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Gestrichener Flug - Entschädigung?


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  • 3 Jahre später...
Am 2.4.2015 um 23:10 schrieb Gerrity:

Der Fachmann hat mir folgendes erklärt: Bei einem gebuchten Flug EU - Non EU - Non EU (in meinem Fall Frankfurt - Philadelphia - Miami) mit einer Non EU Airline (US Airways) hat man nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn bereits im ersten Leg ein Problem auftaucht. Sollte nur im zweiten Leg ein Problem auftauchen, dann hat man keinen Anspruch auf Entschädigung.

 

Offenbar irrte da der Fachmann. Siehe aktuelles EuGH-Urteil C537/17. 

Soweit der Flug in 2015 stattgefunden hat, gibt es noch bis 31.12.2018 eine Erstattungsmöglichkeit. 

Man kann die Agentur unter Hinweis auf das Urteil durchaus nochmals ansprechen.

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vor 9 Minuten schrieb emdebo:

 

Offenbar irrte da der Fachmann. Siehe aktuelles EuGH-Urteil C537/17. 

Soweit der Flug in 2015 stattgefunden hat, gibt es noch bis 31.12.2018 eine Erstattungsmöglichkeit. 

Man kann die Agentur unter Hinweis auf das Urteil durchaus nochmals ansprechen.

 

Danke für den Hinweis! Da muss ich dann wohl nochmal nachforschen.

 

Edit: Allerdings weiß ich den Buchungscode von 2015 nicht mehr. Könnte das ein Problem sein? Ich weiß nur noch meine tatsächlichen Flugzeiten.

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vor 1 Stunde schrieb emdebo:

 

Offenbar irrte da der Fachmann. Siehe aktuelles EuGH-Urteil C537/17. 

Soweit der Flug in 2015 stattgefunden hat, gibt es noch bis 31.12.2018 eine Erstattungsmöglichkeit. 

Man kann die Agentur unter Hinweis auf das Urteil durchaus nochmals ansprechen.


Zum damaligen Zeitpunkt (2015) irrte der Fachmann nicht, weil die Vorabentscheidung (nicht Urteil) des EuGH erst im Mai diesen Jahres getroffen wurde. Richtig ist aber, dass Gerrity jetzt noch Ansprüche anmelden kann, nachdem der EuGH so entschieden hat.

 

vor einer Stunde schrieb Gerrity:

 

Danke für den Hinweis! Da muss ich dann wohl nochmal nachforschen.

 

Edit: Allerdings weiß ich den Buchungscode von 2015 nicht mehr. Könnte das ein Problem sein? Ich weiß nur noch meine tatsächlichen Flugzeiten.


Das ist dann so, wie immer im Leben. Du mußt Deine Ansprüche lückenlos belegen können. Und dann kommt noch hinzu, dass möglicherweise der Fall C 537/17 doch etwas anders liegt, als Dein Fall. Und, Du hattest das Thema doch schon innerlich abgehakt. Da würde ich mir an Deiner Stelle dann jetzt auch keine Gedanken mehr darüber machen.

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vor 4 Stunden schrieb emdebo:

@Gerrity

 

Flightright dürfte Deine Daten und somit auch die des fluges aus dem damaligen Vorgang vorliegen haben. 

Aufbewahrungsfrist 6 Jahre für allgemeine Korrespondenz

 

Inzwischen habe ich sogar alle Details zusammen und versuche nun mein Glück.

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  • 4 Monate später...

Hallo :)

 

auch wenn es vielleicht off topic ist, so habe ich keine passendere Rubrik gefunden:

 

Weiß jemand von euch, ob es Versicherungen gibt, die das Risiko eines Flugausfalls abdecken?

 

Hintergrund: Wir würden gerne eine Kreuzfahrt auf den Kanaren buchen, allerdings wäre die Eigenanreise bei 2 Personen über 1000€ günstiger, als das Gesamtpaket Kreuzfahrt + Flug.

 

Meine Angst wäre nur, wenn der Flug (trotz 1 Tag Puffer) ausfällt, dass ich die Kreuzfahrt nicht erreiche. Gibt es da spezielle Abbruchsversicherungen die so etwas abdecken, oder no risk no fun?

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vor 3 Stunden schrieb B7777:

Hallo :)

 

auch wenn es vielleicht off topic ist, so habe ich keine passendere Rubrik gefunden:

 

Weiß jemand von euch, ob es Versicherungen gibt, die das Risiko eines Flugausfalls abdecken?

 

Hintergrund: Wir würden gerne eine Kreuzfahrt auf den Kanaren buchen, allerdings wäre die Eigenanreise bei 2 Personen über 1000€ günstiger, als das Gesamtpaket Kreuzfahrt + Flug.

 

Meine Angst wäre nur, wenn der Flug (trotz 1 Tag Puffer) ausfällt, dass ich die Kreuzfahrt nicht erreiche. Gibt es da spezielle Abbruchsversicherungen die so etwas abdecken, oder no risk no fun?

 

Die Reiserücktrittsversicherung von Europ hat einen "Verspätungs-Schutz". Ob die Konstellation Flug/Kreuzfahrt gedeckt ist, müsstest du aber selbst hinausfinden, zumindest ist die Leistung auf 1.500 € gedeckelt.

Zitat

Verspätungs-Schutz: Sie bekommen Kosten und entgangene Reiseleistungen erstattet, wenn Sie Ihre Reise aufgrund der Verspätung eines Transportmittels oder Zubringerflugs nicht wie geplant antreten können.

https://privatkunde.europ-assistance.de/info/reiseruecktrittsversicherung

 

Expliziter ist die Allianz mit dem "Schiff-Vollschutz", die brechen aber nicht ab, sondern versuchen dich wohl noch irgendwie auf das Schiff zu bekommen.

https://www.allianz-reiseversicherung.de/reiseversicherung/reiseversicherungspakete/auto-bahn-bus-schiff/

Zitat

Schiffsreisen-Verspätungsschutz: Wir organisieren und zahlen die Nachreise, wenn Sie Ihr Schiff wegen der Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verpassen.

 

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