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BREXIT: Bedeutung für die Luftfahrt


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Die Briten können gerne entscheiden, was sie wollen. Aber aus britischer Interessenlage habe ich noch nie kapiert, welchen Vorteil man dort aus dem Brexit haben sollte? Man spart zwar ein paar EU-Beiträge, aber verliert genau den Markt, den man als ohnehin geographisch benachteiligte Insel so dringend braucht. Die haben kaum einen Binnenmarkt und ihre Industrie, sofern es sie überhaupt noch gibt, ist auf den EU-Raum angewiesen.

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vor 11 Stunden schrieb aaspere:

Nun geht es wieder zurück zum Unterhaus. Was passiert, wenn die Abgeordneten nun plötzlich mehrheitlich mutig werden und die Forderungen des Oberhauses übernehmen? Dann kann Theresa den "Hard Brexit" knicken.

Was für die Luftfahrt aber ganz bedeutende Folgen haben kann. Das Hauptargument gegen einen Status UKs wie Norwegen im europäischen Luftverkehr war ja, dass man Europäern Reise- und Bleibefreiheit garantieren müsste. Tut man dies nun, kann man in Sachen ein zusammenhängender Luftverkehrsmarkt einen großen Schritt nach vorne machen. Eventuell auch ein Lichtblick für Easyjet und deren Zugang zum europäischen Markt.

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vor 40 Minuten schrieb locodtm:

[...] Tut man dies nun, kann man in Sachen ein zusammenhängender Luftverkehrsmarkt einen großen Schritt nach vorne machen. Eventuell auch ein Lichtblick für Easyjet und deren Zugang zum europäischen Markt.

Genau spiegelverkehrt. Den gemeinsamen Luftverkehrsmarkt gibt es schon, man muss sehen, dass man den Schaden, der durch den Brexit zwangsläufig verursacht wird, minimiert.
Ein "hard brexit" verursacht in meinen Augen, das Airlines mit UK AOC nicht mehr inner-europäisch fliegen dürfen, das Airlines mit EU AOC nicht mehr inner-britisch fliegen dürfen und das auf den Strecken zwischen UK und den Ländern des gemeinsamen Luftverkehrsmarkts jeweils nur die Airlines fliegen dürfen, die von den binationalen Luftverkehrsabkommen benannt werden, sprich DE-UK nur deutsche und britische Airlines, IT-UK nur italienischen und britische Airlines. Und das europäische AOC zu 50% +1 Aktie in EU-Besitz sein müssen. (Air Berlin, Iberia, Vueling, Aer Lingus, ...)

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@ OWH
Kannst Du noch was dazu sagen, wie denn die rechtliche Situation für die Regierung ihrer Majestät ausschaut, wenn jetzt das Unterhaus bei der erneuten Befassung so abstimmt wie das Oberhaus?

Edit
Habe gerade im WiWo-Interview mit MOL (Ryanair-Thread hier im Forum) gelesen, dass MOL immer noch davon ausgeht, dass der BREXIT nicht vollzogen wird.

 

Bearbeitet von aaspere
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vor einer Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr:

Genau spiegelverkehrt. Den gemeinsamen Luftverkehrsmarkt gibt es schon, man muss sehen, dass man den Schaden, der durch den Brexit zwangsläufig verursacht wird, minimiert.
Ein "hard brexit" verursacht in meinen Augen, das Airlines mit UK AOC nicht mehr inner-europäisch fliegen dürfen, das Airlines mit EU AOC nicht mehr inner-britisch fliegen dürfen und das auf den Strecken zwischen UK und den Ländern des gemeinsamen Luftverkehrsmarkts jeweils nur die Airlines fliegen dürfen, die von den binationalen Luftverkehrsabkommen benannt werden, sprich DE-UK nur deutsche und britische Airlines, IT-UK nur italienischen und britische Airlines. Und das europäische AOC zu 50% +1 Aktie in EU-Besitz sein müssen. (Air Berlin, Iberia, Vueling, Aer Lingus, ...)

Ich meine großen Schritt ausgehend vom Hard-Brexit-Szenario, nicht dem aktuellen Stand. 

 

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vor 9 Stunden schrieb locodtm:

Ich meine großen Schritt ausgehend vom Hard-Brexit-Szenario, nicht dem aktuellen Stand. 

