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Zwischenfälle 2019


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Zunächst hatten die Beteiligten viel Glück im Unglück, dass die Sache glimpflich ablief.

 

Ich nehme auch an, dass der 63 Jährige Kapitän seine Karriere beenden muss, denn gerade ein Ausbildungsflug erfordert besondere Achtsamkeit.

 

Inwieweit ein Copilot in der Ausbildungsphase dafür Probleme bekommt, kann ich jedoch nicht einschätzen - wäre aber irgendwie tragisch wenn er seinen Job dafür verlieren würde...

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Mit 63 war es das wohl für dem Herrn vorne links, darf ja eh nimm viel länger fliegen.

 

Der frisch ausgebildete  Co Pilot, wird mit Sicherheit eine weitere Chance bekommen, ob in dieser

oder anderen Firma, allerdings natürlich ein scheiß Beginn - in solch einem verantwortungsvollem Beruf

sind die Hürden hoch, was richtig ist, sicherlich wird er jetzt länger unter Trainingskapitäne fliegen müssen jetzt, als

andere die frisch auf Linie kommen:) Schätze ich mal...

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  • 3 Monate später...
  • 6 Monate später...

Zum Beinahe-Zusammenstoß eines LH A321 (D-AISV, LH24) mit einem Segelflugzeug im Class E Airspace nahe Hamburg hat die BFU gestern ihren Abschlussbericht vorgelegt:

 

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2019/Bericht_19-1124-5X_Airprox_Reinfeld.pdf?__blob=publicationFile
 

Neben dem bereits oft kritisierten Aspekt des fehlenden Transponders in vielen Segelfliegern finde ich eine Aussage sehr bemerkenswert:

 

Quote

Die Entscheidung, einen IFR-Flug ohne zwingende Notwendigkeit durch einen Luft- raum zu führen, in dem unbekannter und vor allem auch vom Radar und TCAS nicht erfassbarer Verkehr legal fliegen darf, ist aus Sicht der BFU nicht nachvollziehbar. Solange es im Luftraum der Klasse E erlaubt ist, ohne aktivierten Transponder be- ziehungsweise andere Radar und TCAS kompatible Ausrüstung zu fliegen, sollte dieses Verfahren unbedingt vermieden werden, um das Kollisionsrisiko zu minimie- ren. Eine beschleunigte Verkehrsabwicklung darf hier keine Priorität haben.


Somit ziemliche Ohrfeige für ATC. Und das hätte mächtig ins Auge gehen können (Lateralabstand von ca. 56 m und einen Höhen- unterschied von ca. 46 ft.).

 

Bearbeitet von Gast
Reg und Flug ergänzt
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