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Aktuelles zum Flughafen BER


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vor 7 Stunden schrieb Nosig:

Mit übermannshoher Glassscheibe scheidet die Terrasse als Fotoposition grundsätzlich aus. Ganz anders als SXF oder TXL.

 

 

Dann geht man halt an die Südbahn direkt an den Zaun... Dort geht ein langer Radweg entlang, welcher sogar erhöht zur Bahn liegt... 

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vor 23 Stunden schrieb Nosig:

Mit übermannshoher Glassscheibe scheidet die Terrasse als Fotoposition grundsätzlich aus. Ganz anders als SXF oder TXL.

Zugegeben, die Terasse in TXL ist schon eine der Besten überhaupt zum Planespotting, so eine Aussicht wird man dann am BER nicht haben bzw. so "nah" an den startenden und landenden Fliegern sein. Aber auch an die neue Situation am BER werden sich die Spotterfreunde gewöhnen und durch eine Scheibe zu fotografieren geht ja auch, solange die halbwegs sauber ist. Die "Rundumverglasung" entspricht allerdings dem üblichen neuen Standard in der Welt, ist also nicht mal auf BER beschränkt. Ansonsten hält man es eben wie @Stef1704 und geht an die Südbahn.

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vor 2 Stunden schrieb HLX73G:

Geplant geht nur bis 23:30. Auf der Bahn wohlgemerkt. Für die letztmögliche off-block Zeit muss also noch die Standardtaxizeit abgezogen werden (ich meine mich an 20 Minuten zu erinnern).

 

 

 

Und hier der Originaltext:

https://lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/Aenderung_Neufassung_der_Genehmigung_Verkehrsflughafens_Berlin-Schoenefeld.pdf

 

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vor 4 Stunden schrieb HLX73G:

Geplant geht nur bis 23:30. Auf der Bahn wohlgemerkt. Für die letztmögliche off-block Zeit muss also noch die Standardtaxizeit abgezogen werden (ich meine mich an 20 Minuten zu erinnern).

 

 

 

....also so wie in FRA, wo man um 23h in der Luft sein muss......?!

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Nein, Starts sind (in einer gewissen Mengenanzahl) und unter gewissen Lärmrahmenbedingungen (also keine Antonow oder Tupolew aus Sowjetischer Produktion) bis 23.30 Uhr erlaubt.

 

Wenn es "verspätete Starts von Luftfahrzeugen im Interkontinental-Verkehr zu Zielen außerhalb Europas

sowie außerhalb der nichteuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten" sind, sogar bis 24 Uhr.

 

Ob Aeroflot mit letzter Rahmenbedingung tricksen kann, in dem es seinen Flug z.B. als Flug nach Ulan-Bator mit Zwischenlandung in Moskau angibt und um 23.25 planmäßig starten lässt und sich so ein Verspätungsfenster bis 24 Uhr sichert, müssen spitzfindige Juristen beantworten.

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Verstehe jetzt wirklich nicht, wo das Problem liegen soll?

 

Bis ende März sind es noch 6 Wochen und selbst dann hat man noch fast den ganzen April, bis der Probebetrieb losgehen soll, notfalls kürzt man den auch noch entsprechend, letzlich wird das keinen Einfluss mehr auf die Eröffnung am 31.10.2020 haben.

 

Aber wer was anderes glauben will, glaubt es halt.

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Es kann doch nicht sein, dass die diesen Pfuschbau nun schon wieder nur per Ausnahme geöffnet kriegen wollen weil er nicht den Vorschriften entspricht?

Was hat man denn Jahre lang gemacht? Wofür sind die Milliarden verbraten worden? Girls and Booze?

Bearbeitet von Nosig
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vor 21 Minuten schrieb Nosig:

Es kann doch nicht sein, dass die diesen Pfuschbau nun schon wieder nur per Ausnahme geöffnet kriegen wollen weil er nicht den Vorschriften entspricht?

Was hat man denn Jahre lang gemacht? Wofür sind die Milliarden verbraten worden? Girls and Booze?

Ich glaube Sie haben da was missverstanden, eine Ausnahmegenehmigung bräuchte man eventuell für die Aufnahme des regulär geplanten Probebetriebs, wenn die Bauarbeiten bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet sind, nicht für das Bauprojekt als solches, da wird es sicherlich keine mehr geben, nach all dem Schlamassel der letzten Jahre.

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vor 38 Minuten schrieb barti103:

Ich glaube Sie haben da was missverstanden, eine Ausnahmegenehmigung bräuchte man eventuell für die Aufnahme des regulär geplanten Probebetriebs, wenn die Bauarbeiten bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet sind, nicht für das Bauprojekt als solches, da wird es sicherlich keine mehr geben, nach all dem Schlamassel der letzten Jahre.

