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Passagier droht 5 Jahre Gefängnis wegen Streaming


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Nochmal, ob es jemals eine Gefahr für die Technik an Bord gab, vermag ich nicht zu beurteilen.

 

Es geht jedoch ganz sicher eine Gefahr für die Kommunikation aus , es gibt bis heute keine Technik, die die Störungen zuverlässig verhindert.

 

Daraus ergibt sich selbstverständlich nicht direkt eine Gefahr für das Flugzeug, aber indirekt , wenn auch abstrakt, eine Gefahr durch wiederholt nicht gehörte Funkanwendungen.

 

Was zum Beispiel wenn ein Flugzeug die Runway blockiert und der nächste flieger den Funkspruch "durchstarte" nicht hört, weil ein Depp meint telefonieren zu müssen?

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vor 59 Minuten schrieb abdul099:

Aber die Gefährdung ist dennoch so abstrakt, dass man da auch mal die Füße ruhig halten könnte.

Wenn ich auf meinen Gästen auf meinem eigenen Grundstück die Benutzung von Mobiltelefonen verbiete (Hausrecht), ist eine Missachtung des Verbots noch lange kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, nur weil vor dem Grundstück gerade ein Auto vorbeifährt.

 

Du argumentierst logisch!

 

Strafen, und ganz speziell Haftstrafen werden aber nach juristischen Kriterien ausgesprochen.

Und wenn in einer Verordnung steht, dass die verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen in einem Flugzeug als gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr gesehen wird, dann gibt es da genau keinen Spielraum! Sobald in diesem Fall die Nutzung bewiesen ist, ist damit automatisch auch der gefährliche Eingriff festgestellt. Es geht dann "nur" noch um die Höhe der Strafe.

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Bei den Gefährdungsdelikten muss aber auch - aus juristischer Sicht - eine tatsächliche Gefahr vorliegen. Es wird zwar zwischen abstraktem und konkreten Gefährderungsdelikten unterschieden, der hier in Betracht kommende § 315 StGB ist aber ein sogenanntes konkretes Gefährderungsdelikt. Die Gefahr muss also schon konkret vorliegen, das ist hier sicher nicht der Fall. Verordnungen (in Deutschland) können nicht bestimmen, wie ein Paragraf im (deutschen) StGB auszulegen ist. Nach deutschem Strafrecht wäre das "live" Streamen kein § 315 StGB (gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr) - aber das ist eine rein deutsche Betrachtungsweise.

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1 hour ago, QF002 said:

Bei den Gefährdungsdelikten muss aber auch - aus juristischer Sicht - eine tatsächliche Gefahr vorliegen. Es wird zwar zwischen abstraktem und konkreten Gefährderungsdelikten unterschieden, der hier in Betracht kommende § 315 StGB ist aber ein sogenanntes konkretes Gefährderungsdelikt. Die Gefahr muss also schon konkret vorliegen, das ist hier sicher nicht der Fall. Verordnungen (in Deutschland) können nicht bestimmen, wie ein Paragraf im (deutschen) StGB auszulegen ist. Nach deutschem Strafrecht wäre das "live" Streamen kein § 315 StGB (gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr) - aber das ist eine rein deutsche Betrachtungsweise.

unabhängig davon, daß der Vorsatz bzw. die Fahrlässigkeit im Hinblick auf die konkrete Gefährdung bewiesen werden müßte und warum sollte jemand, der "nur" einen Start streamen will, diese konkrete Gefährdung auch nur grob fahrlässig herbeiführen wollen; er wäre ja selbst von einem Absturz betroffen.

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vor 5 Stunden schrieb flieg wech:

unabhängig davon, daß der Vorsatz bzw. die Fahrlässigkeit im Hinblick auf die konkrete Gefährdung bewiesen werden müßte und warum sollte jemand, der "nur" einen Start streamen will, diese konkrete Gefährdung auch nur grob fahrlässig herbeiführen wollen; er wäre ja selbst von einem Absturz betroffen.

 

gute Begründung, nur ist es vermutlich nicht relevant wenn die Gesetzeslage in einem anderem Land ganz anders an den Sachverhalt herangeht. Ich denke niemand würde es absichtlich machen, aber vielleicht interessiert in dem Fall ja garnicht ob es absichtlich war oder nicht, weil man ihm auch vorwerfen konnte dass er es durch den Hinweis am Anfang der Sicherheitsvorkehrungen ja gewusst hat und deswegen bewusst dagegen vestoßen hat und somit auch davon ausgegangen werden kann dass er es in Kauf genommen hätte selber dabei umzukommen. SIcherlich ist das sehr um die Ecke gedacht, aber wer weiß wie andere Gesetzeslagen dieses Thema betrachten.

 

Interessant dürfte sein ob er die 5 Jahre wirklich erhält, oder ob er sich hier die Medien nicht einfach versucht haben eine möglichst krasse Story zu schaffen, die möglichst viele User erreicht. Selbst wenn dem so sei, haben sie ihr Ziel ja erreicht, denn wir reden drüber, eventuell ist gerade das das Ziel gewesen.

Im Übrigen soll der Spotter auf instagram viele follower haben, mal ganz Offtopic: Weiss jemand wer es war?

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