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Aktuelles zu United Airlines


alxms

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vor 2 Stunden schrieb cityshuttle:

Die Thematik, wie mit dem Passagier umgegangen wurde, ist obsolet. Was mich aber interessiert ist, wie 'nachteilig' ist die Weigerung des Passagiers gegen die Anweisung von Crew und später wohl auch der Polizei, dass Flugzeug zu verlassen ? Ich denke mal, dass dies womöglich die Hauptargumentation von UA bzw. der Polizei sein wird.

Der Passagier wird United und die Stadt Chicago, bzw. die Polizisten wahrscheinlich Zivilrechtlich in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage ist das Tort-Law, dass es so in Deutschland nicht gibt. Dem am nächsten kommt das Deliktrecht

Zitat

§ 823(1) BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Ich vermute mal, dass man hier mit Assault oder Battery argumentieren kann, dass muss man mal abwarten, es dürfte sich nach dem Recht von Illinois richten. Daneben könnte man sich eventuell noch auf bundesrechtliche Civil Rights berufen. 

Wenn es gelingt, eine Rechtsverletzung zu zeigen, geht es darum, ob es zulässige Einreden gibt. Hier sind wir wieder bei der Frage: Durfte United den an Bord befindlichen Passagier von Bord holen und war der Gewalteinsatz verhältnismäßig. 

Die Frage ist, wann ist das Recht der Airline, einem Passagier das Boarding zu verweigern, verloren gegangen. Geht es soweit, dass man Passagiere aus dem Flugzeug holen kann. 

Zitat

14 C.F.R. § 250.2a Policy regarding denied boarding.
In the event of an oversold flight, every carrier shall ensure that the smallest practicable number of persons holding confirmed reserved space on that flight are denied boarding involuntarily.

Die nächste Frage, selbst wenn das nicht zutrifft, kann eine Airline hier Hausrecht geltend machen und den Passagier trotzdem von Bord bitten. Ist die Weigerung, der Aufforderung nicht nachzukommen unzulässig.

Zitat

14 C.F.R. § 121.580 Prohibition on interference with crewmembers.
No person may assault, threaten, intimidate, or interfere with a crewmember [means a person assigned to perform duty in an aircraft during flight time. [commences when an aircraft moves under its own power for the purpose of flight and ends when the aircraft comes to rest after landing] in the performance of the crewmember's duties aboard an aircraftbeing operated under this part.
[*meine Ergänzungen]

Dann soll der Passagiere sich ja schon auf den Weg aus dem Flugzeug gemacht haben, wenn ja, welche Auswirkung hat das. Es heißt, keine Ahnung ob es stimmt, er hat zugestimmt und sich umentschieden, als ihm klar wurde, dass er erst einen Tag später fliegen kann. 

Ob die Stadt Chicago gegen die Polizisten dienstrechtlich vorgeht, die Chicagoer Polizei hat nicht den besten Ruf. Strafrechtlich gibt es einmal den Bezirksanwalt von Cook-County -ein gewählter Posten- und die Bundesanwaltschaft (mit dem polizeifreundlichen neuen Justizminister Sessions). Wie das ausgeht, keine Ahnung. 

Beide Verfahren (zivil- und strafrechtlich) können vor der Jury verhandelt werden. Und sowohl der Passagier als Kläger im Zivilverfahren als auch die Polizisten im Strafverfahren können von einem Jury-Verfahren profitieren. Das zivilrechtliche Verfahren ist nicht von einem strafrechtlichen Verfahren abhängig. 

So, dass war jetzt viel Text, mal sehen, was sich davon als falsch herausstellt. 

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vor 9 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Die Frage ist, wann ist das Recht der Airline, einem Passagier das Boarding zu verweigern, verloren gegangen. Geht es soweit, dass man Passagiere aus dem Flugzeug holen kann. 

Genau da sehe ich den entscheidenden Knackpunkt.

Gibt es in den USA im Rechtssystem so etwas wie "Treu und Glauben" ?

Der Passagier war ja regulär geboarded und saß bereits auf seinem Platz. Wie kann es sein, daß eine Airline erst nach dem Boarden feststellt, daß der Flieger überbucht ist ???

Im Nachhinein Passagiere aus einer bis auf den letzten Platz korrekt geboardeten Maschine wieder hinaus zu komplimentieren oder gar gewaltsam zu entfernen (zumal er/sie weder unruly noch disruptive ist), um eigenes Personal unterbringen zu können ist wohl selbst in USA-Land fragwürdig.

