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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Eurowings


Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb aaspere:

 

vor 1 Stunde schrieb aaspere:

Kann es sein, dass Du die Entwicklung von Ryanair und Easyjet nicht verfolgt hast? Genau das machen die doch schon seit einiger Zeit.

Sorry, wenn die Diskussion vielleicht eher in die anderen Threads gehört.... Aber gerade Ryanair hat meines Wissens nach nicht wirklich viele nationale Verbindungen in Deutschland.

Bearbeitet von Tschentelmän
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  • 4 Wochen später...
Am 17.6.2018 um 16:43 schrieb Tschentelmän:

Ich hatte für Mitte Juli einen Flug HAM-STR bei EW gebucht - Abflug kurz vor 13 Uhr. Wenige Tage danach informierte mich EW, dass ich umgebucht wurde - Abflug kurz vor 18 Uhr - leider jedoch nicht möglich für mich - habe bereits Pläne für den frühen Abend.

 

Habe die Reiseplanung geändert und den Flug storniert mit Antrag auf komplette Rückerstattung. Begründung (per Auswahl) = Verschiebung von mehr als 3 Stunden. Noch habe ich keine Rückmeldung dazu von EW erhalten, aktuell erfolgt eine Prüfung meiner Ansprüche - angeblich 5-7 Tage Bearbeitungsdauer.

 

Wenn ich die vorherigen Kommentare richtig verstanden habe, kriege ich den Ticketpreis komplett von EW zurück - richtig?

 

Noch dazu: Wie schaut es mit externen Servicegebühren aus, wenn der betroffene Flug über ein Internetportal gebucht wurde?

 

Die Stornierung hat übrigens offenbar geklappt - hoffe ich zumindest. Der Flug hätte gestern stattfinden sollen. Etwas irritierend war jedoch, dass keine Bestätigung für das Storno von EW kam.

 

Habe vorab keine Mail Aufforderung zum Web Check-in von EW erhalten, was nach bisheriger Erfahrung sonst üblich ist (habe auch sonst nichts mehr von EW bekommen) - somit meine Schlussfolgerung, dass die Stornierung wirklich erfolgt ist. Weitere Anhaltspunkte habe ich jedoch keine - hatte mich aber auch nicht mehr weiter darum gekümmert, das Thema aktiv zu verfolgen.

 

Die nächste Kreditkarten-Abrechnung wird Klarheit bringen.

 

Alles in allem - in dieser Sache ein seltsames Airline-Kunden-Verhältnis.

Bearbeitet von Tschentelmän
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  • 2 Monate später...

Ich habe vorgestern eine Buchung bei Eurowings vorgenommen und wurde dabei etwas überrascht: Der Flugpreis im ersten Buchungsschritt wurde mit 69,99 Euro angegeben, ab dem 3. Buchungsschritt ist mir dann rechts in der Leistungsübersicht ein anderer Preis aufgefallen (79,99 Euro; siehe Anhang). Der Gesamtpreis inklusive Gepäck berechnete sich allerdings ausgehend von den ursprünglichen 69,99 Euro, auch in den folgenden Buchungsschritten. Die 79,99 sind mir auch nur an der Stelle (rechts in der Leistungsübersicht) begegnet. Da der korrekte Gesamtpreis auch in der Buchungsbestätigung genannt wurde, gehe ich davon aus, dass auch korrekt abgebucht wird (noch ist die Buchung nicht erfolgt, es gab noch keinen Bankarbeitstag). Mit dem Ergebnis bin ich zufrieden.

 

Kann mir jemand erklären, wieso der angzeigte und der tatsächlich berechnete Preis an dieser Stelle im Buchungsprozess auseinanderfallen können?

Bildschirmfoto 2018-10-19 um 23.56.51.png

Bearbeitet von Allberto
Wortfehler korrigiert
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  • 4 Monate später...

Hallo liebes Forum,

ich habe ein kleine Meinungsverschiedenheit mit Eurowings und wollte gerne weitere Meinungen einholen, bevor ich den Rechtsweg gehe.

Folgende Ausgangssituation: Wir (Familie mit 2 Kindern) haben Ende November 2018 folgendes Routing für Ende August/Anfang September 2019 gebucht.
23.08. STR-HAM, EW7041 12.20-13.35 Uhr
07.09. HAM-STR, EW7040 11.00-12.15 Uhr

Durch Zufall habe ich Mitte Januar gemerkt, dass sich unsere Rückflugzeiten geändert hatten (jetzt 8.30-9.45 Uhr). Tatsächlich wurde der gebuchte Flug gestrichen (es gibt keine EW7040 mehr am 07.09.) und wir wurden ohne Rückfrage auf EW2045 umgebucht.

