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Hallo an alle.

Ich hatte diese Tage eine schlechte Erfahrung mit Wizzair.

Mein Flug am 04.01 von Thessaloniki nach Wien wurde nach 2 Stunden Wartezeit im Flughafen wegen Wetter gestrichen.Ich wurde dann zu einem Hotel gebracht und wartete bis die Airline einen Ersatzflug plant.Am Nächsten Tag sagte uns das Personal vom Hotel dass die Airline nicht mehr für das Zimmer zahlt und wir haben die Wahl für einen anderen Flug kostenlos umbuchen.Es war Sonntag und der nächster Flug war am Freitag!Ich habe dann eine weitere Nacht in Thessaloniki verbracht und zahlte am Montag 200€ für einen anderen Flug mit eine andere Airline.
Entschädigung hab ich über flightright beantragen aber ich habe keinen Anspruch da schlechte Wetterverhältnisse.

 

Diese Situation kostete mir 260€ und viele Nerven.Kann ich was machen um mein Geld zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus.

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Entschädigung wird es keinen geben, frühestmöglichen Alternativflug und Unterbringung bis dahin sind aber unabhängig vom Ausfallgrund durch die Airline zu leisten. Da du selbst neu gebucht hast, wäre es sehr von Vorteil, wenn du das, was Wizz angeboten bzw. abgelehnt hat, belegen kannst, falls du vor Gericht ziehen musst.

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21 hours ago, linie32 said:

Entschädigung wird es keinen geben, frühestmöglichen Alternativflug und Unterbringung bis dahin sind aber unabhängig vom Ausfallgrund durch die Airline zu leisten.

Umstritten, in Österreich gab es bereits ein Urteil, dass eine EU-Airline auf den frühestmöglichen Flug EGAL MIT WELCHER AIRLINE umbuchen muß. Zu sagen, dass der nächste Flug mit der eigenen Airline erst in 5Tagen geht, ist nicht rechtskonform! 

 

https://www.travelbusiness.at/news/ein-teures-urteil-fuer-austrian-airlines/0056324/

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vor 26 Minuten schrieb debonair:

Umstritten, in Österreich gab es bereits ein Urteil, dass eine EU-Airline auf den frühestmöglichen Flug EGAL MIT WELCHER AIRLINE umbuchen muß. Zu sagen, dass der nächste Flug mit der eigenen Airline erst in 5Tagen geht, ist nicht rechtskonform! 

 

https://www.travelbusiness.at/news/ein-teures-urteil-fuer-austrian-airlines/0056324/

Korrekt, eine Einschränkung auf Flüge der eigenen Airline oder sog. Partnerairlines ist seitens der Verordnung nicht vorgesehen und eine Erfindung der Airlines um Kosten zu sparen. Daher schrieb ich ja nächstmöglicher Flug. Aber auch der kann wiederum Hotelübernachtungen nach sich ziehen. 

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