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Erfahrungen Fluggastrechte LOT Polish Airlines


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Hallo zusammen,

 

gerne hätte ich einmal von Euch gewusst, ob schon jemand bei LOT seine Fluggastentschädigung eingefordert hat.

 

Ich bin am 24.01.2019 --> DUS-WAW-SOF und am 25.01.2019 --> SOF-WAW-DUS geflogen.

 

Auf dem Rückflug kam ich leider nur bis WAW, der Flug nach DUS war von 20 Uhr auf 21 Uhr verspätet.

 

Das Boarding begann dann so gegen 20:40 Uhr und das Boarding war dann auch recht schnell "completed".

 

Gegen 21:45 Uhr konnten wir dann alle wieder austeigen - der Flug wurde wegen eines technischen Defektes gestrichen.

 

Hotelzimmer, Taxi und Verpflegungsgutschein war alles problemlos und Umbuchung auf den Frühflug am 26.01.2019 war auch kein Problem.

 

Nun habe ich am 28.01.2019 per Onlineformular bei LOT meine Forderung über 400€ (durchgehende Buchung) eingereicht und am 29.01.2019 bereits eine Bearbeitungsnummer bekommen, jedoch bis heute keine weitere Reaktion.

 

Wie lange dauert es schätzungsweise bis der Vorgang bearbeitet ist?

 

Gruß

 

Dennis

 

 

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Hast du deine Fluggastrechte direkt bei LOT eingefordert? ich habe gerade einen Prozess gegen TUrkish hinter mir, weil wir 2017 bei einem Flug in den Urlaub die Strecke IST-AWZ nicht fliegen konnten, da der Flieger in FRA zu spät abhob und trotz fast pünktlicher Ankunft der Anschlussflug trotz mehrfachen Hinweis an die Crew und ständiger Verfolgung der Entwicklungen nicht auf uns wartete.

Den Prozess haben wir gewonnen, nun warten wir auf das Geld. Der ganze fall hat bei uns fast 1 Jahr gedauert. (knapp 11 Monate) und das Geld ist ja noch nicht ausbezahlt. Ich vermute dass ihr wenn ihr selber den Prozess führt viel länger braucht als wenn ihr euch an so Portale wendet da die Sammelklagen einreichen und somit schneller die Fälle abarbeiten können.

 

Mit einem Jahr Wartezeit würde ich schon rechnen...aber da ich nicht weiss ob der Prozess der selbe ist wie bei uns (da ihr ja direkt bei der Airline eingeklagt habt) kann es sein dass die es garnicht erst z um Prozess kommen lässt und sofort um den zu verhindern die Entschädigung z ahlt.

 

 

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Gerade bei rechtlichen Themen sollte man gegebenfalls etwas Zurückhaltung üben, soweit man nicht vom Fach ist.

 

Die Portale reichen keine Sammelklage ein, eine Sammelklage diesbezüglich gibt es einfach nicht.

 

Ich kann leider nicht sagen, wie lange LOT für die Bearbeitung der Ansprüche braucht, im Schnitt brauchen Fluglinien jedenfalls länger als 2 bis 3 Wochen, selbst wenn sie grundsätzlich zahlungsbereit sind.

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vor 14 Stunden schrieb QF002:

Gerade bei rechtlichen Themen sollte man gegebenfalls etwas Zurückhaltung üben, soweit man nicht vom Fach ist.

 

hier wurde nach Erfahrungen mit Warte- und Bearbeitungszeiten gefragt, auf die Frage habe ich geantwortet.Dafür bedarf es kein "Fachwissen" um eine Zeitangabe zu machen..

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vor 16 Minuten schrieb Blablupp:

Was hilft ihm eine Erfahrung mit TK? 

 

Meine Erfahrungen mit unterschiedlichen Airlines reichen von Antwort+Erstattung in 2-3 Tagen bis keine Antwort (zwanghafte Löschung der Forderung systemseitig nach Ablauf des Folgejahres).

