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Lufthansa Technik Job


wieron

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Hallo zusammen,

 

ich habe nun einen Marathon hinter mir und nun eine feste Zusage für einen Job bei der LH technik bekommen. Nun muss noch die ZUP §7 gemacht werden.

 

Ich war vorher 15 Jahre in einem Unternehmen außerhalb des Flughafens angestellt. Von heute auf morgen wurde mir fristlos gekündigt mit der Begründung das ich Ersatzteile gestohlen habe. Dies stimmt natürlich nicht. Habe darauf eine Kündigungsschutzklage gestartet. Darauf mein ehemaliger Arbeitgeber mich angezeigt hat wegen Verdacht des Diebstahl. Auch in den Klageschriften wurde seitens ehemaligen Arbeitgeber die entkräfteten Sachen die beweisen das ich es nicht war, einfach ausgelassen. Mein Anwalt hat bereits mehrfach Akteneinsicht angefordert. Das geht nun seit 7 Monaten so. 

 

Bei der ZUP wird ja die letzten 10 Jahre überprüft. Ich bin mir sicher das diese Verdachtsanzeige drin steht. Bin sonst nie aufgefallen oder habe mir was zu Schulden kommen lassen. Das LBA gibt keine Auskunft. Polizeibeamte der meine Anzeige bearbeitet hatte die Akte an den Staatsanwalt geschickt, dieser aber wegen einem Formfehler??? zurück geschickt. Jetzt ist der Typ krank. Toll. 

 

Wie läuft das eigentlich bei einer laufenden Anzeige? Wird da entschieden oder so lange gewartet bis einer sagt: Einstellen oder Verfahren? War jemand schon mal in der selben Situation und kann mir das vielleicht ein paar Tips geben? 

Mein Anwalt meinte, das er nicht mehr tun kann als die Akte anzufordern. Hier geht es aber um die berufliche Zukunft. Habe bereits schon bei anderen Unternehmen ein Vorstellungstermin. Außerhalb des Airports. Mittlerweile verlangen viele eine ZUP.

 

Gruß

Herbert

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Zunächst, Gratulation zum neuen Job.

Kannst Du bitte erläutern, was ZUP ist, möglichst mit Link, damit man das mit den 10 Jahren auch noch selber lesen kann?

Mich beschleicht das Gefühl, daß Du den falschen Anwalt hast, wenn das alle richtig ist, was Du schreibst. Du brauchst einen gewieften Arbeitsrechtler und leider auch etwas Geld, wenn Du keine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht hast. Wie kommt denn Dein alter AG auf den Gedanken, Dich des Diebstahls zu bezichtigen?

Du siehst, hier gibt es schon 'ne Menge Fragen, bevor Dir jemand hier einen Rat geben kann. Stelle anheim, mir per PN Deine Festnetznummer zu senden, dann können wir darüber mal telefonieren. Das ist ein Thema, das sich nicht so gut für die Öffentlichkeit eignet. Und , nur zur Klarstellung, ich bin kein Jurist, sonst aber ganz gut zu Fuß.

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Aaspere, ZUP = Zuverlässigkeitsüberprüfung, brauchst du, wenn du in der Luftfahrt am und um nen Flughafen tätig werden möchtest! Braucht man sogar schon für ein zweiwöchiges Praktikum!

 

wieron, ich wünsch dir viel Glück, und hoffe, dass du mit nem anderen Anwalt gute Chancen hast, deine ZUP zu bekommen!

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Auch wenn das Verfahren eingestellt wird, fließt es in die Überprüfung mit ein. Das heißt aber nicht, dass du automatisch nicht zuverlässig i.S.v. § 7 LuftSiG bist.
Ein Kollege von mir schleppt eine solche Anschuldigung aus der Zeit vor seiner Tätigkeit in der Luftfahrt mit sich rum. Auch wenn das Verfahren mangels Beweisen damals eingestellt worden ist, bekommt er seine ZUP. Wie das laufenden Sachen ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
An welchem Standort wirst du denn anfangen?

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Generell ist das aber glaube ich keine beneidenswerte Situation, in der sich der nutzer "wieron" da befindet, ich glaube die wenigstens hier kennen sich mit den Formalitäten der ZUP/ZÜP Vergabe aus, deswegen würde ich einfach mal beim zuständigen Amt nachfragen, die Sache schildern und mit nem neuen Anwalt gegen den alten Arbeitgeber vorgehen!

 

 

(Ausnahme seit kurzem: MUC-Forum)

Dem haben da aber auch die wenigsten zugestimmt :o Ich finds schade ;)

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Das ist eine ziemlich diffizile Situation.