So gesehen ist es richtig, in Anbetracht der Tatsache, das der Brexit eine unnötige Selbstverstümmelung ist, ist es mir zuviel "Neusprech". Aber darüber kann man sich streiten.

 

vor 9 Stunden schrieb aaspere:

@ OWH
Kannst Du noch was dazu sagen, wie denn die rechtliche Situation für die Regierung ihrer Majestät ausschaut, wenn jetzt das Unterhaus bei der erneuten Befassung so abstimmt wie das Oberhaus?

Die Regierung muss ein Vorschlag machen, wie man die bestehende Rechte der EU-Bürger, die am Stichtag im Vereinigten Königreich leben in Zukunft sicherstellen will. Da gibt es einfache Themen wie Aufenthalts- und Arbeitsrecht und kritische wie das Kommunalwahlrecht. Was passiert, wenn die Regierung sagt, wie spiegeln dass, was die EU Briten anbietet - oder etwas ähnliches, was Substantiv nicht dem entspricht, was das Parlament vorgeschlagen hat, ist offen. Vermutlich nicht, wer soll dagegen klagen und warum sollte sich ein Gericht in eine politische Auseinandersetzung zwischen zwei Teilen der Regierung einmischen, die für sich keine Drittwirkung haben. Etwas anderes wäre es, denke ich, wenn das Parlament auf Eigen-Initiative ein Gesetz erlässt, dass die EU-Bürger am Stichtag zu quasi-Bürgern des Vereinigten Königreichs macht und die Exekutive es nicht umsetzt.

Das ganze ist eher politisch einzuordnen. London hätte ein Thema verloren, von dem es weiß, dass es nachgeben muss. Die Regierung hätte eine erste Niederlage kassiert und das bei einem relativ harmlosen Thema - die Briten werden relativ schnell erkennen, dass sie EU-Bürger -die schon im Land sind- brauchen um NHS und Landwirtschaft funktionsfähig zu halten. Die vielen kritischen Themen, bei denen auch innerhalb der Brexit-Koalition zwei widersprüchliche Meinungen gibt, kommen erst noch. Die öffentliche Strategie in London war schon arg auf Pipi-Langstrumpf und Schönmalerei getrimmt. Wenn jetzt jeder Aspekt diskutiert wird, wird es schwierig einen Konsens zu finden - außer den etwas dubiosen Volkswillen. 

Aber was weiß ich schon.

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vor 12 Stunden schrieb aaspere:

Also ich weiß nicht, wie das in UK ist, wenn in Deutschland die Regierung einen Parlamentsbeschluß nicht umsetzen würde, hätten wir ganz schnell 'ne Verfassungskrise. Beispiel: konstruktives Misstrauensvotum.

Ich halte die politische Lösung eines politischen Konflikts für den richtigen Weg, notfalls über ein Misstrauensvotum. Verfassungskrise ist mir zu hoch gegriffen, dazu ist der Auftrag hier zu schwammig.

Zitat

Sec. 1(2)
Within three months of exercising the power under subsection (1), Ministers of the Crown must bring forward proposals to ensure that citizens of another European Union or European Economic Area [...] continue to be treated in the same way with regards to their EU derived-rights and, in the case of residency, their potential to acquire such rights in the future.

Hätten die Parlamentarier beispielsweise geschrieben: Ministers of the Crown shall identify the necessary statutory and regulatory changes to be made to ensure that citizens of another European Union ... continue to be treated in the same way with regards to their EU derived-rights and, in the case of residency, their potential to acquire such rights in the future.
Dann wäre der Arbeitsauftrag klarer.

Zu MOL und Brexit
Wenn 28% des Umsatzes im Zusammenhang mit UK-Flügen stehen hofft man als Unternehmen auf das best-mögliche Ergebnis, ob "Kein-Brexit" noch realistisch ist, ich hoffe es, bin mir aber nicht sicher. Der zweite Aspekt, knapp 21% der Kosten entstehen in UK. Entsprechende Umstellungen sind im Fall eines Brexits notwendig.

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
Ergänzung zum MOL-Brexit-Kommentar
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  • 2 Wochen später...

