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airliners.de

Gericht untersagt Teil der airberlin/Etihad-Code-Share-Verbindungen


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Drückt etwa eine Politesse auch ein Auge zu und sagt: "Na gut, heute gibt's noch kein Knöllchen. Erst, wenn Sie morgen wieder hier parken" ?

Ja entweder sage ich als Gericht "ab jetzt ist Schluss damit" oder "2 Wochen dürfense noch - dann ist Schluss".

Da ist das mit dem willkürlichen Datum 16. Januar ja auch wischiwaschi.

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@derflo95,

 

Du hast irgendwas falsch verstanden. Zum einen gab es Ende Oktober eine einstweilige Verfügung, die die Flüge bis zum 08.11. erlaubt hat. Danach hat das BMVI/LBA die Flüge bis zum 16.1. genehmigt. Das Gericht hat jetzt nur entschieden, dass das rechtens war. Und jetzt geht's in die zweite Runde.

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Das LBA setzt die Vorgaben des BMV um und die Gerichte prüfen, ob die Vorgaben vom LBA rechtens sind und eingehalten wurden oder nicht. Insofern werden auch höhere Instanzen vermutlich nicht anders entscheiden können.

 

Da das BMV von einem Bayern geleitet wird, der der gleichen Fraktion wie der Hessen-Chef angehört, wird sich wahrscheinlich national an den Vorgaben des LBA nichts ändern.

 

Auf eine generelle EU Regelung zu warten, halte ich schon für sehr 'blauäugig'. Diese Mühlen malen noch zehnmal langsamer als die nationalen.

 

Wenn hier immer wieder vermutet wird, daß das jetzige Ergebnis eigentlich nicht so wichtig sei für AB und EY dann verwundert es mich schon, daß Hogan jetzt so einen scharfen Ton anschlägt. So egal scheint es ihm doch nicht zu sein, oder ist er doch wohl angeschlagen im eigenen Lager?

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Wenn hier immer wieder vermutet wird, daß das jetzige Ergebnis eigentlich nicht so wichtig sei für AB und EY dann verwundert es mich schon, daß Hogan jetzt so einen scharfen Ton anschlägt. So egal scheint es ihm doch nicht zu sein, oder ist er doch wohl angeschlagen im eigenen Lager?

 

Also, ich glaube, niemad hier vermutet, daß die Causa CS für AB und EY nicht so wichtig wär. Man sollte es hier aber auch nicht überbewerten. Wie ich schon schrieb, die Welt geht deswegen nicht unter, und sicher denkt im Außenministerium der VAE niemand daran, den deutschen Botschafter einzubestellen.

Hogan ist ja Europäer und kann die Entscheidung des VG auch richtig einschätzen. Außerdem haben EY/AB ja auch deutsche Anwälte, die mögliche Wissenslücken bei Hogan auch beheben werden. Bei den Scheichs bin ich mir da nicht mehr so sicher, ob die unser Rechtswesen nachvollziehen können. Insofern könnte es schon sein, daß man Hogan ein paar Vorwürfe macht.

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Hogan ist Europäer!? Na etwas ganz neues. Es ist doch so, dass airberlin ALLE Strecken weiterfliegen darf, auch nach dem 16.01.2016. Nur darf auf bestimmten Strecken kein EY-Code mehr darauf sein. Also ist auch weiterhin beispielsweise TXL-AUH-BKK möglich, gebucht über airberlin mit AB-Code. Nicht möglich ist aber TXL-AUH-BKK mit einem EY-Code. Evtl. wollte man das auch so kommunizieren in der Mitteilung, dass alles erst einmal weiter läuft wie bisher.

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Also, ich glaube, niemad hier vermutet, daß die Causa CS für AB und EY nicht so wichtig wär. Man sollte es hier aber auch nicht überbewerten. Wie ich schon schrieb, die Welt geht deswegen nicht unter, und sicher denkt im Außenministerium der VAE niemand daran, den deutschen Botschafter einzubestellen.