Diese frühere Abflugzeit bedeutet für uns größere Unannehmlichkeiten, weshalb wir diese nicht akzeptieren können. Wir hatten uns bei der Buchung gezielt für den 11 Uhr-Flug entschieden, da dieser sowohl für die Abreise in Hamburg als auch die Ankunft in Stuttgart optimal war. Am Rückflugtag gehen noch 2 EW-Flüge nach STR (17.05 Uhr und 20.10 Uhr). Diese Flüge sind ebenfalls nicht optimal, da wir unsere Ferienwohnung um 11 Uhr verlassen müssen (ist direkt nach uns auch wieder vergeben).

Es gibt eine Verbindung mit LH über FRA die um 11.00 Uhr in HAM startet, mit Ankunft um 13:35 Uhr in STR. Trotz Umsteigen und längerer Reisezeit ist diese Verbindung für uns vollkommen in Ordnung.

Folgende Schritte habe ich bereits unternommen:

1) Anruf bei Eurowings mit Verweis auf Art. 8 Abs. 1 b der Verordnung (EG) Nr. 261/2004  und bitte um Umbuchung auf die LH-Verbindung. Ergebnis: Verweigert und Angebot auf die anderen EW-Flüge umzubuchen. Mein Vorschlag: Umbuchung auf den 17.05 Uhr EW-Flug und zur Verfügung stellen/Kostenerstattung eines Hotelzimmers um Koffer unterzustellen und im Fall von schlechtem Wetter einen Rückzugraum zu haben, wurde ebenfalls abgelehnt. Allenfalls Verpflegungskosten könne man erstatten. Zusätzlich wurde noch die kostenfreie Stornierung des Fluges angeboten
Es würde noch der Tipp gegeben das Anliegen schriftlich über die Internetseite einzugeben.

2) Schriftliche Eingabe des Anliegens. Nach etwas mehr als 3 Wochen kam eine Antwort die sich mit der aus 1) deckt. Mir wurde empfohlen mich telefonisch an das Service Center zu wenden (von dort hatte ich den Tipp, mich schriftlich an EW zu wenden). :-)

 

3) Anruf bei der Schlichtungsstelle: Nach mehreren Versuchen (während der genannten Telefonzeiten) ging nach ca. 20x Klingeln jemand ans Telefon, der offensichtlich ziemlich genervt war. Immerhin konnte ich den Tipp mitnehmen, dass hier nicht die 261/2004 greift, sondern wohl BGB-Recht (offenbar Werkvertrag).

 

Nach etwas Recherche bin ich auf folgenden Eintrag gestoßen, der mich ehrlichgesagt hoffnungsvoll stimmt.

 

https://plus.google.com/+JanBartholl/posts/W4N4sVCkBDZ

 

Mein nächster Schritt wäre eine weitere E-Mail, angereichert mit den Infos aus dem o.g. Link, an EW und Fristsetzung (10 Arbeitstage). Bis zum Fristende möchte ich,

 

1)      Durchführung des gebuchten Fluges EW7040, zu den gebuchten Zeiten. Alternativ: Ein anderer Nonstopflug zu vergleichbaren Zeiten. (Ist eine theoretische Lösung)

2)      Umbuchung auf eine Umsteigeverbindung zu vergleichbaren Zeiten und Bedingungen (insbesondere Gepäck und Sitzplatzreservierungen).  Z.B. HAM-FRA auf LH 015, 11:00-12:10 Uhr; FRA-STR auf LH 130, 12:55-13:35 Uhr, die im Beispiel genannte Verbindung ist für uns ausdrücklich akzeptabel und könnte ohne weitere Rücksprache gebucht werden.

3)      Wie Alternative 2, aber: Schriftliche Kostenübernahmeerklärung der aufgeführten Verbindung durch EW, Buchung durch uns und Erstattung der Kosten durch EW an uns.

 

Habt ihr noch Tipps oder Hinweise?

 

Ich muss an dieser Stelle auch noch eine Lanze für die CallCenter-Leute bei EW brechen. Die sind durchgängig super freundlich, können aber leider auch nicht wirklich etwas tun.

 

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  • 2 Wochen später...

Je frühzeitiger man bucht, desto höher ist natürlich das Risiko, dass sich etwas ändert. Da euer Rückflug ja quasi gestrichen ist und ihr das viel länger als 2 Wochen im Voraus erfahren habt, könnt ihr m.A. nur eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen EW-Flug verlangen oder eine Stornierung mit vollständiger Rückzahlung des Flugpreises. Alles andere wäre große Kulanz. 

