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[24MAR15] Germanwings A320 (D-AIPX) über Südfrankreich abgestürzt


klotzi

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Aha, jetzt wird ein Trick gesucht.. Was soll das? So tragisch und furchtbar das alles war, warum muss ein Rechtsstreit endlos fortgesetzt werden, wenn jetzt schon (nach Jahren) ein Oberlandesgericht zur Erkenntnis gekommen ist, es ist fertig?

 

Entschädigungszahlungen sind längst geflossen, welche Höhe da angemessen ist, darüber wird "man" sich sowieso niemals einig.

 

USA? Was haben die schon wieder damit zu tun, wenn ein Airbus auf dem Weg von Spanien nach Deutschland in Frankreich zum Absturz gebracht wird?

 

Wahrscheinlich muss es wieder der EUGH oder gleich die UNO richten, wenn irgendwelche Juristen mit dem Urteil nicht zufrieden sind....

 

 

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vor 58 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

In Frankfurt läuft noch ein Prozess, es ist eher unwahrscheinlich, dass es dort zu einem anderen Ergebnis kommt. Aber nicht ausgeschlossen. Dann kann gegen das Urteil die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Über die Erfolgswahrscheinlichkeit kann man sich dann sinnvoll gedanken machen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Die hier vorliegende "Klarheit" ist zum Teileine Fata Morgana. Das bestätigte Urteil des Landgericht hinterlässt einen, nicht absolut überzeugenden, Eindruck. Es ist richtig, aber es ist auch bestimmten Diskussionen aus dem Weg gegangen. 

 

Eine Klage gegen das Luftfahrtbundesamt ist auch möglich, allerdings sind die Hürden hier mindestens genauso hoch zu einem besseren Ergebnis zu kommen.

Wenn das gescheitert ist bleibt noch eine Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ob hier eine verfassungswidrige Regelungslücke vorliegt. Das ist aber eine langwierige Veranstaltung.

 

Die Klage in den USA wurde vorläufig abgewiesen, da Lufthansa zugesichert hat, dass sie sich Klagen in Deutschland nicht verwehren. Dem sind sie gerecht geworden. Das materiell die Klagen in Deutschland nicht zulässig waren ist denke ich, nicht ausreichend um eine Wideraufnahme in den USA zu erreichen. 

 

Was bleibt, ist der Sachverhalt, das ein Pilot, der wahrscheinlich zu dem Zeitpunkt nicht mehr hätte fliegen dürfen, zu dem Zeitpunkt geflogen ist und 149 Menschen ermordet hat. Was sicher ein Organisationsversagen aller Beteiligten ist aber halt haftungsrechtlich nur schwer erfasst werden kann. Und das ist auch der Ansatzpunkt um eine Revision vor dem BGH zu ermöglichen. 

Erfüllt es tatsächlich den Straftatbestand des Mordes?

Wurde bisher nicht von einem erweiterten Suizid ausgegangen?

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vor 2 Stunden schrieb aaspere:

Ansonsten bliebe nur das Verfahren in USA übrig.

 

Ganz sachliche Frage, was soll "das Verfahren" in den USA denn klären?

 

 

vor einer Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr:

Das bestätigte Urteil des Landgericht hinterlässt einen, nicht absolut überzeugenden, Eindruck. Es ist richtig, aber es ist auch bestimmten Diskussionen aus dem Weg gegangen. 

 

Sehen so auch schriftliche Urteilsbegründungen aus, aktenordnerschwer? Dann werden wir ja nie ferig. Das Urteil ist also bestätigt, hinterlässt aber nur so einen anüberzeugenden Eindruck, nicht absolut. Es ist richtig, aber auch wieder nicht so ganz?

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@medion:

Wenn es um persönliche Schicksale geht, kommst du vielen emotional gesteuerten Menschen nicht bei. Emotionen sind rational nicht erklärbar und auch nicht mit einem oder vielen Richtersprüchen zu bedienen.

Es sind die lebenden und leidenden Opfer des Absturzes, so wie bei 9/11 und vielen anderen Katastrophen die Leiden der Rettungskräfte oft übersehen werden.

Als Außenstehender ist es einfach Ratschläge wie "cool bleiben", "akzeptieren" oder "abschließen" zu geben.

