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Entschädigungszahlung - Fluggastrechte verkaufen?


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Hallo Leute,

 

was man heutzutage nicht alles verkaufen kann. Dies gilt selbst für Fluggast-Ansprüche auf Entschädigung wegen Verspätung und Ausfall.

 

Gegen eine üppige Provision übernimmt der Anbieter die Ansprüche und zahlt den Restbetrag meist sofort aus. Für viele genervte Passagiere offenbar verlockend, als sich selbst um die Entschädigung kümmern zu müssen.

 

Da scheint sich eine neue Branche zu bilden. Ich muss zugeben, dass ich nie zuvor davon gehört habe, bis gestern ein TV Bericht gezeigt wurde (ja, okay - RTL, aber der Bericht war ganz okay aufgemacht - das ist aber nur Nebensache).

 

Ob das legitim ist - keine Ahnung, aber offenbar schon. (..... Ansprüche verkaufen meine ich, nicht RTL aufm Sofa gucken.....)

 

Ob sich das Geschäftsmodell rechnet - keine Ahnung. Aber dem offensive Auftreten mancher Anbieter zufolge scheint man viel Potential schöpfen zu wollen - sowohl bei schneller "Kundenakquise" als auch beim Durchsatz gegen die Fluggesellschaften.

 

Wie gehen Airlines damit um?

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Zitat

 

Gegen eine üppige Provision übernimmt der Anbieter die Ansprüche und zahlt den Restbetrag meist sofort aus.

 

 

 

 

Diese Anbieter spielen mit der Angst des Kunden und lassen sich das ganze extrem gut bezahlen (meist 50% Gebühr von der Entschädigungszahlung, von 250 verbleiben demnach bei den meisten Anbietern 125€, von 400€ 200€ und bei 600€ verbleiben dann 300€). 

 

Was aber meist verschwiegen wird, dass selbst nach Verkauf (Abtretung) des betroffenen Fluges der Kunde weiterhin in der Pflicht ist, weiter mitzuwirken.

 

Ein schöner Thread zu einem der Anbieter: https://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/92740-wirkaufendeinenflug-de.html

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vor 7 Stunden schrieb aaspere:


Wenn diese Frage in dem RTL-Bericht nicht beantwortet wurde, taugt der Bericht auch nix.
Ansonsten ist das nicht neu. Im Geschäftsleben nennt man das Factoring.

 

Für diese etwas tiefgründigere Frage ist RTL eben etwas zu oberflächlich. Der Sofasitzer soll eben nur unterhalten werden, dass Familie Müller aus Köln nach all dem schrecklichen Stress an ihr Geld gekommen ist (zumindest teilweise).

 

Ich sehe bei der Frage eher ein potentielles Risiko für die Airlines, da sie es verstärkt mit professionellen "Eintreibern" zu tun kriegen könnten - vor allem wenn "Chaoszeiten" mit unzähligen Verspätungen und Ausfällen angesagt sind.

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vor einer Stunde schrieb chris2908:

Hab nie verstanden warum man bei sowas nicht einfach zum normalen Anwalt geht. Man bekommt die volle Entschädigung und der RA holt sich sein Honorar bei der Airline ab....

 

Das wissen viele Kunden aber nicht, zudem muss man den Anwaltsvorschuss meist erstmal selbst tragen.

 

Zudem gibt es viele andere Bereiche, in denen die Sachlage und Entschädigungssumme nicht so klar ist wie in diesen Fällen ist, auch wenn Anwälte das gerne behaupten. Im Bekanntenkreis erlebt. Kündigung durch den Arbeitgeber, zu niedrige Abfindung. Auf mehr geklagt, Gericht bietet Vergleich an, Anwalt rät dringend, diesen anzunehmen. Was der Bekannten nicht klar war: So musste jeder seine Kosten selbst tragen und die Anwalts- und Gerichtskosten haben fast die gesamte zusätzliche Abfindung "aufgefressen". In so einem Fall wäre ein "50% sofort auf die Hand"-Anbieter ein Vorteil gewesen. (Klar, den gibt es nicht weil sich das hier nicht rechnen würde).

