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Wodurch gab es die Verspätung.....


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Hallo zusammen,

bin am 12.11.17 von CUN nach DUS mit DE ( durchgeführt von Air Transat ) geflogen. Die Maschine kam schon verspätet rein, da es beim Vorflug  ( PUJ-DUS ) wohl einen Vogelschlag gab. So war zumindest vor Ort die Aussage. In Cun wurde dann wieder fleißig am Triebwerk gearbeitet und der Start wurde immer wieder verschoben. Sind dann mit 4 Std. Verspätung raus, und mit 3,5 Std Verspätung gelandet.

 

DE sagt nun es gab einen Blitzeinschlag.  

Welche Rechte habe ich da ? Kann man jetzt noch nachvollziehen was da los war ? 

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Bitte nicht Ansprüche aus Pauschalreisen gegenüber dem RV (Reisemangel) mit Airline Flugverspätung verwechseln. 

Bei letzteren läuft die Frist für Ausgleichszahlungen ab > 3 Stunden

 

@bornie

Den Nachweis / Grund der Verspätung muß die Airline darlegen - und zwar vor einer evtl. Gerichtsverhandlung.

Von daher erst mal Ausgleichszahlung beantragen und bei Ablehnung bzw. Zweifel an der Begründung ggf. reagieren. 

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Dies gilt es jetzt zu überprüfen. Anwälte können Einsicht nehmen, die Airline muß den Blitzschlag zudem bei Zweifel belegen. Bei vorhergehenden Flügen sind die Anforderungen an die Airline größer. Das funktioniert risikolos durch Einschaltung einer dieser Fluggastrecht-Agenturen. Nur im Erfolgfall gibt es einen prozentualen Abschlag für die Bearbeitung. Dieser variiert von Anbieter zu Anbieter. Sollten diese der Meinung sein, Blitzschlag liegt vor, werden Sie den Fall ohnehin nicht annehmen.

Manchmal ist es sinnvoll, erst eine gewisse Zeit verstreichen zu lassen, um evtl. von Klagen anderer Fluggäste zu profitieren. Man hat 3 Jahre ab Flugdatum + Rest bis Jahresende Zeit. 

Oder, soweit bei der unklaren Lage sinnvoll und Rechtsschutzversicherung vorhanden,
an Reiserechtsexperten wenden. 

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18 hours ago, emdebo said:

Bitte nicht Ansprüche aus Pauschalreisen gegenüber dem RV (Reisemangel) mit Airline Flugverspätung verwechseln. 

Bei letzteren läuft die Frist für Ausgleichszahlungen ab > 3 Stunden

Lt. "Frankfurter Tabelle" ab 4Stunden, also kein Anspruch auf Entschädigung:

http://www.tabelle.info/frankfurter_tabelle.html

1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus

Bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3.500 km muss für eine Entschädigung mindestens eine Flugverspätung von vier Stunden vorliegen; wichtig für die Berechnung der Verspätung ist immer die Ankunftszeit, nicht die Abflugzeit: Europäische Gerichtshof September 2014 (Az. C-452/13) 

Also kein Anspruch...

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Und diese EU Verordnung sagt, dass bis 1.500 km 2 Stunden, zwischen 1.500 und 3.500 km 3 Stunden und über 3.500 km dann 4 Stunden Verspätung notwendig sind, um eine Entschädigung zu bekommen. (Artikel 7 (2) a-c)

Man beachte, dass die EU Verordnung in Kilometern, nicht in Meilen rechnet!

Ergo sehe ich hier keine Grundlage für eine Ausgleichszahlung. Leider, für den Thread-Ersteller.

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Der Artikel 7 (2) a-c

"(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km nicht später als drei Stunden oder c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.

50 Prozent sind deutlich mehr als nichts, außerdem bezihet sich der Absatz auf Alternativflüge, 
hinsichtlich Verspätung wird man da auf die aktuelle Urteilsfindung schauen müssen. 

Verspätungen sind bisher nicht explizit in der EU-Verordnung behandelt.  

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Flightright nimmt den Fall gar erst nicht an. Die behaupten, dass Air Transat nicht im Wetlease flog sondern mit eigener Flugnummer und Condor als Codeshare drauf. 

DE 2157 wird dort als TS 2157 angezeigt.

Ich würde dennoch Condor kontaktieren. 300 € , wenn es die Hälfte gibt, sind auch viel Geld.

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@chris_flyer

Ja, der erste Absatz bezog sich auf das Pauschalrecht, also Frankfurter Tabelle - der zweite Absatz auf die EU-Beförderung. War undeutlich von mir formuliert... 

16 hours ago, emdebo said:

Der Artikel 7 (2) a-c

"(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten,

@emdebo

kleiner Denkfehler: ANDERWEITIGE BEFÖRDERUNG, es war aber keine Ersatzbeförderung...

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Wie schon geschrieben sind in der EU-Verordnung die Regelungen über Betreuung bei verspäteten Abflügen und die Ausglaichszahlung für anderweitige Beförderung geregelt.

Die Regelung für die Ausgleichszahlung bei verspäteter Ankunft des ursprünglichen Fluges fehlt dort.

Nur hat bisher jedes Gericht, dass darüber zu befnden hatte die Regelungen aus Artikel 7auch für die Ankunft des verspäteten gebuchten Fluges angewendet. (Wenn ich mich da irre, möge man mir den Fall bitte nennen.)

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Da CUN-DUS oberhalb der 3.500 km liegt, müssten es bei Euch 4 Stunden sein.

Somit ist der Grund dann eigentlich auch schon egal.
Aber falls es Dich tröstet, auch bei Vogelschlag handelt es sich um ein Ereignis, dass die Airline von einer Zahlungsverpflichtung befreit.
Wobei ich den Vogelschlag für wenig wahrscheinlich halte. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man das Triebwerk in 4 Stunden komplett zerlegt bekommt, um alle verbleibenen Reste des/der Vögel herauszuholen und wieder betriebsfertig zusammenbauenkann. Da wäre es dann ehr zu einem Flugausfall gekommen.

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Ganz im ernst, werde / würde da jetzt kein großes Theater machen. habe Condor angeschrieben und wenn es wirklich Blitzeinschlag war dann ist es ja auch absolut in Ordnung. Bin froh das wir sicher nach Hause gekommen sind, denn das ist das wichtigste. Schon irgendwie ein komisches Gefühl wenn man vor einem Transatlantik Flug sieht wie an dem Triebwerk rumgeschraubt wird, dann die Brücke zurückgefahren wird und das Triebwerk getestet wird, war schon spannend das zu sehen....Ich weiß, ist das normalste der Welt aber trotzdem komisch, auch bei meinem Erstflug mit Air Trasnsat :-) 

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vor 4 Stunden schrieb jubo14:

...Wobei ich den Vogelschlag für wenig wahrscheinlich halte. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man das Triebwerk in 4 Stunden komplett zerlegt bekommt, um alle verbleibenen Reste des/der Vögel herauszuholen und wieder betriebsfertig zusammenbauenkann. Da wäre es dann ehr zu einem Flugausfall gekommen.

Bei einem Vogelschlag kommt es darauf an, wo der Vogel getroffen hat.

Geht der Vogel nicht durch den "heißen" Teil sondern verteilt sich nur im Bereich des Mantelstroms, dann kann (keine Beschädigungen vorausgesetzt) nach Reinigung der Flieger i.d.R. wieder Fliegen.

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