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Patrick W

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Soll denn auch das Kabinenpersonal von Brussels bzw. CityLine gestellt werden oder ist das eher analog zum Jump-Projekt, wo m.W.n. das Kabinenpersonal ja von Lufthansa war/ist und somit deutschsprachigen Personal einer anderen EW-Gesellschaft zum Einsatz kommen könnte? Ich denke für die Leute, die eine deutschsprachige Besatzung bevorzugen, ist dies ja in der Kabine wichtiger als bei den Piloten.

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vor 6 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Warten wir doch einfach ab, bis sich die Gerichte in Berlin, Erfurt und Luxemburg abschliessend geäußert haben.

Ich weiss, dass einige user hier förmlich danach streben, dass man doch irgend etwas findet, um den deal scheitern zu lassen. Sollte man etwas finden, was nicht korrekt abgelaufen ist, ja, dann sollte man die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Ich glaube aber, die Gläubiger haben auch noch etwas dazu zu sagen, bevor hier eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

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vor 32 Minuten schrieb gerri:

Ich weiss, dass einige user hier förmlich danach streben, dass man doch irgend etwas findet, um den deal scheitern zu lassen. Sollte man etwas finden, was nicht korrekt abgelaufen ist, ja, dann sollte man die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Ich glaube aber, die Gläubiger haben auch noch etwas dazu zu sagen, bevor hier eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Ein Betriebsübergang, und das hast Du ja ursprünglich angesprochen, geht die Gläubiger erst mal gar nichts an, da handelt es sich ausschließlich um ein Schutzrecht für Arbeitnehmer. Die entsprechenden Klagen, wahrscheinlich mehrere tausend, werden sich einige Jahre hinziehen. Könnte im Extremfall zu Gehaltsnachzahlungen in hoher sechstelliger Summe pro Person führen. Den jetzigen Deal betrifft das nicht, nur die Folgen daraus, und damit ausschließlich den Erwerber. Daher auch die genannten Gerichtsorte übers Bundesarbeitsgericht bis zum EuGH.

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vor einer Stunde schrieb gerri:

Aus Erfahrung und Zusammenarbeit mit Belgiern kann ich dir versichern, dass ein sehr hoher Prozentsatz, vor allen Dingen die mit einem höheren Schulabschluss, die deutsche Sprache fast perfekt in Wort und Schrift beherrschten

Meiner Erfahrung nach war das in Brügge und Genf kaum der Fall (und das bei größeren Städten). In der Wallonie noch weniger und ich glaube kaum alle Piloten kommen aus Ost-Belgien ;-)

vor einer Stunde schrieb moddin:

Bei EWE based in PMI können die wenigsten Deutsch, abgesehen vom Cockpit.

Gerade davon ist die Rede - vom Cockpit. Sonst ist das eigentlich immer wichtig- selbst bei E2 in PMI, auch wenn man sich das Leben damit eher schwer macht  (würde die Auswahl ja vergrößern).

Bearbeitet von d@ni!3l
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Belgier können oft sehr gut Deutsch, auch wenn Ausnahmen die Regel zu bestätigen scheinen. Ab Hannover fliegt schon seit mehreren Jahren Thomas Cook Belgium im Auftrag der Condor und das gesamte Personal sprach gut deutsch.

Auch in Brüssel selber kommt man mit Deutsch fast überall weiter. Natürlich gibt es auch mal Ausnahmen.

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vor 2 Stunden schrieb gerri:

War wohl nix mit Betriebsübergang, oder habe ich vielleicht etwas falsch interpretiert?

Es erstaunt mich immer wieder, wie du immer wieder Klimmzüge machst, um nicht einzusehen, dass AB Pleite ist, mit Ausnahme von NIKI und LGW, die bislang noch unter AB Flagge unterwegs sind. Was das bedeutet, muss ich dir wohl nicht erklären. Ich verstehe deinen Groll einerseits, aber andrerseits habe ich bislang auch noch von keinem Gewerkschaftler so einen Spruch wie von dir vernommen "Derzeit entwickelt sich etwas, dass durchaus Potential hat, die Billiglohn-Suppe der Lufthansa Oberen zu versalzen." Au weia, der Stachel muss tief sitzen.

Deine Antwort kenne ich bereits, brauchst dich nicht mehr dazu zu äussern.

Ich hoffe ich trete dir nicht zu sehr auf die Füße, wenn ich doch auf deinen Beitrag antworte.Wenn doch verzeih bitte!