Auch stelle ich mir die Frage in wie weit die Airline sich auf ihr Hausrecht berufen kann, denn es handelt sich hier ja um einen "öffentlichen Raum". Ich weiß, das Amerikanische Rechtssystem ist anders als bei uns und kennt möglicherweise keinen solchen Begriff / Begrifflichkeit.

Wo legt man in den USA (möglicherweise unterschiedlich je nach State) da die Grenze fest, bzw. was darf ein Eigentümer in so einer Konstellation und was nicht ?

Bearbeitet von MHG
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Am 12.4.2017 um 16:15 schrieb globetrotter88:

Normalerweise haben Departure Control Systeme eine solche "Los" Funktion. Die ist aber nicht Zufällig sondern richtet sich meist nach Kriterien wie Check-in Zeitpunkt, Status des Kunden, Buchungsklasse, Anschlussflüge, wie viele Passagiere in der Buchung drin sind, Vorreservierte Sitzplätze, Alter der Passagiere (Alleinreisende Minderjährige), Spezialbuchungen wie z.B. Wheelchair usw.

Wobei diese Funktion eigentlich dann zum Zug kommt, wenn der Flug überbucht ist, und nicht dann wenn man Sponant entscheidet, dass noch 4 Passagiere aus dem Flugzeug raus müssen um Platz für Deadhead Crew zu machen.

Dann kann man ja wohl kaum mehr von einem 'Los' Verfahren sprechen, wenn von vornherein Personengruppen, wenn auch aus nachvollziehbaren Erwägungen heraus, ausgeblendet werden. Zumal ja wohl nach Deinem Post auch Buchungsklassen und vorreservierte Sitze, sprich also der gezahlte Preis, eine Rolle spielen. Damit kriegt das ganze falsch benannte 'Los' Verfahren ein echtes Geschmäckle.. Klarer kann man wohl eine einzelne Person nicht mehr diskriminieren!

Hab ich ja prima Chancen auch mal in den Kreis des doofen Restes zu gelangen, der sich dann dem Diktat einer Computerentscheidung unterwerfen soll.

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vor 15 Stunden schrieb aaspere:

Klar hätte ich das auch geschrieben, aber Luna hat die treffende Anmerkung ja bereits gemacht. :)

FR macht dafür andere schlechte Dinge mit ihren Kunden... Zwar weniger medienwirksam, aber für die Einzelperson mindestens genauso ärgerlich.

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@alxms
Na, na, bleib mal auf dem Teppich. Wir sprechen hier über den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung. In minder schweren Fällen kannst Du Dir in Deutschland dafür bis zu fünf Jahre Haft einhandeln. Und in USA dürfte das ähnlich sein.

Beschreibe doch mal, was bei FR "zwar weniger medienwirksam, aber für die Einzelperson mindestens genau so ärgerlich!!!" ist.

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Informationen zu den Polizisten: Sie sind der Flughafen-Behörde untergeordnet, dürfen keine Waffen tragen und haben nur beschränkte Arrest-Befugnis. So wie sie an Bord gehandelt haben, hätten sie laut Flughafen-Behörde nicht handeln dürfen. Sie sind für die Dauer der offiziellen Untersuchung vom Dienst suspendiert.

Quelle Chicago Tribune

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vor 3 Stunden schrieb aaspere:

@alxms
Na, na, bleib mal auf dem Teppich. Wir sprechen hier über den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung. In minder schweren Fällen kannst Du Dir in Deutschland dafür bis zu fünf Jahre Haft einhandeln. Und in USA dürfte das ähnlich sein.

Beschreibe doch mal, was bei FR "zwar weniger medienwirksam, aber für die Einzelperson mindestens genau so ärgerlich!!!" ist.

Ich denke, dass keiner von uns über die notwendigen Informationen über den Zwischenfall noch über das notwendige juristische Fachwissen verfügt um festzustellen, dass bzw. ob ein Straftatbestand (seitens der Polizisten oder des Passagiers) vorliegt.

Bearbeitet von Sheremetyevo
Rechtschreibung
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vor 48 Minuten schrieb Sheremetyevo:

Ich denke, dass keiner von uns über die notwendigen Informationen über den Zwischenfall noch über das notwendige juristische Fachwissen verfügt um festzustellen, dass bzw. ob ein Straftatbestand (seitens der Polizisten oder des Passagiers) vorliegt.

