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Unbeaufsichtigte Gepäckkontrolle -> Inhalt vernichtet!


Bulli92

Empfohlene Beiträge

Liebe Airliner,

 

Beim Flug kürzlich von Berlin SXF ins Ausland wurde mein Koffer (mit Schloss gesichert wohl bemerkt) "aufgemacht" und 2 enthaltene Powerbanks
laut "Protokoll zur durchgeführten Gepäckkontrolle" "vernichtet".

 

Die Wattstunden lagen dabei unter der maximalen Kapazität, die man mitführen darf in Gepäckstücken.
Leider waren diese jedoch etwas teurer, sodass ein Schaden von rund 200€ entstanden ist.

 

Kann man gegen so etwas vorgehen? Hat jemand vergleichbare Erfahrungen hierzu gemacht?

Allgemein besitze ich eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung, entsprechend würde ich da gerne aktiv werden.
 

Zumal - müsste ich das erst im Zielland (Ausland) reklamieren oder nach Ankunft in Deutschland.. Fragen über Fragen.
Durchsucht wurde jedenfalls noch am Flughafen in Berlin, festgestellt wurde es erst bei Ankunft im Ausland.

 

 

Vielen Dank vorab - über Erfahrungswerte freue ich mich!

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17 minutes ago, Bulli92 said:

Allgemein besitze ich eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung, entsprechend würde ich da gerne aktiv werden.

 Na dann mal ab zum Fachanwalt!

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Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du, @Bulli92, die Powerbanks im Aufgabegepäck verstaut. Meine Kenntnis ist, dass keine Airline das zuläßt. Da die Koffer vor dem Flug auf unerlaubte Gegenstände untersucht werden, ist in Deinem Fall auch aufgefallen, dass diese Dinger im Koffer sind. Das weitere Verfahren ist zwangsläufig und auch nicht zu beanstanden. Wie das ganze beim Handgepäck aussieht, hängt von der jeweiligen Airline ab, die Du uns nicht offenbart hast.

Wenngleich ich sonst die Beiträge des Users effxbe durchaus hilfreich finde, hier rate ich Dir, das Geld für eine rechtliche Beratung zu sparen. Lehrgeld nennt man das im allgemeinen Sprachgebrauch.
Deine Rechtsschutzversicherung dürfte eine Deckung auch ablehnen.

Bearbeitet von aaspere
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15 minutes ago, aaspere said:

hier rate ich Dir, das Geld für eine rechtliche Beratung zu sparen. Lehrgeld nennt man das im allgemeinen Sprachgebrauch.
Deine Rechtsschutzversicherung dürfte eine Deckung auch ablehnen.

 

Nun ja, einen unerlaubten Gegenstand muss man ja nicht gleich vernichten - man könnte ihn auch aus dem Gepäck entfernen und bspw. beim Lost & Found hinterlegen. Stichwort könnte Angemessenheit sein.

 

Der TE verfolgt hier allerdings den Ersatz des vernichteten Gegenstands bzw. dessen Wertersatz. Es geht nicht darum, dass er rückwirkend das Mitführen einklagen will. Und das wäre doch rechtlich mal ne spannende Sache - kann man unter Umständen ggf. auch der Versicherung darlegen und sofern da grünes Licht kommt empfehle ich weiterhin den Gang zum Anwalt.

 

Persönliche Anmerkung: @aaspere hat schon Recht, das Mitführen der Powerbanks im Aufgabegepäck ist nicht erlaubt. Bestätigt man auch meistens beim Checkin (sowohl in Apps als auch aufgeklebt an fast jedem Counter). Das ist  aber halt imho ein anderer Aspekt.

 

Bearbeitet von Gast
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Vielen Dank für die Antworten :)

 

@aaspere unglücklicherweise kann das zutreffend sein, dass im Aufgabegepäck eben jene Gegenstände untersagt sind,
jedoch wie bereits @effxbe beschreibt, fand ich die Vernichtung nicht angemessen.
Beim Flug vom Ausland ins Heimatland hätte ich das durchaus verstehen können, jedoch nicht im Land, wo ich sicherlich einige Möglichkeiten zur Verfügung zu stehen hätte, die Gegenstände abholen zu lassen.

 

Danke jedenfalls für die direkte Mitgabe einer Begründung für die Versicherung. Es geht um den Wertersatz unter Heranziehung der Angemessenheit des vollzogenen Aktes.

 

Mir entstehen hierbei jedenfalls keine Kosten, sofern die Versicherung das annimmt.
Und da auch die Erstberatung für mich kostenfrei ist und eben jene Aussage des Anwalts zur Erfolgsaussicht für die Versicherung relevant ist, denke ich, dass ich damit demnächst zum Fachanwalt gehe.

Bei Ergebnissen lasse ich euch wissen.
Weit und breit fand ich hierzu nämlich keine Aussagen im WWW.

 

Beste Urlaubsgrüße,

Bulli92

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vor 47 Minuten schrieb Bulli92:

Bei Ergebnissen lasse ich euch wissen.

 

Das wäre nett; es handelt sich ja um ein grundsätzliches Thema.

