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Passproblem mit Condor in der Karibik


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Hatte einen Pauschalreisetripp mit grossem deutschen Reiseveranstalter nach Martinique (FRA-FDF-FRA) gebucht.

Tatsächlich erst am Abfluggate wurde einem vom Gate Personal eine Condor Mitteilung in die Hand gedrückt. Diese teilte ziemlich überraschend mit, dass der Rückflug über BGI führen wurde und für den dortigen 45 Minuten Transfer ein Reisepass benötigt wird. Wer keinen vorweisen kann, würde nicht von Condor zurückbefördert.

Ich finde das ziemlich grenzwertig, speziell die Information erst kurz vor dem Boarding.

Ich hatte ja eine 14tägige Pauschalreise nach Martinique gebucht, was interessiert mich da Barbados? Zumal ich ja nicht mal nach Barbados einreise, sondern nur die Maschine zum kurzen Transfer in das Flughafengebäude verlassen habe. Ein Passkontrolle fand übrigens auch nicht statt! Nach Martinique kann man als EU Bürger mit gewöhnlichem Personalausweis einreisen (voll intergrieter Teil von Frankreich..) und auch hier fand bei der Einreise keinerlei Pass- oder Zollkontrolle statt.

Ich habe Condor mal angeschrieben und um Erläuterungen gebeten!

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Da bin ich aber gespannt wie die reagieren, vermute aber daß sie Dich an den Veranstalter verweisen werden.

Ist wohl ein "grenzwertiger" Fall, denn die ursprünglich gebuchte Leistung beinhaltete ja keinen Stop außerhalb der EU.

Im Zweifelsfall muß dann wohl der Veranstalter für eine Alternativverbindung sorgen (würde dann wohl AF sein)

Wenn Du keinen Reisepaß dabei hast, kann man Dich nicht einfach stehen lassen, der DE-Flug via BGI wird dann aber zu 100% sicher ohne Dich abheben.

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Condor muss dich befördern, und wenn die Beförderung an diesem Tag nicht möglich ist, eben mit dem nächsten direkten Flug, auch wenn du dann einen Tag länger auf Martinique bleiben müsstest. Was ich auf alle Fälle tun würde, ist den Reiseveranstalter einschalten, auch noch von Dort- damit dieser dies mit der Ailrine abklären kann.

 

Dass sich mal was ändert kann passieren, aber sie können dich nicht hinbefördern und dann dort sitzen lassen. Vor allem dann nicht wenn du den Flug schon bezahlt hast.

 

Bist du denn jetzt noch in Martinique?

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Nein, ich bin schon wieder zurück und hatte, dank eines Reisepasses, keine Probleme.

Ich finde nur, dass diese Verfahrensweise durch Condor oder Neckermann ziemlich fragwürdig ist.

Condor hat schnell geantwortet und weist die Verantwortung auf mich (MItwirkungspflichten) und Neckermann zurück.

Angeblich sei die Reiseroute vorher bekannt gewesen (wird auch so sein..) aber als Pauschalreisekunde habe ich einen Flug FRA-FDF-FRA mit Transfer und Unterkunft gebucht! Was kümmert mich da Barbados? Über die Einreisevorschriften für FDF habe ich mich informiert.

Neckermann verweist in den Reise Informationen, die der geneigte Kunde erst nach dem Buchen in vollem Umfang zur Verfügung gestellt bekommt, daraufhin, dass für die EInreise nach Martinique(!) ein Reisepass erforderlich sei, diese Auskunft ist für EU Bürger definitiv falsch!

Ich denke Condor und Neckermann machen es sich sehr einfach, indem sie die Verantwortung auf den Kunden zurückweisen!

Werde jetzt Neckermann um ein Statement bitten!

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1 hour ago, snooper said:

Angeblich sei die Reiseroute vorher bekannt gewesen (wird auch so sein..) aber als Pauschalreisekunde habe ich einen Flug FRA-FDF-FRA mit Transfer und Unterkunft gebucht! Was kümmert mich da Barbados?

 

Wenn das Routing so feststand, so sehe ich das Mitwirken in Bezug auf die Bestimmungen Barbados‘ sehr wohl als zumutbar und durchaus als Deine Aufgabe.

