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Warum LH Flug von Amsterdam günstiger?


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Hallo.

 

Ich plane gerade meinen Urlaub 2015 in Kanada.

 

Da ich gerne mit der LH fliegen würde (28.5 - 18.6.2015) hab ich versucht die günstigste Combi zufinden. Dabei ist der 1 Stop Flug Amsterdam -> Frankfurt -> Toronto -> München -> Amsterdam für zwei Personen fast € 400,00 günstiger als der Nonstop-Flug direkt ab Franfurt ohne Umweg über Amsterdam.

 

Ich gebe zu ich habe jetzt nicht gesucht woran das liegen könnte, da ich gar nicht wüsste was ich da suchen soll.

 

Daher hier meine Frage - was macht den Unterschied? Der A330 auf dem Rückflug beim 1 Stop-Flug (747 beim Nonstop) kann es doch nicht sein, oder?

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Nope - Kaufkraft, Konkurrenz, Nachfrage (nach der Nonstop-Strecke), etc...

 

Kurze Gegenfrage: Fliegst Du lieber direkt oder mit Umsteigen? ;) Und wieviel ist Dir ein Nonstopflug mehr wert als Umsteigen (das gleiche ueberlegt sich natuerlich LH im Wettbewerb ggue. KLM in Amsterdam / Aehnlich macht es ja KLM/DL/AF ex FRA).

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Hallo.

 

ist der 1 Stop Flug Amsterdam -> Frankfurt -> Toronto -> München -> Amsterdam für zwei Personen fast € 400,00 günstiger als der Nonstop-Flug direkt ab Franfurt ohne Umweg über Amsterdam.

 

Und bevor jetzt die Standardfrage kommt: nein, es ist nicht möglich, die Reise auf dem Rückweg in München zu beenden (abzubrechen).

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Und bevor jetzt die Standardfrage kommt: nein, es ist nicht möglich, die Reise auf dem Rückweg in München zu beenden (abzubrechen).

Dann hätte ich auch  mit Zitronen gehandelt, da Münche ca. 3x soweit von meinem Heimatort entfernt ist wie Amsterdam :D

 

Danke für die Antworten und auch den Link. Das macht die Sache klarer :)

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Und bevor jetzt die Standardfrage kommt: nein, es ist nicht möglich, die Reise auf dem Rückweg in München zu beenden (abzubrechen).

 

Warum soll das nicht möglich sein? Passiert täglich sicher mehrere Male, dass derartige Reisen aus ganz unterschiedlichen Gründen  ;) unterwegs abgebrochen werden. Wo soll das Problem liegen?

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Wenn man so was vorhat, dann bucht man seine Flüge hoffentlich auch so und nicht die nächstbeste Anschlussverbindung. Der Check-in Agent hat dann eigentlich keine Argumentationsbasis, das Gepäck entgegen des Wunsches des Passagier irgendwohin durchzuleiten. Muss ich nicht einmal großzügig begründen, sondern dem Herrn einfach nur meinen Wunsch mitteilen.

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Erst neulich wurde ich vom Check-In-Personal gefragt, ob ich - aufgrund einer recht langen Aufenhaltsdauer - mein Gepäck wirklich bis zum Ende durchgecheckt oder es bereits beim Aufsteigen wieder haben möchte. Hier hatte ich etwa 7h Aufenthalt (und wollte auch tatsächlich weiterfliegen).

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Der Check-in Agent hat dann eigentlich keine Argumentationsbasis, das Gepäck entgegen des Wunsches des Passagier irgendwohin durchzuleiten.

 

Er hat sogar die ultimative Argumentationsbasis: die getätigte Buchung bis zum Endziel. Alles was davon abweicht ist "ausser der Reihe" und nichts, mit dem man von vornherein planen kann, da man sehr von Fähigkeiten und Kooperationsbereitschaft der an diesem Tage diensthabenden abhängt. Selbst wenn Du eine gültige Buchung für ein Tageshotel am Umsteigeflughafen vorweisen kannst ist die Airline immer noch berechtigt zu sagen "Du hast trotz Wohnsitz in Deutschland den niedrigeren Preis ab/bis Amsterdam in Anspruch genommen anstatt uns den (höheren) regulär für Deinen Markt gültigen zu zahlen, dann flieg auch so". Selbst wenn sich noch 20 Mitforisten finden, die zu Protokoll geben, dass sie so etwas schon einmal erfolgreich praktiziert haben, ändert es nichts an der Tatsache, dass der zustandegekommene Vertrag zwischen Kunde und Fluggesellschaft das komplette Routing umfasst und nicht ohne weiteres einseitig teilweise gekündigt werden kann. Dasselbe gilt übrigens auch für die Gegenseite: jeder würde (mit Recht) sofort auf die bestehende Buchung und damit verbundene Beförderungspflicht pochen wenn die Airline einem das Gepäck in die Hand drückt und die Reise trotz noch weiterführender Buchung an einem Umsteigeairport aus irgendeinem Grund für beendet erklärt.

