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BREXIT: Bedeutung für die Luftfahrt


Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb aaspere:

 

 Ich bin mir aber fast sicher, dass, zumindest in Frankreich, Deutschland und Benelux (bei Italien sind ja im Moment eine Menge der EU-Regeln außer Betrieb) eine Bevölkerungsmehrheit die Briten nicht mehr als EU-Mitglied haben wollen.

 

Ich bin mir (leider) auch sicher,das eine Menge Deutscher nicht mehr EU-hörig sein wollen. Auch wenn es keinen DEXIT geben wird, sollten sich unsere Vertreter in Brüssel bewusst sein, das man auch in der EU auf nationale Befindlichkeiten eingehen muß, und nicht einen Kontinent über einen Kamm scheren kann...

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  • 4 Wochen später...

Die Brexit-Wochen gehen weiter. 

 

Heute hat der EuGH auf eine Vorlage eines schottischen Gerichts entschieden, dass das Vereinigte Königreich als souveränes Mitglied der Europäischen Union die Art. 50 EUV Notifikation einseitig zurücknehmen kann. Im Einklang mit den Verfassungsanforderungen des jeweiligen Staates. Die übrigen EU-Staaten, die EU-Kommission und das EU-Parlament haben kein Mitspracherecht. Würde UK die Notifikation zurücknehmen würde sich an der Mitgliedschaft nichts substantiell ändern Alle Rabatte und Ausnahmeregelungen, die das Vereinigte Königreich hat, bleiben bestehen. Das Gericht ist damit der Rechtsaufassung des Generalanwalts gefolgt und lehnt die Rechtsaufassung der EU-Kommission ab.

 

Das Parlament in London solte heute über das Austrittsabkommen und die Politische Erklärung zur zukünftigen Partnerschaft entscheiden. Da der Regierung bis zu 100 Stimmen fehlen, hat die Regierung die Debatte abgesetzt. 

May will in Brüssel nachverhandeln. Aber die Kommission und die Mitgliedsstaaten haben (zurecht) gesagt, dass der Deal nicht mehr angepasst wird. Es gilt weiter: Passiert nichts, ist UK am 30.03.2019 nicht mehr Mitglied der EU.

 

 

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Ich muss ehrlich sagen dass mich das Urteil des EuGH etwas wundert, da damit die geforderte Einstimmigkeit für eine Verlängerung der zweijährigen Übergangsfrist im Absatz 3 des Artikel 50 letztendlich außer Kraft gesetzt wird. Da in der Pressemitteilung des EuGH keine Sperrfrist erwähnt wurde, ist ein Ausreizen der zweijährigen Frist möglich, dann tritt man am letzten Tag vom Austritt zurück, und am nächsten Tag startet man das ganze von vorne. Da es fast unmöglich ist das Abkommen von Lissabon zu ändern da es jeweils eine nationale Ratifikation in jedem EU-Staat erfordert, ist dieses Urteil für die Zukunft der EU schädlich.

 

Ganz davon ab, inwieweit das Urteil einen Einfluß auf den politischen Zirkus in den UK hat ist noch mal eine ganz andere Frage. Da es weder eine Mehrheit für einen Rücktritt vom Austritt noch für den derzeitigen Deal oder gar No Deal gibt, ist letzteres das juristische Default wenn nichts anderes im Parlament entschieden wird. Es bleibt spannend.


Andererseits hat es Vereinigte Königreich geschafft eine Nachfolgeregelung für das EU-US/Canada Open Sky Abkommen zu verhandeln, das in Kraft tritt wenn es aus der EU austritt, man wird also weiterhin transatlantisch fliegen können.