Gestern hat Nicola Sturgeon angekündigt, dass der Hard-Brexit ein "material-change" ist und die Grundlage für ein zweites schottisches Unabhängigkeitsreferendum stellt. Damit stellt sie Theresa May eine interessante rhetorische Herausforderung:
Gegen die schottische unabhängigkeit spricht, dass das verlassen einer lang anhaltenden Union mit den bedeutensten Handelspartner wirtschaftliche selbstschädigung ist und in einem Desaster enden kann. Jeder der etwas anderes erzählt, arbeitet nicht mit allen Fakten.
Für den Brexit spricht, dass das verlassen einer lang anhaltenden Union mit den bedeutensten Handelspartnern keine wirtschaftliche selbstschädigung ist, nicht in einem Desaster endet und ganz im Gegenteil, erfolgreich sein wird. Jeder der etwas anderes erzählt, begibt sich in substanzlose Angstmacherei. 

Es scheint das zutage zu treten, was man vor dem Brexit-Referendum befürchtet hat. Brexit kann das Vereinigte Königreich in seiner heute bekannten Form beenden. Es ist geht nicht nur um Schottland, sondern auch um Nordirland und Wales, jenachdem wie man in London mit den Interessen der Regionen umgeht. Interessanterweise hatte der Brexit-Minister zuletzt einen freudschen(?) Versprecher, als er von der Republik Irland als Südirland sprach.

Die Umfagen scheinen im Moment auf 48/52 für einen Verbleib im Königreich hinauszulaufen, allerdings begann der Wahlkampf vor dem ersten Referendum bei 34/66 und endete bei 45/55 für einen einen Verbleib. Es wird also wesentlich knapper.

 

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Das ist ja das lustige an der Situation, alles was gegen die schottische Unabhängigkeit spricht, spricht auch gegen den Brexit. Für das zweite, aber gegen das erste zu sein ist schwer. 
Es geht da genauso um Mitspracherecht beim Brexit wie um ein tatsächliches Referendum. Erstes Ziel wird es sein, dass die Regionen gleichberechtigt behandelt werden und nicht, wie, zum Teil im Auftreten einiger Minister, als "Krongebiete" die England untergeordnet sind. 

Zum rechtlichen Ablauf. Die britische Verfassung sagt nichts darüber, wer ein Referendum genehmigen muss oder darf. Anders als in der deutschen oder spanischen Verfassung, die ein Recht auf Abspaltung klar nicht vorsiehen. Auch im internationalen Recht gibt es kein Recht auf Sezession. Am Ende ist es ein politisches Problem für Westminster und Holyrood. Wenn das Verhalten in London dazu führt, dass ein "nicht genehmigtes" Unabhängigkeitsreferendum mit 60/40 gewonnen wird, weil die Tories den Brexit vor allem unter dem Gesichtspunkt, wie wehre ich UKIP ab, umsetzen, hat man ein Problem.

Das wahre Problem ist eh Nordirland und die Grenze zur Republik Irland.

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
Rechtschreibung
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vor 10 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Zum rechtlichen Ablauf. Die britische Verfassung sagt nichts darüber, wer ein Referendum genehmigen muss oder darf.

Das sieht das "Handelsblatt" aber ganz anders: http://www.handelsblatt.com/politik/international/brexit-schottische-regierungschefin-strebt-unabhaengigkeitsreferendum-an-/19508652.html

Danach bedarf es der Zustimmung der Regierung für ein neues Referendum.

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Das Handelsblatt, Hort der Verfassungsspezialisten. 
Der Unterschied ist die Durchführung des Referendums als solches und die rechtliche Bindung des Ergebnisses. Vor dem 2014-Referenum gab es unterschiedliche rechtliche Auffassungen, wer das Referendum organisieren darf. Das wurde für den einmaligen Fall politisch gelöst. Jetzt steht man wieder vor dem selben Problem. Das kann man politisch lösen, in dem man sich einigt oder juristisch ausfechten. Sicher mit dem Vorteil für Whitehall, dass die 2014 Variante als Präzendenz ausgelegt werden kann, oder mit dem Vorteil für Holyrood, dass mit mit Miller-Urteil die Sewell-Konvention als juristisch nicht bindend bewertet wurde. 

