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BREXIT: Bedeutung für die Luftfahrt


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Das Urteil des Obersten Gerichts zur Zuständigkeit des Parlaments über die Art. 50 EUV Notifikation, sowie die weitere verbindliche Einbindung der Parlamente in Edinburgh, Belfast und Cardiff, wird am Dienstag, 24.01.2017, 10.30 (09.30 Ortszeit) verkündet. Es wird spannend. 

 

Ja, das wird spannend. Besonders nach der Rede der PM mit der Ankündigung eines "harten Brexits". Ob das die Richter des Supreme Court beeindruckt?

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Es wird jetzt viele Ankündigungen dieser Art geben. Die Drohungen der Banken. Die, sofern nur die Ankündigungen in dieser Woche umgesetzt werden, dem Staat jährlich 50-100m GBP Steuereinnahmen kosten kann. Toyotas Ankündigung, der dubiose Nissan-Deal , teurer werdende Lebensmittel. Die Erkenntnis, das sektorale Deals (Automobile / Finanzen) nicht zulässig sind. Vor dem irischen High Court gibt es ein Verfahren zu Art. 50 EUV. Die Wahlen in Nordirland im Frühjahr, die Stimmung in Schottland. 

 

Und dann wird man sehen, wie sich die Stimmung auf der Insel weiter entwickelt. In den Wahlen seit dem Referendum haben häufig Parteien profitiert, die sich klar -und weiterhin- für Remain- ausgesprochen haben.

 

Wobei man bei Ryanair sagen muss, dass die Inlands-Flüge das geringere Problem im Falle eines hard-Brexit sind. Erst wenn es ein UK-EU-Luftverkehrsabkommen gibt, ist es wieder problemlos möglich, mit einem irischen AOC UK-Europa ziele zu fliegen. Zwischen Brexit und einem Verkehrsabkommen gelten die jeweiligen bilateralen Verträge, die vor dem gemeinsamen Luftverkehrsmarkt galten. (UK-DE, UK-IT, UK-ES, usw.) Die UK-Mitgliedschaft im gemeinsamen Luftverkehrsmarkt ist solange unmöglich, wie sich UK nicht europäischem Recht unterordnen will.

Und wenn man jetzt denkt, die Sache ist "einfach", dann schließen halt die 27 verbliebenen EU-Länder neue Luftverkehrsabkommen mit UK. Nach aktuellem Rechtsstand liegt die exklusive Kompetenz dafür bei der EU-Kommission, das geht also nicht. Es ist nicht ganz klar, wie es in Zukunft aussieht.

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Ich habe den Beitrag ergänzt: 

 

Das die Regionalparlamente kein Veto haben wurde in der mündlichen Urteilsverkündung erwähnt. Es gibt keine Gesetzesgrundlage, die ein Veto der Regionen vorsieht. Das haben die Richter mit 11-0 entschieden. Die Konventionen, die eine gemeinsame Regelung von Angelegenheiten vorsieht, die an die Regionalparlamente abgetreten sind ist eine politische Konvention, die das Gericht nicht kontrollieren möchte. [Die Analogie wäre, das sich Gerichte bei der Interpretation von Vereinssatzungen auf das notwendigste beziehen - der Vergleich passt natürlich von den Dimensionen nicht, wollte es trotzdem greifbar machen.] Die Frage, inwiefern die Regierung in London auf die Regionen zugeht, bleibt alleine die politische Verantwortung der Regierung dort, mit allen Konsequenzen.

 

Die Hauptsache, Zustimmung des Parlaments wurde mit 8-3 entschieden, so wie ich es verstanden habe gibt es eine Mehrheitsmeinung. Es muss ein Gesetz erlassen werden, die Zustimmung beider Kammern ist erforderlich. Ob ein "Zweizeiler" ausreichend ist, oder ein ausführliches Gesetz, ist die Frage die jetzt ansteht. 

 

Aus der Zusammenfassung des Gerichts, im englischen Verfassungsrecht liegt die Macht bei der Krone (mittlerweile vertreten durch die Regierung) bis das Parlament (als Teil der Krone) entschieden hat, Gesetze zu Themen zu regeln. In dem Moment verliert die Krone das Recht, in diesen Dingen frei zu entscheiden. Die Regierung kann nur in dem Rahmen handeln, denn das Parlament vorgibt. Die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens gibt den britischen Bürgern Rechte (Einschränkung der Macht der Regierung). Das Mandat, das die Regierung vom Parlament bekommen hat, Europäische Rechtsakte in nationale Umzuwandeln kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass es ein Mandat ist, Europäische Akte aufzuheben. Das hätte ausdrücklich formuliert werden müssen.

Damit kann nur das Parlament diese Rechte wieder aufheben. Das Referendum war eine Meinungsumfrage (mit n = 33m), mehr nicht. Hätte das Parlament die Regierung binden wollen, hätte es dieses ausdrücklich machen müssen. 

 

 

The fact that withdrawal from the EU would remove some existing domestic rights of UK residents also renders it impermissible for the Government to withdraw from the EU Treaties without prior Parliamentary authority

[...]

The 2016 referendum is of great political significance. However, its legal significance is determined by what Parliament included in the statute authorising it, and that statute simply provided for the referendum to be held without specifying the consequences. The change in the law required to implement the referendum’s outcome must be made in the only way permitted by the UK constitution, namely by legislation. 

