Zum Inhalt springen
airliners.de

Aktuelles zum Flughafen München


AirMichi

Empfohlene Beiträge

vor 58 Minuten schrieb aaspere:

In der HEUTE-Sendung wurde vermeldet, die Schleuse sei besetzt gewesen. Die Mitarbeiterin der SGM wär nur durch ein Kollegengespräch abgelenkt gewesen. Alle direkt Beteiligten seien entlassen worden.

Gleiche Meldung auch bei BR Online: https://www.br.de/nachrichten/millionenschaden-fuer-den-flughafen-nach-chaos-we-100.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob der eigentliche Fehler "wirklich" im Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters der SGM lag oder ob nicht eher das Management versagt hat, sei noch dahingestellt. Denn es ist nachgewiesen, dass Menschen bei ihrer Arbeit Fehler machen. Im Bereich der Sicherheit von Atomkraftwerken, besonders in den frühen Zeiten, wo diese noch analog gesteuert wurden, hat man das mal genau evaluiert. Lass eine Person immer wieder einen Wert von einem Skalengerät ablesen und schriftlich in eine Tabelle eintragen, jedes ca. 1000ste Mal wird sie dabei einen Fehler machen.

 

Diese Erkenntnis kann man ohne weiteres auf andere Dinge im Arbeitsleben oder auch z.B. beim Autofahren übertragen. Selbst ein besonnener und sehr regelbewusster Autofahrer wird ca. alle 1000 Abbiegevorgänge den Blinker nicht setzen... usw.

 

Was bedeutet das für Vorgänge, die eine höhere Zuverlässigkeit erfordern? Gerade der Cockpitbetrieb macht es ja vor: Checklisten, procedures, monitored actions. Wenn zwei Personen optimal zusammenarbeiten kann man aus einer Fehlerwahrscheinlichkeit von 10E-3 durchaus 10E-6 machen.

 

Das wird die Regierung von Oberbayern, respektive SGM noch nachweisen müssen, dass Sie

 

- entsprechende Personalressourcen und Arbeitspläne bereitgestellt haben

- Personal angemessen geschult wurde

- letztlich durch organisatorische Maßnahmen eine entsprechende Redundanz geschaffen haben, die menschliches Versagen einer einzelnen Person rechtzeitig erkennt, bevor ein Schaden enstehen kann.

 

Alles andere wäre meines Erachtens als grobe Fahrlässigkeit zu bezeichnen und sicherlich eine Spielgrube für findige Juristen.

 

Bearbeitet von Guenni
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Die SGM könnte theoretisch wegen Fehlverhalten haftbar gemacht werden; dann ist sie angesichts der Menge (32.000 Paxe) an Anspruchsberechtigten sofort insolvent

Obwohl ich nur als Hinbringer, Abholer und Wiederbringer von Paxen das Chaos in T2 miterlebt habe: Soetwas sollte man durchziehen. Wäre interessant ob die Gesellschafter dann nachschießen oder man den Laden tatsächlich über die Klippen springen lässt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

11 hours ago, bueno vista said:

Ach anderen Orts arbeiten keine Menschen die Fehler machen können?

 

In München passieren diese Fehler aber zu häufig. Wenn mich jemand fragt, von wo aus man am einfachsten fliegen soll, dann sage ich immer direkt: "Pass bei MUC auf, da kann einiges schief gehen". Ich empfehle allen immer direkt Düsseldorf, einem Ballungszentrum der Kompetenz, in dem die Abfertigung reibungslos funktioniert.

 

So ein "Schmarn", wie in MUC würde bei uns nicht passieren, da die Sicherheitskräfte hier kompetent sind. Wo kämen wir denn hin, wenn die Leute einfach ohne Kontrolle durch die Schranken gelassen werden. Das ist an Fremdscham nicht mehr zu überbieten, wenn ein Söder Grenzkontrollen fordert aber am Flughafen die Leute einfach so durch die Kontrollen laufen.

 

Ich ermahne Bayern zur Besserung!