Beide Fluggeselschaften fliegen die EU an, und beide müssen sich daher an EU-Recht halten.

Generell gilt sowieso, dass es keine genaue Definierung von Bearbeitungszeiten bei den Airlines gibt, weil sich diese aus den einzelnen Faktoren zusammensetzen. Einige dieser Faktoren können sein ob man sich eben wie in seinem Fall an die Airline direkt gewendet hat, oder aber wie in meinem Fall an ein Portal. Im Normalfall geht es direkt schneller, aber weil es eben keine genaue Definierung davon gibt, und er nach einem Wert gefragt hat, habe ich geschrieben etwa 1 Jahr bei Portal-Anfragen, wobei selbst da immer anfangs von etwa 3 Monaten gesprochen wird. So weiss er dass er bei der Airline bei etwas unter einem Jahr zu rechnen hat, unter dem Vorbehalt dass es auch schneller gehen kann:-)

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vor 2 Stunden schrieb IranAir:

hier wurde nach Erfahrungen mit Warte- und Bearbeitungszeiten gefragt, auf die Frage habe ich geantwortet.Dafür bedarf es kein "Fachwissen" um eine Zeitangabe zu machen..

 

Das hier:

 



Ich vermute dass ihr wenn ihr selber den Prozess führt viel länger braucht als wenn ihr euch an so Portale wendet da die Sammelklagen einreichen und somit schneller die Fälle abarbeiten können.

 

Mit einem Jahr Wartezeit würde ich schon rechnen...aber da ich nicht weiss ob der Prozess der selbe ist wie bei uns (da ihr ja direkt bei der Airline eingeklagt habt) kann es sein dass die es garnicht erst z um Prozess kommen lässt und sofort um den zu verhindern die Entschädigung z ahlt.

 

beinhaltet sehr viel laienhafte Rechtsansicht. Zu dem eigentlichen Thema konntest Du ebenfalls nichts beitragen, da Turkish Airlines und LOT einfach keine gemeinsame Verwaltung haben. Ich kann als Jurist was unter anderem zu KLM, Eurowings und Air Berlin sowie als Privatperson was zu SAS sagen. Bei Air Berlin lief es mehr oder weniger immer gleich ab, ebenso wie bei KLM.

 

Hier wurde konkret nach LOT gefragt, nicht nach einer Portalbearbeitung von Turkish Airlines. Man muss in solch einem Fall vllt einfach mal keinen Kommentar abgeben, insbesondere wenn es dabei zu abenteuerlichen Ausführungen zur Sammelklage kommt. Mangels eigener Information hätte ich ohne deinen Kommentar auch gar nicht reagiert, aber das wollte ich dann so nicht stehen lassen.

 

Sorry Threadersteller, dass ich weiterhin nichts zum eigentlichen Thema beitragen kann.

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Ok Mister Jurist, ich wusste nicht dass man hier nur als Jurist das Recht hat den Mund zu öffnen bzw Beiträge zu verfassen.;-)

 

SIcherlich habe ich zu LOT nichts gesagt,, aber ich habe sachlich versucht durch MEINE ERFAHRUNGEN dazu beizutragen, dass er sich anhand der Erfahrungen der Anderen, also auch mir selber,  so in etwa vorstellen kann wie lange es dauern könnte. 

 

Zu diesem Thema schreibe ich hier jedenfalls nichts mehr. Der Klügere gibt bekanntlich nach.

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Den Airlines steht eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten zu. Ob sich das direkt aus der EU-Verordnung oder aus irgendwelchen Urteilen dazu oder ähnlich gelagerten Fällen ergibt, weiß ich nicht. Jedenfalls werden vor Ablauf der zwei Monate öffentliche Stellen (also nicht Flightright & Co.) mit Verweis auf diese Frist nicht tätig. Also ganz entspannt bis Ende März die Füße hochlegen und dann nochmal etwas nachdrücklicher nachhaken. Mehr machen die Entschädigungsportale erstmal auch nicht.