 

 

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Ansprüche nach EU-VO sind Rechtsanwendung auf niedrigstem Niveau, daher wird das ja quasi-industriell von Nicht-Anwälten angeboten. Sobald es kompliziert wird oder es sich um Airlines handelt, die erfahrungsgemäß überdurchschnittliche Probleme bereiten, nehmen die flightrights dieser Welt die Fälle ja auch nicht an. Die eigentliche Leistung dieser Dienstleister ist der Zugriff auf Flugdatenbanken, um die Verspätung bzw. den Flugausfall zu prüfen. Da hat der gewöhnliche Anwalt Probleme mit.

 

Zitat

Auf mehr geklagt, Gericht bietet Vergleich an, Anwalt rät dringend, diesen anzunehmen. Was der Bekannten nicht klar war: So musste jeder seine Kosten selbst tragen und die Anwalts- und Gerichtskosten haben fast die gesamte zusätzliche Abfindung "aufgefressen". I

 

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst und hierauf muss der Anwalt kraft gesetzlicher Anordnung vorab explizit hinweisen. Entweder hat da jemand nicht richtig zugehört oder der Anwalt hat sich schadensersatzpflichtig gemacht.

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vor 9 Minuten schrieb touchdown99:

Die eigentliche Leistung dieser Dienstleister ist der Zugriff auf Flugdatenbanken, um die Verspätung bzw. den Flugausfall zu prüfen. Da hat der gewöhnliche Anwalt Probleme mit.

 

Wenn der Anwalt sich auf Reiserecht spezialisiert hat, hat er auch den Zugriff, bzw. verschafft sich alle relevanten Daten.

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Na, wenn Du ins anwaltliche Berufsrecht einsteigen willst, machen wir es zum Nutzen der werten Community am besten ganz genau: Es gibt "Spezialisten für Reiserecht" oder "Spezialisten für Fluggastrechte", die sich nach dem anwaltichen Berufsrecht als solche nur bezeichnen dürfen, wenn sie einem Fachanwalt vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet haben. Der Rest wären dann mit Blick auf Fluggastrechte "gewöhnliche Anwälte", die das vermutlich nicht so routiniert/effektiv hinbekommen (und vermutlich deshalb auch nicht an 250 EUR-Streitwerten interessiert sind). Grundsätzlich würde ich den Fluggastrechte-Inkassodienstleistern immer einen spezialisierten Rechtsanwalt vorziehen. Der gibt sicherlich auch eine erste Einschätzung ab, ohne die Hand aufzuhalten.

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Ich hab mir den Bericht in der Mediathek von RTL jetzt mal angeschaut. In zwei der drei Fälle hat erst RTL die Familien dazu bewogen, Ansprüche über Portale zu stellen, die dann auch sehr schnell erfolgreich waren. Im dritten Fall (hier konnte man erkennen, dass es sich um EW handelte) wurde der Anspruch schriftlich direkt bei EW gestellt, die einfach nicht geantwortet haben. Erst nach einem durch RTL initiierten Anruf bei der Hotline, kam dann das Geld.
Also: Nur beim letzten Fall kann man von einer Verschleppungstaktik sprechen. Der junge Mann hätte nach eigener Aussage, auch nichts weiter unternommen, wenn ihn RTL nicht ausgeguckt hätte.
In dem Zusammenhang frage ich mich allerdings, wie RTL die "Opfer" ermittelt? Im Fall Nr. 2 sogar schon vor der Reise von CGN nach PMI.
Für mich ist klar: Erstmal selber die Airline anschreiben. Häufig haben die ja auch schon die entsprechenden Formulare auf deren HP. Kommt keine Antwort innerhalb von 4 Wochen oder ein abschlägiger Bescheid geht das sofort zum Anwalt. Das habe ich ja schon mal für meine Frau bei LH durchgezogen. Nachdem der Anwalt geschrieben hatte, kamen sofort 250 Euro. Und den Anwalt mußte LH auch noch bezahlen. Und der Wein, mit dem man mich bestechen wollte, auf die Ansprüche zu verzichten, hat auch gut geschmeckt.
Tante Edith hat zwar gemosert, weil es nicht die Witwe war, den Wein hat sie aber auch getrunken. Schluckspecht bleibt eben Schluckspecht.
 

