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OVG Lüneburg winkt Codeshare-Abkommen airberlin/Etihad weitgehend durch


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Ich würde einer Kooperation von Lufthansa mit Emirates durchaus eine kleine Chance in meinem Spatzenhirn geben, wenn sich an den bisherigen Rahmenbedinungen nichts ändert.

 

Qantas macht es bereits, weil man so immernoch in den einzelnen Teilmärkten präsent ist, ohne dafür in zu große Konkurrenz mit den ME3 zu treten. Und auch die waren mal nicht gut auf Emirates und Co. zu sprechen. Bekanntlich macht die Not erfinderisch. Ob das aber zur Aufnahme von TXL-DXB führt, würde ich (noch) bezweifeln. Wenn dann eher, um verloren gegangene Passagierströme gen Südostasien/Australien wieder einzufangen.

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Es ging ja um das Feedernetz von EK ... wo ein deutscher (oder europäischer ?) Partner z. B. TXL mit DXB verbindet, damit EK per Codeshare eben durch die Hintertür doch Paxe aus der Region Berlin zu seinem Hub in DXB umleiten kann, welche dann mit EK Metall weiterfliegen.

 

Und falls es so gelesen werden kann, dass auch andere europäische Airlines gemäß der nun bekannten und gerichtlich bestätigten Auslegung des LVA zwischen bestimmten Punkten in D und VAE fliegen dürfen, bieten sich ja verschiedenste Varianten.

 

Da alle europäischen Legacies in irgendeiner Allianz sind, möge man ja ggf bestimmte europäische Airlines in Betracht ziehen, die "frei" sind.

 

Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass DY mit dem Dreamliner von BER (SXF) täglich nach DXB feedert und EK dann seinen Code draufpackt. Alternativ vielleicht noch VS ...

 

Wie gesagt, alles rein hypothetisch !

 

Aber das Urteil hat eben auch Auswirkungen (neue Möglichkeiten) für EK, über CS in D zu wachsen.

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Und da die Codeshare Fluge für BER, STR und NUE als "frei wählbare" Airports bestätigt wurden, KÖNNTE man z. B. ja auch NUE gegen CGN oder HAJ tauschen ... solange nicht bereits jemand (z. B. AB mit EY CS) den Punkt NUE belegt hätte.

Interessant wäre, ob es nun seitens EK Bemühungen gibt, dieses Urteil nunmehr für eigene Zwecke zu nutzen.

Denn wenn EK nun einen Partner (muss es eigentlich zwingend eine deutsche Airline sein ???) findet, welcher z. B. TXL-DXB und STR-DXB aufnimmt und wo EK dann einen CS Flug draus machen kann, hätte man hier über Umwege dann auch Zugang zu weiteren deutschen Airports.

Ggf. als Wetlease, und schon würde man einen EK Flieger an beiden Airports sehen ... und - rein hypothetisch - dann 3 x täglich ... TXL-DXB ... opb ST mit EK Code.

Dann hätte sich die (vermeintliche) Lobbyarbeit seitens LH aber wirklich super gelohnt ...

Es muss eine deutsche Airline sein,da es ein Vertrag zwischen den VAE und Deutschland ist.

Und da die Codeshare Fluge für BER, STR und NUE als "frei wählbare" Airports bestätigt wurden, KÖNNTE man z. B. ja auch NUE gegen CGN oder HAJ tauschen ... solange nicht bereits jemand (z. B. AB mit EY CS) den Punkt NUE belegt hätte.

Interessant wäre, ob es nun seitens EK Bemühungen gibt, dieses Urteil nunmehr für eigene Zwecke zu nutzen.

Denn wenn EK nun einen Partner (muss es eigentlich zwingend eine deutsche Airline sein ???) findet, welcher z. B. TXL-DXB und STR-DXB aufnimmt und wo EK dann einen CS Flug draus machen kann, hätte man hier über Umwege dann auch Zugang zu weiteren deutschen Airports.

Ggf. als Wetlease, und schon würde man einen EK Flieger an beiden Airports sehen ... und - rein hypothetisch - dann 3 x täglich ... TXL-DXB ... opb ST mit EK Code.

Dann hätte sich die (vermeintliche) Lobbyarbeit seitens LH aber wirklich super gelohnt ...