Hogan ist ja Europäer und kann die Entscheidung des VG auch richtig einschätzen. Außerdem haben EY/AB ja auch deutsche Anwälte, die mögliche Wissenslücken bei Hogan auch beheben werden. Bei den Scheichs bin ich mir da nicht mehr so sicher, ob die unser Rechtswesen nachvollziehen können. Insofern könnte es schon sein, daß man Hogan ein paar Vorwürfe macht.

Ich glaube, JH ist Australier

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Ich finde es mehr als nachvollziehbar, dass JH in seinem Sandkasten mal den Lauten macht. So ganz Unrecht hat er in vielen Punkten ja auch wieder nicht. Bei der deutschen Spitze SP hört sich das ja auch schon ganz anders an.

 

Abwarten und Tee trinken würde ich mal sagen. Da läuft im Hintergrund bestimmt noch einiges was nicht an die Öffentlichkeit kommt.

 

Was ich mich frage ist, warum im Rahmen der Verwaltungsgerichtsverhandlungen nicht mehr über die "geheimen" zwischenstaatlichen Vereinbarungen ans Tageslicht gekommen ist. Die Verhandlung dürfte ja wohl öffentlich gewesen sein.

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Lach.

Wenn es solche geheimen Papiere überhaupt gibt (woher nimmst Du das denn an), dann sind sie deshalb nicht öffentlich, weil sie eben "geheim" (wahrscheinlich aber eher "vertraulich") sind. Und wenn das Gericht oder eine der beiden Parteien das nicht für notwendig hält, wird das auch nicht vorgelegt. Mit Sicherheit war die Presse anwesend und hätte dann auch darüber berichtet, daß es "geheime" Beweismittel gibt, die nicht vorgelegt wurden.

Also, bitte keine Verschwörungstheorien; es geht nur um simple CS-Geschichten.

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Laut dem User "rcs" im Vielfliegertreff handelt es sich um folgende Strecken die Betroffenen sind:

 

TXL-JFK TXL-BUD TXL-GRZ TXL-PMI TXL-AUH TXL-INN

TXL-MIA TXL-CPH TXL-HEL TXL-SZG TXL-STR MUC-DUS

TXL-ORD TXL-FCO TXL-KRK TXL-VIE DUS-HAM TXL-ALC

TXL-ZRH TXL-GDN TXL-MAD TXL-WAW TXL-NUE TXL-AGP

TXL-ARN TXL-GOT TXL-OTP STR-AUH HAM-MUC

 

 

Dabei sollte man aber beachten, dass das Urteil NICHT besagt, dass AB diese Strecken nicht mehr fliegen darf.

 

Es ist lediglich das Code-Share aufzuheben, sprich für jeden sichtbar verliert der Flug die EY-Flugnummer und (und das ist das Wichtigere) der Flug kann von Etihad in seinen Buchungen nicht mehr als eigener Flug angeboten werden.

Aber auch für dieses Problem gibt es Lösungen!

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Lach.

Wenn es solche geheimen Papiere überhaupt gibt (woher nimmst Du das denn an), dann sind sie deshalb nicht öffentlich, weil sie eben "geheim" (wahrscheinlich aber eher "vertraulich") sind. Und wenn das Gericht oder eine der beiden Parteien das nicht für notwendig hält, wird das auch nicht vorgelegt. Mit Sicherheit war die Presse anwesend und hätte dann auch darüber berichtet, daß es "geheime" Beweismittel gibt, die nicht vorgelegt wurden.

Also, bitte keine Verschwörungstheorien; es geht nur um simple CS-Geschichten.

 

Nix mit Verschwörung usw. - bewahre mich vor sowas....

 

Aber: Alle Noten neben dem nackten Abkommen sind eben nicht öffentlich und daher war auch hier im Forum über die Ganze Zeit  immer die spannende Frage, was überhaupt geregelt oder eben nicht geregelt ist (sind CS überhaupt erfaßt etc.). Das Gericht muss alle Noten zur Entscheidung gehabt haben; da eine der beiden Seiten sich da ja darauf beziehen wird. Das Ganze wird aber dahingehend ausgehebelt, dass unser Justizwesen bis auf wenige Ausnahme immer öffentlich ist. Sprich Gerichtsverhandlungen sind öffenltich.

