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Erstattung Steuern/Gebühren


Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher wie weit ich im unten geschilderten Fall gehen sollte:

 

Gebucht wurde ein nicht umbuchbarer/nicht stornierbarer Tarif auf der LH HP, den ich kurzfristig stornieren musste.

 

Nun gibt es ja eine klare Rechtsprechung, dass Steuern und Gebühren zurück erstattet werden müssen. Die LH hat mir trotz mehrfachen Anschreiben an das customer relations Büro nur etwa ein drittel der Kosten erstattet.

 

Wie würdet Ihr verfahren?

 

Gruß,

Michael

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Im Prinzip ist das so, daß alle in der Buchung aufgeführten Taxes zurückerstattet werden müssen,. 

Egal, was letztlich dahintersteckt (Kerosinzuschlag z.B.) So das LG Frankfurt Az.: 2-24 S 138/16

 

https://www.ikz-online.de/reise/flugticket-storniert-airline-muss-alle-taxes-zurueckzahlen-id213268483.html

 

In der Praxis kann das aber durchaus sein, daß Du erst aktiv dagegen klagen darfst. 

Bevor das vollumfänglich erstattet wird. 

 

Ergänzend zu nicht stornierbaren Tickets: Den eigentlichen Flugpreis betrifft das allerdings nicht. Siehe BGH-Urteil

 

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/bgh-keine-erstattung-bei-stornierter-flugbuchung-15502940.html

 

 

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Hallo,

erst einmal danke für die Antworten.

 

Zu erstatten waren 461Euro an Steuern und gebühren.

Erstattet wurde bisher nur ein Teil, 103 Euro.

 

Kann "flightright" in so einem Fall auch helfen?

Ich scheue mich etwas vor dem Prozessrisiko, da Recht haben und Recht bekommen in Deutschland manchmal weit auseinanderliegen.

 

Gruß,

Michael

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Flightright und Konsorten nehmen i.d.R. nur die Fälle an, die sozusagen "glasklar" sind. Insofern ist Dein Risiko begrenzt.
Was Deinen letzten Satz betrifft, so ist das zwar ein weitverbreitetes Vorurteil und flotter Spruch, stimmt aber in der Realität nicht ansatzweise. Richtig ist nur, dass die Gerichte aus guten Gründen anstreben, dass sich die Parteien vergleichen, weil das sehr häufig auch der Realität in Rechtsstreitigkeiten entspricht. Das Reiserecht bildet da vieleicht eine Ausnahme, weil da durch die EU-Verordnung und BGH-Entscheidungen vieles bereits erledigt ist.

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  • 1 Monat später...

LH401 JFK FRA Anfang April verpasst.

Über Customer Relations um die Erstattung der Steuern & Gebühren gebeten. 

Recht zügig eine Feedback ID zugewiesen bekommen.

Anliegen wurde Mitte Mai (rund 6 Wochen Wartezeit) an die Erstattungsabteilung weitergeleitet.

Mittlerweile haben wir Juli und Customer Relations vertröstet weiterhin, dass die Kolleginnen & Kollegen alle Hände voll zutun hätten und die Erstattung 6-8 Wochen in Anspruch nehmen könnte.

Am besten einfach klagen und die Kosten auf LH abwälzen. So etwas ist nicht mehr seriös erklärbar. 3 Monate Wartezeit um Steuern & Gebühren zu erstatten. 5 Sterne-Hansa. Da lachen die Hühner.

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Das darf Dich nicht wundern. Die arbeiten wie in einer Behörde. Und Dein Vorgang liegt eben noch nicht oben auf dem Stapel. Wichtig für Dich ist, ob Du das ganze in schriftlicher Form hast. Also auch die Mitteilung, dass der Vorgang an die Erstattungsabteilung weitergeleitet wurde. Wenn ja, dann wird Dein Anspruch ja anerkannt. Um das zu beschleunigen, reicht ein Brief von Dir mit Fristsetzung und "Androhung", widrigenfalls (ich liebe dieses Wort) den Rechtsweg zu beschreiten. Und ja, die Hühner lachen da. Das tun sie aber auch bei vielen anderen Nicht-Lufthansa-Angelegenheiten.

