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airberlin meldet Insolvenz an (15AUG17) - eigenwirtschaftlicher Flugbetrieb eingestellt (27OKT17)


d@ni!3l

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Die Kündigungen sind an alle raus. Bis auf Fälle die gesondert behandelt werden müssen wie solche in Elternzeit, Schwerbehinderte etc. Auch an diejenigen die noch fliegen und aus anderem Grund weiter bezahlt werden. Jeweils gekündigt zum 28.02.2018 oder hilfsweise dem nächstmöglichen Zeitraum. Interessant wird es aber sicher trotzdem noch da AOC relevante Personen zum Teil schon neue Stellen haben und damit das AB AOC deswegen frühzeitig erlöschen könnte was dazu führen kann das die Slot Weitergabe an LH schwer bis unmöglich wird, das hängt dann aber auch wieder von Brüssel ab und wieviel Zeit man sich dort lässt.

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vor 6 Stunden schrieb Dummi:

das die Slot Weitergabe an LH schwer bis unmöglich wird, das hängt dann aber auch wieder von Brüssel ab und wieviel Zeit man sich dort lässt.

Brüssel entscheidet diese Woche. Es gibt zwei Optionen:

Genehmigung oder vertiefte Prüfung. Bei der vertieften Prüfung hat die Kommission drei Kalendermonate maximal Zeit zu einer Entscheidung zu kommen..

LH kann vom Kauf zurücktreten wenn man keine Lust hat den Flugbetrieb solange mit ungewissem Ausgang zu finanzieren.

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vor 7 Stunden schrieb elmofo:

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die meisten ABner erstmal nur Freigestellt, fliegen zum Teil noch und bekommen daher auch noch Gehalt. Nur vereinzelt  wurde zum Feb2018 gekündigt. Ginge man jetzt zum Arbeitsamt, würde die Kündigung rechtswirksam werden und es gäbe keine Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.

Wo kommt diese Annahme eigentlich her?

Laut diverser Gewerkschaftsratgeber hat eine Ankündigung der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt keine Auswirkung auf eventuell anstehende Kündigungsklagen gegen zu Unrecht ausgesprochen Kündigungen seitens des AG. 

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vor 7 Stunden schrieb Dummi:

Die Kündigungen sind an alle raus. Bis auf Fälle die gesondert behandelt werden müssen wie solche in Elternzeit, Schwerbehinderte etc. Auch an diejenigen die noch fliegen und aus anderem Grund weiter bezahlt werden. Jeweils gekündigt zum 28.02.2018 oder hilfsweise dem nächstmöglichen Zeitraum. Interessant wird es aber sicher trotzdem noch da AOC relevante Personen zum Teil schon neue Stellen haben und damit das AB AOC deswegen frühzeitig erlöschen könnte was dazu führen kann das die Slot Weitergabe an LH schwer bis unmöglich wird, das hängt dann aber auch wieder von Brüssel ab und wieviel Zeit man sich dort lässt.

Es sind nicht alle Kündigungen raus! Alle Freigestellen Flugbegleiter (also die größte Gruppe an Angestellten) ist noch nicht gekündigt, da es noch keinen Sozialplan gibt. Dieser wird benötig, da einige Kollegen ja noch fliegen und andere eben nicht. 

 

Und Begrüßungs Goodies gibt es leider nirgends. Eher reele Gehaltseinbußen von bis zu 60%

Es gibt halt leider auch von Rechtanwälten unterschiedliche Meinungen. Also, dass wenn man auf das Direktionsrecht von AB verzichtet, man auch auf alle Ansprüche, also auch auf Klagen, gegenüber AB verzichtet. Durch eine Arbeitslosmeldung (trotz befristeter Freistellung) verzichtet man automatisch darauf. Ohne Arbeitslosmeldung kein Geld, trotz gültigem Arbeitsvertrag...

Also große Unsicherheit....

 

 

 

 

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1 hour ago, gawky said:

Und Begrüßungs Goodies gibt es leider nirgends.

 

 

 

Das haben wir hier aber schon anders lesen dürfen, okay, nicht für Flugbegleiter.

1 hour ago, gawky said:

Eher reele Gehaltseinbußen von bis zu 60%

Also hat Air Berlin, böse gesagt, bis zu 60 % zu teuer produziert...

1 hour ago, gawky said:

Es gibt halt leider auch von Rechtanwälten unterschiedliche Meinungen.

