nächsten Tag via Charlotte nach Miami (Abflug 10:00). Auch der Flug nach Charlotte wurde aus technischen Gründen gestrichen, so dass ich auf einen American Flug mit Abflug um ca. 19:30 gebucht wurde. Insgesamt war ich also über 26h zu spät in Miami.

Nun habe ich American Airlines angeschrieben (US Airways verweist auf ihrer Seite auf American Airlines) und die mir  nach EU-Gesetzen zustehende Entschädigung verlangt. American Airlines behauptet jedoch, dass mir keine Entschädigung zusteht, da nur mein inneramerikanischer Flug gestrichen wurde. Hat American Airlines recht?

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EuGH: Verspätung am Zielort des letzten Fluges entscheidend

 

EuGH, Urteil v. 26.2.2013, C-11/11

 

Bei einer Flugreise mit Anschlussflügen ist allein die Verspätung am Zielort des letzten Fluges und nicht die beim Abflug für den pauschalen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1c VO (EG) Nr. 261/2004 maßgeblich. 

 

Mehr dazu: http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/verspaetete-ankunftszeit-bei-mehrteiligen-flugreisen_208_171080.html

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  • 3 Wochen später...

Ich muss mich leider nochmal zu dem Thema melden: Da sich American Airlines nicht mehr bei mir meldet, wollte ich flightright.de damit beauftragen. Nun teilt flightright.de mir aber mit, dass ich keinen Anspruch auf eine Entschädigung habe.

Was kann ich nun noch machen - sofern ich Anspruch auf das Geld habe?

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Wenn flightright.de die Auffassung vertritt, Du hättest keinen Anspruch auf Entschädigung, dann werden die auch Gründe dafür haben. Sind Dir diese Gründe denn auch mitgeteilt worden?

Ansonsten steht Dir natürlich offen, einen Fachanwalt für Reiserecht nochmal zu befragen. Der User STN-EBJ hier im Forum ist ein Fachanwalt für Reisrecht, und ich habe mit ihm gute Erfahrungen gemacht. Einmal hat er meiner Frau zu 250 Euro verholfen, ein anderes Mal hat er mir die Chancenlosigkeit mitgeteilt. Wenn Du das so machen willst, sende mir eine PN, dann sende ich Dir die Klardaten von ihm.

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Der Fachmann hat mir folgendes erklärt: Bei einem gebuchten Flug EU - Non EU - Non EU (in meinem Fall Frankfurt - Philadelphia - Miami) mit einer Non EU Airline (US Airways) hat man nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn bereits im ersten Leg ein Problem auftaucht. Sollte nur im zweiten Leg ein Problem auftauchen, dann hat man keinen Anspruch auf Entschädigung.

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