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Wer sagt denn, dass ich das gebuchte auch in Anspruch nehmen muss? Mir ist kein Fall bekannt, dass Passagiere mit polizeilicher Hilfe zum letzten Flugabschnitt gebracht wurden. D.h. auch wenn ich nach AMS noch einen Flug bis FRA gebucht habe, wird mich die Airline nicht davon abhalten können, den Flug in AMS zu beenden. 

 

Spätestens wenn ich nach dreimaligem Ausrufen nicht am Gate erscheine wird mein Koffer eh ausgeladen. Hier in HAM in der Ankunft kommen ja auch oft genug Leute an, deren Koffer wieder ausgeladen wurden, weil sie ihren Flug verpasst haben bzw. zu spät am Gate waren. 

 

Die Frage ist nur, ob mir die Airline in dem Fall zusätzlich etwas in Rechnung stellen kann wegen Mehraufwand für Gepäck raus suchen und so. 

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Die Frage ist nur, ob mir die Airline in dem Fall zusätzlich etwas in Rechnung stellen kann wegen Mehraufwand für Gepäck raus suchen und so. 

 

Das kann sie und den Differenzbetrag zwischen niedrigerem Gesamtbetrag und dem höheren für die abgekürzte Version noch dazu. Mehr noch: wenn der Flug schon verspätet ist und durch diese weitere Verzögerung (und 30-60 Minuten sind mit einem verpassten Slot gar nix) ins "Entschädigungszeitfenster" gemäss EU-Verordnung käme diese Kosten für alle Paxe auch noch gleich mit. Spätestens dann würde ich mir überlegen, ob es das alles Wert ist.

Dass solche Tricksereien heutzutage nicht mehr funktionieren, dafür gibt es eine recht genau umrissene Gruppe von Verantwortlichen: diejenigen, die schon früher einmal versucht haben, auf diese Weise die Regeln zum eigenen Vorteil auf Kosten anderer zu dehnen.

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Doch, aber es hat mit dem hier zur Diskussion stehenden Fall nichts zu tun, denn wir reden erstens vom letzten Segment, im Anschluss an das natürlich auch kein weiterer Flug verfallen kann und zweitens steht ja explizit da, dass es nach wie vor nicht erlaubt ist, einzelne legs verfallen zu lassen, wenn man schon bei Buchung keine Absicht hat, das Gesamtarrangement in Anspruch zu nehmen, sondern nur deshalb so bucht, weil es um den Preisvorteil geht.

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Doch, aber es hat mit dem hier zur Diskussion stehenden Fall nichts zu tun, denn wir reden erstens vom letzten Segment, im Anschluss an das natürlich auch kein weiterer Flug verfallen kann und zweitens steht ja explizit da, dass es nach wie vor nicht erlaubt ist, einzelne legs verfallen zu lassen, wenn man schon bei Buchung keine Absicht hat, das Gesamtarrangement in Anspruch zu nehmen, sondern nur deshalb so bucht, weil es um den Preisvorteil geht.

Danke.

Der ursprüngliche Satz klang kategorischer, daher die Nachfrage.

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Doch, aber es hat mit dem hier zur Diskussion stehenden Fall nichts zu tun, denn wir reden erstens vom letzten Segment, im Anschluss an das natürlich auch kein weiterer Flug verfallen kann und zweitens steht ja explizit da, dass es nach wie vor nicht erlaubt ist, einzelne legs verfallen zu lassen, wenn man schon bei Buchung keine Absicht hat, das Gesamtarrangement in Anspruch zu nehmen, sondern nur deshalb so bucht, weil es um den Preisvorteil geht.

Wie will eine Airline denn 'nachweisen', dass ich die Absicht des Verfallenslassen eines Legs schon bei der Buchnung hatte..? Ziemlich maßlos, dass jedem Kunden zu unterstellen.

Davon mal abgesehen, entsteht dieses Tohuwabohu nur aus der undurchsichtigen Preisgestaltung der Airlines und den zweifelhaften Versuchen, das Preisgefüge unterschiedlicher Märkte in den Griff zu bekommen. Selbst schuld..

Ich meine aber vor 2 Jahren oder so von einem Urteil gehört zu haben, welches die Position der Airlines verteidigte.

In der Realität wird es wohl so aussehen, dass es Probleme bei den ersten Legs geben kann, aber Airlines wohl kaum Schadenersatzprozesse beim letzten Leg anstrengen würden. Von der Gepäckgeschichte jetzt mal abgesehen.

Wenn mein Gepäck am vorletzten Airport ausgegeben wird und ich den FLug abbreche, lege ich mich mal ganz entspannt zurück und harre der Dinge, die da kommen!