Es geht um drei Dinge:

  1. Eine Sondergenehmigung für den ORAT-Betrieb. Heikel, weil das Bauaufsichtsamt im Untersuchungsausschuss ausgeschlossen hat, dass eine solche Genehmigung erteilt wird, während noch Bauarbeiten laufen. Das müsste also mindestens eine Ebene drüber, in Potsdam, entschieden werden.
  2. Die Einzelfallgenehmigungen, etwa für die Dübel. Da erklärt ein Gutachter: "Kabel X, Dübel Y entsprechen zwar nciht dem Baurecht, sind aber in diesem Fall sicher und damit genehmigungsfähig." Solche Genehmigungen hat es bislang viele gegeben, aber offenkundig nicht so viele, wie die Flughafengesellschaft erhofft hatte. Für zwei Dübelarten stehen sie seit Monaten aus.
  3. Änderung des Baurechts: Das ist auch seit Jahren in der Diskussion. Es wäre ein Politikum ersten Ranges. Und würde dauern. Und vielleicht - abhängig von den Mängeln, die am Ende übrig sind - nicht einmal ausreichen.

Am Ende steht immer die Haftungsfrage: Wer haftet, wenn etwas passiert? Gutachter müssen bis zu einem gewissen Grade haften, das ist ihr Job. Aber Sachbearbeiter im Bauaufsichtsamt? Politiker? Die werden nicht wollen, wenn sie nicht müssen.

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Kommt ja auch immer drauf an, was die Mängel eigentlich sind. Wenn nur ein Dübel im Uhrzeigersinn eingedreht wurde, obwohl die Vorschrift ohne weiteren Hintergrund das Gegenteil verlangt, ist es doch egal.

Ne Ausnahmegenehmigung der Kategorie "wie haben keinen zugelassenen 300kW-Rauchgaslüfter gefunden, aber haben dafür was aus nem alten PC ausgebaut" wird wohl keiner stellen... 

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Am 19.2.2020 um 11:47 schrieb abdul099:

Kommt ja auch immer drauf an, was die Mängel eigentlich sind. Wenn nur ein Dübel im Uhrzeigersinn eingedreht wurde, obwohl die Vorschrift ohne weiteren Hintergrund das Gegenteil verlangt, ist es doch egal.

Ne Ausnahmegenehmigung der Kategorie "wie haben keinen zugelassenen 300kW-Rauchgaslüfter gefunden, aber haben dafür was aus nem alten PC ausgebaut" wird wohl keiner stellen... 

Der Dübel kann super halten, wenn aber irgendwo ein Mangel auftritt ist man mit seinem flasch verbauten Dübel in der Mithaftung. Der, der den fehlerhaften Dübel dann abgenommen hat ist dann ebenfalls mit in der Haftung.

 

Ein falsch verbauter Dübel (im Bauwesen sehen die nicht so aus wie die Kunststoffteile aus dem Baumarkt ;-)) hat immer eine geringere Traglast. Vor allem gibt es kaum eine Möglichkeit die Tragfähigkeit zu bestimmen, außer mit Auszugsversuchen. Wenn Auszugsversuche gemacht werden, muss eine ausreichend große Stichprobe gemacht werden. Die Versuche kann auch nicht jeder machen, da Spezialwerkzeug benötigt wird. Oft machen das die Hersteller, bei einem Billighersteller macht das dann wieder keiner.

 

Brandschutz ist in Deutschland mitlerweile eine heilige Kuh. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Sachverständiger da auf eine Ausnahme einlässt. Bei Personenschäden würde er persönlich haften.

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Danny, Sie scheinen Ahnung zu haben. Deshalb eine Frage: Wie kann es sein, dass nach vielen Monaten wegen der Dübel noch keine Entscheidung - hält oder hält nicht - bekannt ist? Man stellt sich das als Laie einfach vor. Dübel A steckt in Wandmaterial B und muss bei einer Temperatur von C eine Last von D aushalten können. So etwas zu testen, sollte nicht länger als ein paar Stunden dauern. Vielleicht Tage. Wochen eher nicht. Aber Monate?!

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vor 24 Minuten schrieb Schoenberg:

Wie kann es sein, dass nach vielen Monaten wegen der Dübel noch keine Entscheidung - hält oder hält nicht - bekannt ist?

 

Wahrscheinlich liegt es daran, daß alle Beteiligten wissen "hält nicht", und -aus Gründen- niemand finden, der testiert "hält". Wenn es um den eigenen Kragen geht... dann gibt es "keine Entscheidung".

 

Es ist ja nicht so, daß nichtzugelassene Dübel eingebaut werden mußten, weil es keine zugelassene Wandmaterial-Düble-Kombination gegeben hätte, man also vor einem neuen und ungelösten Problem gestanden hätte, um das sich jetzt eine technische Aufsichtsbhörde inhaltlich-methodisch kümmern müßte. Stattdessen müßte die TA jetzt Ignoranz zertifizieren. Und dafür hat sie keine Methode...

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vor 23 Stunden schrieb Flotte:

 

Wahrscheinlich liegt es daran, daß alle Beteiligten wissen "hält nicht", und -aus Gründen- niemand finden, der testiert "hält". Wenn es um den eigenen Kragen geht... dann gibt es "keine Entscheidung".

