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[24MAR15] Germanwings A320 (D-AIPX) über Südfrankreich abgestürzt


klotzi

Empfohlene Beiträge

Piloten werden zwischen ihren Medicals ganz normal von den Ärzten ihres Vertrauens behandelt. Das muss kein Flugmediziner sein. Normalerweise ist es ein ganz normaler Hausarzt.

 

Und ja, durch die unregelmäßige Schichtarbeit sind Schlafstörungen und Folgeerkrankungen daraus völlig "normal", und das wird oft mit Selbstmedikation, zum Teil auch mit Hilfe des Hausarztes, behandelt. Gerade wenn man Langstrecke fliegt hat man u.U. noch andere Möglichkeiten Medikamente zu bekommen die hierzulande nicht erhältlich bzw. Rezeptpflichtig sind. So ist Melatonin ein gern genutztes Mittel zum Beispiel.

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So weit waren wir doch schonmal.

 

 

Vor allem habe ich bis heute nicht verstanden, warum es verwerflich sein soll, auf dem Wege der strafrechtlichen Ermittlung, einen Schuldigen "an den Pranger zu stellen" wenn es gleichzeitig aber vollkommen legitim erscheint, den einzig Verantwortlichen bereits per Ferndiagnose ausgemacht zu haben. Und das wohlgemerkt ohne Experte auf dem Gebiet der Psychologie zu sein, Akteneinsicht gehabt oder ihn zu Lebzeiten auch nur persönlich gekannt zu haben.

 

Weil für mich mit der Feststellung, dass A. Lubitz die Tat im Alleingang geplant und begangen hat, der Fall "erledigt" ist. Aufgrund der gegebenen Umstände kann man den Täter nunmal nicht vor ein Gericht stellen und auch nicht stellvertretend seinen Arbeitgeber oder seine Flugschule. 

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Die LFT hat ihre Tochter in Goodyear beauftragt den Flugschüler praktisch auszubilden. Die ATCA hat dann wahrscheinlich  geprüft ob eine Sicherheitsüberprüfung, ein Visa für die USA und und und , sowie  ob ein gültiges Medical vorliegt. Alles war da und somit sprach rein rechtlich nichts gegen den Ausbildungsstart. 

 

Wir befinden uns ja doch sehr heftig im Stadium der Spekulation. Ich vermute aber, daß in der "Schülerakte", von der ich ausgehe, daß sie existiert, auch die Auszeit von Lubitz vermerkt ist. Was alles detailliert drin ist, wissen wir natürlich nicht. Weiter möchte ich nicht spekulieren.

Quelle sind laut Welt.de die medizinischen Unterlagen aus den Akten der französischen BEA und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. 

 

Wirklich relevant ist die Information, dass die BEA nächstes Wochenende ihren Abschlussbericht vorstellen will.

 

Dann werden wir danach ja mehr wissen.

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Weil für mich mit der Feststellung, dass A. Lubitz die Tat im Alleingang geplant und begangen hat, der Fall "erledigt" ist. Aufgrund der gegebenen Umstände kann man den Täter nunmal nicht vor ein Gericht stellen und auch nicht stellvertretend seinen Arbeitgeber oder seine Flugschule. 

 

[ironie] Dann hast du auch keine Haftpflichtversicherung?[/ironie]

 

 

Die Aufgabe der Ermittlungsbehörden ist es, ergebnis-offen die einzelnen Tatbestände (Mord, Totschlag, Körperverletzung, ...) zu untersuchen. Dazu gehört auch zu untersuchen ob es ein Organisationsversagen oder Fahrlässigkeit bei verschiedenen beteiligten gab. Wenn 150 Menschen bei einem vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugunglück sterben ist das im Bereich des möglichen. Es ist definitiv keine binäre Situation: Lubitz Schuld, alle anderen unschuldig - damit wird man im übrigen auch nicht dem Krankheitsbild Depression gerecht.

 

Warten wir doch einfach den Bericht der BEA ab, danach wird die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das rechtlich würdigen. Eine mögliche Anklageerhebung wird vom Gericht geprüft, eine mögliche Verurteilung in der Revision. Es gibt überhaupt keinen Grund den Prozess nicht laufen zu lassen, nur so kann man die notwendigen Lehren aus dem Unglück ziehen.

 

Das habe ich bemerkt.

 

Meine persönliche Meinung: Die Flugschule hat keine Mitschuld am Absturz der GWI Maschine.

Meines Wissens sollte, in den USA mag es Dank des dort geltenden Richterrechts anders sein, vor Gericht festgestellt werden, ob gegen geltendes Recht verstoßen wurde. 

Die LFT hat ihre Tochter in Goodyear beauftragt den Flugschüler praktisch auszubilden. Die ATCA hat dann wahrscheinlich  geprüft ob eine Sicherheitsüberprüfung, ein Visa für die USA und und und , sowie  ob ein gültiges Medical vorliegt. Alles war da und somit sprach rein rechtlich nichts gegen den Ausbildungsstart. 

 

Auch ich glaube, dass es in den USA mehr zu holen gibt und weniger, dass in Arizona der Gerechtigkeit genüge getan werden soll. 

