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Rechte bei verpasstem Anschluss


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Wir hatten heute eine relativ ärgerliche Situation auf dem Rückflug aus Menorca. Ich möchte die Situation kurz mit euch teilen, in der Hoffnung hier fachkundige Einschätzungen über meine Rechte zu erhalten, bevor ich mich an Iberia wende:

Wir hatten unseren Rückflug von Menorca via Madrid nach Berlin-Tegel direkt bei Iberia gebucht. Der Flug von Menorca nach Madrid hat sich so stark verspätet, dass wir unseren Anschlussflug nicht mehr erreichen konnten (Ankunft unseres Fluges und Pushback des Anschlussfluges erfolgten fast zeitgleich). Ich habe mich dann gleich an den Iberia-Priority-Schalter im Terminal 4 gewandt, um uns auf den Abendflug nach Tegel umbuchen zu lassen. Mir wurde mitgeteilt, dass dieser schon voll sei und wir uns höchtens auf die schon sehr volle Warteliste setzen lassen können. Wir wollten unbedingt noch am gleichen Tag nach Berlin, da meine Frau am nächsten Vormittag einen wichtigen Arzttermin hatte und ich Geschäftstermine. Man teilte uns mit, dass wir nur folgende beiden Optionen hätten:

  1. Man könnte uns direkt Bordkarten für den Flug am nächsten Morgen mit Ankunft um +/- 11:50 Uhr (genaue Zeit habe ich gerade nicht im Kopf) ausstellen und würde uns natürlich bis dahin in einem Hotel unterbringen. Für uns nicht wirklich eine Option, da wir so unsere Termine nicht wahrnehmen können würden.
  2. Wir lassen uns auf die Warteliste des Spätfluges setzen. Dass wir alle drei dort noch einen Platz bekommen, sei eigentlich ausgeschlossen, aber wenn wir sehr viel Glück hätten, dann könnte wenigstens eine/r mitfliegen. Wenn wir da keinen Platz mehr bekommen sollten, dann würden wir wahrscheinlich aber auch keinen Platz mehr auf dem Morgenflug bekommen, weil der dann bis zum Abend sicher auch schon eine längere Warteliste hätte.

Ich habe mehrfach nachgefragt, ob es keine Verbindungen mit anderen Fluggesellschaften gäbe. Nach mehreren Telefonaten hieß es, dass alle Verbindungen nach Berlin schon ausgebucht seien. Ich habe dann selbst kurz mein Handy gezückt und gesehen, dass Easyjet noch einen Flug um 18:55 für 150 Euro pro Person hatte. Ich habe darauf hingewiesen und mir wurde gesagt, dass sie mich darauf nicht umbuchen könne, weil Iberia keine Kooperationsvereinbarung mit Easyjet habe. Auch nach mehrmaligen Nachfragen wurde diese Option ausgeschlossen.

Da es aber die einzige sichere Methode war, noch am gleichen Abend in Berlin anzukommen, habe ich dann selbst den Flug gebucht, wir haben unsere Koffer abgeholt und sind damit zum Terminal 1 und nach Berlin geflogen.

Meine Fragen zu dem Sachverhalt:

  1. Hätte Iberia mich auf Easyjet umbuchen müssen?
  2. Wenn nein, kann ich mir trotzdem das Geld für den Easyjet-Flug von Iberia erstatten lassen?
  3. Habe ich eventuell zusätzlich Anspruch auf Entschädigung, da wir erst 3 Stunden später in Tegel waren als geplant?

Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.

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vor 19 Stunden schrieb Blablupp:

1. nein, da nicht möglich, sie hätten dir aber eine Kostenübernahme zusichern müssen.

2. Du hast Anspruch auf eine (schnellstmögliche) Ersatzbeförderung, also ja. Zusätzlich auf die klassischen 250€ Entschädigung, falls du im Endeffekt mehr als 3h später in TXL warst.

 

Vielen Dank für deine Antworten @Blablupp. So etwas hatte ich mir schon gedacht. Ich frage mich, warum die Iberia-Mitarbeiterin so ein Aufhebens um meine Idee des Easyjet-Ersatzfluges gemacht hatte. Sie hat mir mehrmals gedroht, dass Iberia mir keinen Cent erstatten würde, wenn ich Easyjet buche. Dabei hat Iberia doch jetzt, wenn sie mir die insgesamt 450 Euro erstatten, noch jede Menge gespart. Ursprünglich geplante Ankunft in TXL war 19:00. Mit dem Easyjet-Flug waren wir in knapp weniger als 3h Verspätung am Ziel (Landung 21:44 Uhr, on block 21:50 Uhr; was zählt hier eigentlich?). D.h. mit jeder der von Iberia angebotenen Optionen wären auf jeden Fall die 750 Euro Entschädigung plus die zusätzlichen Leistungen (Flug und ggf. weitere Personen mit Entschädigung auf der Warteliste sowie Hotelübernachtung) fällig gewesen. So war es am Ende für uns die beste (weil schnellste und sicherste) Lösung und für Iberia die billigste. Warum stellt man sich da so quer vor Ort?