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vor 22 Minuten schrieb LarsK:

Den Airlines steht eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten zu.

 

Das ist grob unzutreffend. In der Fluggastrechteverordnung ist geregelt, dass die Ausgleichsansprüche einzuräumen sind und etwa als Barzahlung zu leisten sind. Eine Frist ist nicht eingeräumt, die Ansprüche entstehen sofort und sind sofort fällig.

 

Artikel 4 Abs. 3 spricht für den Fall der unfreiwilligen Nichtbeförderung sogar von unverzüglich zu leistendem Ausgleich!

 

vor 28 Minuten schrieb LarsK:

Also ganz entspannt bis Ende März die Füße hochlegen (...). Mehr machen die Entschädigungsportale erstmal auch nicht.

 

Da stimme ich wiederum zu. Also dass die Portale auch erstmal nicht mehr machen. Ein Grund mehr für den spezialisierten Anwalt und gegen Portale, die gerne die Rosinen haben wollen, aber die herausfordernden Fälle mit Begründungen ablehnen, die den Betroffenen dann zu oft leider auch nicht mehr zum echten Experten führen, der doch gut helfen könnte.

 

Man mag also eine angemessene Frist gewähren, wenn man die Leistung anfordert. Mehr als zwei Wochen sollten es m.E. nicht sein (Wer selbst für seine Leistungen im Voraus ohne Sicherheit kassiert darf auch ruhig Beschwerden zügig bearbeiten... ;-) )

 

Nach Fristablauf hilft der Anwalt und ein guter sieht auch gleich, ob es sinnvoll ist, dranzubleiben oder nicht. Ich kenne welche, die im zweiten Fall sogar kostenfrei bleiben.

 

Zur Ausgangsfrage: Man hört, dass LOT vorgerichtlich meist ohne tiefgehende Begründung ablehnt, vor Gericht selten auftaucht und Säumnisentscheidungen die Regel sind. Die Kunst, eine schlüssige Klage zu fertigen, sollte daher beherrscht werden, sonst gibts kein obsiegendes Versäumnisurteil. Am Ende - nach vielleicht 3-12 Monaten - wird dann doch gezahlt oder eben zwangsvollstreckt.

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vor 1 Stunde schrieb markusmint:

 

Das ist grob unzutreffend. In der Fluggastrechteverordnung ist geregelt, dass die Ausgleichsansprüche einzuräumen sind und etwa als Barzahlung zu leisten sind. Eine Frist ist nicht eingeräumt, die Ansprüche entstehen sofort und sind sofort fällig. 

 

Artikel 4 Abs. 3 spricht für den Fall der unfreiwilligen Nichtbeförderung sogar von unverzüglich zu leistendem Ausgleich! 

 

 

Ich bin kein Jurist und mit dieser Brille auf der Nase magst Du Recht haben. Unverzüglich heißt aber auch nicht sofort im landläufigen Sinne, sondern ohne schuldhaftes Zögern. Wann das bei dem komplexen Verwaltungsapparat einer Airline eintritt, ist wohl wieder eine Frage für Juristen und Gerichte.

 

Es geht bei den zwei Monaten auch nicht um die Frage, wann der Anspruch entsteht (klar, der entsteht sofort), sondern wie viel Zeit der Airline für die Bearbeitung eingeräumt wird.

 

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass beispielsweise die öffentliche Schlichtungsstelle vor zwei Monaten Frist nicht aktiv wird. Mag rein rechtlich nicht in Ordnung sein, ist aber so. Ob man da dann juristisch ins Feld zieht oder einfach zwei Monate auf sein Geld wartet, kann jeder selber entscheiden. Aber wegen zwei Monaten Wartezeit zu klagen, ist dann schon sehr deutsch.