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Am 23.2.2019 um 16:59 schrieb crazzo:

[...]

Habt ihr noch Tipps oder Hinweise?

Wenn bis zum 12.3. nicht Deine Wunschumbuchung auf die LH-Umsteigeverbindung nicht ermöglicht wird, würde ich mir, sofern die Kinder maximal 14 Jahre alt sind, die Kohle von EW erstatten lassen und den durchgehenden ICE ab Hamburg um 9:01 Uhr oder 11:01 buchen (12.3. ist 1. Buchungstag für diese Züge). Für den Samstag zwei Wochen zuvor (schon buchbar) lobt bahn.de derzeit für diese Züge 1. Klasse für 2 EW + 2 Kinder Preise von 85,90 (9:01) bzw. 145,90 (11:01) aus. Finde ich jetzt keinen so schlechten Deal.

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Am 4.3.2019 um 13:36 schrieb L49:

Wenn bis zum 12.3. nicht Deine Wunschumbuchung auf die LH-Umsteigeverbindung nicht ermöglicht wird, würde ich mir, sofern die Kinder maximal 14 Jahre alt sind, die Kohle von EW erstatten lassen und den durchgehenden ICE ab Hamburg um 9:01 Uhr oder 11:01 buchen (12.3. ist 1. Buchungstag für diese Züge). Für den Samstag zwei Wochen zuvor (schon buchbar) lobt bahn.de derzeit für diese Züge 1. Klasse für 2 EW + 2 Kinder Preise von 85,90 (9:01) bzw. 145,90 (11:01) aus. Finde ich jetzt keinen so schlechten Deal.

Hallo L49,

vielen Dank für den Tipp! die Zugverbindung haben wir uns tatsächlich auch als Alternative überlegt. Sind dann aber aus zwei Gründen davon abgekommen: 1) Unsere beiden Kids sind zum Reisezeitpunkt 4 und 7. Momentan sind Zugfahrten bis knapp 2 Stunden erträglich, danach wird es immer unangenehmer. Fliegen ist da, selbst mit Umsteigeverbindung angenehmer, da da auch immer wieder Abwechslung dabei ist. 2) Die Fahrzeit Hamburg-Stuttgart liegt momentan bei 5,5 Stunden, allerdings wird ab Sommer die Schnellfahrstrecke zwischen Hannover und Göttingen renoviert, was zu rund 45 Minuten längeren Fahrzeiten führt, die momentan noch nicht eingeplant sind.

 

Am 3.3.2019 um 17:41 schrieb Faro:

Je frühzeitiger man bucht, desto höher ist natürlich das Risiko, dass sich etwas ändert. Da euer Rückflug ja quasi gestrichen ist und ihr das viel länger als 2 Wochen im Voraus erfahren habt, könnt ihr m.A. nur eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen EW-Flug verlangen oder eine Stornierung mit vollständiger Rückzahlung des Flugpreises. Alles andere wäre große Kulanz. 

Hallo Faro,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich sehe das etwas anders, wir haben einen bestimmten Flug (Strecke, Abflugzeiten) gebucht. Da ist der Zeitpunkt der Buchung nicht relevant. EW hat den Flug so angeboten und ist dann zunächst auch in der Pflicht ihn wie angeboten durchführen (oder eben eine vergleichbare Alternative anbieten). Wir wurden auch bislang nicht von Eurowings informiert, ich habe das durch Zufall beim checken meiner Buchungen gesehen. Für EW-Flüge im Juni ist ebenso, da wurden die Flugzeiten (nur rund 30 Minuten) ebenfalls geändert und bis heute gibt es keine Info von EW.

Bei einer kleineren Änderung würde ich da auch nichts machen (siehe Juni-Flüge), aber die Alternativen die uns EW momentan bietet, sind für uns tatsächlich mit Unannehmlichkeiten verbunden. Und EW geht auf keinen Kompromissvorschlag (z.B. wie beschrieben das Hotelzimmer) ein. Und: Wir hätten zum Zeitpunkt der Buchung auch die nun als Alternative gebotenen Flüge (bzw. mit vergleichbaren Zeiten) buchen können. Haben wir aber nicht bewusst nicht gemacht, da EW den 11-Uhr-Flug angeboten hat.

 

Mal schauen was passieren wird. Ich halte euch auf dem Laufenden.

