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Aktuelles zum Flughafen München


AirMichi

Empfohlene Beiträge

vor 10 Minuten schrieb bueno vista:

Das dürfte ein juristisches Tauziehen werden. Hat die Dame grob fahrlässig gehandelt? Wurde richtig geschult? Ist der Arbeitgeber versichert? Kann man während der Dienstzeit überhaupt privatrechtlich belangt werden? Zieht hier höhere Gewalt?

 

Da hast Du mich mißverstanden. Mit der "dann Beklagten" meine ich nicht die Siko-Mitarbeiter sondern die SGM oder möglicherweise auch das Luftamt Südbayern. Die Siko-Mitarbeiter haben ja jetzt schon Konsequenzen zu tragen, da sie suspendiert wurden.

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Zitat

Lachhaft. Auf welcher Grundlage?

Amtspflichtverletzung durch die Bundespolizei. Damit müssen Vermögensschäden ersetzt werden. Auch die der Passagiere.

 

- Die Bundespolizei hat solange Däumchen gedreht, bis die Frau abgeflogen war.

- Danach hat sie eine sinnlose Maßnahme eingeleitet, die für viele einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursacht hat

- Die Maßnahme hat/hätte - unabhängig vom Ausgang - nicht nennenswert zur Erhöhung der Sicherheit beigetragen, sie war somit unverhältnismäßig.

 

keine Ahnung ob sowas ein Weg wäre.

Bearbeitet von Guenni
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Jetzt nur als juristischer Laie gesprochen:

In dem Moment, wo ich als Flugreisender den Flughafen betrete, habe ich zwar ein Vertragsverhältnis nach BGB mit dem Flughafen, das aber, wenn es um die Siko geht, auf die dort eingesetzte Firma/Bundespolizei übergeht. Die Siko ist ja schließlich gesetzlich vorgeschrieben, und der Flughafen muß nur die Fläche für die Siko zur Verfügung stellen. Eventuell auch die Scanner.

Wenn flugrecht.de jetzt eine Musterklage gegen die FMG anstrengt, würde ich das bei der Klageabweisung so betrachten.

Nein, für mich ist immer noch die aussichtsreichste Beklagte die SGM oder ersatzweise das Luftamt Südbayern.

Aber vielleicht kann @OliverWendellHolmesJr dazu erhellendes beitragen; als Laie kann ich mich ja auch täuschen.

Bearbeitet von aaspere
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Das vielen Passagieren (dem Flughafen, den Fluggesellschaften und den Geschäften) ein messbarer Schaden entstanden ist ist richtig. Was die Ursache für den Schaden ist, ist schon nicht mehr ganz so einfach, genauso wie die Frage, wer den Schaden verursacht hat. Wenn man beides einigermaßen konstruiert hat kommt die nächste Hürde: Kann der Schaden geltend gemacht werden.

 

Jetzt will das Fluggastrechte Portal nicht, dass der messbaren Schaden ersetzt wird, sondern dass ein pauschaler Ausgleichsanspruch analog zu VO 261/2004 gezahlt wird. Auf welcher Rechtsgrundlage? Die VO kann nicht herangezogen werden. Sie kann auch nicht per Richterrecht dahin ausgedehnt werden. (Wobei der EuGH schon expansiv ist.) Pauschalierten Schadenersatz gibt es in Deutschland nur wenn er vertraglich vereinbart wurde.

 

Wenn man einen Musterprozess führt, hielte ich es für besser, die Fluggesellschaften auf Ausgleichszahlung nach VO 261/2004 zu verklagen und dahingehend zu argumentieren, dass die geregelte Wiederaufnahme des Flugbetriebs nach einer Unterbrechung ein Risiko aus der Sphäre der Fluggesellschaften ist und sie entsprechend zahlen müssen. 

 

Über den Rest muss ich noch mal nachdenken.

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Am 14.8.2018 um 00:06 schrieb OliverWendellHolmesJr:

Über den Rest muss ich noch mal nachdenken.

Ich habe mir die Informationen auf https://www.staats-haftung.de/amtshaftungsrecht/ durchgelesen. Wenn mein laienhaftes juristisches Verständnis mich nicht ganz im Stich lässt, könnte die Staatsträgerhaftung auch für das Fehlverhalten der SGM herangezogen werden. Die SGM hat sich ja schon öffentlich entschuldigt auf ihrer Website - den Fehler indirekt schon zugegeben,  sogar die verursachenden Mitarbeiter wurden freigestellt. Mindestens das nur verzögerte Melden eines nicht kontrollierten Passagiers könnte man als fahrlässiges Handeln ansehen. Damit hätten Passagiere vielleicht die Möglichkeit, echte Vermögensschäden, z.B. die abgesagte/geplatzte aber schon bezahlte Reise nach/in Südamerika, etc. geltend zu machen.  