Deshalb wird hier wahrscheinlich noch sehr viele Versuche geben Prozesse anzustrengen, Antworten und Schuldige zu finden.

 

Bearbeitet von Micha
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vor 3 Stunden schrieb Micha:

Als Außenstehender ist es einfach Ratschläge wie "cool bleiben", "akzeptieren" oder "abschließen" zu geben.

 

Letzter Satz dazu: "Cool bleiben" finde ich unangebracht, abschließen wird man es als Betroffener sowieso nie. Akzeptieren trifft es vielleicht am ehesten; nach sechs Jahren und es ist ja nicht so, als hätten keine Untersuchungen, Prozesse, Gespräche und Entschädigungen stattgefunden.

 

Dass versucht wird, auch in den USA irgendwie "zu klagen" habe ich schon selber mitgekriegt, der Sinn der Zuständigkeit erschließt sich mir allerdings nicht; aber selbst ich bin lernfähig, sollte es dazu noch eine Antwort geben.

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vor 2 Stunden schrieb medion:

Dass versucht wird, auch in den USA irgendwie "zu klagen" habe ich schon selber mitgekriegt, der Sinn der Zuständigkeit erschließt sich mir allerdings nicht; aber selbst ich bin lernfähig, sollte es dazu noch eine Antwort geben.


Wenn Du das mit der Klage in den USA mitgekriegt hast, wirst Du Dich vielleicht erinnern, dass Lubitz, nach seiner temporären Auszeit wegen psychischer Probleme während der Ausbildung, in Arizona an der Flugschule der LH (Konzerngesellschaft) seine Ausbildung wieder aufnahm. RA Wellens argumentierte, dass Lubitz die dortige Ausbildung nicht hätte erfolgreich abschließen dürfen, weil LH von den psychischen Problemen angeblich gewußt hätte. Das US-Gericht argumentierte: Das könne ja alles so sein, beträfe aber nicht US-Recht, da alle Entscheidungen nach deutschem Recht getroffen worden wären.
So mein grober Kenntnisstand.

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Am 19.9.2021 um 17:40 schrieb aaspere:

RA Wellens argumentierte, dass Lubitz die dortige Ausbildung nicht hätte erfolgreich abschließen dürfen, weil LH von den psychischen Problemen angeblich gewußt hätte. Das US-Gericht argumentierte: Das könne ja alles so sein, beträfe aber nicht US-Recht, da alle Entscheidungen nach deutschem Recht getroffen worden wären.

Der erste Teil stimmt. Das Argument des US-Gerichts geht dahin, dass ein Deutsches Gericht das "bessere" Gericht ist, aufgrund von Standort, Zugänglichkeit der Unterlagen. Um formelles und materielles deutsches Recht ging es nicht. Die von Lufthansa geforderte Klageabweisung aufgrund fehlendem Sachverhalt wurde vom US-Gericht abgelehnt. 

 

Ich bin gespannt, ob die Kläger in den USA eine Wiederaufnahme beantragen.

 

Am 18.9.2021 um 18:48 schrieb medion:

Sehen so auch schriftliche Urteilsbegründungen aus, aktenordnerschwer? Dann werden wir ja nie ferig. Das Urteil ist also bestätigt, hinterlässt aber nur so einen anüberzeugenden Eindruck, nicht absolut. Es ist richtig, aber auch wieder nicht so ganz?

Wo ist das Problem - ein Urteil kann rechtlich richtig sein, aber nicht überzeugend ausformuliert. 

Aktenordnerschwer sind schriftliche Urteilsbegründungen in der Regel nicht. Das 3.000 Seiten lange Urteil des OLG München hat seltenheitswert. Der BGH liegt bei +/-20 Seiten. Verfassungs- und Verwaltungsgerichte sind deutlich länger.

 

 

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vor 8 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Der erste Teil stimmt. Das Argument des US-Gerichts geht dahin, dass ein Deutsches Gericht das "bessere" Gericht ist, aufgrund von Standort, Zugänglichkeit der Unterlagen. Um formelles und materielles deutsches Recht ging es nicht. Die von Lufthansa geforderte Klageabweisung aufgrund fehlendem Sachverhalt wurde vom US-Gericht abgelehnt.


Danke für die Richtigstellung. Das hatte ich anders verstanden.

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  • 5 Monate später...

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