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vor 2 Minuten schrieb crazzo:

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich sehe das etwas anders, wir haben einen bestimmten Flug (Strecke, Abflugzeiten) gebucht. Da ist der Zeitpunkt der Buchung nicht relevant.

 

Es ging um den Zeitpunkt der Information. Und hier sind die zwei Wochen für die zusätzlichen Fluggastrechte entscheidend:

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1476179175834&uri=CELEX:32004R0261


Artikel 5

Zitat

 

vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

 sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet

 

 

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vor 1 Minute schrieb ilam:

 

Es ging um den Zeitpunkt der Information. Und hier sind die zwei Wochen für die zusätzlichen Fluggastrechte entscheidend:

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1476179175834&uri=CELEX:32004R0261


Artikel 5

 

Das ist mir klar, dabei geht es ja um die Entschädigungszahlungen (die ich nicht einfordere, da ich hierauf keinen Anspruch habe). Für die Vertragserfüllung bzw. die Leistungen nach Art. 8 i.V.m. Art. 5. ist der Zeitpunkt aber aus meiner Sicht nicht relevant.

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vor einer Stunde schrieb crazzo:

Das ist mir klar, dabei geht es ja um die Entschädigungszahlungen (die ich nicht einfordere, da ich hierauf keinen Anspruch habe). Für die Vertragserfüllung bzw. die Leistungen nach Art. 8 i.V.m. Art. 5. ist der Zeitpunkt aber aus meiner Sicht nicht relevant.

 

Ich interpretiere das so, dass der Zeitpunkt sehr wohl relevant ist. Und ich hoffe für Dich, dass Du mit dem Rechtsweg, den Du möglicherweise beschreiten willst, erstmal den Gang zu einem Reiserechtsanwalt meinst.

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vor 2 Stunden schrieb crazzo:

Hallo L49,

vielen Dank für den Tipp! die Zugverbindung haben wir uns tatsächlich auch als Alternative überlegt. Sind dann aber aus zwei Gründen davon abgekommen: 1) Unsere beiden Kids sind zum Reisezeitpunkt 4 und 7. Momentan sind Zugfahrten bis knapp 2 Stunden erträglich, danach wird es immer unangenehmer. Fliegen ist da, selbst mit Umsteigeverbindung angenehmer, da da auch immer wieder Abwechslung dabei ist. 2) Die Fahrzeit Hamburg-Stuttgart liegt momentan bei 5,5 Stunden, allerdings wird ab Sommer die Schnellfahrstrecke zwischen Hannover und Göttingen renoviert, was zu rund 45 Minuten längeren Fahrzeiten führt, die momentan noch nicht eingeplant sind. [...]

Also wenn Du es nicht schaffst, Deinen Nachwuchs ein paar Stunden bei Laune zu halten, dann frage ich mich, wie Du es mit den Kids den ganzen Urlaub aushalten willst. 4 und 7 sind doch jeweils ein dankbares Alter, denn die Kacken einerseits nicht mehr in die Windeln, sind anderseits aber noch nicht in der Lage für unerwünschte Schwangerschaften zu sorgen, bzw. solche zu haben.

Nimm doch ein Brettspiel mit oder UNO-Karten (Tipp: dann bitte nicht den Ruhebereich buchen, es gibt auch noch andere Reisende im Zug). Oder lies Ihnen was vor, z.B.

https://www.derkleineprinz-online.de/text/10-kapitel/

Finde ich, nicht nur für Kinder, pädagogisch sehr wertvoll. ;-)

 

Wenn Du Dich auf der Rückreise mit Deinen Kindern beschäftigst, haben die sicher mehr von Ihrem Vater, als wenn der grummelnd im späten Flieger hockt, weil er bei Eurowings auf Granit gebissen hat und der Company weder ein Hotelzimmer noch zwei Kranichflüge aus dem Kreuz leiern konnte.

 

Ansonsten sind die Fahrzeitverlängerungen bereits in die Fahrpläne der Bahn eingepasst. Denn derzeit brauchen die Züge nur 5h11min, während der Bauarbeiten dann 5h34min. Mit Check-In in HAM, Transfer in FRA und in STR aufs Gepäck warten, sind auch 4,5 Stunden weg.

 

Aber cha­cun à son goût - nur lass das nicht an Deinen Kindern aus.

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Am ‎05‎.‎03‎.‎2019 um 15:42 schrieb crazzo:

Das ist mir klar, dabei geht es ja um die Entschädigungszahlungen (die ich nicht einfordere, da ich hierauf keinen Anspruch habe). Für die Vertragserfüllung bzw. die Leistungen nach Art. 8 i.V.m. Art. 5. ist der Zeitpunkt aber aus meiner Sicht nicht relevant.