1 hour ago, snooper said:

dass für die EInreise nach Martinique(!) ein Reisepass erforderlich sei, diese Auskunft ist für EU Bürger definitiv falsch!

 

Da allerdings stimme ich Dir zu.

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Die Frage ist, wie eine Airline das formuliert.

 

Ein "für die Einreise in Martinique ist ein Reisepass erforderlich" ist definitiv falsch und wenn der informierte Kunde sagt "Quatsch, brauch ich nicht, ich kenne die Einreisebestimmungen, mach ich nicht", dann kann man ihm keinen Strick draus drehen.

 

Ein deutliches "Der Kunde hat auf Flügen nach Martinique einen Reisepass mitzuführen" ist hingegen unproblematisch, einen Grund hierfür liefert ja dieser Thread.

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Am 9.12.2018 um 18:48 schrieb snooper:

Werde jetzt Neckermann um ein Statement bitten!

 Hi,

 

würde ich auch so machen- dass die sich höher stellen als die Gesetze kann ich nicht verstehen. Der einzige Grund weshalb sie eben die Beförderung verweigern hätten können, wäre dass sie dir dadurch in den AGBs ausdrücklich gesagt haben einen Pass mitzuführen- vermutlich auch genau deswegen weil man nie weiß wo man aus welchen Gründen wann zwischenlanden muss. Die wollen wohl von vornerein ausschliessen dass sowas passiert, weil sie wissen wie unverlässlich die eigene Planung ist.

 

Es wäre wie wenn ich in der EU reise statt nen Pass nen perso mitnehme und der Flug z.B. von Warschau nach Frankfurt umgeleitet wird über Russland oder die Ukraine- sowas wärenicht vorhersehbar- nur scheint Condor sich hier eben doppelt abzusichern indem es von vornerein eine Beförderung ohne diesen Reisepass ausschliesst obwohl es theoretisch gehen würde und die Bestimmungen des Landes dich hier stützen..

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Nun mal ein anderes Beispiel. Du brauchst für Spanien ein für Spanien ein gültiges Grenzübertrittspapier obwohl es ein Abkommen gibt, das auch ein bis zu einem Jahr abgelaufenes deutsches Grenzübertrittspapier anerkannt werden soll.

Nun stellt sich , ich glaube die spanische Luftaufsichtsbehörde, aber dahin und verlangt ein zeitlich gültiges Grenzübertrittspapier. 

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Das auswärtige Amt schreibt hierzu:

"Sollte die Flugroute allerdings eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen (derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique), kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flugzeugs, zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge von St. Martin vom niederländischen Teil der Insel (Sint Maarten, Flughafen Juliana)."

 

Neckermann schreibt, daß für die Einreise ein Reisepass erforderlich ist...  warum wohl? Weil der Rückflug eben über einen Ort führt, für den ein Reisepass erforderlich ist.

 

Nicht erst am Gate, sondern schon bei der Buchung erfährt der Kunde, daß der Rückflug über BGI erfolgt, nicht wie behauptet, erst am Gate.

 

Wo ist also dein persönliches Problem...  hat doch alles geklappt.  Langweile?

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Und wenn man sich mal die AGBs der Reiseveranstalter anschaut ist dort meistens ein Punkt aufgeführt: Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen ist der Passagier selbst verantwortlich. Nicht umsonst werden beim Checkin und/oder am Gate die Ausweispapiere kontrolliert. Falls bei der Einreise etwas nicht klappen sollte kommen ansonsten auf die Fluggesellschaften erhebliche  Strafzahlungen zu.

Ein Ex-Kollege wurde von der Crew netterweise mit auf dem GenDec aufgeführt. Bei der Einreise dann: Kein Crewvisum, entweder 5000$ Strafe oder direkt zurück.

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Spannend wird der Fall, wenn es sich um einen Nicht-EU-Ausländer handelt, der sich zwar in der EU frei bewegen darf (Entsprechendes Visum oder Aufenthaltsstatus) für viele andere Länder aber ein Visum benötigt. Der müsste vorher genau wissen, wo es langgeht, ein pauschales "Reisepass mitnehmen" langt da nicht.