Ich werde dann mal die Anfrage auf Erstattung des Ersatzfluges starten und hier berichten, ob das wenigstens bei Iberia schnell und unkompliziert vonstatten geht oder nicht.

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Nunja, IBERIA hat mit easyjet kein Abkommen - man kann das Ticket nicht einfach umbuchen...

Knackpunkt ist folgender Passus in der EU-Verordnung: "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt." Viele Airlines (z.B. U2/FR) sehen eine andere Airline nicht als "vergleichbare" Reisebedingung an und buchen nur intern auf die frühestmöglichen freien Flug um. 

 

Nunja, Ausgleichanspruch besteht nur, wenn "Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einemAlternativflug angeboten" - was bei Dir NICHt der Fall war; du kannst jedoch zusätzlich zum Ersatzflug noch Dir den Ticketpreis erstatten lassen: "vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten ... im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist."

 

Aktuell gibt es einen Fall in Österreich, der genau das Problem behandelt - aber inwieweit das Urteil auch in Spanien bzw. Rest der EU gilt ist eine andere Frage (Stichwort Verjährungsfrist):

https://www.msn.com/de-at/finanzen/unternehmen/ogh-nimmt-aua-bei-flugannullierung-in-die-pflicht/ar-BBOrVxj

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vor 20 Stunden schrieb bahnfahrer:

 

Vielen Dank für deine Antworten @Blablupp. So etwas hatte ich mir schon gedacht. Ich frage mich, warum die Iberia-Mitarbeiterin so ein Aufhebens um meine Idee des Easyjet-Ersatzfluges gemacht hatte. Sie hat mir mehrmals gedroht, dass Iberia mir keinen Cent erstatten würde, wenn ich Easyjet buche. Dabei hat Iberia doch jetzt, wenn sie mir die insgesamt 450 Euro erstatten, noch jede Menge gespart. Ursprünglich geplante Ankunft in TXL war 19:00. Mit dem Easyjet-Flug waren wir in knapp weniger als 3h Verspätung am Ziel (Landung 21:44 Uhr, on block 21:50 Uhr; was zählt hier eigentlich?). D.h. mit jeder der von Iberia angebotenen Optionen wären auf jeden Fall die 750 Euro Entschädigung plus die zusätzlichen Leistungen (Flug und ggf. weitere Personen mit Entschädigung auf der Warteliste sowie Hotelübernachtung) fällig gewesen. So war es am Ende für uns die beste (weil schnellste und sicherste) Lösung und für Iberia die billigste. Warum stellt man sich da so quer vor Ort?

Ich werde dann mal die Anfrage auf Erstattung des Ersatzfluges starten und hier berichten, ob das wenigstens bei Iberia schnell und unkompliziert vonstatten geht oder nicht.

Wenn ihr weniger als drei Stunden am Ziel verspätet angekommen seid besteht somit kein Anspruch auf die Zahlung von 250 €. Also dir bleibt nur die Erstattung des Flugtickets von Easyjet übrig.
Am besten lässt du einen Anwalt eine Frist von zwei Wochen setzten und am besten machst du das über den Forumsanwalt Umsteiger vom Vielfliegertreff.

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vor 11 Stunden schrieb debonair:

Nunja, Ausgleichanspruch besteht nur, wenn "Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einemAlternativflug angeboten" - was bei Dir NICHt der Fall war; du kannst jedoch zusätzlich zum Ersatzflug noch Dir den Ticketpreis erstatten lassen: "vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten ... im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist."

 

Vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag. Wenn ich dich richtig verstehe, dann wäre als Maximalforderung die Erstattung der Kosten beider Flugtickets (Iberia und Easyjet) möglich? Das hieße doch aber, dass ich völlig kostenlos geflogen wäre. Oder verstehe ich dich falsch?

 

vor 10 Stunden schrieb Blablupp:

Dann beantrage doch einfach die 250€ und den anteiligen Flugpreis (vom Rückflug).

 

Warum? Man hat mit den Hotels Rahmenabkommen und hofft darauf, dass es keine Entschädigungsforderung gibt, also ist man bei internem Umbuchen besser dran.