 

 

 

Da hilft EINEM Fachanwalt ein Mandat zu erteilen, dann ist er auch in der Beratungshaftung drin. Die Erstberatung kostet auch nicht die Welt. Beim juristischen "Fachgespräch" in der Pommesbude oder im Gewerkschaftsbüro wird man der Realität nicht wirklich nahe kommen.

Bearbeitet von medion
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vor 3 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Brüssel entscheidet diese Woche. Es gibt zwei Optionen:

Genehmigung oder vertiefte Prüfung. Bei der vertieften Prüfung hat die Kommission drei Kalendermonate maximal Zeit zu einer Entscheidung zu kommen..

LH kann vom Kauf zurücktreten wenn man keine Lust hat den Flugbetrieb solange mit ungewissem Ausgang zu finanzieren.

Ich dachte nach den Nachbesserungen von LH in den letzten Tagen hätte sich die Frist bis zum 22.11. verlängert für eine Entscheidung bzgl. Genehmigung oder vertiefte Prüfung?

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Es ist immer wieder faszinierend, wie groß das Halb- oder Falsch-Wissen im Umfeld des Arbeitsrechts ist!

Eine Meldung als Arbeitssuchender bei der Arbeitsagentur hat NULL Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung und die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage!

Anders herum wird ein Schuh daraus!

Wer eine Kündigung erhalten hat, völlig egal zu welchem Termin, ist verpflichtet sich umgehend bei der Arbeitsagentur zu melden.
Jeder der das unterlässt kann nämlich eine böse Überraschung erleben. Eine "schuldhafte" zu späte Meldung bei der Arbeitsagentur kann dazu führen, dass diese eine Sperrfrist geltend macht und ggf. in den ersten Wochen (oder Monaten) erst einmal garnichts zahlt. Dann haben die Mitarbeiter ein echtes Problem! 

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vor 4 Stunden schrieb medion:

 

Also hat Air Berlin, böse gesagt, bis zu 60 % zu teuer produziert...

Sagen wir so, ich rede vorallem von der Kabine, und es gibt bei EW natürlich auch keine „ready entry“ P2. Und andererseits sinken in der Fliegerei (Kabine)  seit Jahren die Einstiegsgehäter und was momentan (z.B. Thomas Cook für Condor) angeboten wird ist fast schon frech. Da wundert man sich, dass man plötzlich keine passenden und  „netten“ Flugbegleiter mehr findet, wenn man am Boden bei dm und Aldi zu besseren Arbeitszeiten mehr verdient... aber das ist jetzt eh ein Politikum. Ich kann mir vorstellen, dass airberlin vielleicht n bisschen (einstelliger Prozentbereich) Puffer nach unten gehabt hätte, aber AB ist definitiv nicht an den Flugbegleiter Gehältern zu Grunde gegangen....

Zitat

Da hilft EINEM Fachanwalt ein Mandat zu erteilen, dann ist er auch in der Beratungshaftung drin. Die Erstberatung kostet auch nicht die Welt. Beim juristischen "Fachgespräch" in der Pommesbude oder im Gewerkschaftsbüro wird man der Realität nicht wirklich nahe kommen.

Das finde ich jetzt gerade n bisschen ungerecht. Duch die verschiedenen Station und Masse an Personen sind automatisch verschiedene Fachanwäte zu Rat gezogen worden. Und ja ein Großteil hat eine Meinung aber es gibt auch andere Meinungen.... ich persönlich gehe auch davon aus, dass eine Arbeitslosmeldung keinen Einfluss auf die Anspüche hat. Ich wollte nur darstellen, was die Kollegen dazu veranlasst hat sich nicht arbeitlos zu melden. Vorallem da es noch keine Kündigung gab.....

vor 2 Stunden schrieb jubo14:

Es ist immer wieder faszinierend, wie groß das Halb- oder Falsch-Wissen im Umfeld des Arbeitsrechts ist!

Eine Meldung als Arbeitssuchender bei der Arbeitsagentur hat NULL Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung und die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage!

Das ist völlig klar. Es geht ja um die Arbeitslosmeldung. Nur als Arbeitsloser, gibt es Geld. Aber der Arbeitgeber hat ja wiederuflich freigestellt, und es gab keine Kündigungen. Wegen der Masseunzulänglichkeit gibt es kein Geld mehr. Also hilft Arbeitsuchend melden nicht die Bohne.

wenn ich mich Arbeitslos melde, um Geld zu bekommen, verzichte ich auf das Direktionsrecht von AB... eigentlich eine Kündigung von AN-Seite...