Mir ist schon klar, dass es sich nur um den Wertersatz handelt.

Wenn ich das richtig sehe, liegt die Verantwortung für das Erkennen und entfernen der Powerbanks nicht bei der Airline sondern beim Flughafen SXF als Erfüllungsgehilfe der Airline. Da es gefährliche Güter (Selbstentzündung) sind, halte ich es für möglich, dass die Vernichtung zwangsläufig war. Andererseits könnte man auch mit vertretbarem Aufwand gegen Kostenersatz anders handeln.

Ich denke, dass es an den Airports klare Anweisungen gibt, wie zu verfahren ist.

Bearbeitet von aaspere
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7 minutes ago, aaspere said:

Ich denke, dass es an den Airports klare Anweisungen gibt, wie zu verfahren ist.

 

Und genau da wird‘s nämlich spannend: sind diese Anweisungen den Paxen gekannt bzw. zugänglich? Auch wenn Dinge nicht erlaubt sein mögen, sind sicherlich nicht alle Vorgehensweise rechtlich sauber, selbst wenn sie in manchen Anweisungen stehen. Genau aus diesem Grund fände ich eine rechtliche Bewertung von einem Fachanwalt mal sehr interessant.

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Scho recht. Der Anwalt kostet ihn ja auch nix, also auf geht's.

Von geringer Relevanz scheint mir die Frage zu sein, ob der PAX irgendwo nachlesen kann, was mit seinen gefährlichen Gütern passiert. Entscheidend ist, dass er in den AGB's der Airline lesen kann, dass solche Gegenstände im Aufgabegepäck nicht gestattet sind. Bitte, alles nur aus meiner Sicht.

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vor 2 Stunden schrieb aaspere:

Entscheidend ist, dass er in den AGB's der Airline lesen kann, dass solche Gegenstände im Aufgabegepäck nicht gestattet sind. 

Also aus eigener Erfahrung wird man eigentlich sowohl beim buchen als auch beim Check-in sehr prominent darauf hingewiesen, dass Powerbanks (und andere Akkus) nur in beschränktem Masse im Handgepäck und gar nicht im Aufgabegepäck erlaubt sind.

Auf deinen Hinweis auf die AGBs hin hab ich bei einigen Airlines (LCC und Legacy) nachgeschaut. Da steht es immer drin.
Beispiel: Ryanair AGB 8.4.2. Und 8.9.9 schliesst dann jegliche Haftung für verbotene Gegenstände aus.
Andere Beispiel: Swiss (Ja, die fliegen nicht ab SXF). Beförderungsbestimmungen 8.3.1 und 8.3.5. 

Auf den Webseiten der Flughäfen findet sich das Vorgehen. So steht z.B. auf der Webseite der Berliner Flughäfen, dass nur Gegenstände die einen Schätzwert von über 50 Euro haben aufbewahrt werden, während z.B. Fraport angibt die Gegenstände im Fundbüro zu deponieren.

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Die Formulierung aus Berlin ist aber spannend:

https://www.berlin-airport.de/de/_dokumente/reisende/verbotene-gegenstaende.pdf

 

Zitat

Entnommene Gegenstände mit einem Schätzwert ab ca. 50€ werden kostenpflichtig aufbewahrt und dem Gepäckstück ein separates Schreiben zum Prozess der Wiederbeschaffung beigelegt.

 

- "ca."

- Zeitwert oder Neuwert? Wonach bestimmt?

- 50€ pro entnommenem Gegenstand oder insgesamt?

- wie lange wird aufbewahrt, was kostet es? Zahlt man auch, wenn man das Teil nicht zurück will?

 

Sehr wahrscheinlich ist ca. 50€ Zeitwert pro Gegenstand gemeint. Und damit wären die eigenen Regeln erfüllt. Eine Powerbank mit einem Neuwert von 100€ (was schon ungewöhnlich hoch ist) auf ca. 50€ zu schätzen ist absolut plausibel.

 

Dies ist aber nur eine Information der Flughäfen, wie das umgesetzt wird. Entscheidend sind aber die AGB der Airline, die ist ja Vertragspartner. Und durch die eindeutigen Hinweise bei jedem Checkin-Weg ist dies auch keine überraschende Klausel o.ä. Es wurde gesagt: Pack keine Powerbank in den Koffer. Und als das doch gemacht wurde, wurde mit dieser so verfahren wie angekündigt ("Für sowas haften wir nicht"). Ich sehe da keinerlei Ansatz für irgendwas.

 

Auch bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung mit 0€ SB würde ich mir den Aufwand sparen. Diese schauen auch genau hin und kicken vermutete "Prozeßhansel" gerne aus dem Vertrag sobald sich die Gelegenheit ergibt. Und mit dem Merkmal "Vorversicherer hat gekündigt" wird es sehr schwer, einen neuen Versicherer zu finden bzw. es wird teuer.

Bearbeitet von ilam
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4 hours ago, ilam said:

Und als das doch gemacht wurde, wurde mit dieser so verfahren wie angekündigt ("Für sowas haften wir nicht").