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vor 1 Stunde schrieb Dummi:

Ich muss ehrlich sagen dass mich das Urteil des EuGH etwas wundert, da damit die geforderte Einstimmigkeit für eine Verlängerung der zweijährigen Übergangsfrist im Absatz 3 des Artikel 50 letztendlich außer Kraft gesetzt wird. Da in der Pressemitteilung des EuGH keine Sperrfrist erwähnt wurde, ist ein Ausreizen der zweijährigen Frist möglich, dann tritt man am letzten Tag vom Austritt zurück, und am nächsten Tag startet man das ganze von vorne. Da es fast unmöglich ist das Abkommen von Lissabon zu ändern da es jeweils eine nationale Ratifikation in jedem EU-Staat erfordert, ist dieses Urteil für die Zukunft der EU schädlich.

Mich wundert das gar nicht. Es ist ein letzter verzweifelter Versuch den Nettozahler Großbritannien bei der Stange zu halten, auf dass ihm nicht womöglich andere folgen wollen. Ansonsten werden in der EU doch des öfteren Vereinbarungen außer Kraft gesetzt (vgl. Verbindlichkleit der Maastricht-Kriterien, Dublin II) wenn es irgendwelchen Partikularinteressen dient.

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Zitat

Transport

The Commission has today adopted two measures that will avoid full interruption of air traffic between the EU and the UK in the event of no deal. These measures will only ensure basic connectivity and in no means replicate the significant advantages of membership of the Single European Sky. This is subject to the UK conferring equivalent rights to EU air carriers, as well as the UK ensuring conditions of fair competition.

A proposal for a Regulation to ensure temporarily (for 12 months) the provision of certain air services between the UK and the EU.

A proposal for a Regulation to extend temporarily (for 9 months) the validity of certain aviation safety licences.

The Commission has also adopted a proposal for a Regulation to allow UK operators to temporarily (nine months) carry goods into the EU, provided the UK confers equivalent rights to EU road haulage operators and subject to fair competition conditions.

 

Heutige Position der Kommission für ein No Deal Szenario.

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-6851_en.htm

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Und hier die offizielle deutsche Version:

Die Kommission hat heute zwei Maßnahmen angenommen, mit denen verhindert werden soll, dass der Luftverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in einem „No deal“-Szenario vollständig zum Erliegen kommt. Diese Maßnahmen werden lediglich die Aufrechterhaltung grundlegender Verkehrsverbindungen gewährleisten und keinesfalls Ersatz für die erheblichen Vorteile der Mitgliedschaft im einheitlichen europäischen Luftraum bieten. Voraussetzung dafür ist, dass das Vereinigte Königreich Luftfahrtunternehmen aus der EU gleichwertige Rechte überträgt und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet.

Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Gewährleistung der Erbringung bestimmter Luftverkehrsdienste zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU (auf 12 Monate befristet).

Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Verlängerung bestimmter Lizenzen für die Flugsicherheit (auf 9 Monate befristet).

 

Und hier der dazugehörige Bericht von a.de:

http://www.airliners.de/eu-brexit-14-massnahmen/48176

Bearbeitet von aaspere
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Der ausführliche Text lautet: "temporarily, for 12 months [...] allowing air carriers from the United Kingdom to fly across the territory of the Union without landing, make stops in the territory of the Union for non-traffic purposes, and perform scheduled and non-scheduled international passenger and cargo air transport services."

 

Ich verstehe das eigentlich so, dass Flüge zwischen Deutschland und Italien weiterhin möglich sind, innerdeutsche hingegen nicht?

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Ich sehe das etwas anders.

 

Also von Deutschland geht es nach London und dann über das Gebiet der EU z.B. nach Hongkong.

weil: "perform scheduled and non-scheduled international passenger and cargo air transport services" und "fly across the territory of the Union without landing"

Nicht gehen würde aber von London in die EU und weiter nach Hongkong.

weil: "make stops in the territory of the Union for non-traffic purposes"

Und damit geht dann eigentlich auch ein Flug von einem EU-Land in ein anderes nicht.

 

Viel spannender wird aber die Frage sein wer sind "air carriers from the United Kingdom"?