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  • 2 Wochen später...
Am 24.5.2018 um 12:18 schrieb misto64:

Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher wie weit ich im unten geschilderten Fall gehen sollte:

 

Gebucht wurde ein nicht umbuchbarer/nicht stornierbarer Tarif auf der LH HP, den ich kurzfristig stornieren musste.

 

Nun gibt es ja eine klare Rechtsprechung, dass Steuern und Gebühren zurück erstattet werden müssen. Die LH hat mir trotz mehrfachen Anschreiben an das customer relations Büro nur etwa ein drittel der Kosten erstattet.

 

Wie würdet Ihr verfahren?

 

Gruß,

Michael

 

 

Ich befürchte da wirst Du trotzdem schlechte Karten haben.Bei den non-refundable Tickets von LH ist die sogenannte YQ-Surcharge (Kerosinzuschlag) nicht erstattbar, so steht es zumindest in den Bedingungen. Und da es sich hierbei um eine "Surcharge" (Zuschlag) und keine Tax oder Fee handelt, siehts noch schlechter aus. Ich weiss von einigen Airlines, die Ihre Kerosinzuschläge als Taxes ausweisen. Trotzdem,versuch es einfach, mit Bezug auf das o.g. Urteil. 

 

 

Am 1.7.2018 um 11:24 schrieb tripleseven777:

LH401 JFK FRA Anfang April verpasst.

Über Customer Relations um die Erstattung der Steuern & Gebühren gebeten. 

Recht zügig eine Feedback ID zugewiesen bekommen.

Anliegen wurde Mitte Mai (rund 6 Wochen Wartezeit) an die Erstattungsabteilung weitergeleitet.

Mittlerweile haben wir Juli und Customer Relations vertröstet weiterhin, dass die Kolleginnen & Kollegen alle Hände voll zutun hätten und die Erstattung 6-8 Wochen in Anspruch nehmen könnte.

Am besten einfach klagen und die Kosten auf LH abwälzen. So etwas ist nicht mehr seriös erklärbar. 3 Monate Wartezeit um Steuern & Gebühren zu erstatten. 5 Sterne-Hansa. Da lachen die Hühner.

 

Sei froh, wenn Du keine Nachbelastung auf den Full Economy One-Way zahlen musst:-)...Man könnte Dir ja unterstellen, Du wolltest nur einen günstigen one-way nach USA buchen.... 

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LG Frankfurt 2-24 S 138/16 vom 29.07.17: Eine Airline muss die gesamten Gebühren zurückzahlen, die sie als „Taxes“ ausgewiesen hat. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Gebühren die Fluggesellschaft hinter diesem Posten tatsächlich versteckt. 

 

https://biztravel.fvw.de/news/urteil-zu-flugstornierung-airline-muss-alle-taxes-zurueckzahlen/393/184826/4070

 

 

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vor 20 Stunden schrieb lz-ltb:

Sei froh, wenn Du keine Nachbelastung auf den Full Economy One-Way zahlen musst:-)...Man könnte Dir ja unterstellen, Du wolltest nur einen günstigen one-way nach USA buchen.... 

Eigentlich Zeitverschwendung darauf einzugehen, aber ich tue es trotzdem.

Lufthansa kann mir auch unterstellen, dass ich Fort Knox ausrauben wollte.

Einen günstigen Skandinavien-Tarif zu buchen, ist nicht verboten.

Ich konnte LH401 leider trotz 8 Stunden Puffer im April nicht erreichen, da ich in PHL stecken geblieben bin. War die falsche Entscheidung ORD-PHL-JFK als Routing und AA als Fluggesellschaft zu wählen. Aber hinterher ist man immer schlauer. In PHL hat American Airlines allerhand Flüge gestrichen und mein Koffer kam leider auch nicht in JFK, sondern in LGA an. Der wurde dann direkt nach DUS geflogen (BA sei dank).

Ich wurde am besagten Tag auch am LH-Schalter in JFK vorstellig. Habe mit Swiss und American Airlines gesprochen und man hat sich bemüht mir zu helfen. Auch dafür schulde ich den Fluggesellschaften meinen Dank.

