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GroKo, EU und die Fluggastrechte


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Anstatt die Airlines mal zur Einhaltung der bestehenden Regelungen zu bewegen (ich durfte auch schon die Erfahrung machen und musste die AB erst verklagen, bevor ich mein Geld bekam), soll der Verbraucherschutz also noch weiter ausgehöhlt werden.

Aber bei einer solchen Flop-Koalition (und ebenso bei dem Brüsseler Narrenhaus) wundert mich gar nichts mehr. Außer wenn sie vier Jahre durchhalten würde... 

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Das die überarbeitung der Fluggastrechte-VO dazu führt, dass im Vergleich zu heute weniger Reisende Anspruch auf eine Entschädigung haben ist zu erwarten. Präzisere Formulierungen und Durchsetzbarkeit sind zwei notwendige Baustellen. 
Ob heraufsetzen der Grenzwerte und zeitliche Begrenzung der richtige Weg ist. Die Entschädigungen müssen so hoch bleiben, dass sie ein Entscheidungsfaktor sind.

Was allerdings Schwachsinn ist, ist davon zu sprechen das der Verbraucherschutz im Bereich Fluggastrechte"noch weiter ausgehöhlt" wird. Dazu ist in den vergangenen Jahren viel zu viel zugunsten des Verbraucherschutzes erfolgt. Und ein großteil des Verbraucherschutzes geht auf die EU zurück.

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Sorry, ich hätte meinen ersten Beitrag in diesem Thread auch gleich damit garnieren können, dass hier zur Vermeidung des frühen Eingriffs der Mods, keine politischen Glaubensbekenntnisse abgegeben werden sollten.

Zur Sache @klotzi:
Es ist richtig aus meiner Sicht, dass die Airlines die Regelungen der 261/2004 einhalten sollten. Das ist, wieder nur aus meiner Sicht, aber nur die halbe Wahrheit (besser die Drittelwahrheit). Zur Wahrheit gehört auch, dass die 261/2004 zuviele Fallmöglichkeiten offen ließ, so dass die nationalen Gerichte sich mit dem Thema beschäftigen mußten. Das heißt im Klartext: Die 261/2004 ist formal unzureichend und bedarf deshalb der Novellierung oder Neufassung. Drittens sollte man auch nicht verschweigen, dass es (so mein Eindruck) Passagiere gibt, die es etwas darauf anlegen, sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen. Auch das schreit nach einer Überarbeitung.
Wenn die GroKo hier einen vernünftigen Vorschlag in Brüssel einbringen sollte, wär das zu begrüßen. Aber, es muß ein wirklich ausgewogener Vorschlag sein, der zum Rechtsfrieden führt.

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ach gott, anstatt das sich die Airlines bemühen, das umzusetzen, was sie im Kaufvertrag über das Flugticket zugesagt haben, sollte auch aufgrund moderner IT Systeme nicht mehr so schwierig sein. Im Einzelfall gibt sich immer Entscheidungen, die etwas fragwürdig sind, aber wenn man bedenkt, daß lediglich 15%-20% der Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden, sollte man besser die Füsse still halten. Und was es bedeutet auf einem Langstreckenflug 10 bis 15 Stunden Verspätung zu haben, kann sich nicht nur der Vielflieger leicht ausmalen. Wer dann mit 2 Stunden Verspätung im Abendflug nach London "beglückt" wird, der weiß dann idR auch nicht mehr wie er nach Hause kommen soll. Reisen über immer relativ große Entfernungen stellen einen Einschnitt da in den Lebensabläufen und wenn man aus Gründen, die die Airline zu verantworten hat, dann nicht planen kann, dann muß die Airline halt zahlen.

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  • 5 Monate später...
  • 2 Monate später...

Ich kommentiere diesen Bericht von a.de mal hier:

http://www.airliners.de/fluggastrechte-airlines-zahlung/47627

Die Forderung einer automatischen Entschädigung klingt zwar nett, ist aber etwas weltfremd. Die 261/2004, das zeigen die vielen Verfahren vor den Gerichten, ist nicht so wasserdicht, dass eine Einzelprüfung nicht notwendig ist.

Dass die Fluggastrechteportale auch gegen einen Automatismus sind, treibt mir allerdings die Lachtränen in die Augen. Deren Geschäftsmodell würde sich sofort in Luft auflösen.

Wenn ich nur ganz kurz nachdenke, dann fällt mir kein einziger Automatismus bei Entschädigungsforderungen von A gegen B ein.