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Es gibt ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen der Sicherheitsbehörde als zuständigem Organ für die Sicherheitskontrollen und dem Passagier, eben die Amtshaftung. Aber keinen Vertrag.

 

Es gibt ein Vertragsverhältnis zwischen Passagier und Fluggesellschaft (Beförderung) und Fluggesellschaft und Flughafen (Abfertigung). Eventuell kann man einen Vertrag zwischen Passagier und und Flughafen sehen. Oder der Vertrag zwischen Fluggesellschaft und Flughafen hat Drittwirkung zugunsten des Passagiers.

Dann gibt es ein Vertragsverhältnis zwischen Sicherheitsbehörde und Sicherheitsfirma zwecks Sicherheitskontrollen. Auch hier kann man Drittwirkung zugunsten des Passagiers sehen. Das sind Ansatzpunkte für vertraglichen Schadenersatz.

 

Bei der Amtshaftung wäre die Bundespolizei als Behörde und die Kontrolleurin als beliehen Klagegegner. Es müssen halt alle sechs Bedingungen erfüllt sein, damit am Ende die Amtshaftung steht.

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  • 2 Wochen später...

Falls es jemanden interessiert: der Airport MUC gibt allen Betroffenen einen 50€-Gutschein, welcher auf der Homepage beantragt werden kann. Wurde hier im Thread zwischen den ganzen Fachsimpeleien, Spekulationen und Bashings von Gott bisher nicht erwähnt.

 

https://www.muenchen.de/aktuell/2018-08/flughafen-entschaedigung-nach-terminal-raeumung.html

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Natürlich ist das interessant. Nur, so lange das hier nicht gepostet wurde, konnten wir von dieser großzügigen Geste auch nichts wissen. Das könnte die FMG aber 1,5 Mio. Euro kosten; wahrscheinlich eher sehr viel weniger, weil die allermeisten Betroffenen keine Kenntnis davon haben werden.

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Am 30.8.2018 um 17:04 schrieb aaspere:

Natürlich ist das interessant. Nur, so lange das hier nicht gepostet wurde, konnten wir von dieser großzügigen Geste auch nichts wissen. Das könnte die FMG aber 1,5 Mio. Euro kosten; wahrscheinlich eher sehr viel weniger, weil die allermeisten Betroffenen keine Kenntnis davon haben werden.

 

Wahrscheinlich kostet es die FMG auch daher sehr viel weniger, weil die Leute, wenn sie schon mal am Flughafen einkaufen sind, mehr als die 50,- € ausgeben. Klingt nach einer guten Marketing-Kampagne.

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Es werden nicht alle Geschädigten den Gutschein "beantragen". Wahrscheinlich sind die Geschäfte auch zum Teil mit im Boot. Die Verfallquote von Gutscheinen darf man auch nicht unterschätzen (also die nie eingelöst werden, die meisten von uns werden irgendwelche vergilbten Zettel in der Wohnung oder im Auto rumfliegen haben...). Und man hat eine schöne Geschichte, "wir kümmern uns und der Pax ist uns nicht egal...".

 

Es gibt Schlimmeres.

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vor 33 Minuten schrieb medion:

Es werden nicht alle Geschädigten den Gutschein "beantragen". Wahrscheinlich sind die Geschäfte auch zum Teil mit im Boot. Die Verfallquote von Gutscheinen darf man auch nicht unterschätzen (also die nie eingelöst werden, die meisten von uns werden irgendwelche vergilbten Zettel in der Wohnung oder im Auto rumfliegen haben...). Und man hat eine schöne Geschichte, "wir kümmern uns und der Pax ist uns nicht egal...".

 

Es gibt Schlimmeres.

 

Klingt irgendwie nach daily Soap aus dem Hause Medion. o.O

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vor 38 Minuten schrieb medion:

Es werden nicht alle Geschädigten den Gutschein "beantragen". Wahrscheinlich sind die Geschäfte auch zum Teil mit im Boot. Die Verfallquote von Gutscheinen darf man auch nicht unterschätzen (also die nie eingelöst werden, die meisten von uns werden irgendwelche vergilbten Zettel in der Wohnung oder im Auto rumfliegen haben...). Und man hat eine schöne Geschichte, "wir kümmern uns und der Pax ist uns nicht egal...".

 

Es gibt Schlimmeres.

 

Zur Not kann man auch noch die E-Mail-Adresse des Antragstellers verkaufen...

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  • 2 Wochen später...

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