Wie wird die IAG bewertet? Und damit Britsh Airways, Iberia, Aer Lingus, Vueling usw.?

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vor 16 Minuten schrieb jubo14:

[...]

Und damit geht dann eigentlich auch ein Flug von einem EU-Land in ein anderes nicht.

In dem Falle wäre das für BA und U2 kein größeres Problem. Erstere fliegt solche Strecken nicht, letztere hat bereits ein AOC in Österreich. Bliebe BM. Die sollten sich schnellstens was einfallen lassen (EU AOC), bzw. die Politik in den EU-Regionen, die sie mit Drehkreuzen wie FRA und MUC verbinden, darauf aufmerksam machen, die die dortigen Flughäfen dann ihre Anbindung an die Welt über eines dieser Drehkreuze verlören (RLG, SCN, JKG, KSD, NRK, BRQ, LUZ).

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Naja es stimmt schon, Easyjet hat schon vieles dafür getan, dass Problem zu lösen.

Operativ dürfte es aber dennoch ein mittelschwerer Albtraum sein.

 

Und BA ist nun aber ein völlig anderer Fall.

Sowohl BA, als auch IB gehören zu 100% der IAG.

Und wem gehört die IAG?

Gut 20% hält Katar, weiter 20% halten US-Investmentfirmen und der Rest teilt sich zwischen Spanien und GB auf. Das war bisher völlig egal, weil ja beides EU war.

Nun muss aber irgend jemand sagen, es ist ein EU-Unternehmen oder es ist eben keines.

Und mit den Folgen muß dann eben nicht nur BA, sondern auch IB leben. Und das kann extrem kuriose Folgen haben!

 

Man wird das abschließend sicherlich in einen Luftfahrtabkommen regeln oder die IAG zerschlagen.

Aber für beides braucht es Zeit, die ernsthafte Absicht eine Lösung zu finden und dann auch den notwendigen Rückhalt das durchzusetzen. Bei der EU kann ich mir das gut vorstellen, aber bei der derzeitigen Regierung ihrer Majetät in London?

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vor 9 Minuten schrieb jubo14:

[...]

Sowohl BA, als auch IB gehören zu 100% der IAG.

Und wem gehört die IAG?

Gut 20% hält Katar, weiter 20% halten US-Investmentfirmen und der Rest teilt sich zwischen Spanien und GB auf. Das war bisher völlig egal, weil ja beides EU war.

Nun muss aber irgend jemand sagen, es ist ein EU-Unternehmen oder es ist eben keines.

Und mit den Folgen muß dann eben nicht nur BA, sondern auch IB leben. Und das kann extrem kuriose Folgen haben!

 

Man wird das abschließend sicherlich in einen Luftfahrtabkommen regeln oder die IAG zerschlagen.

[...]

Wenn es für easyJet kein Problem darstellt, ein EU-AOC zu halten, wieso sollte es dann eines für die IAG in Form von Iberia sein?

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Vielleicht war "zerschlagen" etwas zu drastisch.

In der jetzigen Untrnehmensform wird es nur ein entweder oder geben.

Entweder ist die IAG ein EU-Unternehmen, dann ist BA keine Britische Airline, oder die IAG ist ein Britisches Unternehmen, dann ist auch Iberia ein Britisches Unternehmen.

Also bleibt nur die Aufteilung, bzw. eine Neugründung einer IAG Britain, zu der man dann die BA überträgt, während der "Rest" dann weiterhin ein EU-Unternehmen bleibt. Allerdings müssen dazu mindesten 20% der Anteile, die derzeit in GB gehalten werden, nach Spanien oder Irland transferiert werden. Denn nach dem Brexit gehören nur noch etwa 30% (der spanische Anteil) EU-Unternehmen, und somit ist die komplette IAG kein EU-Unternehmen mehr und somit verlieren alle dazugehörigen Airlines ihre Verkehrsrechte in der EU. Aus Britischer Sicht stellt sich dass übrigens exakt genau so dar! Nach dem Brexit ist das Unternehemn nur etwas zu 30% Britisch und verliert ebenfalls alle Verkehrsrechte in GB.