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Ich halte Automatisierung grundsätzlich für durchführbar. Für einzelne Flüge einfacher als für Reisepläne. Die Informationen sind doch warscheinlich eh vorhanden und in Datenbanken (Rückstellungen/Kostenrechnung, etc) erfasst. Daraus erzeugt man eine Vorschlagliste und ein Sachbearbeiter sagt ja oder nein. Dann werden die Entschädigungen an den Zahlweg geleistet, mit dem das Ticket gezahlt wird.

 

Auch die Ja/Nein-Entscheidung ist zum Teil automatisierbar. Es ist eine Frage der Datenbasis. 

 

Aus Kostensicht haben die Fluggesellschaften natürlich ein Interesse daran, dass möglichst wenig Passagiere ihre Rechte in Anspruch nehmen. Da sind solche Automatisierungsvorgaben nicht hilfreich. Klar ist, sollte soetwas kommen, werden die zusätzlichen Kosten auf die Passagiere umgelegt.

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Nach dem Debakel bei airberlin, Smallplanet usw., wo eine Vielzahl von berechtigten Ausgleichszahlungen sich insolvenzbedingt praktisch in Luft aufgelöst haben, ist das Nachdenken über die zukünftige Handhabung sicherlich ein Ansatz für die Zukunft.

 

Aus meiner Sicht wäre die umgehende Sicherung dieser Gelder nach Flugausfall, großer Verspätung über 3 Stunden usw. automatisiert an eine zwischenzuschaltende, überwachende Clearance-Stelle ( beispielsweise LBA ) treuhänderisch abzuführen. So wäre nach zeitnaher Klärung der einzelnen Vorgänge die Auszahlung aus dem "Topf" bzw. eine Rückzahlung an die Airline, soweit diese entsprechende Einwände wie außergewöhnliche Umstände geltend machen kann, vorzunehmen. 

 

Dies hätte den Vorteil, daß sich nicht Millionen € an Entschädigung ansammeln können und klamme Airlines entsprechend

früher reagieren müssen. Enweder entsprechende Maßnahmen zu ergreifen,  um den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten und zu stabilisieren und das Flugprogramm ggf. realistisch anzupassen, oder auch zeitnah das Handtuch zu werfen. Ohne monatelange Eskapaden wie zuletzt z.B. bei SmallPlanet.

 

Eine Maßnahme, um schon im Vorfeld gegenzusteuern und im Zweifelsfall durchaus auch eine zeitnahe Insolvenz herbeizuführen, ohne einen noch größeren Scherbenhaufen zu hinterlassen. Nicht zuletzt, um nicht die EU-Verordnung 261/2014 ad absurdum zu führen. Man darf dabei nicht außer Acht lassen, daß erst Flugausfall und Flugverspätung im Allgemeinen durch die jeweilige Airline produziert werden, was letztlich zu den Forderungen der Fluggäste führt. 

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Am 9.11.2018 um 23:16 schrieb emdebo:

 

Dies hätte den Vorteil, daß sich nicht Millionen € an Entschädigung ansammeln können und klamme Airlines entsprechend

früher reagieren müssen. Enweder entsprechende Maßnahmen zu ergreifen,  um den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten und zu stabilisieren und das Flugprogramm ggf. realistisch anzupassen, oder auch zeitnah das Handtuch zu werfen. Ohne monatelange Eskapaden wie zuletzt z.B. bei SmallPlanet.

 

 

Ob das nun in jedem Fall ein Vorteil wäre,bezweifle ich.

In vielen Fällen ist es sicher für alle Betroffene erstmal besser,geordnet weiterzufliegen,und abzuwickeln,als von heute auf morgen ein Grounding.Was ist besser-Entschädigungen zahlen,bis kein Geld mehr da ist,und dafür den "großen Rest" stehenzulassen ?

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vor 19 Minuten schrieb aaspere:

Das ist doch ganz einfach. Diese Paxe müssen eben ihre Ansprüche wie bisher anmelden.

Dann hat man eine Zweiklassengesellschaft, was sicher auch nicht zielführend ist. Die einen bekommen es automatisch und andere müssen monatelang warten oder holen es sich aus Unkenntnis nicht ab.

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Also, ich finde, wir bleiben da erstmal gelassen und warten ab, was sich da entwickelt. Dass die 261/2004 überarbeitet werden soll, ist nicht neu. Ob das Saarland hier die Initiative ergreift, darüber kann man diskutieren; verhindern läßt sich das aber nicht. Eine Zweiklassengesellschaft sehe ich aber nicht. Dazu ist das Thema nicht bedeutend genug.

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vor 3 Stunden schrieb aaspere:

. Eine Zweiklassengesellschaft sehe ich aber nicht. Dazu ist das Thema nicht bedeutend genug.

