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? Nachtflugverbot Flughafen Frankfurt


Der Realist

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Liebe Experten, liebe Foristen,

 

ich habe mir heute Abend mal die späten Abflüge von der Plattform an der Startbahn West aus angesehen.

Dabei habe ich mich gefragt, seit wann es das Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt überhaupt gibt, bis wann quasi 24/7 geflogen werden konnte und durfte und wie es sich seitdem entwickelt hat.

 

Kennt jemand eine gute Seite, auf der man das nachlesen kann oder kann vielleicht selbst hier ein wenig berichten?

 

Vorab vielen Dank und beste Grüße

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Soweit ich weiß, gab es keine Beschränkungen für Starts, aber für Landungen. Es durfte in den Nachtstunden nur eine bestimmte Anzahl an Landungen geben. Das waren vor allem Frachtflüge und um die Jahrtausendwende hatte Frankfurt auch noch den Nachtpoststern. Sprich, von vielen dt. Flughäfen flogen überwiegend LH-Passagiermaschinen beladen mit Postsäcken in der Nacht nach Frankfurt, dort wurde die Post umsortiert und dann flogen die Maschinen zurück zu ihrem Flughafen.

 

Martin

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Zitat

Betriebliche Grundlagen 


Ausweislich des Nachtrages vom 09.10.1984 wurde die luftrechtliche Genehmigung vom 20.12.1957 zur Anlage und zum Betrieb des Verkehrsflughafens Frankfurt Main (geändert durch die Nachträge vom 14.05.1959, 30.08.1960, 27.10.1960, 03.06.1964 und 23.08.1966) mit einer Einschränkung des Nachtflugverkehrs versehen.

 

Nach dem Nachtrag vom 09.10.1984 durften in der Zeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr Ortszeit Luftfahrzeuge, die nicht die Voraussetzungen des Anhangs 16, Band 1, Teil II zum ICAO-Abkommen erfüllen, weder starten noch landen. Darüber hinaus sind in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr Ortzeit Starts und Landungen außerhalb des Linienverkehrs untersagt worden. Zudem hat die Genehmigungsbehörde für den Zeitraum von 0:00 bis 5:00 Uhr Ortszeit (Kernzeit) Landungen für alle Arten von Flügen untersagt. Von diesen Einschränkungen sind Luftfahrzeuge, deren Halter 
Luftfahrtunternehmen mit Schwerpunkt ihres Geschäfts- und Wartungsbetriebes am Flughafen Frankfurt sind, ausgenommen worden, wobei auch sie in der Zeit von 1:00 bis 4:00 Uhr Ortszeit keine Landungen durchführen durften. Weitere Ausnahmen sind für Landungen im Nachtluftpostnetz bestimmt worden. 


Die Nachtflugregelung vom 09.10.1984 wurde am 16.09.1985 geändert und neu gefasst. Das Start- und Landeverbot von Luftfahrzeugen, die nicht die Voraussetzungen des Anhangs 
16, Teil II zum ICAO-Abkommen erfüllen, wurde auf 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Ortszeit verlängert. Der Nachflugbetrieb wurde durch die Nachträge zur luftrechtlichen Genehmigung vom 
04.04.1991, vom 24.02.1993 und vom 06.03.1996 im Hinblick auf Luftfahrzeuge, welche nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 2 und nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen lärmzertifiziert sind, weiter eingeschränkt. 


Mit Genehmigungsnachtrag vom 16.07.1999 sind Starts und Landungen von Luftfahrzeugen 
ohne Lärmzulassung nach Anhang 16 zum ICAO-Abkommen auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt Main verboten worden.

 

Luftfahrzeuge, die nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 2 zum ICAO-Abkommen lärmzertifiziert sind, dürfen seit dem 01.11.1999 von 20:00 bis  8:00 Uhr Ortszeit an allen Wochentagen, zuzüglich ab 01.04.2000 samstags ab 20:00 Uhr Ortszeit bis montags 8:00 Uhr Ortszeit, sowie ab 01.04.2001 freitags ab 20:00 Uhr Ortzeit bis montags 8:00 Uhr Ortszeit, auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt Main weder starten noch landen. 


Luftfahrzeuge, die nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen lärmzertifiziert sind, dürfen Starts und Landungen in der Zeit zwischen 22:00 bis 6:00 Uhr nicht durchführen, wenn die Flüge nicht spätestens am Vortage vom Flugplankoordinator koordiniert worden sind. In der Zeit zwischen 23:00 bis 6:00 Uhr Ortszeit sind Starts und Landungen zur Durchführung von Übungs-, Überprüfungs-, und Trainingsflügen nicht zulässig. Landungen für alle Arten von Flügen sind in der Zeit zwischen 0:00 bis 5:00 Uhr Ortszeit (Kernzeit) nicht zulässig.

 

Von den Einschränkungen für Luftfahrzeuge, die nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen lärmzertifiziert sind, sind solche Luftfahrzeuge 
ausgenommen, deren Betreiber solche Luftfahrtunternehmen sind, die der Genehmigungsbehörde nachgewiesen haben, dass sie in Frankfurt den Schwerpunkt ihres Geschäfts- und 
Wartungsbetriebes unterhalten. Allerdings sind Landungen derartiger Luftfahrzeuge in der 
Zeit zwischen 1:00 bis 4:00 Uhr Ortszeit unzulässig. 


Mit Bescheid vom 26.04.2001 wurde zusätzlich ein Bewegungskontingent im Hinblick auf die nach der seinerzeit bestehenden Nachtflugregelung zulässigen Flüge für die Flugplanperiode Winter 2001/2002 auf der Grundlage der koordinierten Nachtflugbewegungen des Winter-
flugplans 2000/2001 festgesetzt und der Flughafenbetreiberin die Durchführung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes in einem Nachtschutzgebiet aufgegeben. 
Durch Bescheid vom 24.09.2001 wurde das Bewegungskontingent von einem Lärmkontingent abgelöst. Für die Flugplanperioden Sommer 2002 bis Winter 2005/2006 wurden Lärm-
kontingente in Gestalt von Lärmpunktekonten festgesetzt. Für den Betrieb des Flughafens 
besteht seitdem eine auf die Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr Ortszeit begrenzte und auf die jeweilige Flugplanperiode bezogene Lärmkontingentierung für die Flüge, für die durch den....

 

Quelle: Planfeststellungsbeschluss, Teil B

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