 

Es gibt jetzt lediglich ein politisches Mandat, den Antrag nach Art. 50 zu stellen, keine rechtliche Verpflichtung.
Würde das Parlament diesem nicht nachkommen, wäre die einzige politische Handlung, die Weigerung des Parlaments zu korrigieren, das sich das Parlament auflöst und Neuwahlen anzusetzen. 

 

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
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In der Tat. Das ist jetzt eine wichtige Frage. Legt sie dem Parlament und d em Oberhaus einen Zweizeiler zur Abstimmung vor, halte ich es für denkbar, dass beide Häuser ablehnen, weil sie die zu verhandelnden Inhalte zum Ausstiegsabkommen mit der EU nicht kennen. Andererseits hat die PM ja den harten BREXIT angekündigt, weshalb sie auch nicht mit der EU verhandeln muss. Dann würde ein Zweizeiler Sinn machen.

Die Frage ist dann aber, was macht die Regierung ihrer Majestät, wenn beide Häuser ablehen?

 

Nun ist die PM ja am Freitag in Waschington, und es würfde mich nicht wundern, wenn sie und Donald ein separates Freihandelsabkommen zwischen UK und USA vereinbaren.

 

Also, spannende Zeiten.

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Nun ist die PM ja am Freitag in Waschington, und es würfde mich nicht wundern, wenn sie und Donald ein separates Freihandelsabkommen zwischen UK und USA vereinbaren. Also, spannende Zeiten.

 

Man kann ein Freihandelsabkommen vorbereiten, tatsächlich verhandeln können die Länder aber erst, wenn UK aus der EU ausgetreten ist. Das ist einmal ein juristisches Problem, da UK das Recht Handelsverträge abzuschließen erst bei vollzogenem Austritt wieder erhält. Politisch kann man das natürlich versuchen zu umgehen, gerade mit Bannon (der aus mir nicht verständlichen Gründen das politische Ziel haben soll, die EU zu zerstören) als Chefberater kann Trump da unruhe stiften. Andererseits haben seine zukünftigen Minister sich deutlich zu den internationalen Institutionen bekannt. Da dürfte UK schneller innenpolitischer Spielball von US-Interessen werden, als es London recht sein kann.

 

Faktisch ist das Problem: Worüber sollen UK und die USA verhandeln: Man braucht in London zunächst wieder ein eigenständigen Zollrecht (zunächst kopiert man den EU-Kodex 1 zu 1). UK braucht eigene Handels-Kontingente, die aus EU-Kontingenten herausgelöst werden müssen und mit der WTO abgestimmt werden müssen. Dann wollen die USA natürlich auch wissen, wie weit UK als Sprungbrett in den EU-Markt dienen kann. Bei einem Hard-Brexit ist das obsolet.

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Ich denke auch, dass es dann Neuwahlen geben muss. Ich denke aber, dass es im Moment noch zu früh für die meisten Wähler ist, die Konsequenzen aus dem geplanten Hard-Brexit, einem Brexit-in-Name-Only und Remain abwägen zu können. 

Die innerpolitischen Differenzen der Tories führt dazu, dass sie einen Brexit-Wahlkampf führen, aber wenn sie einen Hard-Brexit-Wahlkampf führen unter Umständen nur eine Koalition bilden können. Da bieten sich dann wohl nur die Libdems an, deren Stärke aus einem Remain-Wahlkampf kommt. Führen die Tories einen Lala-Wahlkampf, werden sie die Mehrheit erringen ohne Mandat für eine klare Entscheidung. 

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Etwas off topic. Mir geht nur gerade bei dieser Meldung http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_80167462/spd-chef-sigmar-gabriel-verzichtet-auf-kanzlerkandidatur-und-schlaegt-schulz-vor.html durch den Kopf, was für 'ne kuriose Welt wir im Moment haben.

Theresa May darf nicht, was sie eigentlich will.

Gabriel will nicht, was er eigentlich darf.

Putin darf alles, was er auch will.

Donald will, was er eigentlich nicht darf.

Und die Kanzlerin ist alternativlos.

Nur Tante Edith weiß nicht, was sie will. :lol:

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Theresa May (Theresa mit "h" :) ) bringt aus Washington das mit an die Themse, was sie sich für die Abstimmungen zum BREXIT im Parlament erhoffte, die Perspektive auf ein Freihandelsabkommen mit den USA.

 

Edit

Ich weise deshalb auf das "h" hin, weil nicht bekannt ist, ob Teresa May ebenfalls in Washington war, und wenn ja, was sie gegebenenfalls mitbringt.

Bearbeitet von aaspere
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  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...

Ich oute mich jetzt mal als jemand, der auch mal einen ganz fiesen Charakter zeigen kann.
Das House of Lords hat Theresa May gegen ihr Schienbein getreten.

http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/id_80507894/brexit-oberhaus-verpasst-theresa-may-eine-schlappe.html

Das gschieht ihr recht. Irgenwie mag ich die Briten doch.

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Da möchte ich gerne nachlegen und Liam Fox (Brexiter) mit seinen Aussagen auf einer Berliner Private-Equity-Konferenz der Lächerlichkeit preisgeben:

Zitat

It may seem amazing to those of us in this room that free trade as a concept should face so much
opposition.
[...] Any new impediments to trade and investment in Europe will not only be
politically irresponsible but economically dangerous and not just for Europe but for the wider
global economy. 

Es gab am 26.06.2016 eine Volksbefragung zu dem Thema und das war es, was die Briten wollten. Wenn sie es nicht wollten, hätten sie sich besser informieren müssen. Das der Austritt aus einer Freihandels- und Zollunion dieses bewirkt ist eigentlich offensichtlich.

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