Ich habe nie gesagt, dass ich „nicht einsehe“ das AirBerlin „Pleite“ ist. Da würde ich dich bitten den entsprechenden Beitrag zu zitieren…oh warte… du liest meine Beiträge ja nicht!

Zitat

...der meistens nur Gewerkschaftsgequassel nachplappert, die ich eh nicht mehr zur Kenntnis nehme.

 

"War wohl nix mit dem Betriebsübergang.." Es scheint dich zu freuen?! Dass es offiziell nicht zu einem Betriebsübergang kommen mag, stimmt.  Allerdings weiß ich, dass eine Unmenge von Air Berlinern bereit sind darüber gerichtlich zu streiten und da stimme ich OliverWendellHolmesJr zu, warten wir ab was die Gerichte dazu sagen. Aus diesem Grund schrieb ich „vielleicht einen Anspruch haben“. Schon wieder ein Absatz, den ich mir hätte sparen können @gerri, würdest du meine Beiträge lesen.

Es gibt sicher einige, die abends während der Tageschau den Fernseher anfauchen, wenn wieder darüber berichtet wird, dass in Deutschland die Rente kaum ausreicht und die Spanne zwischen arm und reich immer größer wird. Viele geben sicher „Mutti“ die Schuld. Ich sehe auch unsere Wirtschaft in der Verantwortung. Ja, ich bin für gute Gehälter in Deutschland. Ob Piloten, Krankenpfleger, Gärtner, egal. Bei dir habe ich allerdings den Eindruck, dass du dich das AB Drama und dessen folgen für den Berufsstand nicht stört. Warum, dies allerdings nicht sehr weit gedacht ist, warum der „race to the bottom“ makroökonomisch negative Auswirkungen auf unser Land hat, kann ich dir gerne via PM anhand eines, oder zweier LS – IM Diagramme versuchen zu erklären. Wenn du mir nicht glaubst dann glaubst du vielleicht der „mainstream media“?

Reallöhne niedriger als im Jahr 2000

Wirtschaftsministerium warnt vor schrumpfenden Löhnen

Akademiker fluchen über die „unterbezahlte Hölle“

Klar, gehören Piloten zu den besserverdienenden (noch #EWEinMUC), deshalb frage ich mich welchen Vorteil du darin siehst gute Arbeitsplätze abzubauen? Vielleicht hackst du auch lieber weiter auf mir rum, anstatt das eigentliche Problem zu sehen…

 

 

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Ja, glaub ich ja, passt nur nicht zu meiner Erfahrung. Vielleicht bin ich aber auch zu schnell ins Englisch :D

Egal: Ist XG mit sieben A332 eigentlich zu klein: Stichwort Skaleneffekte? Bevor man jetzt wieder alles doppelt und dreifach hat wieso nicht gleich alle XG A332 zu SN? Und was kosten eigentlich die ganzen Anreisen, bspw aus BRU nach DUS oder TXL? Ist sowas eher gering oder macht das schon was aus? Meine gelesen zu haben dass FR mit dem Verzicht auf Nightstops sehr viel Geld spart.

PS: Stimmt ist bei pilotjobsnetwork, dass man bei SN kaum noch Piloten fest anstellen möchte sondern Contractor? Das gibt wieder negative Presse bzw dann darf man eigentlich weniger gegen FR schießen...

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Sollen denn die A330 von SN kommen, sprich eine Umverteilung der vorhandenen Kapazitäten, oder werden neue A330 bei SN eingeflottet um das zusätzliche Programm abzufliegen?

Für letzteres müsste ja weiteres A330-Personal bei SN eingestellt werden und man könnte in DUS, CGN oder TXL Basen eröffnen mit "lokalem" Personal.

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vor 14 Stunden schrieb Dummi:

Ein Betriebsübergang, und das hast Du ja ursprünglich angesprochen, geht die Gläubiger erst mal gar nichts an, da handelt es sich ausschließlich um ein Schutzrecht für Arbeitnehmer. Die entsprechenden Klagen, wahrscheinlich mehrere tausend, werden sich einige Jahre hinziehen. Könnte im Extremfall zu Gehaltsnachzahlungen in hoher sechstelliger Summe pro Person führen. Den jetzigen Deal betrifft das nicht, nur die Folgen daraus, und damit ausschließlich den Erwerber. Daher auch die genannten Gerichtsorte übers Bundesarbeitsgericht bis zum EuGH.