Falls es noch um FR geht, kann mich kurz jemand aufklären über welchen Vorfall Ihr redet? Falls es um UA geht, da gibt es genügend Statements von verschiedenen Seiten zu, über die und deren Konsequenzen hier diskutiert wird.

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@Sheremetyevo
Bei allem, was bisher veröffentlicht wurde, auch das Bildmaterial, verfügen wir schon über genügend Informationen, um uns ein Bild machen zu können. Und meine zwölfjährige Schöffenzeit in Strafkammern beim Landgericht befähigt mich den strafrechtlichen Teil zu beurteilen.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe, wie man durchaus kritikwürdige Verhältnisse bei Ryanair, die im Zweifel aber bestenfalls zu zivilrechtlichen Ansprüchen von Paxen führen können, mit dem Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung (Gehirnerschütterung und ausgeschlagene Zähne) in einen vergleichenden Zusammenhang stellt, und dann auch noch Applaus bekommt. Aber ich muß ja auch nicht alles verstehen.

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vor 41 Minuten schrieb aaspere:

@Sheremetyevos
Bei allem, was bisher veröffentlicht wurde, auch das Bildmaterial, verfügen wir schon über genügend Informationen, um uns ein Bild machen zu können. Und meine zwölfjährige Schöffenzeit in Strafkammern beim Landgericht befähigt mich den strafrechtlichen Teil zu beurteilen.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe, wie man durchaus kritikwürdige Verhältnisse bei Ryanair, die im Zweifel aber bestenfalls zu zivilrechtlichen Ansprüchen von Paxen führen können, mit dem Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung (Gehirnerschütterung und ausgeschlagene Zähne) in einen vergleichenden Zusammenhang stellt, und dann auch noch Applaus bekommt. Aber ich muß ja auch nicht alles verstehen.

Das Bildmaterial sagt nichts über die Vorgeschichte aus. Es gibt widersprüchliche Aussagen darüber ob der Passagier bereits das Flugzeug verlassen hatte oder nicht, ob mehr Passagiere als Sitzplätze bereits an Bord waren oder nicht bzw. welchen Wortwechsel bzw. Handgreiflichkeiten es zwischen den Beteiligten im Vorfeld gegeben hat. Außerdem ist eine Grundkenntnis des deutschen Strafrechtes (die ich hier mal unterstellen möchte) nicht unbedingt vollumfänglich relevant für das amerikanischen Strafrecht.

Ich möchte den Zwischenfall damit weder beschönigen noch ausschließen, dass er strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird, halte vorschnelle Mutmaßungen anhand von Teilinformationen aber ebenso für fehl am Platz.

Auf den Vergleich mit FR habe ich mich nicht bezogen; halte einen solchen Vergleich auch für an den Haaren herbeigezogen.

Bearbeitet von Sheremetyevo
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vor 17 Stunden schrieb alxms:

FR macht dafür andere schlechte Dinge mit ihren Kunden... Zwar weniger medienwirksam, aber für die Einzelperson mindestens genauso ärgerlich.

Du bist aber ganz schön mutig, Parallelen zwischen FR und diesem Vorfall herzustellen. FR hat klare Richtlinien, an denen man sich halten muss. Wenn man das tut, dann hat man überhaupt keinen Ärger mit Ryanair. Übergepäckzuschläge oder eine hörende Gebühr für die Erstellung der Bordkarte am Airport (um nur zwei Beispiele zu nennen) kannst du jawohl nicht damit vergleichen, dass ein Mensch gegen seinen Willen aus einem Flugzeug entfernt wird und dabei noch verletzt wird. Sowas schockiert mich! Wenn ich deinen Beitrag lese, dann wünsche ich mir, dass man Beiträge auch downvoten kann.

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Ich finde das Bild zu dem Beitrag von Gary Leff aufschlussreich, aufgrund der darauf darauf befindlichen Information:

"This flight is overbooked." - Notwendige Information
"An Agent will call your name if your seat is needed." - Information zum weiteren Ablauf, beides nicht außergewöhnlich

"Please do not board the flight at this time" - 38 Minuten vor Abflug ist das einerseits logisch, andererseits ist die Frage, geht United davon aus, dass Passagiere, die einmal an Bord sind, nicht mehr der Transport verweigert werden kann?

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