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Aktuelles zum Flughafen BER


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vor 6 Minuten schrieb Nosig:

Du meinst, der BER-Teilhaber Senat schmeißt jetzt noch den BER-Teilhaber Bund aus Tegel raus? Eher nicht.

Nein, ich meine, dass es einen rechtskräftigen Schliessungbeschluß für das Gesamtgelände des Flughafen Tegel gibt, da eben der militärische Teil wohl eben "kein" militärischer Teil mehr ist, sondern "normales" öffentliches Gelände. 

 

Damit müsste meiner Meinung nach dieses Gelände also entweder alles militärisches Gebiet ausgewiesen werden (da kann die Bundeswehr machen was sie will) oder eben, oder eben ein neues Planfestellungsverfahren für einen Hubschrauberlandeplatz angestossen werden.  >> Aber das können nur Juristen genau beantworten. 


Was mir partout nicht in den Kopf geht, warum am BER kein Platz für 2 Hubschrauber mehr sein soll, zumal dort Wartungshangars frei sind. Ich denke dass ist wohl eher ein Problem der benötigten landseitigen Büro und Personalflächen. Diese werden langfristig erst im Airport Park Nord bis 2030 entwickelt. 

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vor 49 Minuten schrieb Stef1704:

Nein, ich meine, dass es einen rechtskräftigen Schliessungbeschluß für das Gesamtgelände des Flughafen Tegel gibt, da eben der militärische Teil wohl eben "kein" militärischer Teil mehr ist, sondern "normales" öffentliches Gelände. 

 

Damit müsste meiner Meinung nach dieses Gelände also entweder alles militärisches Gebiet ausgewiesen werden (da kann die Bundeswehr machen was sie will) oder eben, oder eben ein neues Planfestellungsverfahren für einen Hubschrauberlandeplatz angestossen werden.  >> Aber das können nur Juristen genau beantworten. 


Was mir partout nicht in den Kopf geht, warum am BER kein Platz für 2 Hubschrauber mehr sein soll, zumal dort Wartungshangars frei sind. Ich denke dass ist wohl eher ein Problem der benötigten landseitigen Büro und Personalflächen. Diese werden langfristig erst im Airport Park Nord bis 2030 entwickelt. 

 

Also ich verstehe das so, dass sich das nur auf die Nutzung des militärischen Teils durch die Franzosen bezieht, nicht aber, dass damit der militärische Teil rechtlich gesehen abgeschafft ist.

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vor 2 Stunden schrieb scramjet:

 

Also ich verstehe das so, dass sich das nur auf die Nutzung des militärischen Teils durch die Franzosen bezieht, nicht aber, dass damit der militärische Teil rechtlich gesehen abgeschafft ist.

Die Antwort auf die Frage findet sich im Papier "Nachnutzung Flughafen Tegel - Grundlagenermittlung" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Vollständig hier:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel/de/download/txl_grundlagenermittlung.pdf
 

Darin findet sich folgender Text:

"Das Bundesministerium für Verteidigung nutzt seinen Teil aufgrund eines Mitnutzungsvertrags. Es gibt keine rechtlich eigenständigen militärischen Fluganlagen. Die Start- und Landevorgänge werden über dasselbe Start- und Landebahnsystem abgewickelt, dessen luftverkehrsrechtliche Zulassung enden wird. Deshalb kann auch der nördliche Teil des Flughafens mit der Entwidmung nicht mehr für den Luftverkehr genutzt werden. Die Zulässigkeit von Nutzungen richtet sich danach nach dem Bauplanungsrecht."

Danach hat Stef1704 recht: Die Nutzung für die Hubschrauberstaffel liefert zumindest reichlich Futter für Juristen.

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Da das Ministerium es aktuell so verkündet hat, scheinen diese Bedenken dort so nicht zu bestehen. Die Bundeswehr beschränkt sich mit der Stationierung in Tegel dann allerdings auf Hubschrauber.

Immerhin wird offiziell der fehlende Baufortschritt in BER als Grund der Verzögerung genannt. Vielleicht hat da auch der Bund die Faxen dicke (oder ist hintenrum überrascht worden, dass SXF in Betrieb bleibt) und teilt seinen Frust so durch die Blume mit?

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Die Planfeststellung wird, Stand jetzt, 6 Monate nach Inbetriebnahme des Parallelbahn-Systems in BER aufgehoben, also um den 01.04.2021. Dann ist das Vorfeld im Norden laut der Grundlagenermittlung baurechtlich Außenbereich und der Stützpunkt selber unbeplanter Innenbereich. Es ist kein Hubschrauber-Landeplatz.