Doch,sehe ich schon. Gewinner sind alle die,die zu Hause vom PC aus buchen. Reisebürokunden hätten das Nachsehen.Und selbst digital gebuchte Pauschalreisen (über Veranstalter) sehe ich in diesem Modell als Verlierer. Aber,ganau das ist doch im Touristischen Bereich die Masse.

Um jetzt mal beim beliebtesten Flugziel der Deutschen zu bleiben: Mallorca: Wie viele würden "automatisch" entschädigt,wenn jedes Jahr wieder im Sommer die französischen Lotsen streiken ???Und für jede Airline kann dieses als Ablehnung angeführt werden,wenn beispielsweise nach einem verspäteten PMI-Flug irgendein anderer Flug gecancelt werden mußte,weil einfach die Maschine fehlte......

 

wenn auch o.T.,Fluglotsen solten verbeamtet werden,um ihnen das Streikrecht zu nehmen ! DAS wäre mal eine Aufgabe fürs Europa-Parlament !

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vor 9 Stunden schrieb chris_flyer:

Das hört sich nach Chaos an. Wie werden dann Fluggäste von den Portalen oder Reisebüros behandelt ?

Die Daten von diesen Kunden hat die Airline ja gar nicht.

 

PNR Passenger Name Record steht dem aber entgegen. Daten werden für jeden Fluggast detailiiert erfasst: 

 

https://www.t-online.de/leben/reisen/reisetipps/id_81200526/fluggastdaten-diese-20-daten-werden-ab-2018-gespeichert.html

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Da hätte das Saarland und jeder ähnlich "vorpreschende" Volksvertreter mal vorher ins Gesetz schauen sollen.

 

Das Problem ist ja nicht neu und der Verordnungsgeber hat nicht umsonst schon von Anfang an geregelt, dass die Ansprüche einzuräumen sind und grundsätzlich Barzahlungen oder Überweisungen vorzunehmen sind, Artikel 5 und 7. Fluggesellschaften müssen auch noch aktiv über die Fluggastrechte belehren, ein Aushang genügt dabei nicht, Artikel 14.

 

Da wird der Verordnungsgeber doch wohl nicht etwa gewollt haben, dass die Fluggesellschaften aktiv werden und ggf. noch am Flughafen jedem Passagier ein Zettel in die Hand drücken oder sogar sofort bar auszahlen?

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  • 3 Wochen später...


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 eine Entschließung gefasst, die sich auf die Durchsetzung der Passagierrechte im Flug- und auch im Eisenbahnverkehr bezieht.

 

Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass es zu klaren, verbindlichen und überprüfbaren Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungsleistungen kommt.

Er fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, ob auch durch gesetzliche Maßnahmen – etwa hinsichtlich der Automatisierung des Entschädigungsverfahrens –  Verbesserungen des Verbraucherschutzes erreicht werden können.

 

Diese Sätze sind weitgehend Teilzitate aus einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesrats.

 

Meine Einschätzung dazu: Eine überraschend einseitige, verbraucherfreundliche Initiative, die jede Menge Berührungspunkte mit den Plänen der Koalition hat.

 

Am 19.11.2018 um 08:31 schrieb markusmint:

Da wird der Verordnungsgeber doch wohl nicht etwa gewollt haben, dass die Fluggesellschaften aktiv werden und ggf. noch am Flughafen jedem Passagier ein Zettel in die Hand drücken oder sogar sofort bar auszahlen?

So unglaublich das scheint: Ungefähr das stellt sich der Bundesrat vermutlich vor, wenn er von einer Automatisierung des Verfahrens spricht. Eine Überweisung an jeden betroffenen Fluggast, auch ohne dass dieser das fordert, würde sich natürlich sofort in steigenden Ticketpreisen widerspiegeln.

 

 

 

 

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Ein geordneter Flugplan und das sinnvolle Vorhalten von Reservekapazitäten im Flugbetrieb lässt die Verspätungen und Flugausfälle auf ein unvermeidliches Minimum zurückgehen. Das muss sich rechnen und Vorrang vor Ausgleichszahlungen haben, die zukünftig durch die Automatik (wenn es denn so kommt) durchaus ein scharfes Schwert sein können.

 

Wie vieles lässt sich das im Sinne von Notwendigkeiten bei Airlines einerseits und dem Verbraucherschutz andererseits miteinander vereinbaren. Man muß sich lediglich für eine WinWin Situation besser aufstellen.

 

Die Situation 2018 war jedenfalls keine Glanzleistung und bedarf aus meiner Sicht Korrekturen zur Vermeidung von ähnlichen Wiederholungen wie beispielsweise bewusst herbeigeführte Flugverspätungen über Tage. Der Markt wird letztlich nur durch verlässliche Akteure gestärkt.

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