Es gibt keinen Betriebsübergang, oder habe ich etwas verpasst? Nicht einmal Frau Behle ist sich da  sicher, ob es so ist oder auch nicht, und die sollte es ja wissen. Nein, ich habe nicht von einem Betriebsübergang gesprochen, sondern von einem deal. Mir sind sehr wohl die Unterschiede bekannt. Ziel von ver.di ist doch, einen Betriebsübergang zu erreichen. Im Nachsatz sagen sie aber auch, dass bei der Einstellung von Personal faire Bedingungen einhergehen sollen. Bei einem Betriebsübergang geht es doch nach dem zuletzt vertraglich bestandenem Arbeitsverhältnis. Zudem verstehe ich den vorletzten Satz deines posts nicht ganz. Wenn es den jetzigen deal nicht tangiert, und von dem habe ich gesprochen, wieso sollte dann die Gerichtsbarkeit, in den entsprechenden Stufen, eingeschaltet werden? 

Edit: Da ich von einem deal sprach, und keinem Betriebsübergang, entscheidet sehr wohl die Gläubigerversammlung darüber. Wenn ich richtig informiert bin, soll die am 24.10. oder so, stattfinden.

Bearbeitet von gerri
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Es gibt einen Vertrag zwischen Air Berlin und der Lufthansa der besagt, dass bestimmte Vermögenswerte von Lufthansa erworben werden. Im Gegenzug erhält Air Berlin 210 Mio. EUR. Die Kaufsumme kann sich reduzieren, jenachdem wie umfangreich die Auflagen der EU-Kommission ausfallen.

Was passiert als nächstes: Am 28.10.2017 stellt Air Berlin den eigenwirtschaftlichen Flugbetrieb ein und fliegt nur noch das Programm für Niki, Austrian und Eurowings. Damit ändert sich an der Betriebsstruktur erstmal nichts. Im Laufe des Winterflugplans 2017/18 geht der Flugbetrieb von Air Berlin im Auftrag von Eurowings auf Eurowings -offensichtlich über das Vehikel LGW- über. Darüber hinaus übernimmt Eurowings AB-Strecken mit AB-Material und AB-Personal. Wobei die Slots wohl direkt von AB kommen, das Material über den Umweg Leasing-Geber und das Personal über den Umweg Bewerbungsverfahren.

Das ist im Moment so gestaltet, dass Lufthansa der Ansicht ist, dass kein Betriebsübergang vorliegt. Die Ansicht kann man vertreten.

Die Mitarbeiter von Air Berlin, die nicht übernommen werden genauso wie die Mitarbeiter, die zu schlechteren Konditionen übernommen werden, haben aber das Recht, vor dem jeweiligen Arbeitsgericht eine Feststellungsklage einzureichen. Im Rahmen dieser Klage prüft das Arbeitsgericht ob nicht doch ein Betriebsübergang vorliegt. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass ein Betriebsübergang vorliegt, bedeutet es, dass der Mitarbeiter zu AB-Konditionen weiter beschäftigt werden muss oder nicht hätte gekündigt werden dürfen, da der Kündigungsgrund Betriebseinstellung wegfällt.

Zitat

[...] Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung von deren Identität fortführt. Ob ein im Wesentlichen unveränderter Fortbestand der organisierten Gesamtheit "Betrieb" bei dem neuen Inhaber anzunehmen ist, richtet sich nach den Umständen des konkreten Falles.

Zu den maßgebenden Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit. [...] 

Das bedeutet nicht, dass der Kaufvertrag nichtig ist oder das Lufthansa und Air Berlin einen rechtswidrigen Kaufvertrag abgeschlossen haben, sondern nur, dass der Übergang der "erworbenen" Verträge nicht gesetzeskonform ausgelegt wurde. Das zu prüfen ist Aufgabe der Arbeitsgerichte, vor allem in Berlin und Düsseldorf. Wenn es neue oder offene Fragen zum Deutschen Arbeitsrecht gibt kommt das Bundesarbeitsgericht ins Spiel. Bei europarechtlichen Fragen der EuGH.