 

Für etwas nicht zu haften ist aber etwas anderes, als etwas mutwillig zu vernichten.

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Also du hast gegen die Bestimmungen verstoßen und willst jetzt Ersatz?

 

Ich würde dir das Auspacken und Vernichten in Rechnung stellen ;) 

 

Kann der Flughafen oder Airline eigentlich mit Gefahrgutrecht noch einen draufsetzen?

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vor einer Stunde schrieb CDS:

Kann der Flughafen oder Airline eigentlich mit Gefahrgutrecht noch einen draufsetzen?

 

Jetzt klugstuhle ich mal. Gefahrgut ist ein terminus technicus, der auf die Powerbanks wohl eher nicht anwendbar ist. Man spricht hier immer von gefährlichen Gegenständen.

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  • 2 Wochen später...

Das man eine Powerbank nicht im Aufgabegepäck mitführen darf, ist wohl bei jeder Airline gleich. Aber, dass der Gegenstand dann entfernt wird und gleich vernichtet ist mir neu. Mich würde interessieren, wie du jetzt weiter vorgegangen bist. Hast du dir einen Anwalt zu Hilfe genommen? Oder hast du einen Wertersatz gekriegt?

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vor 1 Stunde schrieb alphamarie:

Das man eine Powerbank nicht im Aufgabegepäck mitführen darf, ist wohl bei jeder Airline gleich. Aber, dass der Gegenstand dann entfernt wird und gleich vernichtet ist mir neu. Mich würde interessieren, wie du jetzt weiter vorgegangen bist. Hast du dir einen Anwalt zu Hilfe genommen? Oder hast du einen Wertersatz gekriegt?

Rechtsanwalt :)
Vorerst ist ein Schreiben raus auf welcher Grundlage es vernichtet wurde und bzgl. Schadensersatz.
Abwarten, ob und was uns als Antwort folgt.

 

Stay tuned,

Bulli92

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vor 22 Minuten schrieb Bulli92:

Rechtsanwalt :)
Vorerst ist ein Schreiben raus auf welcher Grundlage es vernichtet wurde und bzgl. Schadensersatz.
Abwarten, ob und was uns als Antwort folgt.

 

Stay tuned,

Bulli92


Liegt denn Deckungszusage Deiner Rechtsschutzversicherung vor?

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  • 3 Wochen später...
Am 14.7.2019 um 16:44 schrieb aaspere:

 

Dann wird es wirklich interessant. Hat es denn lt. Deinem Anwalt schon vergleichbare Fälle gegeben? Und gegen wen genau richten sich Deine Ansprüche?

Gegenüber dem Flughafenbetreiber, also TXL, da die Öffnung ihrerseits veranlasst wurde im Rahmen des geltenden Luftsicherheitsgesetzes. Der Anwalt konnte das Vorgehen sich auch nicht erklären. Er meinte, dass einer vielleicht einen schlechten Tag gehabt hatte.

 

vor 55 Minuten schrieb effxbe:

Schon was neues?

Aktuell zeigen die sich sehr schweigsam - bislang Totenstille. ### REST ENTFERNT ###
Also erstmal abwarten ob und was die antworten.
 

Bearbeitet von Bulli92
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  • 10 Monate später...

Die persönliche Meinung eines Elektronik-Entwicklers!

Leider macht hier jede Airline ihre eigenen Regelungen. Leider dürfen sie das. Die Sinnhaftigkeit dahinter ist jedoch höchst fragwürdig.

Meine Powerbank wurde auf dem Weg von Frankfurt nach Thailand entnommen. Ich habe sofort eine qualifizierte Mail an die auf dem eingelegten Zettel Adresse geschrieben und konnte meine Powerbank nach dem Rückflug abholen. Sie hatte übrigens die IAC! Die USB-Buchsen waren abgeklebt. Lächerlich!

Ursächlich verantwortlich ist ein Flugunfall, der durch den losen und ungesicherten Transport ungeschützter Li-Ion-Akkus durch Verrutschen zum Kurzschluss, Selbstentzündung und Brand führte, welcher die Flugsicherheitsbehörden veranlasste, den Transport von Akkus einzuschränken. (Vorfall bitte selbst mal recherchieren)
Nur handelt sich bei einer Powerbank nicht um einen Akku, sondern um ein Gerät, welches einen Akku enthält. Die Akkus sind somit geschützt, da es ja eine entspr. Elektronik zwischen den Anschlussbuchsen (i.d.R USB) und den Akkus gibt. Zudem haben die meisten Geräte die International-Airline-Compatiblity. Verrutschen können die Akkus innerhalb der Powerbank vermutlich auch nicht.

Jedes Gerät mit einem eingebauten Akku oder Batterie (Laptop, Handy, Rasierer, Bluethoot-Box, Headset, Blutdruck-/Zuckermessgerät, ...) würde nach Airline-Logik eine Gefahr darstellen. Der Thermal-Runaway (Selbstentzündung) wg. Kurzschluss ist bei einem MP3-Player ebenso gefährlich, wie der einer Powerbank.

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