 

Auch wenn Du einen Freispruch erwarten kannst, musst Du diesen wahrscheinlich erstmal abwarten.
Und eine Instanz Arbeitsgericht kann durchaus bis zu 12 Monate dauern, daran kann auch ein guter Anwalt nichts ändern.
 
Ich vermute, dass die Bezirksregierung die ZÜP erstmal nicht erteilt, bis ein Verfahren wegen eines erheblichen Vorwurfs abgeschlossen ist.
Das wäre ja auch logisch, denn das ZÜP-Verfahren ist eine Risikoabwägung.
Und das Risiko ist natürlich ungleich größer bei jemanden der bereits angeklagt ist. 
 

 

 

Habe bereits schon bei anderen Unternehmen ein Vorstellungstermin. Außerhalb des Airports. Mittlerweile verlangen viele eine ZUP.

 

 

 

 

Arbeitgeber deren Angestellte nicht auf dem Flughafengelände arbeiten müssen, können auch keine ZÜP beantragen oder verlangen

Wenn du damit ein Führungszeugnis meinst, hast du ja nichts zu befürchten.

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Ich vermute, dass die Bezirksregierung die ZÜP erstmal nicht erteilt, bis ein Verfahren wegen eines erheblichen Vorwurfs abgeschlossen ist.

Das wäre ja auch logisch, denn das ZÜP-Verfahren ist eine Risikoabwägung.
Und das Risiko ist natürlich ungleich größer bei jemanden der bereits angeklagt ist. 

 

Ich habe es etwas anders verstanden.

Der ehemalige Arbeitgeber hat eine Anzeige gemacht.

Die Polizei hat die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft übergeben und dort liegen sie nun. Das was hier als "Klageschrift" bezeichnet wird, dürfte ehr das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit den gemachten Vorwürfen aus der Anzeige und der Aufforderung zur Stellungnahme sein.

Der Staatsanwaltschaft obliegt es nun zu entscheiden, ob noch weiter ermittelt werden muss, ob ein Verfahren eingeleitet wird, oder ob der Fall abgewiesen wird.

Erst dann gehen die Akten an das Gericht. Denn sonst könnte der Anwalt des Thread-Erstellers ja bei Gericht um Akteneinsicht nachsuchen und müsste sich nicht mit der Staatsanwaltschaft "herumquälen".

 

Aber ob die Staatsanwaltschaft schon irgendwelche Informationen weiterleitet, bzw. weiter leiten darf, bevor sie entschieden hat, überhaupt ein Verfahren anzustrengen, kann ich nun auch nicht sagen. 

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Und genau deshalb hatte ich auch in meiner Antwort auf das Eingnagsposting von "wieron" geschrieben:

 

Du siehst, hier gibt es schon 'ne Menge Fragen, bevor Dir jemand hier einen Rat geben kann.

 

Kompliziert ist es auch deshalb, weil es einerseits die Kündigungsschutzklage von wieron gibt, die beim Arbeitsgericht liegt. Andererseits gibt es aber die Strafanzeige des AG wegen Diebstahls. Und die liegt zunächst (und offensichtlich) bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

Der User wieron dürfte sich wegen seiner Kündigungsschutzklage an einen Arbeitsrechtler als Anwalt gewendet haben. Dessen Kompetenz wird sehr wahrscheinlich aber nicht das Strafrecht belegen. Daraus ergibt sich die Fragestellung: Hat er nun zwei Anwälte oder nicht?

Von der prozessualen Logik her betrachtet, könnte das Arbeitsgericht jetzt erstmal warten, bis das Amtsgericht (oder möglicherweise sogar das Landgericht) in der Causa "Diebstahl" entscheiden, um diese Entscheidung auch zur Grundlage des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu machen.

Vom Arbeitgeber eine sehr geschickte Taktik, Strafanzeige zu stellen. Damit liegt der Ball im Spielfeld von Polizei und Staatsanwaltschaft, und den Arbeitgeber kostet es nix, abgesehen von seiner eigenen Rechtsberatung.

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Polizeibeamte der meine Anzeige bearbeitet hatte die Akte an den Staatsanwalt geschickt, dieser aber wegen einem Formfehler??? zurück geschickt. Jetzt ist der Typ krank. Toll. 

 

Wie läuft das eigentlich bei einer laufenden Anzeige? Wird da entschieden oder so lange gewartet bis einer sagt: Einstellen oder Verfahren?

 

 

Ich denke Deine einzige Chance besteht darin, dass die ZÜP-Abfrage aller Register in dem Zeitraum stattfindet,

bevor aus der Polizeiakte ein registrierter Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft wird.

 

Danach gilt, für die ZÜP die Risikoabwägung mit vermutlich negativen Ausgang

und nicht eine Unschuldsvermutung bis zur prozessualen Entscheidung.

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