 

 

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  • 1 Monat später...

Sorry..., ja es gab eine unbefriegende Antwort.

Auf meinen Vorwurf hin, dass in den ReiseInfos falsche Angaben (Martinique verlangt Reisepass für EInreise) gemacht werden, wurde nicht eingegangen! Lediglich ein pauschaler Hinweis, dass Airlines es sich vorbehalten, Flugzeiten und -routen jederzeit ändern dürfen.

Owohl diese Pauschalreise direkt bei Neckermann&Reisen gebucht war, ist wohl auch in diesem Fall irgendein Dienstleister vorgeschaltet. Auch als vermeintlicher Direktkunde gelangt man heutzutage offenbar (auch bei anderen Veranstaltern wie TUI etc.) nur an irgeneinen Dienstleister. In meinem Fall antwortete eine GfR GmbH.

 

Nun, ich ziehe aus dieser Angelegenheit die Lehre, dass ich künftig bei sämtlichen Buchungsvorgängen Screenshots anfertigen werde. In meinem FAll es nämlich so, dass eine Zwischenlandung auf dem Rückflug nicht ohne weiteres erkennbar war.

Die Frage ist doch ob man als Kunde, ABG's hin oder her, verpflichtet ist, sich nach Einreisebestimmungen irgendwelcher Staaten zu erkundigen, in die man gar nicht einreisen will..?!?

Ausserdem verstehe ich nicht, wieso ich meinen Pass vorzeigen soll, wenn ich auf einem Zwischenlandungsairport vom Flieger direkt in den Transitbereich und wieder zurück zum Flieger laufe..

Ich meine immer noch, dass entweder Neckermann oder Condor ihre Informationspflichten verletzt haben!

 

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Hi snooper,

 

Am 11.2.2019 um 10:52 schrieb snooper:

Ausserdem verstehe ich nicht, wieso ich meinen Pass vorzeigen soll, wenn ich auf einem Zwischenlandungsairport vom Flieger direkt in den Transitbereich und wieder zurück zum Flieger laufe..

 

das ist aber normal denke ich, wenn du in ein nicht EU-Land einreist, dann musst du einen richtigen Reisepass mitführen und auch vorzeigen können, und auch bei transit.

 

In Qatar z.B. wird der Pass auch kontrolliert im Transitberreich, aber ich würde sagen das ist doch die Norm. Klar wäre es sicherlich anders, wenn du in Martinique einen Pass vorzigen müsstest, weil gesetzlich allein der Perso ausreichen müsste.

 

 

Letztendlich reden sich die Airlines alle mit ihren AGBs raus, indem sie darauf verweisen dass Zwischenlandungen für den Operationsablauf des Fluges notwendig geworden sind und dagegen kann man als Paxe auch nichts tun- außer eben nich einsteigen und sein Geld zurück fordern.

 

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Es ist leider weit verbreit, dass man zwar gerne auf die böse EU schimpft, aber dann verwundert ist, dass man sich ausserhalb der selben dann an ganz und gar vergessenen Spielregeln halten muss.

 

Auch wenn das einen nicht sehr laut vertretenen Meinung ist, die EU ist letztendlich eine Insel der Glückseligen, auch was die Reiseregularien angeht.

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  • 3 Wochen später...
Am 11.2.2019 um 10:52 schrieb snooper:

Nun, ich ziehe aus dieser Angelegenheit die Lehre, dass ich künftig bei sämtlichen Buchungsvorgängen Screenshots anfertigen werde

 

Das wird dir jedoch oft nur bedingt helfen. Meist sind AGB's verbunden, die sich in einem separaten Link befinden - die kannst du mit sichern, häufig werden bestimmte Ausnahmen jedoch genau darin geschildert. 

 

Gerade im Falle von Fernreisen (insbesondere bei erstmaligem Reiseziel) empfiehlt es sich eben auch selbst noch zu recherchieren - nicht nur Einreisebestimmungen und diesbezügliche Empfehlungen sondern bspw auch Ratschläge zur Impfung etc. - schon allein aus Eigeninteresse. Wenn du jedoch unterwegs merkst, dass ein wichtiges Dokument fehlt, wird der Screenshot in dieser Situation auch nicht weiter helfen.