 

Die Presse ist doch erst wieder aufgesprungen, als es die Pressemeldung gab; Braunschweig ist eben Provinz :D wo sich keiner um sowas kümmert, solange da nicht VW draufsteht.

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Nix mit Verschwörung usw. - bewahre mich vor sowas....

 

Dann bin ich ja beruhigt. Und jetzt warten wir einfach mal ab, was das OVG dazu sagt; die wollen ja auch schnell entscheiden.

Update

 

Beschwerde: ist gestern eingegangen

AZ: 7 ME 4/16

Verfahrensakten aus BS: liegen noch nicht vor

Beschwerdebegründung: liegt noch nicht vor

Entscheidungstermin: noch nicht festgelegt

 

Quelle: Börse Online

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Ich habe heute für die Strecke TXL - AUH - DMM (hin 18.01. zurück 22.01.) ohne Probleme ein AB Flug unter Etihad Flugnummer buchen können. Also wird das Urteil erstmal nicht umgesetzt!

 

Diese Strecke als Etihad Ticket zu buchen hat den Vorteil, dass es in der Business immer einige hundert Euro billiger ist als unter AB Nummer!

 

Sowas nenne ich dann zivilen Ungehorsam und Rückrat! Weiter so!

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Ich habe heute für die Strecke TXL - AUH - DMM (hin 18.01. zurück 22.01.) ohne Probleme ein AB Flug unter Etihad Flugnummer buchen können. Also wird das Urteil erstmal nicht umgesetzt!

 

Diese Strecke als Etihad Ticket zu buchen hat den Vorteil, dass es in der Business immer einige hundert Euro billiger ist als unter AB Nummer!

 

Sowas nenne ich dann zivilen Ungehorsam und Rückrat! Weiter so!

Gegen geltendes deutsches Recht zu verstoßen und deutsche Gerichte zu ignorieren ist also Rückrat? Soso. Das erzähle ich der Polizei auch das nächste mal wenn ich mit 240 durch die 100er Zone fahre. "Tut mir leid. Ich hab nur Rückrat."

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Die Entscheidung ist ja auch noch nicht rechtskräftig. Das hat mit Rückgrat oder Ungehorsam nix zu tun.

 

Das ist so nicht ganz richtig. AB bzw. Etihad liegt eine Genehmigung nur bis zum 15.01. vor. Danach sind bereits jetzt keine Codeshares von TXL/STR mehr möglich, da nicht genehmigt. Gegenstand der aktuellen Klage war, diese Genehmigung bis zum Ende des Winterfulgplans zu verlängern, damit ist Etihad gescheitert. 

 

Also setzt man die Flüge trotz fehlender Genehmigung fort, und das verdient aus meiner Sicht Respekt!

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Ich glaube kaum, dass eine Etihad oder Air Berlin sich gegen geltendes Recht stellen wird. Vielmehr ist es die Hoffnung, dass das Gericht in Lüneburg das Urteil kippen wird. Zum anderen kann man gebuchte Passagiere auch kurzfristig auf Flüge mit AB Flugnummern umbuchen. Man will wohl einfach Buchende nicht verunsichern, solange es keine Entscheidung aus Lüneburg gibt.

 

Dass Du dem ganzen aber Respekt zollst, falls das wirklich Absicht von EY ist, finde ich mehr als fragwürdig.

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@ berliner aus leidenschaft

Du willst es nicht begreifen, gelle?

Die Klage lautete auf Genehmigung der Gemeinschaftsflüge bis zum Ende des WFP. Die Braunschweiger Entscheidung hat die Klage abgewiesen; sie ist aber wegen der fristgerechten Beschwerde noch nicht rechtskräftig. Jetzt müßte das LBA eine einstweilige Anordnung beantragen, daß EY/AB ab sofort der Verkauf der CS-Tickets verboten ist, bis das OVG entschieden hat. Das kann man tun, muß man aber nicht, da es ja ohnehin nur noch um eine geringe Zeitdauer geht. Und davon hast Du dann vielleicht profitiert.