Zitat

„Dies ist beim Verkauf von Unternehmensteilen ungewöhnlich und auch rechtlich umstritten“, sagte Verdi-Vorstandsmitglied Christine Behle. Damit spielt Behle auf Paragraf 613a im Bürgerlichen Gesetzbuch zum Thema Betriebsübergang an. [...] „Das könnte Lufthansa zwingen, mehr Leute zu nehmen als sie will und ihnen die bisherigen, meist höheren Gehälter zu zahlen“, sagt Tobias Hartwig, Anwalt bei Deutschlands größter Insolvenzrechtskanzlei Kanzlei Schultze & Braun aus München.

http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/trotz-lufthansa-deal-das-bangen-der-air-berlin-mitarbeiter-geht-weiter/20451596.html

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vor 4 Stunden schrieb EZY:

Anstatt sich zu freuen, dass es quasi ohne Unterbrechung bei einem der führenden Luftfahrtkonzerne der Welt unter anderem Callsign, aber teilweise weniger Geld weitergeht, wird lieber geklagt. Was wäre denn Deiner Meinung nach besser gewesen ? LH kauft nix und läßt alle Slots dem freien Markt ? Eine Zerstückelung der 250.000 AB-Slots auf 25 einzelne Unternehmen aus Europa und einer Neubewerbung bei jedem einzelnen  ? Zu den lokalen, massgeschneiderten Bedingungen ? Um dann in 2 Jahren wieder vor der Pleite zu stehen ? Sorry, die AB ist schon lange klinisch tot gewesen und jeder hätte die Möglichkeit gehabt, sich längst auf gut dotierte Jobs abzuseilen. Hat aber keiner gewollt. Kopf in den Sand, wird schon gutgehen. Wir haben ja die Arabs. Jetzt ist die Karre komplett eingesumpft und "LH" kommt, einen Großteil der Leute wieder in Lohn und Arbeit zu bringen, anstatt ins AGeld. Und gleich kommen wieder alle möglichen Gründe ins Spiel, warum man bitte weiter so behandelt werden will wie bisher.  Sorry, Ihr müßt mal nach vorne schauen, anstatt zurück. Und ich schreibe Dir das aus eigener Erfahrung, ich kenne das bereits und mir hat es sehr sehr gut getan letztendlich. Wenn man jetzt auf störrisch macht, bringt das gar nix.

Ich will auch nicht sagen, dass alles optimal läuft. Aber Firmenpleiten bringen nunmal meist Opfer. Ihr seid nicht übernommen worden. Sondern man wirft euch einen Rettungsring zu, weil Euer Laden am Ende war. Wer auf maximale Kohle aus ist, geht nach Fernost. Wer in Düsseldorf am Rheinufer inlinen will, braucht was anderes. 

Ich denke, Ihr seid letztendlich nicht so schlecht bedient, was den Komfort angeht. Da kenne ich andere Geschichten....

Habe ich deinen Beitrag richtig verstanden, wenn ich sage:

Du bist der Meinung, dass man es hinnehmen sollte evtl. veralbert worden zu sein(Betriebsübergang)? Dafür dankbar sein und sich freuen sollte, einen Knochen (ca.40% weniger Gehalt) zugeworfen zu bekommen, um den man auch noch kämpfen muss (EW Bewerbung). Man nicht sein gegebenes Recht in Anspruch nehmen sollte, von einem Gericht klären zu lassen, ob es sich vielleicht doch (in dem Beitrag über deinem wird erklärt warum) um ein von Lufthansa nicht gewünschten Betriebsübergang handelt, mit dem Ergebnis weiter zu tarifierten AB- Konditionen beschäftigt werden zu müssen und das alles, weil du jemanden kennst, den es schlimmer getroffen hat?

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Naja, solange es nicht rechtlich fix ist, dass es ein Betriebsübergang ist, so lange wurde man auch nicht veralbert. Eigentlich ist das ganze ja nur ein normaler Prozess, der weltweit in allen Branchen so auftritt: Geht Firma A pleite bewirbt sich das Personal bei anderen Arbeitgebern (Branche egal, meist aber schon die gleiche) und bekommt dort die dort üblichen Konditionen.

Anders sieht es bei Niki und LGW aus: Da existieren Unternehmen und Tarifverträge weiter. Aber wenn AB Piloten bald bei E2 fliegen sollten heißt der Arbeitgeber definitiv nicht mehr AB. Man hat ja nur die Slots als Assets gekauft.

Ist zwar eine interessante, rechtliche Diskussion hier, aber ich denke die Juristen der LH werden das schon gut ausgelotet haben.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Umfang relevant ist, der übernommen ist. Wenn man jeden, der wichtig ist übernimmt und das Unternehmen quasi copy-and-paste einfügt, also Technik, Dispatcher, Piloten, Flugbegleiter usw. unverändert am gleichen Ort einsetzt, dann hätte man man wohl einen Betriebsübergang, aber wenn man von einer insolventen Firma ein paar Personen einstellt wäre das meinem Verständnis nach keiner. Sonst wäre es ja schon ein Betriebsübergang, wenn ein Kiosk um die Ecke pleite geht und man davon die Putzfrau einstellt und die alte Kasse kauft...