 

Aber das ist doch nicht wie beim Arzt, wo man so lange rumshoppt, bis einem einer die verbotenen Pillen verschreibt. Wie viele Stellen dürfen "Hält" oder "Hält nicht" testtieren? Wie lange dauert das? Was passiert im Falle von "Hält nicht"? Diese Dübel sind ein Mysterium. Kein Journalist, soweit ich das mitkriege, ist bislang in der Lage, das Problem und dessen mögliche Tragweite zu erklären.

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vor 23 Stunden schrieb Schoenberg:

Danny, Sie scheinen Ahnung zu haben. Deshalb eine Frage: Wie kann es sein, dass nach vielen Monaten wegen der Dübel noch keine Entscheidung - hält oder hält nicht - bekannt ist? Man stellt sich das als Laie einfach vor. Dübel A steckt in Wandmaterial B und muss bei einer Temperatur von C eine Last von D aushalten können. So etwas zu testen, sollte nicht länger als ein paar Stunden dauern. Vielleicht Tage. Wochen eher nicht. Aber Monate?!

Ich versuche es mal zu erklären. Dübel müssen mit verschiedenen Randbedingungen montiert werden. Am gravierensten ist, wenn das Bohrloch nicht sachgemäß ausgeblasen wird, dies kann zu einem Traglastverlust bis zu 60% führen. Gerne werden auch Dübel in ein nicht geeigneten Untergrund montiert, also bspw. Dübel für Beton in Mauerwerk. Die Temperatur spielt im Bauwesen nicht die große Rolle, außer im Brandfall.

 

Vielleicht wurden auch Dübel ohne bauaufsichtliche Zulassung verbaut. Dann kann nur noch "eine Zustimmung im Einzelfall erfolgen". Auch bei einem Standart-Bauvorhaben kann man dann anfangen in Jahren zu rechnen.

 

vor 23 Stunden schrieb Flotte:

Wahrscheinlich liegt es daran, daß alle Beteiligten wissen "hält nicht", und -aus Gründen- niemand finden, der testiert "hält". Wenn es um den eigenen Kragen geht... dann gibt es "keine Entscheidung".

 

So geht das nicht. ^_^ Die Sachverständigen sind festgelegt. Man kann nicht einfach, so lange den Sachverständigen austauschen bis man endlich einen findet der sagt "okay". Aber ansonst kommt das schon mal vor wie du schreibst. Per definition ist alles "hält nicht" bis der Zuständige bescheinigt "hält".

 

vor 23 Stunden schrieb Flotte:

Es ist ja nicht so, daß nichtzugelassene Dübel eingebaut werden mußten, weil es keine zugelassene Wandmaterial-Düble-Kombination gegeben hätte, man also vor einem neuen und ungelösten Problem gestanden hätte, um das sich jetzt eine technische Aufsichtsbhörde inhaltlich-methodisch kümmern müßte. Stattdessen müßte die TA jetzt Ignoranz zertifizieren. Und dafür hat sie keine Methode...

 

Ich gehe davon aus, dass die Behörden nur die Formalitäten überwachen und das inhaltliche privatrechtlich über die zuständigen Sachverständigen läuft.

 

Meistens geht es nicht darum, ob "etwas hält" sondern ob es mangelfrei verbaut ist. Dies ist der Rechtssprechung der letzten Jahrzehnte geschuldet. Es sind immer die "anerkannten Regeln der Technik" einzuhalten. Dies bedeutet gewöhnlich, dass alle Auflagen und Bedingungen eingehalten werden müssen, ob diese nun im Einzelfall relevant sind oder nicht. Wir dagegen verstoßen ist man möglicherweise mit in der Haftung, auch wenn der auftretende Mangel damit garnichts zu tun hat (überspitzt: 1 Nagel fehlt im Dachstuhl -> Fliese ist im Keller gerissen -> vielleicht ist die Fliese nur gerissen, weil der Dachstuhl nicht "stabil" genug ist und die Fliese dadurch zuviel Last - oder die falsche - bekommen hat).

 

Zudem fallen Mängel, auch jede die eigentlich keine Rolle spielen, also auch jene die nur "formal" sind, bei einem Bau wie dem BER relativ schnell auf. Da lässt sich keiner auf was ein.

 

Bei den Kostenexplosionen vermute ich teilweise auch Korruption oder vollkommene Unfähigkeit.

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vor einer Stunde schrieb DennyLong:

Vielleicht wurden auch Dübel ohne bauaufsichtliche Zulassung verbaut. Dann kann nur noch "eine Zustimmung im Einzelfall erfolgen". Auch bei einem Standart-Bauvorhaben kann man dann anfangen in Jahren zu rechnen.

Das ist eines der Probleme laut der Berichterstattung. Man hat für die Kabeltrassen mit Dübeln befestigt, die nicht für das Material zugelassen in dem sie verbaut sind. 

 

Ich würde nicht behaupten, dass die "Zustimmung in Einzelfall" Jahre dauert. Vereinfacht muss genau die Material-/Dübelkombination den Belastungs- und Brandtests unterzogen werden, die auch verbaut ist. 

Bei einer gut geführten Bauakte dürfte das kein Problem sein.

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