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Anschlussflug verpasst, darf man sich aussuchen auf welchen Flug man umgebucht werden will?


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Hallo zusammen,

 

ich fliege in einigen Tagen mit EK von Delhi via Dubai zurück nach Frankfurt. Umstiegszeit beträgt lediglich 1h35min und da der Luftraum über Pakistan immer noch gesperrt ist, muss der Flug EK511 regelmäßig Umwege auf sich nehmen, weshalb der Flug fast im gesamten März laut FR24 1-2 Stunden Verspätung hatte. Da ich Nachtflüge immer unangenehm finde, hatte ich mir einen Flug so gebucht, dass der Flug nach FRA um 14.35 Uhr (EK47) ist. Sehr wahrscheinlich werde ich diesen Flug nicht erwischen können, falls sich nichts an der Sperre ändert.

 

Zu meiner Frage: Falls Emirates mir anbietet auf den nächsten Flug nach FRA umgebucht zu werden, welcher ein Abendflug bzw. Nachtflug ist kann ich es ablehnen und darauf bestehen am nächsten Tag mit dem gleichen Flug befördert zu werden oder muss ich den Abendflug akzeptieren? Muss Emirates für Übernachtungskosten in diesem Fall aufkommen? Mir macht es nichts aus, falls ich einen Tag später in Deutschland ankomme.

 

Ich wäre für Antworten mit einer Quelle sehr dankbar, habe gegoogelt, aber komme immer nur auf Flightright & Co. die nur auf Entschädigung verweisen, aber nirgendwo erwähnen, ob ich einen Flug ablehnen darf.

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Hi,

um ehrlich zu sein würde ich sowas die Hotline fragen, weil wenn sie dir das eh anbieten, umgebucht zu werden, glaube ich nicht dass es für sie einen Unterschied macht ob sie dich auf den nächsten Tag oder den nächsten Flug umbuchen. Das einzige was ich da als Problem vermute, ist dass sie der Pflicht entgehen wollen dir ein Hotelzimmer zu bezahlen- das muss dir aber die Hotline von denen beantworten und nicht ich- vielleicht tun sie das ja freiwillig^^

 

Grüße, Iran Air

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  • 3 Wochen später...
Am 19.3.2019 um 10:41 schrieb IranAir:

Hi,

um ehrlich zu sein würde ich sowas die Hotline fragen, weil wenn sie dir das eh anbieten, umgebucht zu werden, glaube ich nicht dass es für sie einen Unterschied macht ob sie dich auf den nächsten Tag oder den nächsten Flug umbuchen. Das einzige was ich da als Problem vermute, ist dass sie der Pflicht entgehen wollen dir ein Hotelzimmer zu bezahlen- das muss dir aber die Hotline von denen beantworten und nicht ich- vielleicht tun sie das ja freiwillig^^

 

Grüße, Iran Air

Da es von Indien nach Deutschland geht sollte man die VAE-Flugrechte kennen. 

Ist dort geregelt, dass EK ein Hotel zahlen muss ?

Hat der Flug schon stattgefunden ?

Aus Kulanzgründen wird dich Emirates ganz normal ab Dubai auf den nächsten Flug umbuchen.

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vor 2 Stunden schrieb chris_flyer:

Da es von Indien nach Deutschland geht sollte man die VAE-Flugrechte kennen. 

Ist dort geregelt, dass EK ein Hotel zahlen muss ?

Hat der Flug schon stattgefunden ?

Aus Kulanzgründen wird dich Emirates ganz normal ab Dubai auf den nächsten Flug umbuchen.

 

Welche VAE-Flugrechte? Reden wir von Passagierrechten? Für den Umlauf vom Threadersteller gelten im Übrigen die EU 261/2004.

 

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  • 3 Wochen später...
On 4/4/2019 at 1:39 PM, chris_flyer said:

Nein. Er fliegt von Delhi über Dubai nach FRA mit einem Non-EU-Carrier.

nein er hat einen Flug von FRA  nach New Delhi gebucht (das Umsteigen in Dubai ist dabei ja nur ein operationaler Grund von Emirates). Wenn er also statt um 19:00 in Frankfurt ankommt erst am nächsten Morgen um 08:00 in FRA, dann gelten die EU Regeln.

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Nope. Flug von New Dehli nach FRA. (ja, Dubai kann man aus der Rechnung streichen, macht aber keinen Unterschied).

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0261

 

Zitat

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

 

 

 

a) Abflug in der EU - Nö.

b) EU-Carrier - Nö.

 

Also keine Fluggastrechte nach 261/2004

 

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On 4/23/2019 at 12:55 PM, ilam said:

Nope. Flug von New Dehli nach FRA. (ja, Dubai kann man aus der Rechnung streichen, macht aber keinen Unterschied).

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0261

a) Abflug in der EU - Nö.

b) EU-Carrier - Nö.

 

Also keine Fluggastrechte nach 261/2004

 

 

Und für FRA-DXB-New Dehli dann aber ja weil a) gleich ja?

 

Und wenn b) stimmt, wo ist die wettbewerbliche Gleichheit?

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