Bearbeitet von d@ni!3l
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vor 28 Minuten schrieb d@ni!3l:

Naja, solange es nicht rechtlich fix ist, dass es ein Betriebsübergang ist, so lange wurde man auch nicht veralbert. Eigentlich ist das ganze ja nur ein normaler Prozess, der weltweit in allen Branchen so auftritt: Geht Firma A pleite bewirbt sich das Personal bei anderen Arbeitgebern (Branche egal, meist aber schon die gleiche) und bekommt dort die dort üblichen Konditionen.

Stimmt. Jeder AB´ler stellt sich natürlich diese Frage und auch sie haben sicher juristische Meinungen eingeholt. Dann bleiben 2 Alternativen. Aufgeben und sich er ergeben, oder kämpfen und es versuchen. Wäre ich betroffen, wüsste ich was ich tun würde. 

 

vor 28 Minuten schrieb d@ni!3l:

Anders sieht es bei Niki und LGW aus: Da existieren Unternehmen und Tarifverträge weiter.

Da die Bedingen nahe/unter denen von E2 sind, hat LH auch kein Problem damit.  

 

vor 28 Minuten schrieb d@ni!3l:

Wenn Bayern von Dortmund einen Spieler als Asset kauft heißt es ja auch nicht, dass Bayern jetzt alle Spieler zu Dortmunder Konditonen beschäftigen muss...

Da müsste man mal in einem Bundesliga-Fussball Forum nachfragen. Bezogen auf die Luftfahrt was wäre mit dieser Situation:

vor 6 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Es gibt einen Vertrag zwischen Air Berlin und der Lufthansa der besagt, dass bestimmte Vermögenswerte von Lufthansa erworben werden. Im Gegenzug erhält Air Berlin 210 Mio. EUR. Die Kaufsumme kann sich reduzieren, jenachdem wie umfangreich die Auflagen der EU-Kommission ausfallen.

Was passiert als nächstes: Am 28.10.2017 stellt Air Berlin den eigenwirtschaftlichen Flugbetrieb ein und fliegt nur noch das Programm für Niki, Austrian und Eurowings. Damit ändert sich an der Betriebsstruktur erstmal nichts. Im Laufe des Winterflugplans 2017/18 geht der Flugbetrieb von Air Berlin im Auftrag von Eurowings auf Eurowings -offensichtlich über das Vehikel LGW- über. Darüber hinaus übernimmt Eurowings AB-Strecken mit AB-Material und AB-Personal. Wobei die Slots wohl direkt von AB kommen, das Material über den Umweg Leasing-Geber und das Personal über den Umweg Bewerbungsverfahren.

Das ist im Moment so gestaltet, dass Lufthansa der Ansicht ist, dass kein Betriebsübergang vorliegt. Die Ansicht kann man vertreten.

Die Mitarbeiter von Air Berlin, die nicht übernommen werden genauso wie die Mitarbeiter, die zu schlechteren Konditionen übernommen werden, haben aber das Recht, vor dem jeweiligen Arbeitsgericht eine Feststellungsklage einzureichen. Im Rahmen dieser Klage prüft das Arbeitsgericht ob nicht doch ein Betriebsübergang vorliegt. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass ein Betriebsübergang vorliegt, bedeutet es, dass der Mitarbeiter zu AB-Konditionen weiter beschäftigt werden muss oder nicht hätte gekündigt werden dürfen, da der Kündigungsgrund Betriebseinstellung wegfällt.

vor 28 Minuten schrieb d@ni!3l:

Ist zwar eine interessante, rechtliche Diskussion hier, aber ich denke die Juristen der LH werden das schon gut ausgelotet haben.

Das werden sie auf jeden Fall getan haben. Der Ausgang dieser Einschätzung ist uns allerdings unbekannt. Ich gehe stark davon aus, dass ein Betriebsübergang nicht gewünscht war, man es einfach riskiert hat und lieber vor Gericht streitet, als von vornherein nachzugeben.  

Bearbeitet von elmofo
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vor 46 Minuten schrieb d@ni!3l:

aber wenn man von einer insolventen Firma ein paar Personen einstellt wäre das meinem Verständnis nach keiner.

