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Nachweispflicht der Airline bei EU261 Kompensation


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Mal wieder hat SunAir mir den Flug HAM-LCY gestrichen. 

Umgebucht wurde ich auf einen deutlich spaeteren HAM-LHR Flug, Ankunft so in LCY >4h spaeter. 

 

Informiert wurde ich 10 Tage vor Abflug durch BA per Email, ueber die der Flug gebucht war (und deren Flugnummer die ganze Geschichte traegt). 

 

"

We have attempted to contact you using the information supplied at the time of booking.

 

We regret to inform you that the following flight has been cancelled:

"
 
Es hatte natuerlich, wie immer, niemand versucht mich per Telefon oder aehnlichem zu erreichen. 
 
BA weist jegliche Verantwortung von sich, da op. by SunAir. Mit denen in Emailkontakt, und die behaupten ich haette bereits vor dem kritischen 14 Tage Fenster eine SMS von denen zur Streichung erhalten. 
 
Ich habe keinerlei SMS erhalten. Habe darum gebeten, dass die die Sendung erneut ueberpruefen, und die Nummer mitteilen, an die die SMS gesandt wurde. Das haben sie getan, und die Nummer ist korrekt, also da kein Fehler. 
 
Leider inkludiert mein Einzelverbindungsnachweis nie jegliche empfangenen SMS, so dass jetzt meine Behauptung die SMS nicht erhalten zu haben gegenueber der Behauptung der Airline steht, eine SMS geschickt zu haben. 
 
Vorschlaege fuers weitere Vorgehen? Welche Rolle spielt die Nachweispflicht der Airline hier? 
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Vorschlaege fuers weitere Vorgehen?

 

Das ist ein interessanter Fall, für den ich zwar keinen konkreten Tip parat habe, aber hast Du schonmal nachgeschaut, ob es irgendwo im Kleingedruckten nicht vielleicht sogar einen Passus gibt, der es der Airline entschädigungsfrei gestattet, die Kunden notfalls an einem anderen als dem gebuchten Londoner Flughafen abzusetzen? Wäre zwar sehr kundenunfreundlich, aber dann könnte sie sich in diesem Falle listigerweise darauf berufen, den Kunden schliesslich mit weniger als drei Stunden delay "nach London" transportiert zu haben und demzufolge gar keiner Kompensationspflicht zu unterliegen (ich nehme an die >4h später als gebucht in LCY beinhaltet den Transfer LHR-LCY, der dank tube und DLR ja gerne mal satt über eine Stunde dauern kann).

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Der Verweis an Sun Air ist kindisch, ausgestellt hat eine Firma BA Dein Ticket und mit denen hast Du einen Vertrag, also muss Dich auch eine BA informieren und im Zweisfelsfall auch die Kompensation leisten. Nätürlich wird sich vielleicht BA bei Sun Air einen Regress holen können, dies interessiert Dich als Kunden nicht die Bohne.

Die sollen Dir, wie oben gesagt erst einmal nachweisen, dass Dir die Nachricht mehr als 14 Tage vorher zugegangen ist.

Und wenn Sie eine PZU (=Postzustellungsurkunde) schicken müssen, kann Dir das egal sein.

Schalte den Anwalt hier im Forum doch besser ein.

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  • 2 Monate später...

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