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Ich glaube es von meinen Vorrednern alles gesagt worden, was wichtig ist. Wenn ich mein Gepäck in MUC brauche, um einen nicht handgepäckskompatiblen Gegenstand an einen wichtigen Geschäftspartner weiterzugeben, dann möchte ich mein Gepäck einfach haben. Es ist mein Gepäck und ich entscheide darüber, da hilft auch nicht die konstruierte Geschichte mit dem Vertrag. Ich stelle mir durchaus spannend vor, mit welcher Argumentation mir die Fluglinie nachweisen will, dass ich zu diesem Zeitpunkt schon wusste, dass ich die Reise ab MUC nicht fortsetzen werde. Die Brücke kann auch der beste Anwalt nicht bauen und auf das Prozessrisiko lässt sich vernünftig denkender Mensch ein. Es kann soviel passieren bei einem 5 stündigen Aufenthalt ...

 

Ist im Übrigen das Gleiche wie einen Rückflug verfallen zu lassen, auch hier muss oder tolerieren die Fluggesellschaften das Spiel. Das und das Abbrechen von Reisen unterwegs findet tägliche viele Male, wenn nicht unzählige Male aus unterschiedlichen Gründen statt. Probleme? Fehlanzeige ... wenn man natürlich den grandiosen Fehler begeht, Steuern und Gebühren zurückzufordern, dann wird neu berechnet. Aber wer macht denn so was :)

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Das mit dem Nachweisen durch die Airline ist aber überhaupt nicht das Problem!

 

Was aber ein Problem ist, ist die Sache mit dem "selbst entscheiden".

Theoretisch ist das so, praktisch (und gerade in Nord-Amerika) ist das leider eben nicht so.

 

Liegt zwischen Ankunft in MUC und Weiterflug einen Nacht, ist das kein Problem.

Sind es aber nur ein paar Stunden über den Tag, kann es zu einem mächtigen Problem werden. (KANN, nicht muss!)

 

Schaltet der Checkin-Agent vor Ort, also hier in Toronto, auf Stur, wirst Du nichts, aber auch garnichts dagegen tun können. 

Der Agent wird sich auf die Regularien der Airline berufen und damit ist er fertig.

Wendest Du Dich dann an die Airline, wird die Dir selbstverständlich den letzten Flug auf eigenen Wunsch stornieren und das Ticket dann neu berechnen. Dann kostet der Spass ein paar hundert Euro.

Nach der Ticket-Änderung wird Dir der Agent selbstredent das Gepäck nur noch nach MUC lablen.

 

Meine "Trefferquote" liegt bei 3:1. Dreimal hat es geklappt, einmal nicht. Da bin ich dann allerdings zähneknirschend bis ans geplante Ende geflogen.

Ein Kollege hat 1:1 gehabt. Als es nicht geklappt hat, ist er zum Ticket-Schalter marschiert, hat das Ticket ändern lassen und ist in FRA ausgestiegen, anstatt wieder nach CDG zurück zu fliegen. LH hat ihm dafür (C-Ticket) satte 1.300,- € in Rechnung gestellt! Er hat am Ende das selbe noch mal für Anwalts und Gerichtskosten drauf gelegt und vor Gericht satt in zwei Instanzen verloren. Beide Instanzen haben seinen Aktion als Umbuchung gewertet, die der Airline das Recht zur Neuberechnung des Flugpreises gibt.

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Es ist mein Gepäck und ich entscheide darüber

 

Stimmt, aber es ist die Maschine der Airline und sie entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen Du mitfliegst oder nicht. Und mit der Buchung hast Du stillschweigend schon mehr an Geschäftsbedingungen anerkannt als Dir vielleicht bewusst ist. Das ist ungefähr genauso wie wenn man droht, Dich irgendwo wegen eines krassen Verstosses gegen die Hausordnung an die frische Luft zu setzen und Dir dann zur Verhinderung desselben nichts besseres einfällt als zu sagen "Ich hab' doch Eintritt bezahlt also darf ich solange ich drin bin tun und lassen was ich will".

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Ihr habt vielleicht geflissentlich übersehen, dass ich schrieb, dass man - bei so einem Vorhaben - entsprechende Anschlussflüge mit entsprechenden Aufenthaltszeiten (bspw. über Nacht) bucht und dann aus irgendwelchen Gründen, den Flug verpasst. Ich brauche nun mal mein Gepäck im Hotel ... das möchte mir der Agent gern ausreden.

 

Wie mir die Airline zu diesem Zeitpunkt nachweisen möchte, dass ich jetzt schon weiß nicht weiterzufliegen, ist schlichtweg unmöglich, zumindest kann ich mir nicht vorstellen wie. Bin gespannt auf eure Argumente wie das laufen soll.

 

Das bei knappen Anschlussflügen diese Strategie nur schwer umzusetzen ist, schrieb ich ja ... habt ihr sicher auch geflissentlich überlesen :)

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