Bearbeitet von gawky
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40 minutes ago, gawky said:

Duch die verschiedenen Station und Masse an Personen sind automatisch verschiedene Fachanwäte zu Rat gezogen worden. Und ja ein Großteil hat eine Meinung aber es gibt auch andere Meinungen.

Ungefähr 100 Euro in die Hand nehmen, mit EINEM Anwalt ein Mandat abschließen, fertig. Eine Meinung, mit Glück sogar die richtige, auf jeden Fall mit Beratungshaftung...

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vor einer Stunde schrieb gawky:

wenn ich mich Arbeitslos melde, um Geld zu bekommen, verzichte ich auf das Direktionsrecht von AB... eigentlich eine Kündigung von AN-Seite...

Es ist grundsätzlich zwischen Arbeitssuchendmeldung und Antrag auf Leistung (Arbeitslosengeld) zu unterscheiden!

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Klar im Falle einer sauberen Kündigung findet beides zeitgleich statt, im Falle einer Insolvenz aber normalerweise nicht. Trotzdem ist es dringend anzuraten sich zumindest schon einmal Arbeitssuchend zu melden. Dann gibt es nämlich keinerlei Probleme, wenn man dann mit Wirksamkeit der Kündigung auch einen Antrag auf Leistungen stellt.

Ist man bisher noch nicht gekündigt, muss noch zwischen einer widerruflichen und unwiderruflichen Freistellung zu unterscheiden.
Im Falle der unwiderruflichen Freistellung verzichtet der Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht.
AB hat aber wohl widerruflichen Freistellungen, mit und ohne Kündigung, ausgesprochen, obwohl man den Flugbetrieb eingestellt hat. Das alleine ist schon ein Faktor, der die Gerichte sicher noch beschäftigen wird.

Wer es sich nun leisten kann ein paar Wochen auf jegliches Geld zu verzichten, kann ja gerne weiterhin nichts tun.
Nur gehe ich davon aus, dass auch die Beschäftigten von AB ihren Job nicht als Hobby,  sondern zum Gelderwerb ausgeübt haben.
Folglich währe hier auch ein Antrag auf Leistungen, trotz nicht ausgesprochener Kündigung angezeigt. Ja, man erklärt damit quasi, dass man das Direktionsrecht von AB nicht mehr anerkennt.
Nur was verliert man dadurch? Nichts!
Denn es hat doch wohl niemand mehr die Hoffnung, dass der Insolvenzverwalter in den kommenden Tagen die Flugbetrieb wieder aufnimmt?

 

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vor 39 Minuten schrieb jubo14:

Folglich währe hier auch ein Antrag auf Leistungen, trotz nicht ausgesprochener Kündigung angezeigt. Ja, man erklärt damit quasi, dass man das Direktionsrecht von AB nicht mehr anerkennt.
Nur was verliert man dadurch? Nichts!

Sicher ? Wird nicht in diesem Fall das Ganze als Arbeitnehmerkündigung mit bis zu 12 Wochen Sperrfrist behandelt ???

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vor 4 Stunden schrieb jubo14:

Ja, man erklärt damit quasi, dass man das Direktionsrecht von AB nicht mehr anerkennt.
Nur was verliert man dadurch? Nichts!
Denn es hat doch wohl niemand mehr die Hoffnung, dass der Insolvenzverwalter in den kommenden Tagen die Flugbetrieb wieder aufnimmt?

Es gibt sicher die einen, oder anderen die weiterhin Hoffnung auf einen Betriebsübergang haben, wie sähe es da aus? 

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vor 4 Stunden schrieb ramsesp:

Sicher ? Wird nicht in diesem Fall das Ganze als Arbeitnehmerkündigung mit bis zu 12 Wochen Sperrfrist behandelt ???

Der entscheidende "Trick" ist, dass die AB-Beschäftigten (bzw. Ex-Beschäftigten) eine sogenannte "Gleichwohlgewährung" bei der Arbeitsagentur beantragen müssen. Diese "Gleichwohlgewährung" zielt darauf ab, dass man Arbeitslosengeld bekommt obwohl der Anspruch auf Leistungen eigentlich ruhen würde, weil eben noch nicht gekündigt wurde, aber der Arbeitgeber nicht mehr zahlt. Wichtig ist hier, dass der Arbeitnehmer sofort angeben muss, falls dann doch noch Geld fließt. Denn das muss dann angerechnet werden. (§157 (3) SGB)

 

vor 29 Minuten schrieb elmofo:

Es gibt sicher die einen, oder anderen die weiterhin Hoffnung auf einen Betriebsübergang haben, wie sähe es da aus? 