Deshalb auch bei mir ein bitterer Nachgeschmack. Das geht auch gar nicht gegen die Angehörigen, sondern ehr gegen den Anwalt, der vielleicht auf Provision- Basis arbeitet. 

 

Das ist schwer. Der Hauptschuldige kann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, bleiben mögliche Mitschuldige, in jedem Fall Organisation und Personen die für das Unglück mitverantwortlich sein können. Es wird aber vermutlich keine strafrechtlichen Konsequenzen geben sondern nur den zivilrechtlichen Schadenersatz.

 

Die höheren Schadenersatz-Beträge hängen nicht mit der Vergütung der Anwälte zusammen sondern mit einem anderen Regulierungsansatz zusammen. Die Provision wird im übrigen nur bei Erfolg gezahlt - ohne das Modell wäre es für viele gar nicht möglich, seine Rechte vor Gericht geltend zu machen. 

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Weil für mich mit der Feststellung, dass A. Lubitz die Tat im Alleingang geplant und begangen hat, der Fall "erledigt" ist. Aufgrund der gegebenen Umstände kann man den Täter nunmal nicht vor ein Gericht stellen und auch nicht stellvertretend seinen Arbeitgeber oder seine Flugschule.

Es ist doch gerade die Aufgabe von einem Gericht die Schuldfrage zu klären.

 

Und wie soll der Fall “erledigt“ sein. Die Passagiere haben doch einen (Beförderungs) Vertrag mit 4U abgeschlossen und nicht mit Herrn Lubitz.

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Unabhängig von der Klage und Schadenersatzansprüchen bin ich persönlich immer noch davon überzeugt, daß Andreas Lubitz nach seinem burnout niemals eine Fluglizenz hätten bekommen dürfen.

 

 

Es ist bei bekanntem Ergebnis nicht sonderlich schwer dieser Überzeugung zu sein. ;) 

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Ich verstehe die angestrebte Argumentationskette nicht. Wenn ich wegen einer Depression auf der Autobahn mit voller Absicht in den Gegenverkehr fahre, dann würde niemand auf die Idee kommen meine Fahrschule zu verklagen, auch wenn diese in den USA wäre. 

 

Selbst wenn die Flugschule die Flugtauglichkeit initial festgestellt hat, so ist diese Entscheidung doch zahlreiche male bestätigt worden. 

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Vor einigen Wochen wurde ein Interview mit dem Anwalt im Fernsehen ausgestrahlt, in dem, aus meiner Sicht, dieser als Retter der Hilfesuchenden dargestellt wurde. Ausserdem soll er auch Hinterbliebene des "Concord-Unglücks" vertreten haben, mit Erfolg in finanzieller Hinsicht, natürlich nur für die Hinterbliebenen.

Wenn man jetzt so allgemein hört, dass er sich quasi angedient haben soll, um noch mehr "herauszuholen", bleibt für mich doch ein etwas bitterer Beigeschmack in dieser Angelegenheit, zumal er offensichtlich einen Bogen um die deutschen Rechtsprechung macht.

Dann bleibt für mich nur noch die Frage um das warum.

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Ich verstehe die angestrebte Argumentationskette nicht. Wenn ich wegen einer Depression auf der Autobahn mit voller Absicht in den Gegenverkehr fahre, dann würde niemand auf die Idee kommen meine Fahrschule zu verklagen, auch wenn diese in den USA wäre. 

 

Selbst wenn die Flugschule die Flugtauglichkeit initial festgestellt hat, so ist diese Entscheidung doch zahlreiche male bestätigt worden. 

 

Ich kenne die Argumentationskette der Anwälte natürlich auch nicht. So, wie ich das bisher verstanden habe, werden aber die Anwälte zu beweisen versuchen, daß zu einem Zeitpunkt X während der Ausbildung, Erkenntnisse bei LFT in Deutschland und/oder bei ATCA in Goodyear vorgelegen haben, die einen Abbruch der Ausbildung zur Folge hätten haben müssen. Da gewinnt die Auszeit während der Ausbildung eine besondere Bedeutung. Da die Klage ja gegen ATCA eingereicht wird, kann logischerweise nur die Ausbildungszeit incl. der Auszeit relevant sein. Das erscheint mir auch logisch.

Vor einigen Wochen wurde ein Interview mit dem Anwalt im Fernsehen ausgestrahlt, in dem, aus meiner Sicht, dieser als Retter der Hilfesuchenden dargestellt wurde. Ausserdem soll er auch Hinterbliebene des "Concord-Unglücks" vertreten haben, mit Erfolg in finanzieller Hinsicht, natürlich nur für die Hinterbliebenen.

Wenn man jetzt so allgemein hört, dass er sich quasi angedient haben soll, um noch mehr "herauszuholen", bleibt für mich doch ein etwas bitterer Beigeschmack in dieser Angelegenheit, zumal er offensichtlich einen Bogen um die deutschen Rechtsprechung macht.

Dann bleibt für mich nur noch die Frage um das warum.