 

Gruß God

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann will ich mal versuchen, wieder auf die Faktenebene zu kommen. Danke jubo14 für's Aufräumen.
Die SGM ist eine staatliche Gesellschaft. Das erkennt man daran, dass sie als GmbH einen Aufsichtsrat hat, in dem die AG-Seite durch Regierungsbeamte besetzt ist, und einer der Geschäftsführer vorher Ministerialrat im Finanzministerium war.
Sollten also Haftungsgeschichten auf die SGM zukommen, dann kann die SGM zwar theoretisch auch insolvent werden; das wird man aber durch staatlichen Verlustausgleich verhindern.
Im Bundesanzeiger steht:
"Der Finanzbedarf der Gesellschaft wird nach Maßgabe des gebilligten Wirtschaftsplans, der auch einen Stellenplan umfasst, vom Freistaat Bayern laufend abgedeckt. Der Finanzbedarf umfasst die Aufwendungen der Gesellschaft zuzüglich eines Jahresüberschusses, abzüglich eigener Erträge der Gesellschaft. Die staatliche Kostenerstattung wird in vollem Umfang aus der von den Fluggästen erhobenen Luftsicherheitsgebühr finanziert."

 

 

Bearbeitet von aaspere
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde, dass sich die Diskussion momentan viel zu sehr, um die SGM-Mitarbeiter/innen dreht. Klar, durch ihren Fehler wurde das Ganze ausgelöst. Aber Sicherheitssysteme sollten ja immer so aufgebaut sein, dass es keinen Single Point of Failure gibt. Und deswegen besagt ja auch das weitere Prozedere: "unkontrollierte Person im Sicherheitsbereich" = "sofortiger Abfertigungsstopp und Evakuierung des Sicherheitsbereiches".

 

Und hier sehe ich den Skandal: zwischen dem unkontrollierten Passierten der Sicherheitskontrolle und dem Abfertigungsstopp hat es über eine Stunde gedauert, so dass die unkontrollierte Person schon abgeflogen war zu dem Zeitpunkt, d.h. die Maßnahme, da viel zu spät, völlig sinnlos war. Die SZ hat das hier minutengenau  protokolliert: http://sz.de/1.4075719

 

Die 15 Minuten, die es gedauert hat bis das Personal an den Sicherheitskontrollen ihren Chef kontaktiert hat, kann ich irgendwie noch nachvollziehen, die haben eine Weile diskutiert, ob das sein muss. Aber dass es dann noch 47 Minuten dauert zwischen Meldung und Anweisung zum Abfertigungsstopp ist der eigentliche Sicherheits-GAU. Wir hatten also nur Glück, dass das unkontrollierte Abheben im Flieger einer unschuldigen Person gelungen ist ohne böse Absichten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Frage: Es liegt ja wohl ein Verstoß gegen §8 LuftSiG vor. In diesem werden Verpflichtungen der Flughafenbetreiber zu Sicherungsmaßnahmen behandelt. Wird da eigentlich von selbst ermittelt durch die Staatsanwaltschaft oder muss da jemand erst Anzeige erstatten?
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Staatsanwaltschaft wird nur dann tätig, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Davon war bisher aber nicht die Rede. Derzeit dreht es sich aus meiner Sicht nur um mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen Mitarbeiter der SGM und um die Frage ob jemand für den finanziellen Schaden haftbar gemacht werden kann.

Bearbeitet von aaspere
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein kurzer Blick ins Luftsicherheitsgesetz: Strafvorschriften gibt es nur zu § 12 (Aufgaben und Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers).

 

Damit sieht es nicht so aus, als ob sich hier jemand strafbar gemacht hat. Eine Ordnungswidrigkeit kann vorliegen. Das muss das LBA das Luftamt für Südbayern [siehe nächster Beitrag von @HAJ-09L] prüfen.

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
Korrektur / Ergänzung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@OliverWendellHolmesJr:

 

Das LBA sehe ich in dieser causa als nicht zuständig, vielmehr sind das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als oberste Landesluftsicherheitsbehörde und auf örtlicher Ebene das Luftamt Südbayern als Luftsicherheitsbehörde in der Bütt. 

