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Flugdienst- und Ruhezeiten


Hubi206

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Ich habe kürzlich eine Diskussion zwischen 2 Piloten am Rande mitbekommen. Es ging darum, daß einer von beiden 14 Tage in USA fliegerisch unterwegs war und eben mit dem Firmen-Flieger zurück gekommen ist. Jetzt sollte er sofort am anderen Tag wieder eine A320 in die USA fliegen. Er meinte, er müsste jetzt vom Gesetz her seine vorgeschriebene Ruhezeit (ich meine 36 Std. gehört zu haben) einhalten und könnte nicht fliegen.

Als zusätzliches Argument brachte dann der andere Pilot, er solle auf jeden Fall den Flug am nächsten Tag nicht durchführen und führte als Beispiel die 757 an, die in den vergangen Tagen nach Reifenplatzer von der Bahn abgekommen ist. Er meinte, wenn ihm ähnliches passieren würde (verschuldet oder nicht), dann würde er seine Lizenz verlieren, weil er die vorgeschriebene Ruhezeit nicht eingehalten hätte.

Meine Frage an die Experten. Ist das wirklich so oder muss seine Firma die Verantwortung übernehmen, wenn sie ihn sofort wieder losschicken?

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vor 3 Stunden schrieb Hubi206:

Ist das wirklich so oder muss seine Firma die Verantwortung übernehmen, wenn sie ihn sofort wieder losschicken?

Man ist als Pilot immer selbst für seine Flugdienst- und Ruhezeiten verantwortlich, ganz unabhängig davon was im Dienstplan steht.

Bei einer Kontrolle der Luftaufsichtsbehörde kannst Du dich nicht auf deinen Dienstplan oder deine Firma berufen.

Das ist aber eigentlich logisch. Denn in der Lizenz steht nicht der Name der Firma, sondern der Name des Piloten.

 

Auch ein Fernfahrer kann sich bei einer Kontrolle nicht darauf berufen, dass sein Chef gesagt hat, dass er eine Stunde vor Ende der Ruhezeit los fahren soll.

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Am ‎18‎.‎06‎.‎2019 um 21:42 schrieb EDDS:

Man ist als Pilot immer selbst für seine Flugdienst- und Ruhezeiten verantwortlich, ganz unabhängig davon was im Dienstplan steht.

Bei einer Kontrolle der Luftaufsichtsbehörde kannst Du dich nicht auf deinen Dienstplan oder deine Firma berufen.

Das ist aber eigentlich logisch. Denn in der Lizenz steht nicht der Name der Firma, sondern der Name des Piloten.

 

Auch ein Fernfahrer kann sich bei einer Kontrolle nicht darauf berufen, dass sein Chef gesagt hat, dass er eine Stunde vor Ende der Ruhezeit los fahren soll.

 

Am ‎19‎.‎06‎.‎2019 um 08:58 schrieb Pad81:

Naja, es trifft dann beide. Die LVG ist angewiesen, Dienstpläne zu schreiben, die im Einklang mit Gesetzen und Verordnungen sind. Das sollte normalerweise auch regelmäßig vom LBA geprüft werden.

 

Das Crewmitglied hat eine Self-Monitoring-Pflicht.

Der Unternehmer (also die Airline) ist dazu verpflichtet, seine Crewmitglieder in Einklang mit den Gesetzen zu planen (EASA-FTL) aber da passieren immernoch Fehler...

 

 

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Klar passieren Fehler, aber in der Monatsplanung sehr sehr selten.

Die Fehler bzw. schleichen sich eher dann ein, wenn es zu Verspätungen oder kurzfristigen Änderungen in der Planung kommt.

Bei einem stabilen Dienstplan, der nicht auf Kante genäht ist, sollte das jede Crewplanung ohne Fehler hinbekommen.

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