 

Anwälte müssen sich heutzutage um Mandate bemühen; da gibt es 'ne Menge Wettbewerb. Das mag man beklagen, es ist aber Realität, besonders bei Spezialgebieten. Früher achteten die Anwaltskammern mit Argusaugen darauf, daß alles, was nach Werbung auch nur ansatzweise roch, sofort geahndet wurde. Heute sind die Bestimmungen nicht mehr so streng, und das muß man hinnehmen, auch wenn man da ein ungutes Gefühl hat.

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Vor einigen Wochen wurde ein Interview mit dem Anwalt im Fernsehen ausgestrahlt, in dem, aus meiner Sicht, dieser als Retter der Hilfesuchenden dargestellt wurde. Ausserdem soll er auch Hinterbliebene des "Concord-Unglücks" vertreten haben, mit Erfolg in finanzieller Hinsicht, natürlich nur für die Hinterbliebenen.

Wenn man jetzt so allgemein hört, dass er sich quasi angedient haben soll, um noch mehr "herauszuholen", bleibt für mich doch ein etwas bitterer Beigeschmack in dieser Angelegenheit, zumal er offensichtlich einen Bogen um die deutschen Rechtsprechung macht.

Dann bleibt für mich nur noch die Frage um das warum.

 

Wo war das? Ich habe im GQ-Artikel gelesen, dass die Kontakaufnahme von Giemulla ausging. Nicht das er sich angedient haben soll. Er hat dann seine Strategie vorgestellt um möglichst viele 

 

Er macht keinen Bogen um deutsche Rechtsprechung, seinen US-Klienten steht der US-Rechtsweg jederzeit offen [Auf dem konventionellen Klageweg würden die US-Klienten erfolg haben]. Er hat seine Strategie angepasst, dass auch Angehörigen ohne US-Wohnsitz der US-Klageweg möglicherweise erfolg bringt - und die US-Anwälte sagen selber dass es ein "long shot" ist, also ein Fall mit geringer Erfolgswahrscheinlichkeit. Die alternative wäre, dass es 21 oder mehr unterschiedliche Entschädigungssummen und Berechnungen gibt, je nach Klageort, was auch nicht gerade gerecht ist.

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Er macht keinen Bogen um deutsche Rechtsprechung, seinen US-Klienten steht der US-Rechtsweg jederzeit offen [Auf dem konventionellen Klageweg würden die US-Klienten erfolg haben]. Er hat seine Strategie angepasst, dass auch Angehörigen ohne US-Wohnsitz der US-Klageweg möglicherweise erfolg bringt - und die US-Anwälte sagen selber dass es ein "long shot" ist, also ein Fall mit geringer Erfolgswahrscheinlichkeit. Die alternative wäre, dass es 21 oder mehr unterschiedliche Entschädigungssummen und Berechnungen gibt, je nach Klageort, was auch nicht gerade gerecht ist.

 

Das Problem ist meines Erachtens nicht zwangsweise dass in den USA angeklagt wird, sondern eher was. Eine normale Klage gegen die für die Durchführung dieses Fluges Verantwortlichen in den USA wäre nachvollziehbar, sofern möglich. Die Anklage, wie sie jetzt geplant ist zielt in ihrem Kern aber nicht darauf ab die wahren Schuldigen zu treffen, sondern sie zielt darauf ab die zu erwartende Entschädigung zu maximieren, egal wen es hierbei trifft. D.h. es geht zumindest nicht um Gerechtigkeit.

Bearbeitet von JeZe
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es geht zumindest nicht um Gerechtigkeit.

 

Selbst wenn es so wäre: was ist schlecht daran, zukünftige Wiederholungen dadurch zu verhindern, dass ein Signal ausgesendet wird, wie sehr man sich vor Nachlässigkeiten auf diesem Sektor in Acht nehmen soll? Diese verbrämte Neiddebatte geht einem mittlerweile schon fast genauso auf die Nerven wie das teilweise aufdringliche und verlogene Geschäftsgebaren besagter Anwaltskanzleien.

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In Italien wurde vor gut einem Jahr (vor 4U!) ein Pilot direkt vor seinem Abflug nach Tokio kurzfristig abgelöst und festgenommen, der seiner Frau per SMS gedroht hatte, sich und seine Passagiere umzubringen, weil er Scheidungsstress hatte. Jetzt hat er noch mehr Stress.

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Ich verstehe die angestrebte Argumentationskette nicht. Wenn ich wegen einer Depression auf der Autobahn mit voller Absicht in den Gegenverkehr fahre, dann würde niemand auf die Idee kommen meine Fahrschule zu verklagen, auch wenn diese in den USA wäre. 

 

Selbst wenn die Flugschule die Flugtauglichkeit initial festgestellt hat, so ist diese Entscheidung doch zahlreiche male bestätigt worden.

Wenn es um Privilegien (einiger) Piloten geht, kommen sie immer mit ihrem Alleinstellungsmerkmal und wollen nicht mit anderen Berufsgruppen oder gar der Allgemeinheit verglichen werden.

Kommt es aber zu einem Problem, haben einige kein Problem mit der Verallgemeinerung und es wird plötzlich kein unterschied mehr gemacht.

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