Wer darauf hofft, sollte reichlich Geld auf dem Konto haben!

Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es in den nächsten 2 bis 3 Jahren da ein rechtskräftiges Urteil gibt.
Und dafür ist ja die Kündigungsschutzklage gedacht! Denn die sichert die Ansprüche, die man hat, sollte irgendwann ein Betriebsübergang gerichtlich festgestellt werden.

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vor 5 Stunden schrieb medion:

am lautesten schreien immer die, die am wenigsten geld auf dem konto haben und die am wenigsten veränderungsbereit sind.

 

Ich verstehe die Aussage nicht ganz... Aber klar, wenn ich für 200.000 netto nach China gehen kann oder andere Möglichkeiten hab muss ich nicht jammern. Wenn ich allein erziehend bin, nirgendwo Teilzeit bekomme und wegen Familie wohnortgebunden bin, hab ich schon Grund zum Jammern... (bzw. Ein halbes Jahr nicht überbrücken kann um dann in Teilzeit zu gehen) Vorallem da in es gerade in in der Kabine viele Kolleginnen/Mütter gibt die auf Teilzeut angewiesen sind..

 

vor 5 Stunden schrieb medion:

warum will jeder zu LH-Konditionen zum alten Erzfeind?

 

Wollen das alle? Warum nicht? 

Habe ich als Angestellter Erzfeinde? Dürfen gute Konditionen kein Ziel sein?

Ich persönlich bin mir auch nicht sicher, Ob genug Fakten für einen Betriebsübergang vorliegen. Aber, dass entscheiden eben auch die Gerichte und nicht die Angestellten oder die Unternehmen.

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Am 27.11.2017 um 19:51 schrieb AB6464:

Vielen Dank für diesen guten Fund! Wirklich sehr interessant und vor allem merkwürdig warum man sich vor recht kurzer Zeit noch diese neue Marke hatte sichern lassen. 

Wenn man sich dann noch zur rechten Zeit für den richtigen Flugzeugtypen entschieden hätte...wer weiß...vielleicht hätte doch wirklich noch (wieder) etwas aus AB werden können... ;)

 

737_Max_8_AB new final.jpg

Werbeartikel für die new airberlin wurden bereits produziert.... 

48E7D4DD-6401-4A82-9380-E418EFE000BC.jpeg

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vor 17 Stunden schrieb TH 747:

Werbeartikel für die new airberlin wurden bereits produziert.... 

48E7D4DD-6401-4A82-9380-E418EFE000BC.jpeg

Weiß jemand ob der Auftrag zum neuen Markenauftritt unter Winkelmann oder bereits einem Vorgänger aufgegeben wurde? 

Das könnte ansonsten ja gut als Argument gegen Verschwörungstheorien bzgl. Herr Winkelmann herbeigezogen werden.

Warum insgeheim an einem neuen Markenauftritt arbeiten, wenn die Zielsetzung eh ein Verkauf an die LH war?

Das Logo wirkt auf mich sehr prägnant und seriös - schade, dass es keinen Einsatz mehr finden wird.

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vor 54 Minuten schrieb Papaya:

Weiß jemand ob der Auftrag zum neuen Markenauftritt unter Winkelmann oder bereits einem Vorgänger aufgegeben wurde? 

Das könnte ansonsten ja gut als Argument gegen Verschwörungstheorien bzgl. Herr Winkelmann herbeigezogen werden.

Warum insgeheim an einem neuen Markenauftritt arbeiten, wenn die Zielsetzung eh ein Verkauf an die LH war?

Das Logo wirkt auf mich sehr prägnant und seriös - schade, dass es keinen Einsatz mehr finden wird.

Nach meinen, aber nicht gesicherten, Informationen sollte die Einführung im Februar erfolgen was auch die white Tails einiger Einflottungen in dieser Zeit erklären würde. Vom Zeitrahmen  würde das dann wohl unter Pichler geplant worden sein und unter Winkelmann gestoppt, genauso wie die Pläne von Berlin nach Hongkong zu fliegen. DUS-FLL ab 2018? war auch schon im System und wurde nie angekündigt im Gegensatz zu Toronto.

Über Design und Sinn oder Unsinn eines Rebrandings kann man natürlich streiten aber sicher solllte die neue Ausrichtung der neuen airberlin auch optisch sichtbar sein, und das Wappentier von Berlin ist jetzt für eine Airline aus Berlin sicher nicht die schlechteste Wahl.

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