 

Es wäre sehr nett, wenn diese Unterstellung nur einen "billigen One-Way" buchen zu wollen, unterbleiben würde. LH vertröstet mich seit rund 3 Monaten (Erstattungsabteilung hat alle Hände voll zutun etc. pp.). Ich möchte nur die Steuern & Gebühren zurück, für die Flüge (JFK-FRA-ARN) die ich nicht nutzen konnte und auch vollständig bezahlt habe. Das ist mein gutes Recht. Ich unterstelle Dir oder anderen Foren-Teilnehmern auch nichts. Herzlichen Dank! 

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Er hätte einfach nichts bei LH melden sollen. Den so wird aus einem 250 € Billig-Tarif ein Oneway berechnet. Das wollte er schon im Vilefliegertreff nicht einsehen.

https://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/113932-rueckerstattung-von-gebuehren-bei-nichtantritt-eines-fluges.html

 

Am 10.7.2018 um 20:08 schrieb emdebo:

LG Frankfurt 2-24 S 138/16 vom 29.07.17: Eine Airline muss die gesamten Gebühren zurückzahlen, die sie als „Taxes“ ausgewiesen hat. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Gebühren die Fluggesellschaft hinter diesem Posten tatsächlich versteckt. 

 

https://biztravel.fvw.de/news/urteil-zu-flugstornierung-airline-muss-alle-taxes-zurueckzahlen/393/184826/4070

 

 

Ist das nicht abhängig von der gebuchten Klasse oder war das nur bei Stornierungen ?

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Am 12.7.2018 um 18:01 schrieb chris_flyer:

Er hätte einfach nichts bei LH melden sollen. Den so wird aus einem 250 € Billig-Tarif ein Oneway berechnet. Das wollte er schon im Vilefliegertreff nicht einsehen.

https://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/113932-rueckerstattung-von-gebuehren-bei-nichtantritt-eines-fluges.html

 

Ist das nicht abhängig von der gebuchten Klasse oder war das nur bei Stornierungen ?

 

Danke für den Link :-)!

Ja, kommt auch auf die Klasse an. Da macht aber jede Airline ihre eigenen Regeln. Bei manchen Airlines ist der Kerosinzuschlag aber in der tat in irgendwelchen Taxes versteckt, welche aber wiederum meistens von der Erstattung ausgeschlossen sind.

 

 

 

Am 11.7.2018 um 14:17 schrieb tripleseven777:

Eigentlich Zeitverschwendung darauf einzugehen, aber ich tue es trotzdem.

Lufthansa kann mir auch unterstellen, dass ich Fort Knox ausrauben wollte.

Einen günstigen Skandinavien-Tarif zu buchen, ist nicht verboten.

Ich konnte LH401 leider trotz 8 Stunden Puffer im April nicht erreichen, da ich in PHL stecken geblieben bin. War die falsche Entscheidung ORD-PHL-JFK als Routing und AA als Fluggesellschaft zu wählen. Aber hinterher ist man immer schlauer. In PHL hat American Airlines allerhand Flüge gestrichen und mein Koffer kam leider auch nicht in JFK, sondern in LGA an. Der wurde dann direkt nach DUS geflogen (BA sei dank).

Ich wurde am besagten Tag auch am LH-Schalter in JFK vorstellig. Habe mit Swiss und American Airlines gesprochen und man hat sich bemüht mir zu helfen. Auch dafür schulde ich den Fluggesellschaften meinen Dank.

 

Es wäre sehr nett, wenn diese Unterstellung nur einen "billigen One-Way" buchen zu wollen, unterbleiben würde. LH vertröstet mich seit rund 3 Monaten (Erstattungsabteilung hat alle Hände voll zutun etc. pp.). Ich möchte nur die Steuern & Gebühren zurück, für die Flüge (JFK-FRA-ARN) die ich nicht nutzen konnte und auch vollständig bezahlt habe. Das ist mein gutes Recht. Ich unterstelle Dir oder anderen Foren-Teilnehmern auch nichts. Herzlichen Dank! 

 

Sorry wenn ich dir "auf den Schlips getreten" bin, habe extra dafür einen smiley eingefügt.  Es war nicht so gemeint-calm down.