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Klar kann das jeder für sich selbst entscheiden, die einen mögen es lieber langsam und Verzicht macht ihnen nichts aus. Die anderen sehen eben den Vertraqgspartner als Vertragspartner und behandeln ihn so, wie er sie behandelt - im Zweifel ohne Emotion und nur mit Blick auf das Recht.

 

Die einen nehmen auch das Gesetz zum Maßstab und die anderen beobachtetes Verhalten von fluggesellschaftsbezahlten (aber natürlich völlig unabhängigen!) Schlichtungsstellen.

 

vor 6 Stunden schrieb LarsK:

(...) Aber wegen zwei Monaten Wartezeit zu klagen, ist dann schon sehr deutsch.

 

Das ist mir daher zu platt, und mir sind auf Anhieb auch genug Franzosen und Italiener bekannt, die sich noch rechtzeitig vor der Insolvenz gegen Air Berlin durchsetzen konnten.

 

Grüße

Markus

 

 

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Am 15.2.2019 um 08:09 schrieb LarsK:

Den Airlines steht eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten zu. Ob sich das direkt aus der EU-Verordnung oder aus irgendwelchen Urteilen dazu oder ähnlich gelagerten Fällen ergibt, weiß ich...

 

Eine solche Frist gibt es nicht, daher ist die Aussage Unsinn. Ich schicke nach Flugverspätung sofort eine letzte Mahnung raus mit 10 Werktagen Zahlungsziel, direkt danach geht es an den Online-Anwalt, der auch wiederum direkt tätig wird, eine weitere Woche später ist das Geld dann oft da. 

 

Sorry aber Fluggesellschaften sind keine karitativen Einrichtungen und verhalten sich oft genug selbst unfair, unmoralisch und anmaßend. Ich sehe keinen Grund, rechtlich zustehende Forderungen nicht sauber durchzusetzen. Versuche mal eine Forderung einer beliebigen Fluglinie zwei Monate einfach liegen zu lassen, erwarte aber keinerlei Toleranz von der Gegenseite. 

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vor 3 Stunden schrieb jaydee:

Ich schicke nach Flugverspätung sofort eine letzte Mahnung raus mit 10 Werktagen Zahlungsziel, ...

 

Was so übrigens auch nicht zulässig ist.

Sofort die Forderung stellen ist ja in Ordnung. 10 Tage Zahlungsziel auch.

Aber eine Mahnung ohne Rechnung geht leider nicht!

Erst wenn das Zahlungsziel verstrichen ist, besteht eine rechtliche Grundlage zur Mahnung. Aber auch da noch nicht zur "letzten" Mahnung!

Unbenommen davon ist es natürlich, ob und wann Du einen Anwalt zur Wahrnehmung Deiner Rechte beauftragst.

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Jeder soll es halt halten, wie er mag.

 

Ich warte lieber zwei Monate auf mein Geld anstatt es mit Portalen zu teilen oder einen Anwalt zu beauftragen, dem anderen ist die fristgerechte Zahlung wichtiger.

 

Dass meine eingangs getätigte Aussage mit den zwei Monaten Frist falsch war, habe ich dann auch langsam mitgekriegt, ist aber halt eine Praxis mindestens der SÖP. Wenn die im Gegenzug mir kostenlos meine Forderung eintreiben, kann ich damit leben.

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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

 

die Angelegenheit mit LOT ist erledigt.

 

Am 28.01.2019 habe ich den Fall SOF-WAW-DUS per E-Mail bei LOT eingereicht

 

Am 21.03.2019 habe ich eine E-Mail bekommen in der mir der "beantragte" Betrag von 400€ bestätigt wurde

 

Am 22.03.2019 habe ich nochmals meine Bankverbindung geschickt.

 

Am 26.03.2019 war das Geld auf meinem Konto

 

 

Im großen und ganzen hat alles recht unproblematisch geklappt. Etwas Geduld muss man leider mitbringen.

 

Gruß

 

Dennis

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