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Aktuelles zu Corendon


Marcell D`Avis

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Zum Thema Umbuchungen; Gerne hätte ich meine Buchung geändert und habe deswegen das Servicecenter angeschrieben. Für die neue Buchung hätte innerhalb kurzer Frist die zusätzlichen Kosten überweisen sollen. Aus versicherungstechnischen Gründen geht das leider nicht, habe deswegen meine Visa-Details mitgeteilt und gebeten, den entsprechenden Betrag zu belasten. Daraufhin hat man mir mitgeteilt, dass die Umbuchung nicht vorgenommen werden kann. Wo ist das Problem oder ist das normal?

Bearbeitet von walter585
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Ich denke mal, er wurde aufgefordert eine Summe X zu überweisen.

Da man eine selbst getätigte Überweisung aber nicht wieder rückgängig machen kann, wollte er das nicht.

Er wollte vielmehr, dass die Airline sich das Geld von seiner Kreditkarte holt.

Das aber wollte die Airline nicht.

Warum?

Nun von Personal schlecht geschult bis Kreditkarte gesperrt ist da alles möglich.

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Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung greift nicht, wenn die Reise nicht über die Kreditkarte gebucht wurde.
Solche Policen sind im Umlauf.

 

Wenn die Fluggesellschaft die Zahlung über Kreditkarte nicht wollte, möglicherweise weil die Kreditkartenfirmen einen hohen Anteil des Betrags bis zum Leistungstermin zurückhalten. Das würde mich aktuell nicht wundern.

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vor 3 Stunden schrieb debonair:

Was sind denn "versicherungstechnischen Gründe"? 

Moin,

wie schon vermutet ist der Hauptgrund die Reiserücktrittskostenversicherung, die bei Buchungen mit (meiner) Visa-Karte enthalten ist.

vor 44 Minuten schrieb jubo14:

Ich denke mal, er wurde aufgefordert eine Summe X zu überweisen.

Da man eine selbst getätigte Überweisung aber nicht wieder rückgängig machen kann, wollte er das nicht.

Er wollte vielmehr, dass die Airline sich das Geld von seiner Kreditkarte holt.

Das aber wollte die Airline nicht.

Warum?

Nun von Personal schlecht geschult bis Kreditkarte gesperrt ist da alles möglich.

Richtig,

ich sollte den Differenzbetrag zu den neuen Tickets überweisen. Die Tickets im Dezember/Januar hätten ca. 1.400 € gekostet, abzgl. ca.500 € für die Tickets im März verbleiben ca. 900 € die per Eilüberweisung auf das Konto der Fluggesellschaft gebucht werden sollten.

Ih habe noch einmal bei Corendon nachgefragt, was der Grund für die Ablehnung der Visa-Karte ist und folgende Antwort erhalten:

"Es ist uns bedauerlicherweise nicht möglich bei einer Umbuchung die Gebühren von Ihrer Kreditkarte abzubuchen.

Die Gebühren für die Umbuchung können aktuell nur per Banküberweisung beglichen werden."

 

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  • 4 Wochen später...

Moin,

das ist sozusagen die Fortsetzung von oben geschriebenen, vielleicht kann mir ja auch jemand weiter helfen.

 

Nachdem eine Neubuchung von Tickets aufgrund der geschilderten Gründe nicht mehr in Frage kommt, habe ich um Rückerstattung des Ticketpreises gebeten. Die Antwort darauf lautet wie folgt:

Sehr geehrter Passagier,

wir werden Ihre Rückzahlung innerhalb von zwei Monaten tätigen sobald wir wieder den regulären Flugbetrieb starten. Bis dahin ist es aus systemtechnischen Gründen nicht möglich, weil wir es gemäß der Regelung der türkischen Zivilluftbehörde einschränken mussten.

Liegt hier nicht ein Verstoss gegen die EU-Fluggastverordnung vor und was soll ich tun? Es handelt sich nicht um Flüge in die Türkei, sondern um Flüge von FMO nach LPA... .