 

Vielleicht ist die Planungsbehörde in Berlin-Brandenburg jetzt zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Auf der sicheren Seite wäre die Bundeswehr, wenn sie einen Landeplatz für Drehflügler planfeststellen lässt. 

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vor 15 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Vielleicht ist die Planungsbehörde in Berlin-Brandenburg jetzt zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Auf der sicheren Seite wäre die Bundeswehr, wenn sie einen Landeplatz für Drehflügler planfeststellen lässt. 

 

§30 LuftVG

 

Zitat

(1) Die Bundeswehr und die Truppen der NATO-Vertragsstaaten sowie Truppen, die auf Grund einer gesonderten Vereinbarung in Deutschland üben, dürfen von den Vorschriften des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes, ausgenommen die §§ 12, 13 und 15 bis 19, und von den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abweichen, soweit dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderlich ist. Das in § 8 vorgesehene Planfeststellungsverfahren entfällt, wenn militärische Flugplätze angelegt oder geändert werden sollen. 

 

Vielleicht doch ohne Planfeststellung?

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Hier ein ausführlicher Bericht zu den Hubschraubern:

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/12/berlin-flughafen-tegel-hubschrauber-staffel-der-bundeswehr-bleibt-bis-2029.html

Die Frage ist bei so etwas nie, ob es sinnvoll, möglich, angemessen ist. Sondern ob dagegen geklagt werden kann. Wenn ja, wird es Klagen geben.

 

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Die wissen schon, was sie tun auf der Hardthöhe, im Bendlerblock und in der Berliner Senatsverwaltung.

 

Tegel verliert ein halbes Jahr später seine Betriebserlaubnis.

Und die Planfeststellung als Verkehrsflughafen, was wichtiger ist als die Betriebserlaubnis.

 

Für Hubschrauberlandeplätze gelten jedoch andere Rechtsgrundlagen.

Das schon, aber es bedarf einer Planfeststellung, wenn er neu festgestellt wird.

 

Der militärische Flugplatz am nördlichen Rand des Areals sei weit genug entfernt vom geplanten Wohngebiet.

Bisher hat die Stadt Berlin es so dargestellt, als gebe es rechtlich nur einen Flughafen, vielleicht hat man die Rechtsauffassung geändert. 

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Das BMVg hat ja aber aber bereits entschieden. 2029.

Und der Bund als BER-Teilhaber wird in diesen Dingen nicht völlig ahnungslos sein. Vermutlich gibt es auch genau deshalb die Beschränkung auf Hubschrauber.

 

Ich habe ja mittlerweile den Verdacht, dass die -auch hier im Forum- gebetsmühlenartig wiederholte Schließungsautomatik für Tegel in der behaupteten Form so nicht besteht. Vermutlich darf nur die Flughafengesellschaft politisch nicht zwei Standorte zugleich betreiben. (Schönefeld weiterbetreiben geht aber nun plötzlich auch noch). Wohl alles heiße Luft gewesen?

Bearbeitet von Nosig
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vor 17 Stunden schrieb Nosig:

Wenn Tegel zivil und militärisch ein Flughafen ist und der Bund bei sich im Norden noch zehn Jahre fliegt, kann ganz Tegel nicht "entwidmet" werden?

Das Problem[*] ist, die Aufhebung der Planfeststellung ist beschlossen und rechtskräftig mit einer aufschiebenden Bedingung. Der Nutzung des Parallelbahn-Systems am Standort BER. Die Aufhebung kann man aufheben oder modifizieren.

 

vor 7 Minuten schrieb Nosig:

Das BMVg hat ja aber aber bereits entschieden. 2029.

Vielleicht hat das BMVg dieses entschieden und arbeitet jetzt im Hintergrund an einer Planfeststellung oder einer Entscheidung der Berliner Senatsverwaltung, keine Planfeststellung zu benötigen. 

 

[*] aufgrund der bisher bekannten öffentlichen Dokumente. Eine Widmung als Hubschrauberlandeplatz wäre dann auch ein öffentliches Dokument.

 

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Da die Bundeswehr bei Bedarf sowieso überall mit Hubschraubern fliegen und landen darf, könnte es sein, dass Tegel als Flughafen wie geplant rechtlich "erlischt", die Bundeswehr aber aus ihrem sonstigen Recht heraus da sowieso, egal ob mit oder ohne "Flughafenstatus"  weiter fliegen darf, unabhängig davon was der Senat findet?