 

Weiterhin bin ich der Meinung, dass sich Paragraph 12 LuftSiG nicht auf die SiKo am Flughafen bezieht. (Auch wenn es dazugehörige Strafvorschriften gibt.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wäre ja auch zu hinterfragen, ob eine Anklage überhaupt Sinn hätte. Wie soll man die Begründen? Es gibt ja nunmal kein anwendbares Recht auf "0 Fehler bei der Arbeit". Solange kein grober Vorsatz vorliegt, und ein "dienstliches Gespräch" mit einem Kollegen ist sicher kein erfolgversprechender Punkt. Fehler passieren, Unaufmerksamkeiten passieren, auch wenn es nicht sein darf.

 

Der unkontrollierte Pax, die falsche Schraube, die eine missglückte Landung, die eine falsche Rollanweisung, der zu viel zurück gelegte Meter mit dem Gepäckwagen.

Jeder von uns, die allerwenigsten mit Vorsatz. 

Bearbeitet von wartungsfee
Gepäck, nicht Gebäck
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Guenni:

 

Ja, §8 LuftSiG schreibt dem Flughafenbetreiber zum Thema Luftsicherheit einige Punkte ins Hausaufgabenheft, aber die sind eher grundsätzlicher bzw. baulicher Natur. Beispiel: Zusammenführung von Pax und Gepäck muss möglich sein. Mit der konkreten Durchführung der SiKo am Pax hat der Flughafenbetreiber wenig zu tun. Punkt 4 (siehe unten) geht in Richtung "Flughafenzaun mit Übersteigschutz" und nicht "Öffnung / Schließung einer Kontrollspur".

 

Zum Vergleich hier der Auszug aus dem LuftSiG:

 

Zitat

§ 8 Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber

(1) Der Betreiber eines Flugplatzes ist zum Schutz des Flughafenbetriebs vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs verpflichtet,

 

1.

Flughafenanlagen, Bauwerke, Räume und Einrichtungen so zu erstellen, zu gestalten und zu unterhalten, dass die erforderliche bauliche und technische Sicherung, die Zuführung von Passagieren und Gepäck und die sachgerechte Durchführung der personellen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen und die Kontrolle der Bereiche der Luftseite ermöglicht werden sowie die dafür erforderlichen Flächen bereitzustellen und zu unterhalten; ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Geräte zur Überprüfung von Fluggästen und deren Handgepäck sowie Einrichtungen und Geräte zur Überprüfung von Post, aufgegebenem Gepäck, Fracht und Bordvorräten auf die in § 11 Absatz 1 genannten verbotenen Gegenstände mittels technischer Verfahren;

 

2.

Post, aufgegebenes Gepäck, Fracht, Bordvorräte und Flughafenlieferungen zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen sicher zu transportieren und zu lagern; dies schließt den Transport zu und zwischen einer mehrstufigen Kontrollanlage ein;

 

3.

bei Durchsuchungen des aufgegebenen Gepäcks nach § 5 Abs. 3 den Fluggast herbeizuholen oder bei Durchsuchungen in Abwesenheit des Fluggastes die Schlösser der Gepäckstücke zu öffnen;

 

4.

die Bereiche der Luftseite gegen unberechtigten Zugang zu sichern und, soweit es sich um Sicherheitsbereiche oder sensible Teile der Sicherheitsbereiche handelt, den Zugang nur hierzu besonders berechtigten Personen zu gestatten;

 

5.

eigene Mitarbeiter, Mitarbeiter anderer auf dem Flugplatz tätiger Unternehmen und andere Personen vor dem Zugang zu Sicherheitsbereichen und zu den sensiblen Teilen der Sicherheitsbereiche nach den Ziffern 1.2. und 1.3. des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 72) in der jeweils geltenden Fassung zu durchsuchen oder in sonstiger geeigneter Weise zu kontrollieren sowie von diesen mitgeführte Gegenstände und Fahrzeuge zu durchsuchen, zu durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise zu überprüfen; dies gilt auch für auf andere Weise in diese Bereiche eingeführte Waren und Versorgungsgüter, insbesondere für Flughafenlieferungen;

 

6.

Personal, das Luftsicherheitsaufgaben wahrnimmt, sowie Personen mit Zugang zu Sicherheitsbereichen oder zu Gegenständen, die zur Luftseite eines Flughafens oder in Luftfahrzeuge verbracht werden, nach Maßgabe von Abschnitt 11.2. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zu schulen;

 

7.