Das kann man so nicht sagen, den §613a BGB ignoriert den Grund, warum ein Betrieb oder Betriebsteil verkauft wird. Es kann die (unfreiwillige) Übernahme durch einen finanzstärkeren Konkurrenten vorliegen, der freiwillge Verkauf im Rahmen von Umstrukturierung im Unternehmen, der notwendige Verkauf um sich zu sanieren oder der Zwangsverkauf vor/in einem Insolvenzverfahren.

Das Beispiel mit dem Spielerwechsel zwischen Bayern und dem BVB kann man auch nicht anwenden. Hier gibt es drei separate Ereignisse: (1) Die beiden Vereine einigen sich, dass die Lizenz des Spielers vom BVB zum FCB wechselt. (2) Spieler und BVB heben den bestehenden Vertrag auf und (3) Spieler und FCB schließen einen neuen Vertrag.

Lufthansa probiert hier einen Trick, ein Betriebsübergang für "Kapital", sprich Flugzeuge und Slots und Personal mit niedrigem Tarifvertragsniveau. Betriebseinstellung für Personal mit zu hohem Tarifvertragsniveau. Auf dem Papier mag das einen logischen Anschein haben, weil man nur Niki und LGW übernimmt. Aber man will vom operativen Betrieb mehr übernehmen. 

Wie gesagt, dass ist eine innovative Strategie. Und durchaus möglich, dass die Arbeitsgerichte die Begründungen dafür akzeptieren. Aber die Lufthansa-Juristen sind dafür bekannt, innovative Strategien zu fahren, wenn es darum geht, Personalkosten zu senken - siehe Betriebsübergang AUA.

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vor einer Stunde schrieb elmofo:

Habe ich deinen Beitrag richtig verstanden, wenn ich sage:

Du bist der Meinung, dass man es hinnehmen sollte evtl. veralbert worden zu sein(Betriebsübergang)?

Ich sehe es einfach so: Die AB ist völlig selbstverschuldet in die Insolvenz geraten, nach vielen Jahren fetter Verluste absehbar. Grundsätzlich ist das erstmal ein Risiko, welches jeder Arbeitnehmer auf der Welt (bei jeder beliebigen Firma der Welt) grundsätzlich in Betracht ziehen muss, mit allen möglichen Konsequenzen. Es besteht also erstmal gar kein Recht auf Rettung, wenn man ehrlich ist. Salopp ausgedrückt: Aufs falsche Pferd gesetzt! Wenn die AB immer noch ein prosperierendes, profitables Unternehmen wäre, welches die LH übernehmen/einverleiben wollte und zu diesem Zweck durch geschickte rechtliche Konstruktionen bestehende Arbeitsverträge auszuhebeln versuchte, (um den eigenen Gewinn zu vergrößern), könnte ich Deiner Argumentation noch folgen! Die AB ist aber bankrott und würde ohne fremdes Zutun einfach in Gänze und für immer im Nirvana verschwinden. Eine Alternative zum Einstieg der LH wären diverse Neueinsteigerairlines in den deutschen Markt, einhergehend eine totale Fragmentierung der Arbeitnehmer auf mehrere kleine Unternehmen/Operationen. Mit teilweise fragwürdigen Beschäftigungsbedingungen wahrscheinlich. Da ist doch wohl ein EWE Vertrag mit der mächtigen Mutter LH im Rücken ein Rettungsfallschirm vom Typ "Mega-Deluxe-XL".

So einfach sehe ich das. Kohle wird weniger. Aber für das Fliegende geht es höchstwahrscheinlich weiter bei irgendeinem Konzernteil der LH. Und dann kann man ja in den nächsten Jahren immer noch sehen, wie man das Paket besser gestalten kann. Von den Möglichkeiten, die dem "Fliegenden" Personal geboten werden, können andere Unternehmensteile leider nur träumen....Technik, Verwaltung, nur als Beispiel.

Bin immer noch überrascht, dass sich denkende Menschen im falle eines bankrotten Unternehmens immer noch als Opfer darstellen wollen, denen man böse mitspielen will. Eines steht fest: Diese Sperrhaltung kostet nur Zeit und Nerven und führt zu nichts. 

 

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Sehe ich anders. Offensichtlich gibt es ja Werte in den Resten der AB. Da sind zum einen die Slots, aber daran hängen eben auch Produktion, Flugzeuge und Jobs. Das mag LH nicht, ist aber erst einmal so. 