 

So wie du sehe ich das auch.  Und auch die  https://www.fairplane.at/flugausfall-entschaedigung/

 

Die Umbuchung hat zu vergleichbaren Bedingungen zu erfolgen, nirgend ist geschrieben, dass dies die selbe Airline sein muss. Einfach nur hartnäckig bleiben

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Der erste Buchungstag für den 7.9. bei bahn.de war gestern. Da es sich um den letzten Samstag der BaWü-Schulferien handelt, herrscht da eine gewisse Nachfrage. für den ICE um 9:01 ab Hamburg nach Stuttgart nimmt die DB für 2EW+"Ki derzeit 143,80.

Für den um 11:01 liegt der Preis im Moment bei satten 291,80. Wie war noch gleich der Spruch von Gorbi?

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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen, 

fliege am 23.06 DUS - CUN mit EW. Wenn ich jetzt im System schaue finde ich den Flug nicht mehr. Findet der so statt? Irgendwie komisch. Die Hotline sagt wegen System gerade nicht buchbar. Aber das sei 3 Wochen.... 

 

Danke für Infos 

Björn 

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vor 5 Minuten schrieb bahnfahrer:

Das ist ein Charterflug, wahrscheinlich deswegen nicht (mehr) buchbar.

Ne das ist kein charter Flug. Wir haben über flugmarkt gebucht, unsere Bekannten direkt über eurowings. Da ew die Strecke ab Winter einstellt, befürchte ich, dass unsere Flug auch nicht mehr so wie gebucht geht 

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vor 2 Stunden schrieb Bornie:

Hallo zusammen, 

fliege am 23.06 DUS - CUN mit EW. Wenn ich jetzt im System schaue finde ich den Flug nicht mehr. Findet der so statt? Irgendwie komisch. Die Hotline sagt wegen System gerade nicht buchbar. Aber das sei 3 Wochen.... 

 

Danke für Infos 

Björn 

Als Umsteigeverbindung (von Hamburg aus) ist er im Buchungssystem noch auffindbar. 

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vor 2 Stunden schrieb Bornie:

Hallo zusammen, 

fliege am 23.06 DUS - CUN mit EW. Wenn ich jetzt im System schaue finde ich den Flug nicht mehr. Findet der so statt? Irgendwie komisch. Die Hotline sagt wegen System gerade nicht buchbar. Aber das sei 3 Wochen.... 

 

Danke für Infos 

Björn 

 

Ist in Amadeus noch ganz normal buchbar, ein paar Plätze sind auch noch frei, also sollte alles passen

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Am 27.4.2019 um 15:55 schrieb Bornie:

Ne das ist kein charter Flug. Wir haben über flugmarkt gebucht, unsere Bekannten direkt über eurowings. Da ew die Strecke ab Winter einstellt, befürchte ich, dass unsere Flug auch nicht mehr so wie gebucht geht 

Also die Strecke wird auch noch so im Sommerflufplan regelmässig geflogen - gerade heute:

https://www.flightradar24.com/data/flights/ew1170

 

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  • 3 Monate später...
  • 7 Monate später...
Am 5.3.2019 um 17:09 schrieb aaspere:

 

Ich interpretiere das so, dass der Zeitpunkt sehr wohl relevant ist. Und ich hoffe für Dich, dass Du mit dem Rechtsweg, den Du möglicherweise beschreiten willst, erstmal den Gang zu einem Reiserechtsanwalt meinst.

Eine kurze Zusammenfassung zu unserem Fall: 

Ja, unser Weg ging dann natürlich zu einem (spezialisierten) Rechtsanwalt, der uns auch sehr gut vertreten hat.

Nach nun über einem Jahr hat EW das letzte Geld überwiesen und die Sache ist beendet. 
- EW musste uns die Ersatzflüge auf "Fremdmetall" (war LH!) die am nächsten zu unseren gebuchten Flugzeiten lagen erstatten. Dazu war aber die Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf notwendig.
- EW konnte die Tickets nicht selbst buchen (!), wir sind in Vorleistung getreten.
- EW hat den Preis für die Tickets auch nach Fristsetzung nicht bezahlt. Erst nach einer Klage vor dem Amtsgericht, wurden die Ticketkosten bezahlt.
- Die Gerichtskosten dieser Klage wurden nun Ende März bezahlt, nachdem wir einen Titel für eine Zwangsvollstreckung hatten.
 

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