 

Wissen wir, ob die Bundeswehr Tegel bis 2029 formell als "Flughafen" erhält? Oder juristisch als "Asphaltfläche", auf der sie nun mal landen kann? Mit Flugbetrieb und Werft werden natürlich trotzdem alle möglichen Elemente wie Tower, Feuerwehr etc. benötigt.

Bearbeitet von Nosig
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Tegel wurde nie nach bundesdeutschem Recht planfestgestellt, da er unter alliiertem Recht errichtet wurde. 1990 wurde er im Zuge der deutschen Einheit sozusagen "fiktiv" mit allen seinen Einrichtungen planfestgestellt, da waren der Hubschrauberlandeplatz schon dabei, vielleicht kann dieser Teil des Airports aus diesem Grund weiter offen gehalten werden, ohne das ein neuer (bzw. überhaupt ein) Planfeststellungsbeschluß erfolgen muss.

Bearbeitet von barti103
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10 minutes ago, barti103 said:

Tegel wurde nie nach bundesdeutschem Recht planfestgestellt, da er unter alleiertem Recht errichtet wurde. 

 

Verrückt oder? Und trotzdem hat er jahrzehntelang funktioniert und selbst in Berlin hat niemand das Bundesverwaltungsgericht deswegen angerufen.

 

Führt ja für heute auch nicht weiter. Wo sind eigentlich die Ausschreibungen für den Bau von Republik of Technik and 4.000 Super-Günstig-Wohnungen auf dem Tegeler Feld? Es kann doch in 10 Monaten losgehen. Paar Hubschrauber werden da wohl nicht stören.

 

Oder wird das jetzt auch nochmal 30 Jahre lang planfestgestelt?

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vor 15 Stunden schrieb medion:

 

Führt ja für heute auch nicht weiter. Wo sind eigentlich die Ausschreibungen für den Bau von Republik of Technik and 4.000 Super-Günstig-Wohnungen auf dem Tegeler Feld? Es kann doch in 10 Monaten losgehen. Paar Hubschrauber werden da wohl nicht stören.

 

Oder wird das jetzt auch nochmal 30 Jahre lang planfestgestelt?

 

Eigentlich in 17 Monaten... Muss ja ab der Schließung Anfang November 2020 noch 6 Monate unter "Airport Protektorat" laufen... Ergo Baubeginn ca Juni 2021

 

Ansonsten: Google hilft da gerne weiter...z. B. Hier er aktuelle Stand 

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel/index.shtml

Oder hier

https://www.schumacher-quartier.de/

Bearbeitet von Stef1704
Rechtschreibung
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Hier der aktuelle Bebauungsplan TXL-Nachnutzung

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel/download/b-plan/TXL_Geltungsbereiche_B-Plaene.pdf

Stand 20.08.2019!

 

Im Gegensatz zum Original von 2013 wurde in der letzte Änderung eine Anpassung der Grenze rund um den militärischen Teil vorgenommen, der quasi "ausgeschnitten" wurde...

2013: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel/download/planung/MasterplanBerlinTXL_2013.pdf

 

 

 

 

 

 

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vor 8 Stunden schrieb Stef1704:

Hier der aktuelle Bebauungsplan TXL-Nachnutzung

Das sind die Grenzen der einzelnen Bebauungpsläne, wie sie festgesetzt werden sollen. Noch ist kein B-Plan für das Tegel Gelände festgesetzt. Es gibt Aufstellungsbeschlüsse.

 

vor 8 Stunden schrieb Stef1704:

Im Gegensatz zum Original von 2013 wurde in der letzte Änderung eine Anpassung der Grenze rund um den militärischen Teil vorgenommen, der quasi "ausgeschnitten" wurde...

Ich sehe nicht, dass der B-Plan 12-61 geändert wurde. Die Aussparung für den Bereich, der im Masterplan als Tegel Nord mit gemischter Baufläche ausgewiesen wurde ist unverändert. Gemischte Baufläche passt auch nicht zum Ziel des B-Plan 12-61 (Ausgleichsmaßnahmen/Landschaftsraum). Es brauch auch theoretisch keinen B-Plan. Es ist für alle beteiligten einfacher, mit B-Plan zu bauen.

 

Daher würde ich sagen, dass die Dokumente keinen Aufschluss über geändertes Planungsrecht ableiten lassen.

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