Und dann gibt es in einem Rechtsstaat natürlich Rechtsmittel, diese kann man ausnutzen. Und derjenige der es nicht tut ist von vornherein erstmal nur ein Opfer. Ist genauso wie bei der Wahl, wer nicht hingeht soll gefälligst nicht jammern, hier: wer nicht klagt hat es eben gar nicht erst versucht und braucht sich nicht beklagen wenn man dann hinterher noch was raus bekommt. Genau wie jeder andere Gläubiger. Natürlich muss LH nichts von AB übernehmen. Das ist aber deren unternehmerisches Risiko das sie offensichtlich nicht eingehen wollten.

Und ob Easyjet nun einsteigt oder nicht, sie halten erst mal eine Woche lang Einstellungstage nur für AB'ler. Nur noch Level 4 nötig und eine deutsche Lizenz ohne Umschreibung nach UK. Ganz abgesehen davon das wir inzwischen Roadshows von ca. 15 Airlines hatten die gerne ABler einstellen würden. Übrigens auch durchaus mit Hilfe durch das AB Flottenmanagement. Spohr ist wohl nicht begeistert. Auch wenn alle Welt über die Personalprobleme bei Ryanair schreibt, sieht es bei EWE/EWG/SXD eher noch deutlich schlimmer aus.

Unsere Arbeitskraft hat also einen gewissen Wert, und wenn man der Meinung ist das EWE eben diesen Wert nicht bietet, nimmt man es nicht an. Und das ist derzeit der Fall. Dann wird wahrscheinlich irgendwann eine Kündigung kommen, darauf kommt die obligatorische Kündigungsschutzklage und die wird wiederum in einer Klage auf Betriebsübergang enden.

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vor 57 Minuten schrieb Dummi:

Unsere Arbeitskraft hat also einen gewissen Wert, und wenn man der Meinung ist das EWE eben diesen Wert nicht bietet, nimmt man es nicht an. Und das ist derzeit der Fall.

Die Einstellung finde ich ausgezeichnet ! Ich kann Dir aber auch schon prophezeien, dass für einige Deiner Kollegen der Atem aufgrund bestehender Belastungen nicht lange ausreicht und viele davon eines Morgens aufwachen und doch unterschreiben. Weil sie eben in DUS weiter ihre Kinder zur Schule bringen wollen anstatt in Doha....oder Tianjin.... ;) . Das bringt dann erfahrungsgemäß wieder Unruhe, weil man sich dann fragt, ob der eigene Stolz höher zu werten ist als ein A320 Job bei EW...

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Ok,also habe ich dich doch richtig verstanden...

 

vor 2 Stunden schrieb EZY:

Ich sehe es einfach so: Die AB ist völlig selbstverschuldet in die Insolvenz geraten, nach vielen Jahren fetter Verluste absehbar.

Wenn es um einen möglichen Betriebsübergang geht, spielt das nur absolut keine Rolle. Entsprechender § des BGBs macht keinen Unterschied mit welcher Intention ein Unternehmen übernommen wird und in welcher wirtschaftlichen Situation es steckt. 

 

vor 2 Stunden schrieb EZY:

Bin immer noch überrascht, dass sich denkende Menschen im falle eines bankrotten Unternehmens immer noch als Opfer darstellen wollen, denen man böse mitspielen will. Eines steht fest: Diese Sperrhaltung kostet nur Zeit und Nerven und führt zu nichts. 

Wo sie doch eigentlich die Gewinner sind... LGW und Nikki bekommen ihren Betriebsübergang, weil billig genug. Die Tatsche, dass sie noch keinen Insolvenzantrag gestellt haben (da sie an der Brust der AB Mutter hingen), spielt dabei wie weiter oben beschrieben keine Rolle.  

Hast du einen persönlichen Nachteil durch eine AB´der Klage, oder sorgst du dich nur um ihr Seelenheil?

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vor 28 Minuten schrieb elmofo:

Hast du einen persönlichen Nachteil durch eine AB´der Klage, oder sorgst du dich nur um ihr Seelenheil?