Lösbar ist das, aber etwas mehr Zeit wäre wohl sehr hilfreich.

 

Und für Easyjet ist es deshalb so einfach, weil 38% der Familie Haji-Ioannou gehören.

Das ist ein Britisch-Griechisch-Zypriotische Familie, deren Mitglieder sowohl EU-Bürger, als eben auch Briten sind.

Somit gelten deren Anteile in der EU als EU-Anteile und gleichzeitig in GB als Britische Anteile.

Ergo werden auf beiden seiten immer die 50% überschritten.

 

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Nach dem Entwurf der Richtlinie, die vom Parlament und vom Rat abgegesegnet werden muss, damit sie in Kraft treten kann, können britische Fluggesellschaften nur noch Strecken zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich fliegen. Aber keine Strecken innerhalb der EU oder von der EU in Drittrechte. Damit würde Easyjet UK sämtliche EU-Rechte verlieren und British Airways dürfte keine Codeshare-Verbindungen ab EU Staaten mit ihren Oneworld Partnern.

 

Inwiefern die Joint Venture weiter bestehen können ist unklar.

Die Kapazität für UK Fluggesellschaften ist bei der angebotenen Kapazität 2018 gedeckelt.

Solange die Richtlinie in Kraft tritt, dürfen keine bilateralen Verhandlungen zwischen EU-Staaten und UK geführt werden.

 

Aktuell sind Iberia und Vueling spanische Unternehmen, BA ein britisches Unternehmen und EI ein irisches Unternehmen im Sinne der Verkersrechte.

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vor 20 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Solange die Richtlinie in Kraft tritt, dürfen keine bilateralen Verhandlungen zwischen EU-Staaten und UK geführt werden.

 

 

Das kann ja wohl nicht sein.

Denn Sinn dieser Richtlinie ist es ja eben, dass der Flugverkehr weiter gehen kann, bis ein Luftfahrtabkommen zwischen der EU und GB geschlossen ist.

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vor 22 Minuten schrieb jubo14:

Das kann ja wohl nicht sein.

Denn Sinn dieser Richtlinie ist es ja eben, dass der Flugverkehr weiter gehen kann, bis ein Luftfahrtabkommen zwischen der EU und GB geschlossen ist.

 

Das Luftverkehrsabkommen wird zwischen der EU und UK von der EU-Kommission im Auftrag des EU-Rates verhandelt. Es dürfen keine Verhandlungen zwischen Frankreich und UK oder Spanien und UK stattfinden.

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Am 20.12.2018 um 14:01 schrieb L49:

Wenn es für easyJet kein Problem darstellt, ein EU-AOC zu halten, wieso sollte es dann eines für die IAG in Form von Iberia sein?

 

easyJet könnte da in einer etwas günstigeren Position sein, der Hauptaktionär ist sowohl EU als auch UK Bürger (Cypriote mit Doppelpass). Keine Ahnung ob das eine Rolle spielt.

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  • 4 Wochen später...

Brexit-Update

 

Die britische Regierung hat gestern die Unterhaus-Abstimmung zum Ausstiegsvertrag und der politischen Erklärung zur zukünftigen Zusammenarbeit in ungeahnten Dimensionen verloren. Seit 100 Jahren hat eine Regierung ein ihr wichtiges Anliegen nicht mehr so deutlich verloren. Die Niederlage war noch extremer als es Beobachter und Wettmärkte vorhergesagt haben.

 

Andererseits, die Art und Weise, wie die Regierung May mit dem Parlament in der Angelegenheit verfahren ist führt dazu, dass diese Niederlage hoch verdient ist.

 

Inhaltlich ändert sich nichts.

Solange sich UK nicht bewegt sind sie am 29.03.2019 nicht mehr EU-Mitglied.

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