 

Das kommt mir etwas an den Haaren herbeigezogen vor. Ich war ja am Ende keine drei Stunden zu spät und habe deswegen keinen Anspruch auf die (3x) 250€. Und wie ich den anteiligen Flugpreis der Strecke MAD-TXL von einem Ticket MAH-MAD-TXL berechnen soll, ist mir auch nicht ganz klar.

 

vor 7 Stunden schrieb aaspere:

@bahnfahrer

Ich werde ja nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass man als juristischer Laie sich beim Fachmann (hier: Anwalt für Reiserecht) einfinden sollte.

 

@aaspere Vielen Dank für deinen Hinweis bezüglich Anwalt, den auch ich hier schon des öfteren von dir gelesen habe :-) Ich nehme mir auf jeden Fall einen Anwalt, falls die Angelegenheit nicht zu meiner Zufriedenheit gelöst werden kann. D.h. in diesem Fall, falls meiner (heute früh abgeschickten) Aufforderung zur Erstattung meiner Kosten für den Easyjet-Flug nicht nachgekommen wird. Es geht mir nicht unbedingt darum ein Maximum aus der Angelegenheit herauszuholen, sondern nur, dass ich nicht für von anderen verursachten Ärger selbst draufzahlen muss. Grundsätzlich versuche ich Angelegenheit erst einmal direkt mit meinem Gegenüber zu lösen und nur wenn sich dieses Gegenüber quer stellt (insbesondere wenn es sich um ein Unternehmen handelt), dann suche ich einen Anwalt auf. Wir werden sehen. Ich habe eine automatische Eingangsbestätigung von Iberia erhalten, in der steht, dass über alle Entschädigungs- und Erstattungsanfragen innerhalb von 21 Tagen entschieden wird. Falls ich also in 3 Wochen keinen positive Rückmeldung habe, dann gehe ich zum Anwalt.

 

vor 4 Stunden schrieb chris_flyer:

Wenn ihr weniger als drei Stunden am Ziel verspätet angekommen seid besteht somit kein Anspruch auf die Zahlung von 250 €. Also dir bleibt nur die Erstattung des Flugtickets von Easyjet übrig.
Am besten lässt du einen Anwalt eine Frist von zwei Wochen setzten und am besten machst du das über den Forumsanwalt Umsteiger vom Vielfliegertreff.

@chris_flyer Vielen Dank für den Tipp mit dem Anwalt. Werde mich bei ihm melden, falls es notwendig werden sollte.

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Den ersten Schritt direkt mit der Airline klären ist auch vollkommen richtig. Kommst Du sofort mit einem Anwalt, kann sich die Airline die damit verbundenen Anwaltskosten sparen, so sie denn sofort einlenkt. Erst bei einer negativen Nachricht der Airline den Anwalt hinzuziehen. Es sei denn, die Airline hat es versäumt, über EU-Rechte aufzuklären. Ist aber oft schwierig von der Beweislage her. 

 

Bei vielem, was man von Iberia und Anerkenntnis derartiger, auch berechtigter Ansprüche liest,
wird es vermutlich eine längere Geschichte. Dann halte uns mal auf dem Laufenden, soweit möglich. 

 

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12 hours ago, bahnfahrer said:

 

Vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag. Wenn ich dich richtig verstehe, dann wäre als Maximalforderung die Erstattung der Kosten beider Flugtickets (Iberia und Easyjet) möglich? Das hieße doch aber, dass ich völlig kostenlos geflogen wäre. Oder verstehe ich dich falsch?

Sorry, habe mich sehr undeutlich ausgedrückt - wenn Iberia sich weigern sollte die Kosten für easyjet zu zahlen, dann kannst Du noch immer die Ticketkosten zurück verlangen. Das ist eine zusätzliche Chance nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. 

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On 10/16/2018 at 8:10 PM, bahnfahrer said:

 

@Blabluppweniger als 3h Verspätung am Ziel (Landung 21:44 Uhr, on block 21:50 Uhr; was zählt hier eigentlich?). 

 

Selbst dazu gibt es ja schon Gerichtsurteile, weil der Gesetzgeber sich heutzutage ja oft sehr knapp und unvollständig ausdrückt...

 

Die Zeit tickt bis "Türen auf mit einer realistischen Chance auszusteigen"

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  • 3 Wochen später...
vor 6 Stunden schrieb FliegenderDieter:

Hallo,

 

hatte ähnliches Problem, Anschlussflug nicht erwischt, musste dann mit einem Mietwagen weiter fahren...

 

Gruß

 

FliegenderDieter

 

Höchst interessant! Dank der Fülle an Details in deinem Beitrag werden andere sicher viel daraus lernen können!

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