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Ich glaube, ihm ging es darum, dass er beweisen kann, dass er von der Zwischenlandung nichts wissen konnte. 

Etwas überspitzt gesagt, wenn du n Flug von Hamburg nach Berlin buchst, musst du dich ja auch nicht pauschal um die Einreisebestimmungen und Visa für alle Länder von Algerien bis Zimbabwe bemühen - außer, es wird klar dargelegt, dass der Flug in einem bestimmten Land ne Zwischenlandung hat. Das muss aber VORHER bekannt sein, und zwar rechtzeitig und nicht erst am Gate. 

 

Das Problem ansich ist, so wie ich es der Schilderung entnommen habe, ja nicht die Zwischenlandung, sondern die fehlende Information mit angemessenem Vorlauf.

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  • 2 Wochen später...

Hi abdul,

du hast insofern Recht, dass er nicht verpflichtet ist Einreisebestimmungen anderer Länder zu kennen, allerdings hat er in dem genannten Fall ja andere Länder überflogen, was in dem von dir genannten Beispiel von Hamburg nach Berlin aber nicht der Fall wäre. Es könnte theoretisch ja auch sein dass der Flug in Berlin nicht landen kann wegen Wetter und weil die anderen Flughäfen alle üebrfüllt sind auf einem nahgelegenem aber polnischem landen muss- wobei man hier keine Probleme hätte, da EU.

 

Grüße,

IranAir

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Ein reiner Überflug reicht mir als Argument aber nicht. Ich hab kein russisches Visum wenn ich von Helsinki nach Seoul fliege. Muss der Flieger ungeplant runter, ist es halt so, daß kommt auf der ganzen Welt vor und es gibt Regularien.

 

Wenn ich nun einen Flug von Helsinki nach Korea gebucht habe, und erst am Gate wird mir eröffnet, dass wir in Shanghai zwischenlanden, bricht mir der Angstschweiß aus. 

Sagt man mir das aber vorher, kann ich mich informieren und weiß dass ich bis zu 24h ohne Visum in China umsteigen kann und bleibe entspannt.

 

Und wenn die Zwischenlandung in einem Land erfolgen soll, für welches ich nicht die nötigen Voraussetzungen mitbringe, und bei der Buchung nicht über die Zwischenlandung informiert wurde, bin ich recht unentspannt und jemand anderes bricht dann in Angstschweiß aus... 

 

Grüßle

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es sei denn die haben das wirklich selber auch erst am Gate erfahren, weil wenn sowas Gründe wie Wetter etc hatte, dann wird das natürlich eher ungeplant und unfreiwillig aus der Situation heraus entstanden sein-

allem anderem was du schriebst kann ich ohne mit der Wimper zu zucken zustimmen, abdul.

 

Grüße,

Iran Air

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  • 2 Monate später...

Was passiert, falls bei einem Flug auf die Kanaren eine Zwischenlandung in Afrika notwendig wird?

 

Sagen wir mal wegen Wetter. Oder ganz aktuell: 737 Max Grounding - da sind ja an dem einem Tag vielleicht 50 Maschinen vorzeitig runter. 

 

Ich weiss jetzt nicht ob die alle erst in der EU runter sind, aber könnte ja sein, dass die eine oder andere Maschine in Afrika gelandet ist.

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  • 4 Wochen später...

Ich kann die Beschwerde schon verstehen, wenn die Flugroute vorher wirklich nicht bekannt gemacht worden ist.

 

Persönlich nehme ich auch ins EU Ausland, vielleicht mit der Ausnahme von Österreich immer meinen Pass mit. Ich frage mich nämlich wie irgendein Provinzbulle mit einem deutschen Personalausweis zurechtkommt. Einen Pass wird er kennen, der sieht so aus wie seiner. Mir nützt mein Recht als Ausländer in dem Moment ja recht wenig, wenn ich es nicht bekomme und durchsetzen kann.

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