LH hat nie Beschwerde eingelegt .Warum sollten sie das tun ? LH braucht einen starken Konkurrenten.

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Es muss eine deutsche Airline sein,da es ein Vertrag zwischen den VAE und Deutschland ist.

Ist das tatsächlich so ???

 

Ich interpretiere es so, dass das LVA die Verkehrsrechte zwischen D und VAE regelt ... und gemäß EU Open Skies müsste sich das Ganze auch mit einem Carrier wie AZ, LO, KL, etc. oder sogar (standardmäßigen) Charterairlines im Liniendienst wie ZB, E4 (ENT), etc. durchführbaren lassen - solange entsprechend dem Abkommen operiert wird,

 

Sollte ich mich irren, bitte ich um entsprechende Begründung.

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Es gibt den Begriff "Völkergewohnheitsrecht". Ob der hier zur Anwendung kommen kann, da habe ich jedoch meine Zweifel, da es ja ein LVA gibt.

 

Auch ohne wäre es egal zwischen ICAO Mitgliedern. Hoheit über seinen Luftraum haben die Staaten, einzig und allein.

Solange ein LVA die Kündigung vorsieht kann ein Nationalstaat machen was er will, so er Fristen einhält. Solange es nicht gegen andere ICAO Regeln verstößt.

 

Gruß

Thomas

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Ist das tatsächlich so ???

Ich interpretiere es so, dass das LVA die Verkehrsrechte zwischen D und VAE regelt ... und gemäß EU Open Skies müsste sich das Ganze auch mit einem Carrier wie AZ, LO, KL, etc. oder sogar (standardmäßigen) Charterairlines im Liniendienst wie ZB, E4 (ENT), etc. durchführbaren lassen - solange entsprechend dem Abkommen operiert wird,

Sollte ich mich irren, bitte ich um entsprechende Begründung.

Das funktioniert aber nur,wenn es einen Open-Sky-Vertrag mit den jeweiligen Ländern gibt.Beispiel USA oder Kanada.

 

Für das Abkommen GER und VAE dürfen nur deutsche bzw. arabische VAE-Gesellschaften die Flüge durchführen.Das AOC ist entscheidend.

Vergleichbar mit dem Deutsch-türkischen Abkommen.

 

Wenn dann könnte es über Wetlease klappen.

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Das funktioniert aber nur,wenn es einen Open-Sky-Vertrag mit den jeweiligen Ländern gibt.Beispiel USA oder Kanada.

Für das Abkommen GER und VAE dürfen nur deutsche bzw. arabische VAE-Gesellschaften die Flüge durchführen.Das AOC ist entscheidend.

Vergleichbar mit dem Deutsch-türkischen Abkommen.

Wenn dann könnte es über Wetlease klappen.

Okay, dann danke für die Aufklärung ... hätte ich so jetzt nicht vermutet, da ja EU Open Skies existiert.

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EU Open Skies ist erst mal nur EU intern (plus ein paar andere Staaten, wie die Schweiz und Norwegen). Dann gibt es ein paar Open Skies Abkommen der EU mit anderen Staaten, wie z.B. den USA. An einem EU-VAE Abkommen wird gerade gearbeitet, das wird aber noch dauern. Bis dahin muss jeder EU Staat sein eigenes bilaterales Abkommen mit den VAE abschließen.

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EU Open Skies ist erst mal nur EU intern (plus ein paar andere Staaten, wie die Schweiz und Norwegen). Dann gibt es ein paar Open Skies Abkommen der EU mit anderen Staaten, wie z.B. den USA. An einem EU-VAE Abkommen wird gerade gearbeitet, das wird aber noch dauern. Bis dahin muss jeder EU Staat sein eigenes bilaterales Abkommen mit den VAE abschließen.

Genau das war ja meine Theorie dahinter ... nämlich, dass die jetzt per Urteil festgestellten Codeshare Strecken FÜR FLÜGE ZWISCHEN D UND VAE zulässig sind.

 

Dabei habe ich mich offenbar von der Formulierung .. "designierte Airline" .. täuschen lassen, quasi das somit auch jede andere EU Airline - solange das Abkommen D-VAE eingehalten wird, entsprechende Strecken fliegen darf.

 

Gut, wieder was gelernt ;-)

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