Nein, ich bin nicht betroffen. Ich habe nur in der Vergangenheit ähnliches erlebt und bin gut damit gefahren, das alte Buch zu/das neue Buch aufzuklappen und neue Chancen zu ergreifen. Persönlich bin ich mit meiner Familie heute dort, wo ich an alter Stelle nie hingekommen wäre, wirtschaftlich und privat. Das wusste ich damals aber nicht. Man muss aber auch den Willen haben, nach vorne zu schauen. Jeder wie er mag, das Leben ist voller Möglichkeiten. Sagte schon Forrest Gump ;)

Bearbeitet von EZY
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vor einer Stunde schrieb elmofo:

Wo sie doch eigentlich die Gewinner sind... LGW und Nikki bekommen ihren Betriebsübergang, weil billig genug

Nein, weil unverschuldet.

vor 2 Stunden schrieb airmixvalve:

Die Kollegen der SXD auf B738 verdienen zur Zeit ca. 40.000 pa. weniger.

Aber nur wenn man bei FR nie krank wird. Dazu muss man dort einiges zahlen was XG übernimmt...

 

PS: Gute Beiträge, EZY. Mir gefällt es eine neutrale Meinung zu lesen. Ich verstehe auch bspw. Dummis subjektive Sicht und Kampfgeist, ich wünsche ja jedem das beste und eine juristische Prüfung ist legitim. Ich habe nur das Gefühl diese "ohne und geht es nicht" Einstellung und zu warten geht schief. Wie viele gefühlt unersetzliche Leute sind mittlerweile arbeitslos? Zb bei Banken nach 2009 oder "Helden unter Tage" nach dem Strukturwandel. Wenn sich der Arbeitgeber verschiedet hilft Demut und was neues häufig besser als ein Klammern an der Vergangenheit. Was ich jedoch nicht verstehe ist ein Gehalt, wo 99% drunter liegen, so abzustempeln als wäre es Ausbeutung, denn manchmal sind auch 60% von X mehr als 100% von nichts ;-) .Vor ein paar Jahren waren noch tausende Piloten arbeitslos- ggf ist es gefährlich im falschen Moment keinen Fuß in der Tür irgendwo zu haben?

Bearbeitet von d@ni!3l
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vor 3 Stunden schrieb EZY:

Ich sehe es einfach so: Die AB ist völlig selbstverschuldet in die Insolvenz geraten, nach vielen Jahren fetter Verluste absehbar. Grundsätzlich ist das erstmal ein Risiko, welches jeder Arbeitnehmer auf der Welt (bei jeder beliebigen Firma der Welt) grundsätzlich in Betracht ziehen muss, mit allen möglichen Konsequenzen. Es besteht also erstmal gar kein Recht auf Rettung, wenn man ehrlich ist. Salopp ausgedrückt: Aufs falsche Pferd gesetzt! ...

 

Ich paraphrasiere mal Deine Antwort an elmofo noch ein wenig mit einem nautischen Beispiel: wer auch immer das Unglück erfährt, auf einem schwer leckenden Dampfer auf hoher See zu sitzen, sollte wissen: Ob im Rettungsboot oder schwimmend im Wasser: weg von dem Pott, und zwar weit. Er wird Dich neben ihm Schwimmenden sonst in die Tiefe reißen, objektiv und ohne zu fragen, ob Du "Schuld bist".

LH ist sehr weise beraten, sich von allem, was mit der Organisation AB unmittelbar oder eng verbunden ist, so weit wir nur möglich entfernt zu halten. Dazu gehören nicht nur alte Arbeitsverträge, sondern im Zweifel auch unter den Mitarbeitern solche, die an der mißlichen Lage des Unternehmens mitgewirkt haben. Winkelmann hatte jetzt einige Monate Zeit, nach den übelsten Tretminen zu sondieren, aber bei einem Unternehmen in ABs Lage weiß man nie, unter welchem Stein noch eine offene Forderung oder sonstige juristische Altlast hervorgekrochen kommt, und vor allem: wann. So hat Spohr gerade in der Rheinischen Post (im Gegensatz zu Berichten im Frühjahr) verkündet, daß selbst Winkelmann nicht aus dem Reaktorraum zur LH zurückkehren werde. Wenn Konzernjuristen die Kapseln HG und HE für sicher genug erachten, then so be it. Lufthansa darf nicht Rechtsnachfolger der AB im engen Sinn werden. Not with a ten foot pole.

Herrn Wahl wäre noch zu antworten, daß gestandene Crews mit 20000 Stunden den DLR für Ready Entries ja wohl mit Links & Kußhand bestehen werden, oder. Soweit diese Damen und Herren ihre Seniorität mitbringen dürfen (ebenfalls Zitat Spohr), hat LH der EW sogar eine echte Knallerbse ins Körbchen gelegt. Diese Frage führt bei Fusionen regelmäßig zu zermürbenden Konflikten.

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