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Ryanair vereinbart Interlining


MPG-Mann

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Ist das überhaupt Aufgabe des Check-In-Personals? Das ist doch m. W. Aufgaber der Grenzpolizei der jeweiligen Länder. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

 

Aus ICAO Annex 9: "Aircraft operators shall take necessary precautions at the point of embarkation to ensure that persons are in possession of the documents prescribed by the State of transit and destination for control purposes as described in this chapter."

 

Die Bundespolizei (im Falle Deutschlands) prüft eher, ob es Gründe gibt, eine Aus- / Abreise nicht zuzulassen - meinetwegen ein Strafbefehl o.ä. - nicht aber, ob die Anforderungen des Ziellandes für eine Einreise erfüllt werden.

 

Zudem bin ich der Meinung, dass eine Airlines einer Strafgebühr(?) unterliegen und den Rücktransport organisieren müssen, wenn sie "schuldhaft" (d.h. ohne Kontrolle der Reisedokumente) Passagiere in ein Land transportieren, die nicht über entsprechende Visa-Berechtigungen verfügen.

 

 

Gute Frage. Ich glaube aber, dass Gepäck heutzutage generell eh nur noch selten wirklich verloren geht. Jedes einmal eingecheckte, registrierte Gepäckstück lässt sich eigentlich weltweit nachverfolgen. Es kann mal sein, dass aus zeitlichen Gründen nicht alles in den Anschlussflieger umgeladen werden kann oder etwas am Umsteigeflughafen "hängen" bleibt, aber das wird dann in der Regel mit dem nächstmöglichen Flieger hinterher geschickt. 

 

Natürlich lässt sich Gepäck weltweit nachverfolgen, aber das Personal von Lost & Found am jeweiligen Zielort, der Gepäcktransport per Kurierdienst vom Flughafen zum Aufenthaltsort des Passagiers, usw. sind nicht kostenlos. Und im die Verrechnung dieser Kosten geht es.

 

 

Das CI-Personal kommt auch nicht von FR selbst, sondern von externen Dienstleistern, die werden schon damit umzugehen wissen.

 

Nach einer kurzen Lernkurve auf jeden Fall. Zudem wird der Dienstleister (falls nicht vorhanden) eine entsprechende Softwareanbindung zur Visa-Prüfung fordern. Zudem würde es mich nicht überraschen, wenn der Passagedienstleister den Preis diese angepasste (erweiterte) Dienstleistung nachverhandelt. 

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Beim Einchecken ist es der ersten Fluggesellschaft vollkommen egal, ob der Umsteigepassagier die Einreiseregeln des Ziellandes erfüllt. Das interessiert erst die ausführende zweite Gesellschaft.

 

Die Gepäckregeln (oder auch die Bordverpflegung) unterscheiden sich mitunter jetzt schon, wenn die Gesellschaften wechseln. Völlig unerheblich ist dabei, dass man nur ein Ticket gebucht hat.

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@ Flugbucher- leider ist deine Aussage so nicht wirklich richtig. Die erste Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, dass der Gast die gesamte Reise antreten darf. Allerdings prüft die zweite das Visa in 99% der Fälle erneut, da diese Airline den Gast "unerlaubt" befördert und die Strafe zahlen muss.

 

Gruß Wolkenreiter

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