Notwendig ist die Zustimmung von London definitv dann, wenn ein Pro-Unabhängigkeitsreferendum umgesetzt werden muss. Das ist weiterhin die Aufgabe des Parlaments in London. Ein im alleingang durchgeführtes Referendum hätte somit wenig wert. Dann ist man wieder im politischen und dem oben beschriebenen Widerspruch. Und da ist es Sturgeon mit dem Referendumsvorschlag gelungen, Verhandlungsmaße gegen Whitehall zu schaffen. Und Wales und Nordirland haben ähnliche Möglichkeiten. 

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Das schottische Referendum und seine Legalität sind nebensächlich. Selbst wenn es erfolgreich sein sollte, beginnen danach erstmal Austrittsverhandlungen, die nach 300 Jahren Zugehörigkeit zu Großbritannien auch nicht weniger kompliziert sein dürften als der Brexit selbst. Ohne eine einvernehmliche Trennung kann Schottland als "abtrünnige Provinz" nicht der EU beitreten. Eine Unabhängigkeit im Dissenz ist nicht möglich.

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Raiders heißt jetzt Twix, ansonsten ändert sich nix. 

Was sich ändert, bis zum 29.03.2019 müssen das Vereinigte Königreich, die EU-Kommission, das EU-Parlament, die Regierungen der 27 verbliebenen EU-Staaten und deren Parlamente (und möglicherweise Regionalparlamente) auf einen Austrittsvertrag einigen. Geschieht das nicht, ist am 30.03.2019 EU-Recht im Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar - mit allen Konsequenzen. 

Da das erste nahezu unmöglich ist, und das zweite ökonomischer Suizid des Vereinigten Königreichs ist, wird man auf eine zwischenlösung drängen. Heute war zu hören, dass es bis zu zehn Jahre sein sollen. 

@gudi Die Argumente für und gegen Brexit und schottische Unabhängigkeit mögen identisch oder vergleichbar sein. Der Rest ist es nicht. Aufgrund von Devolution, eigenem Bildungs- und Justizsystem eher weniger komplex als der Brexit.

 

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Die Schotten sind schon immer ein kämpferisches Volk gewesen. Man sollte sie nicht unterschätzen. Warum sonst hat Kaiser Hadrian den nach ihm benannten Wall gegen räuberische Einfälle der Pikten nach Britannia bauen lassen?
Und auch durch die Devolution haben die Schotten alles, was zu einem eigenen Staat gehört. Ob er alleine wirtschaftlich lebensfähig wär, kann man diskutieren; als EU-Mitgied sicher schon.
Eine erneute Volksabstimmung käme zeitlich aber ohnehin erst dann in Betracht, wenn sich die BREXIT-Verhandlungen auf der Zielgraden befänden.

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Das Britische veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen Sachstandsberichte zu den Herausforderungen, die sich aus dem Brexit ergeben. Jetzt haben sie sich zum Thema Luftverkehr geäußert. Es ist nichts wesentlich neues: Ohne Anschlussregelung fallen die Verkehrsrechte zwischen UK und den 27 EU-Ländern, den drei EAA Ländern (NOR, ISL, LIE), der Schweiz, den sechs ECAA-Ländern (ALB, BIH, MKD, MNE, SRB, Kosovo) und den EU-Verkehrsverträgen (USA, CAN, GEO, JOR, MDA, MAR, ISR) auf bilaterale Verträge zurück, von denen es weitere 111 gibt.. Für US-UK-Verkehre bedeutet es etwa Bermuda II. Zwischen dem Vereinigten Königreich und Spanien gibt es aktuell (laut Ryanair) kein Luftverkehrsabkommen - damit könnten diese Strecken nicht bedient werden und die Spanier haben schon auf Gibraltar aufmerksam gemacht. Britische Airlines müssen zwischen dem Status UK-Airline und EU-Airline wählen.

Ryanair als Beispiel transportiert 34,9m Passagiere zwischen der EU und UK. 2,4m innerhalb UK und 0,9m zwischen UK und Nicht-EU Ländern. Von den 34,9m EU-UK Passagieren waren 6,5m zwischen UK und der Republik Irland. 

Insgesamt sind 80 EU-Verordnungen betroffen, die in britisches Recht umgesetzt werden müssen. 

 

 

 

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