Habe 10 Jahre im Flug-Firmendienst gearbeitet und da einiges erlebt-glaub mir :/... Ich wollte dir nur sagen, was schlimmstenfalls passieren kann. Die entsprechenden Abteilung sitzen im EU-Ausland und wenn die sich dein Ticket ansehen und deine Anfrage, könnte durchaus sowas passieren. Wenn die Dame am LH-Schalter in JFK aber einen entsprechenden Vermerkt in deiner Buchung gemacht hat oder Du Ihren Namen hast, sollte der Rückerstattung aber nichts im Wege stehen.Das ist dann defintiv nachvollziehbar. Insofern-viel Erfolg!

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  • 2 Wochen später...

Das Thema hat mich jetzt auch eingeholt, bezogen auf Ryanair.

Ein Termin wurde um genau 7 Tage vorverlegt. Die Buchung bei FR war aber schon getätigt. Eine Umbuchung (bei FR auch möglich) kommt wegen der Höhe der Gebühren für die Flugänderung (doppelt so hoch wie der Preis bei Neubuchung) nicht in Betracht. Bleibt also nur die Stornierung. Die Stornogebühr beträgt für Hin- und Rückflug zusammen 40 Euro. Das macht dann aber nur Sinn, wenn die Steuern+Gebühren mehr als 40 Euro betragen. Und genau da liegt das Problem. Die Beträge für Steuern+Gebühren werden bei der Buchung (anders als z.B. bei LH) nicht extra ausgewiesen. Zumindest habe ich das nicht gefunden. 

Kann jemand von Euch das aufklären?

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Ich würde es einfach hier beantragen: https://refundclaims.ryanair.com/?lg=DE Es gibt dort einen eigenen "Grund" zur Erstattung von Steuern.

Die Gebühr fällt pro Person und Buchung an, nicht pro einzelnem Flug. Bei einem Return innerhalb einer Buchung ist die Chance hoch, dass es was erstattet gibt. Falls nicht, findet keine Erstattung statt, entsprechend dann auch keine Gebühr.

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vor 41 Minuten schrieb linie32:

Ich würde es einfach hier beantragen: https://refundclaims.ryanair.com/?lg=DE Es gibt dort einen eigenen "Grund" zur Erstattung von Steuern.

Die Gebühr fällt pro Person und Buchung an, nicht pro einzelnem Flug. Bei einem Return innerhalb einer Buchung ist die Chance hoch, dass es was erstattet gibt. Falls nicht, findet keine Erstattung statt, entsprechend dann auch keine Gebühr.

 

Danke. Das war ein wertvoller Hinweis von Dir. Bleibt nur die Frage, warum bei der Buchung Steuern+Gebühren nicht separat ausgewiesen werden, wie das bei LH-Buchungen immer der Fall ist.

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vor 4 Stunden schrieb TobiBER:

Weil's FR ist. Diese Airline hat schon immer anders verfahren - sollte aber auch bekannt sein.

 

Ich hülle mich ja auch in Sack und Asche. Nur hatte es mich in der Vergangenheit nie interessiert. Ich meine aber, dass das nicht immer so war, und FR die Gebühren früher auswies.

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Bis Anfang 2014 gab es in den Buchungsbestätigungen zumindest noch eine eigene Zeile dafür, neben weiteren Zeilen für die eigenen sog. "Gebühren": Ryanair hatte ja früher anstelle des in der Brache beliebten Kerosinzuschlags andere kreative Ergüsse, wenn es darum ging, den Flugpreis klein darzustellen (Web-Checkin-Gebühr, Administrationsgebühr, ETS-Gebühr). Die offiziellen Steuern, Gebühren und Entgelte waren aber immer konsequent mit 0,00 oder mit dem Betrag der MwSt bei innerdeutschen Flügen ausgewiesen (zumindest in Dutzenden Buchungsbestätigungen, die mir vorliegen).

In 2014 ist es in den e-mails ganz heraus geflogen und es seit dem wird gar keine Aufschlüsselung mehr gemacht.

Der europäische Gerichtshof hatte zu dem Themenkomplex vor einem Jahr recht klar geurteilt:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/europaeischer-gerichtshof-setzt-transparenz-bei-flugnebenkosten-durch-a-1156194.html

Ryanair fühlt sich damit jedoch bislang nicht adressiert.

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