Luftfahrzeuge, die Gegenstand von Bedrohungen, insbesondere von Bombendrohungen, sind, auf Sicherheitspositionen zu verbringen oder bei einer Verbringung durch das Luftfahrtunternehmen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 mitzuwirken und die Entladung sowie die Ver- und Entsorgung der Luftfahrzeuge durchzuführen;

 

8.

soweit erforderlich, an der Überprüfung nach § 7 mitzuwirken.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Es gibt ja nunmal kein anwendbares Recht auf "0 Fehler bei der Arbeit". Solange kein grober Vorsatz vorliegt, und ein "dienstliches Gespräch" mit einem Kollegen ist sicher kein erfolgversprechender Punkt. Fehler passieren, Unaufmerksamkeiten passieren, auch wenn es nicht sein darf. 

Ich habe das Personal an der Zugangskontrolle ja indirekt schon in einem vorherigen Post in Schutz genommen. Menschliche Fehler können tatsächlich nicht ausgeschlossen werden. Die Kunst und die Pflicht des "Managements" ist es aber, durch Festlegung und Überprüfung geeigneter Abläufe sowie Bereitstellen redundanter Personalressourcen die Fehlerrate entsprechend zu minimieren, sodass sie den Anforderungen entspricht. Passiert dies nicht, dann ist da sicher von grober Fahrlässigkeit zu sprechen.

 

Themenwechsel: Der eigentliche Punkt ist doch - neben den sehr unangenehmen Begleiterscheinungen für die Passagiere, das das Sicherheitssystem am Flughafen grundsätzlich versagt hat! Wenn das kein harmloser Passagier gewesen wäre, dann wäre vermutlich ein Terrorist im Flugzeug gesessen und abgeflogen.

 

Man hat ja die "durch die Maschen am Kontrollpunkt geschlüpfte" Person auch nachträglich nicht dingfest machen können, trotz der für Passagiere und Flughafenpersonal sehr folgenreichen Maßnahmen. Das ist doch der eigentliche Skandal. In der Entscheidungs- und Prozesskette Verantwortliche haben fast 1:15 h Däumchen gedreht und diskutiert, bevor sie den Abfertigungsstop und die Sperrung des Sicherheitsbereichs verhängt haben. Aus meiner Sicht: Ebenfalls grobe Fahrlässigkeit. Mindestens aber absolute Dummheit!

Der Bundespolizei, die in der Entscheidungskette am meisten geschlafen hat, muss es doch klar gewesen sein, dass die Zeit, die eine potentielle Terroristin vom Kontrollpunkt zum Gateway/wartenden/startenden Flieger zurücklegt, limitiert ist und genau hier der kritische Faktor liegt. Wo haben die Entscheidungsträger nur ihr Hirn gehabt an diesem Morgen? Die eingeleitenden Maßnahmen hätte man sich getrost sparen können, denn die Person musste eigentlich schon weg sein - solange wie man geschlafen hat. Gerade im Fall der Bundespolizei sehe ich hier auch eine potentielle Amtspflichtsverletzung. Einem Bankräuber gibt man ja auch nicht 30 Minuten Vorsprung, bis man die Verfolgung aufnimmt.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten schrieb HLX73G:

Lachhaft. Auf welcher Grundlage?

 

Lachhaft ist sowas nie. Es ist ja auch noch nicht entschieden. Man prüfe. Wenn ja, dann wär das wohl ein Präzedenzfall. Und Grundlage ist der Schaden, der durch die dann Beklagte verursacht wurde.

Bearbeitet von aaspere
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das dürfte ein juristisches Tauziehen werden. Hat die Dame grob fahrlässig gehandelt? Wurde richtig geschult? Ist der Arbeitgeber versichert? Kann man während der Dienstzeit überhaupt privatrechtlich belangt werden? Zieht hier höhere Gewalt? Usw.

 

Vielleicht sollte man sich flughafenseitig vor solchen Fehlern wappnen, indem man nach der Kontrolle eine zweite Durchlassinstanz etabliert. So könnte man einen kleinen Puffer schaffen und kurz vorm Shoppingparadies sperrbare Schiebetüren einsetzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...