 

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Was hat eigentlich die türkische Aufsicht mit einem Flug von FMO nach LPA (inner-EU), durchgeführt von einer maltesischen Airline, zu tun? Das hat mich viel mehr stutzig gemacht, die Türken dürften da doch eigentlich raus sein. Wenn ich Probleme mit LX habe, hat ja das LBA damit auch nichts zu tun, oder?

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Am 5.4.2020 um 15:51 schrieb walter585:

"Es ist uns bedauerlicherweise nicht möglich bei einer Umbuchung die Gebühren von Ihrer Kreditkarte abzubuchen.

Die Gebühren für die Umbuchung können aktuell nur per Banküberweisung beglichen werden."

 


Für mich liest sich das eher als würde der payment provider für Kreditkartenzahlungen nicht mehr alles an Corendon weiterleiten. Hat man bei anderen Kandidaten vor dem Grounding auch miterleben dürfen. Daher wäre doppelt zur Vorsicht geraten.

Bearbeitet von Pseudofreund
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55 minutes ago, Pseudofreund said:


Für mich liest sich das eher als würde der payment provider für Kreditkartenzahlungen nicht mehr alles an Corendon weiterleiten. Hat man bei anderen Kandidaten vor dem Grounding auch miterleben dürfen. Daher wäre doppelt zur Vorsicht geraten.

 

Wird eher Branchenweit ein Problem sein. Kreditwürdigkeit runter, Rückstellungen (beim Acquirer) rauf. 

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Vielleicht nochmal drauf hinweisen dass du nicht bei Corendon , sondern bei Corendon Europe gebucht hast und Corendon lediglich für Corendon Europe im wetlease hätte fliegen sollte. 

 

Da die Malta- Tochter nicht viel mehr ist als eine Briefkasten-Firma ist, um innerhalb der EU fliegen zu dürfen, ist es gut möglich dass dass die Mitarbeiter per default in türkisches Recht denken und da keine Absicht hinter dem Blödsinn steht.

 

PS .: freilich , den letzten Absatz solltest du aber besser nicht dem Support unter der Nase reiben.

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So, jetzt habe ich noch mal ein freundluches Schreiben auf den Weg gebracht.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann ich in Ihrer Antwort nicht nachvollziehen, was die türkische Zivilluftbehörde mit der Rückerstattung der Ticketpreise zu tun hat.

Ich habe Flüge von Corendon Europe gebucht, somit ist die Anwendung türkischen Rechts nicht zutreffend, vielmehr kommt die EU-Fluggastrechteverordnung, zum Tragen. Sicherlich haben Sie diesen Sachverhalt bei der Vielzahl der momentan zu bearbeitenden Anfragen übersehen. 

Somit sollte einer Rückerstattung nichts mehr im Wege stehen.

Bitte nehmen Sie die Rückerstattung des Ticketpreises i.H.v. EUR xx,xx auf das bei der Buchung benutzte Kreditkartenkonto, ersatzweise auf mein Konto

IBAN: xxx

BIC: xxx

Kontoinhaber: xxx

bis zum 11.05.2020 vor.

 

Mit freundlichem Gruß

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Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass der Ticketpreis bald erstattet wird.

Dass Gelder erstattet werden können, schreibt Corendon selbst auf der Homepage

 

Deine Argumentation in deinem Schreiben ist meiner Ansicht nach aber vermutlich falsch.

Wo und wie genau hast du denn die Flüge gebucht? Auf der Corendon-Homepage ist als verantwortliche Airline an mehreren Stellen (u.a. Beförderungsbedingungen und Impressum) ganz klar Corendon Airlines mit Sitz in Antalya angegeben. Daher würde ich davon ausgehen, dass das dein Vertragspartner ist. Oder hast du einen Beförderungvertrag/Bedingungen, die anderes besagen?