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Wenn es aus deiner Sicht Rückgrat bedeutet und Respekt verdient, gegen geltendes Recht zu vertoßen, wundert mich bei dir gar nichts mehr...

 

Ob gegen geltendes Recht verstoßen wird, weist du so wenig wie ich, denn der berühmte Anhang ist ja nicht öffentlich. Und wenn eine mehrjährige Praxis ohne Änderung der Grundlage auf einmal nicht mehr Genehmigungsfähig sein soll, dann schreit das schon stark nach Willkür. Und wenn sich jemand gegen eine veränderte Entscheidung auflehnt ohne das sich die Rechtsgrundlage geändert hat, dann verdient das durchaus Respekt! Denn eine "heute so morgen so" Mentalität steht einen Rechtsstaat erst recht nicht gut zu Gesicht!

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Dann versuche ich es nochmal.

Wir sind uns sicher einig, daß das bisherige Luftverkehrsabkommen (ohne Berücksichtigung der CS) damals nicht gut verhandelt wurde.

Deshalb will die Bundesregierung das ja jetzt auch besser machen und stößt auf Bockigkeit seitens der VAE.

Erst durch die Ausweitung der Gemeinschaftsflüge durch EY/AB (und wahrscheinlich durch Lobbyismus seitens LH) ist man in Berlin/Braunschweig aufmerksam geworden. Die früheren Gemeinschaftsflüge hatte man geduldet, weil auch niemand einen Krieg beginnen wollte. So weit so gut.

Nun hat sich die Lage aber verändert, und es ist das Recht eines jeden Staates, ungeregelte zwischenstaatliche Verhältnisse so zu regeln, wie man es gerne möchte. Deshalb tritt man unter zivilisierten Völkern in Verhandlungen, was derzeit ja auch geschieht. Das ist kein "heute so, morgen so", wie Du es bezeichnest, und ist auch keine Willkür.

 

Ich will Dir ein ganz gut dazu passendes Beispiel aus einem anderen Rechtsgebiet schildern:

In meiner Wohnstraße gibt es am Ende einen Wendekreis. Normalerweise besteht in Wendekreisen aus guten Gründen Halteverbot; bei uns aber nicht. Die Konsequenz ist, daß die Anwohner ihre PKWs dort auch parken. Nun stellt man seitens der Polizei, Müllabfuhr, Feuerwehr, usw, fest, daß die Zahl der dort parkenden PKWs in einem Maße zugenommen hat, die es z.B. der wöchentlichen Müllabfuhr teilweise unmöglich macht dort zu wenden. Also wird dort ein Halteverbot eingerichtet. Was folgt, brauche ich nicht zu schildern. Die Rechtsgrundlage hat sich nicht geändert; nur die Duldung ist aus guten Gründen aufgehoben worden.

So ist das Leben. Es ist manchmal beschwerlich, aber es übt ungemein.

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Ich habe bisher nicht gelesen, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Was ich mir vorstellen kann ist, dass sie bis zum 15.1. Verkaufen dürfen oder das sie planen alle auf eine AB flugnummer umzubuchen.

 

Der Nachteil für EY und damit auch für AB besteht meines Erachtens darin, dass wenn EY jetzt diese Flüge unter AB flugnummer verkaufen sie zwei einzelne Flüge und der Preis entspricht der Summe der getrennten Tickets (was normalerweise teurer ist, da direkt Flüge direkt Flüge teurer verkauft werden.) wenn jetzt AB Die ganze Strecke verkauft läuft das pricing über AB, und etihad verliert den Einfluss auf das pricing einiger Sitze. Das ist insofern nachteilig, als das etihad ja den Hub betreibt in AUH und somit eine bessere Preisentscheidung setzen kann.

 

Gibt ja teilweise heftige Preisunterschiede ob man bei AB oder etihad bucht (für die gleichen Flüge)

 

(Gab es bei Lufthansa und Swiss eine lange Zeit auch, als ich mit denen zwischen DUS und ZRH gependelt bin, praktisch war als man unter lh.com noch beide flugnummern buchen konnte für unterschiedliche Preise :-D)

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