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vor 2 Stunden schrieb aaspere:

In dem Zusammenhang frage ich mich allerdings, wie RTL die "Opfer" ermittelt? Im Fall Nr. 2 sogar schon vor der Reise von CGN nach PMI.
 

 

Vermutung: RTL hatte mal eine teils unfreiwillig komisiche "Urlaubsrettersendung" mit Ralf Benkö. (Die Folge, in der mit hellblauen Hemd in eine viel zu heiße Unterkunft ging und man von Minute zu Minute zusehen konnte, wie das Hemd dunkelblau wurde war legendär). Für diese Sendung hatte RTL die Handynummer "von Ralf Benkö" (in Wirklichkeit natürlich von einer Redaktion) gestreut und dort riefen Leute auf der Mailbox an. Und wenn Story und Ort passten, machten sich Benkö und Team auf den Weg (oft waren sie bereit am Ort). Den Leuten in den ausgestrahlten Fällen hat Benkö dann meist wirklich recht gut gehofen (und in den anderen Fällen trat ein anderer Veranstalter oder ein Verband werbewirksam für die Kosten ein).

 

Die Website existiert nach wie vor:

https://www.rtl.de/themen/thema/urlaubsretter-wir-retten-ihren-urlaub-t4347.html

(nur inzwischen ohne Handy sondern per Festnetz und Mail), die Nummer wird der eine oder andere Zuschauer bestimmt im Handy gespeichert haben...

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Am 22.8.2018 um 09:59 schrieb touchdown99:

Die eigentliche Leistung dieser Dienstleister ist der Zugriff auf Flugdatenbanken, um die Verspätung bzw. den Flugausfall zu prüfen. Da hat der gewöhnliche Anwalt Probleme mit.

 

Ich habe es eben mal bei "Flugrecht.de" durchgespielt. Ist lustig (man braucht kein Login nur eine Flugnummer eines verspäteten Fluges). Zumindest zu meinem Test (LH 572 vom 21.8.) steht zwar die Verspätung in der DB aber offensichtlich keine Ursache:

 

Es kommt die Frage: "Kennen Sie die Ursache des Problems?" und dann die Auswahl

 

- Technik

- Streik

- Checkin

- Wetter

- Sonstiges

 

("Ich kenne die Ursache nicht" wird nicht angeboten)

 

Wählt man "Streik" kommt nach etwa 2 Sekunden animierter Wartezeit hochtrabend:

 

Zitat

Dieser Flug ist nicht anspruchsberechtigt

Kein Anspruch

Leider können wir Ihnen für Ihren Fall keinen Erfolg in Aussicht stellen. Nach Analyse unserer Datenbanken und detaillierten Erfahrungswerte mussten wir feststellen, dass sowohl eine außergerichtliche Lösung mit der Fluggesellschaft, als auch ein Erfolg vor Gericht im nächsten Schritt für Ihren Fall nicht anzunehmen ist.

 

Wählt man die anderen Punkte (auch "sonstiges"), wird einem zu einer Entschädigungssumme von 600€ grautliert...

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  • 2 Wochen später...

Stimmt. In diversen Sprachen wird der Sachverhalt geschildert und den Airlines der nächste Schritt im Falle der Nichtzahlung angekündigt. In Spanien und Irland (meines Wissens) mit Nennung des betrauten Rechtsanwalts (das ist allerdings schon eine Weile her...).

 

Ansonsten kostet ein Gold-Abo bei Flightradar24 nicht die Welt und schon ist man selber Datenbank....

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  • 5 Monate später...

Warum den nicht, wenn du immer noch Hilfe dabei brauchst, kann ich dir gerne eine Hilfe sein. Also vor kurzem habe ich auch eine Flugentschädigung bekommen, aber für einen Annullierten Flug nach Dubai. Das Geld habe ich durch die Hilfe eines Dienstleisters bekommen

 

Hoffe, dass ich dir eine Hilfe sein kann!

 

LG

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