Von welchem Flugbetrieb der Flug dann gegebenenfalls im Wet-Lease durchgeführt wird, ist unerheblich.

 

Trotzdem sollte die EU Fluggastrechteverordnung Anwendung finden, weil deine Flüge in der EU starten/landen. Hierbei spielt der Sitz der Airline, mit der du einen Beförderungsvertrag hast, keine Rolle. Dieses Argument ist - meine Vermutung - in dieser Sache entscheidend und nicht, ob sich deine Ansprüche gegen Corendon Airlines oder Corendon Europe beziehen.

 

Falls ich jetzt wiederum falsch liege, möge mich bitte jemand korrigieren. :P

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 Ich bin kein Profi, aber ich gehe schon allein deswegen davon aus das Corendon schon allein deswegen nicht Vertragspartner sein kann, weil sie nicht innerhalb der EU fliegen dürfen , außer eben als Wetlease für die Briefkasten-Tochter aus Malta.

 

Wie fließend die Übergänge sind, sieht man gut an den Flugnummern.

 

Im Buchungsprosess ist für den Kunden auch nicht ersichtlich wer jetzt genau Vertragspartner ist.

 

Aber bei Flügen mit min. ein Berührungspunkt in TK wird die Flugnummer mit "XC" beginnen, dass ist dann Corendon. 

 

Alle anderen Flüge werden mit "XR" beginnen, dass ist dann Corendon Europa.

 

( CD ist/war Corendon Dutch Airlines, die sind aber mittlerweile eher konkreten)

 

PS.: 

Onur Air baut ja mit "Holiday Europe" ( oder so ähnlich) ebenfalls so ein Konstrukt auf um in Europa Fuß zu fassen. 

Bearbeitet von ZuGast
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  • 3 Wochen später...

Kennt einer eigentlich genauere wirtschaftliche Hintergründe der Corendon?

Mich erstaunt derzeit ehrlich gesagt, dass man so gar nichts hört.

 

Es wurde in den letzten Jahren massiv durch z.B.

  • Aufbau eines 2. EU-AOC´s (XR)
  • operative Trennung von der niederländischen Tochter (CD)
  • Aufbau mehrerer Basen in Deutschland um in Germania-Lücken zu springen
  • Entwicklung neuer Routen Richtung Türkei

investiert.

 

Und nun in der größten Krise der Luftfahrt wo reihenweise Flag-Carrier und jahrelang erfolgreiche Airlines ohne Subventionen nicht mehr überleben können heißt es bei der Corendon nur, dass der Flugbetrieb ab dem 15.Juni wieder aufgenommen werden soll.

 

Wie können die sich das nach all den angesprochenen Investitionen der letzten Jahre leisten? Wer hält bei der Corendon Group Mehrheiten bzw. versorgt sie mit Liquidität? Kennt da jemand nähere Details zu, ich bin da irgendwie nicht so wirklich fündig geworden... 

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2 hours ago, AdlerMS said:

Mich erstaunt derzeit ehrlich gesagt, dass man so gar nichts hört.

 

Dann mal die Ohren aufmachen, dann hört man auch was, die große Deutschlandexpansion mit diesem merkwürdigen Konstrukt wird es zumindest dieses Jahr nicht geben.

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vor 3 Minuten schrieb medion:

 

Dann mal die Ohren aufmachen, dann hört man auch was, die große Deutschlandexpansion mit diesem merkwürdigen Konstrukt wird es zumindest dieses Jahr nicht geben.

 

Von den sechs geplanten weiteren Maschinen ist bisher auch nur eine bekannt und eingetroffen. Die Gerüchteküche im Flurfunk brodelt ganz gut was Corendon angeht.

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Es tut mir ja fast leid, aber der erste Verlierer ist CGN.

 

Was da noch buchbar ist, lässt sich problemlos aus der Türkei heraus oder aus Nürnberg im W fliegen, also wohl von 2 auf null Maschinen....

Bearbeitet von medion
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