aaspere Geschrieben 11. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2018 vor 10 Minuten schrieb bueno vista: Das dürfte ein juristisches Tauziehen werden. Hat die Dame grob fahrlässig gehandelt? Wurde richtig geschult? Ist der Arbeitgeber versichert? Kann man während der Dienstzeit überhaupt privatrechtlich belangt werden? Zieht hier höhere Gewalt? Da hast Du mich mißverstanden. Mit der "dann Beklagten" meine ich nicht die Siko-Mitarbeiter sondern die SGM oder möglicherweise auch das Luftamt Südbayern. Die Siko-Mitarbeiter haben ja jetzt schon Konsequenzen zu tragen, da sie suspendiert wurden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guenni Geschrieben 11. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2018 (bearbeitet) Zitat Lachhaft. Auf welcher Grundlage? Amtspflichtverletzung durch die Bundespolizei. Damit müssen Vermögensschäden ersetzt werden. Auch die der Passagiere. - Die Bundespolizei hat solange Däumchen gedreht, bis die Frau abgeflogen war. - Danach hat sie eine sinnlose Maßnahme eingeleitet, die für viele einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursacht hat - Die Maßnahme hat/hätte - unabhängig vom Ausgang - nicht nennenswert zur Erhöhung der Sicherheit beigetragen, sie war somit unverhältnismäßig. keine Ahnung ob sowas ein Weg wäre. Bearbeitet 12. August 2018 von Guenni Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bueno vista Geschrieben 12. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2018 Da bin ich mal wieder froh, kein Richter zu sein. ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 12. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2018 Ganz im Gegenteil. Juristisch ist das doch ein Schmankerl. Immer diese ewigen Falschberatungen von Banken bei unwissenden Fondsanlegern machen doch schon lange keinen Spaß mehr. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guenni Geschrieben 13. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2018 Das hier geht wohl von flugrecht.de aus: Schadensersatzklage gegen Flughafen München Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 13. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2018 (bearbeitet) Jetzt nur als juristischer Laie gesprochen: In dem Moment, wo ich als Flugreisender den Flughafen betrete, habe ich zwar ein Vertragsverhältnis nach BGB mit dem Flughafen, das aber, wenn es um die Siko geht, auf die dort eingesetzte Firma/Bundespolizei übergeht. Die Siko ist ja schließlich gesetzlich vorgeschrieben, und der Flughafen muß nur die Fläche für die Siko zur Verfügung stellen. Eventuell auch die Scanner. Wenn flugrecht.de jetzt eine Musterklage gegen die FMG anstrengt, würde ich das bei der Klageabweisung so betrachten. Nein, für mich ist immer noch die aussichtsreichste Beklagte die SGM oder ersatzweise das Luftamt Südbayern. Aber vielleicht kann @OliverWendellHolmesJr dazu erhellendes beitragen; als Laie kann ich mich ja auch täuschen. Bearbeitet 13. August 2018 von aaspere Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wartungsfee Geschrieben 13. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2018 Ich denke wenn man die Flugreise als Dienstleistung ansieht, ist die FMG erstmal der Ansprechpartner. Vergleichbar wenn du mit der Bahn fährst, aber der Fahrstuhl streikt. Da wendest du deine Beschwerde auch an die Bahn, nicht an Krupp. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 13. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2018 Der Fahrstuhl im Bahnhof liegt im Verantwortungsbereich der DB. Die Siko in MUC liegt aber nicht im Verantwortungsbereich der FMG. Insofern ist das nicht vergleichbar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HAJ-09L Geschrieben 13. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2018 Noch ein Aspekt: Gibt es bei hoheitlichen Aufgaben wie der SiKo (überhaupt) ein Vertragsverhältnis à la BGB? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 13. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2018 Das vielen Passagieren (dem Flughafen, den Fluggesellschaften und den Geschäften) ein messbarer Schaden entstanden ist ist richtig. Was die Ursache für den Schaden ist, ist schon nicht mehr ganz so einfach, genauso wie die Frage, wer den Schaden verursacht hat. Wenn man beides einigermaßen konstruiert hat kommt die nächste Hürde: Kann der Schaden geltend gemacht werden. Jetzt will das Fluggastrechte Portal nicht, dass der messbaren Schaden ersetzt wird, sondern dass ein pauschaler Ausgleichsanspruch analog zu VO 261/2004 gezahlt wird. Auf welcher Rechtsgrundlage? Die VO kann nicht herangezogen werden. Sie kann auch nicht per Richterrecht dahin ausgedehnt werden. (Wobei der EuGH schon expansiv ist.) Pauschalierten Schadenersatz gibt es in Deutschland nur wenn er vertraglich vereinbart wurde. Wenn man einen Musterprozess führt, hielte ich es für besser, die Fluggesellschaften auf Ausgleichszahlung nach VO 261/2004 zu verklagen und dahingehend zu argumentieren, dass die geregelte Wiederaufnahme des Flugbetriebs nach einer Unterbrechung ein Risiko aus der Sphäre der Fluggesellschaften ist und sie entsprechend zahlen müssen. Über den Rest muss ich noch mal nachdenken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guenni Geschrieben 15. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2018 Am 14.8.2018 um 00:06 schrieb OliverWendellHolmesJr: Über den Rest muss ich noch mal nachdenken. Ich habe mir die Informationen auf https://www.staats-haftung.de/amtshaftungsrecht/ durchgelesen. Wenn mein laienhaftes juristisches Verständnis mich nicht ganz im Stich lässt, könnte die Staatsträgerhaftung auch für das Fehlverhalten der SGM herangezogen werden. Die SGM hat sich ja schon öffentlich entschuldigt auf ihrer Website - den Fehler indirekt schon zugegeben, sogar die verursachenden Mitarbeiter wurden freigestellt. Mindestens das nur verzögerte Melden eines nicht kontrollierten Passagiers könnte man als fahrlässiges Handeln ansehen. Damit hätten Passagiere vielleicht die Möglichkeit, echte Vermögensschäden, z.B. die abgesagte/geplatzte aber schon bezahlte Reise nach/in Südamerika, etc. geltend zu machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 15. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2018 Dem kann ich mich anschließen. Interessant aber, dass ein Verwaltungsgericht vorher die Amtspflichtverletzung feststellen muss. Damit wär auch die vorherige Frage von @HAJ-09L mit JA zu beantworten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 15. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2018 Es gibt ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen der Sicherheitsbehörde als zuständigem Organ für die Sicherheitskontrollen und dem Passagier, eben die Amtshaftung. Aber keinen Vertrag. Es gibt ein Vertragsverhältnis zwischen Passagier und Fluggesellschaft (Beförderung) und Fluggesellschaft und Flughafen (Abfertigung). Eventuell kann man einen Vertrag zwischen Passagier und und Flughafen sehen. Oder der Vertrag zwischen Fluggesellschaft und Flughafen hat Drittwirkung zugunsten des Passagiers. Dann gibt es ein Vertragsverhältnis zwischen Sicherheitsbehörde und Sicherheitsfirma zwecks Sicherheitskontrollen. Auch hier kann man Drittwirkung zugunsten des Passagiers sehen. Das sind Ansatzpunkte für vertraglichen Schadenersatz. Bei der Amtshaftung wäre die Bundespolizei als Behörde und die Kontrolleurin als beliehen Klagegegner. Es müssen halt alle sechs Bedingungen erfüllt sein, damit am Ende die Amtshaftung steht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 15. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2018 Ich sag ja: Ein juristisches Schmankerl. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
moddin Geschrieben 30. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2018 Falls es jemanden interessiert: der Airport MUC gibt allen Betroffenen einen 50€-Gutschein, welcher auf der Homepage beantragt werden kann. Wurde hier im Thread zwischen den ganzen Fachsimpeleien, Spekulationen und Bashings von Gott bisher nicht erwähnt. https://www.muenchen.de/aktuell/2018-08/flughafen-entschaedigung-nach-terminal-raeumung.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 30. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2018 Natürlich ist das interessant. Nur, so lange das hier nicht gepostet wurde, konnten wir von dieser großzügigen Geste auch nichts wissen. Das könnte die FMG aber 1,5 Mio. Euro kosten; wahrscheinlich eher sehr viel weniger, weil die allermeisten Betroffenen keine Kenntnis davon haben werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flogg Geschrieben 31. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2018 Am 30.8.2018 um 17:04 schrieb aaspere: Natürlich ist das interessant. Nur, so lange das hier nicht gepostet wurde, konnten wir von dieser großzügigen Geste auch nichts wissen. Das könnte die FMG aber 1,5 Mio. Euro kosten; wahrscheinlich eher sehr viel weniger, weil die allermeisten Betroffenen keine Kenntnis davon haben werden. Wahrscheinlich kostet es die FMG auch daher sehr viel weniger, weil die Leute, wenn sie schon mal am Flughafen einkaufen sind, mehr als die 50,- € ausgeben. Klingt nach einer guten Marketing-Kampagne. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
medion Geschrieben 31. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2018 Es werden nicht alle Geschädigten den Gutschein "beantragen". Wahrscheinlich sind die Geschäfte auch zum Teil mit im Boot. Die Verfallquote von Gutscheinen darf man auch nicht unterschätzen (also die nie eingelöst werden, die meisten von uns werden irgendwelche vergilbten Zettel in der Wohnung oder im Auto rumfliegen haben...). Und man hat eine schöne Geschichte, "wir kümmern uns und der Pax ist uns nicht egal...". Es gibt Schlimmeres. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fluginfo Geschrieben 31. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2018 vor 33 Minuten schrieb medion: Es werden nicht alle Geschädigten den Gutschein "beantragen". Wahrscheinlich sind die Geschäfte auch zum Teil mit im Boot. Die Verfallquote von Gutscheinen darf man auch nicht unterschätzen (also die nie eingelöst werden, die meisten von uns werden irgendwelche vergilbten Zettel in der Wohnung oder im Auto rumfliegen haben...). Und man hat eine schöne Geschichte, "wir kümmern uns und der Pax ist uns nicht egal...". Es gibt Schlimmeres. Klingt irgendwie nach daily Soap aus dem Hause Medion. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Realo Geschrieben 31. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2018 vor 38 Minuten schrieb medion: Es werden nicht alle Geschädigten den Gutschein "beantragen". Wahrscheinlich sind die Geschäfte auch zum Teil mit im Boot. Die Verfallquote von Gutscheinen darf man auch nicht unterschätzen (also die nie eingelöst werden, die meisten von uns werden irgendwelche vergilbten Zettel in der Wohnung oder im Auto rumfliegen haben...). Und man hat eine schöne Geschichte, "wir kümmern uns und der Pax ist uns nicht egal...". Es gibt Schlimmeres. Zur Not kann man auch noch die E-Mail-Adresse des Antragstellers verkaufen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
medion Geschrieben 31. August 2018 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2018 Ich weiß nicht, was Herr Fluginfo den ganzen Tag so tut, mit Verkauf, Marketing oder Öffentlichkeitsarbeit kann es nichts zu tun haben. Das war ein Lob für ein cleveres Verhalten, nicht mehr und auch nicht weniger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 10. September 2018 Melden Teilen Geschrieben 10. September 2018 Es läuft auf den Freistaat als Haftungsträger (Amtshaftung) zu. Auch bei LH gehen die Überlegungen in diese Richtung. http://www.airliners.de/terminalsperrung-bayern-lufthansa/46725 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fluginfo Geschrieben 17. September 2018 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2018 (bearbeitet) http://www.airliners.de/qatar-airways-suite-muenchen/46823 Bearbeitet 17. September 2018 von Fluginfo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
388 Geschrieben 17. September 2018 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2018 Selten so etwas hässliches gesehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
L49 Geschrieben 17. September 2018 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2018 vor 25 Minuten schrieb 388: Selten so etwas hässliches gesehen. Erinnert mich von den Farben her spontan an http://www.grahnert.de/fernbahn/reihung/ir-aim2.jpg Allerdings war dort der Tisch netter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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