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Werbung für eigenes Unternehmen auf Flughäfen


Andriy S

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

 

seit Wochen suche ich nach der Antwort und habe bereits mehrere Marketing-Ansprechpartner an mehreren Flughäfen angeschrieben, jedoch bisher nicht fündig geworden und keine Rückmeldung bekommen.

In diesem Forum hoffe ich die Antwort zu finden.

Und zwar geht es um die zulässigen Werbe-/Marketingmöglichkeiten am Flughafen.

 

Als Einzelunternehmer möchte ich Flughafentransfer anbieten. Zielflughäfen sind derzeit die Flughäfen Düsseldorf und Dortmund.

Jetzt weiß ich jedoch nicht, ob man einfach auf dem Flughafengelände mit einem Schild in den Händen stehen darf, auf dem Ziele und Preise vermerkt sind.

Gerät man dadurch nicht in einen rechtlichen Streit mit z.B. draußen wartenden Taxiunternehmen? Oder ist diese Art Werbung ohne Weiteres kein Problem?

Zwar habe ich gelesen, dass in öffentlichen Räumen beinahe jede Art von Werbung erlaubt ist, jedoch weiß ich Flughäfen nicht in private oder öffentliche Räume zuzuordnen.

Ich hoffe sehr, Ihr könnt mir diesbezüglich weiter helfen, um den Service möglichst bald anbieten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Andriy S.

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Danke für die schnelle Rückmeldung, aber ist es auch eine sichere Auskunft oder eine Schätzung?

Denn ganz umsonst und so einfach ist es ja nicht und es kann nicht jeder machen. Man benötigt mindestens einen aktuellen Personenbeförderungsschein und ein eingetragenes Gewerbe dafür.

Und es geht ja nicht um einen dauerhaften Werbeschild, der Platz wegnimmt, wo man etwas gewinnbringendes platzieren könnte, sondern um eine handgroße Anzeigetafel, die weg ist, wenn ich es bin.

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Aus der Hausordnung vom Flughafen Dortmund:

 

Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Flughafen Dortmund GmbH gestattet:- Durchführen von Werbemaßnahmen (z. B. Verteilen von Produkten, Warenproben oder Prospekten)

 

Düsseldorf habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, aber dort wird es mit ziemlicher Sicherheit auch drin stehen.

 

Und ja, es ist auch dann Werbung, wenn du das Schild hältst. Zur Grauzone wird es, wenn du dir deine Preise aufs T-Shirt drucken lässt und im Flughafen einen Kaffee trinken gehst ;)

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Aus der FBO von DUS:

 

Zitat

5. Sonstige Betätigungen

 

5.1 Gewerbliche Betätigung außerhalb der Bodenabfertigungsdienste

 

5.1.1 Eine gewerbliche Betätigung auf dem gesamten Flughafengelände außerhalb der Bodenabfertigungsdienste gemäß Ziff. 3 ist nur aufgrund einer entgeltlichen Vereinbarung mit der FDG zulässig. Wird die Betätigung ohne Regelung des Entgeltes aufgenommen, legt die FDG das Entgelt nach billigem Ermessen fest. Entsprechendes gilt für Aufnahmen und Übertragungen auf Bild- und Tonträgern.

 

5.1.2 Der Aufenthalt in den Gebäuden des Flughafens ist nur zu Zwecken gestattet, zu denen die einzelnen Funktionsbereiche der Gebäude bestimmt sind. Insbeson- dere sind das Übernachten, Betteln, Herumstreichen und Ähnliches unzulässig. Demonstrationen sowie ähnliche Aktionen sind bei dem Flughafenbetreiber und der Landespolizei vor Beginn anzumelden. Demonstrationen auf dem Flughafengelände unterliegen ggfs. bestimmten Auflagen. Sammlungen, Werbungen sowie das Verteilen von Flugblättern und sonstigen Druckschriften bedürfen der Einwilligung der FDG. Dies gilt auch für das Verteilen von Werbeartikeln und Warenproben.

 

https://www.dus.com/~/media/fdg/dus_com/businesspartner/aviation/flughafenbenutzungsordnung/fbo_de_01012018.pdf

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Am 18.9.2019 um 13:31 schrieb Andriy S:

... 

Zwar habe ich gelesen, dass in öffentlichen Räumen beinahe jede Art von Werbung erlaubt ist, jedoch weiß ich Flughäfen nicht in private oder öffentliche Räume zuzuordnen.

..... 

 

 

Im Flughafen und auf dessen Gelände gelten die Hausordnungen der Flughafen Betreiber, welche in der Regel Werbung nur gegen Gebühr erlaubt. Es handelt sich um "privates Gelände" , da dessen Inhaber in der Regel eine juristische Person darstellt, auch wenn dies irgendwo Stadt und Land sind. 

 

Auf öffentlichen Land/Straßen gelten die Regeln der jeweiligen Kommune/Stadt, in der Regel vertreten durch die Gewerbeaufsichtsämter. 

Dabei ist zu beachten, dass der Übergang zwischen Flughafeneigener und öffentlichen Strassenbereich nicht immer erkennbar ist. 

 

Achtung: nur weil quasi alle Werbung erlaubt ist, heisst es NICHT, dass diese auch GENEHMIGUNGFREI ist... 

In Berlin z. B. ist das Verteilen von Handzetteln/Flyern oder das Anbringen von Plakaten zumindest in einigen Bezirken theoretisch genehmigungspflichtig... Was zumindest in Berlin viele natürlich "praktisch" auch wissen und machen... Auskünfte erteilt hier in der Regel das jeweilige Gewerbeamt. 

Anders liegt die Lage wie oben beschrieben beim bedruckten T-Shirt, oder beklebten und geparkten Fahrzeug. 

 

Sollte das Ordnungsamt eine eventuelle illegale Maßnahme spitz kriegen drohen weitaus höhere gewerbliche Bussgelder, als man aus dem Privatleben gewohnt ist. Diese können für einen Einzelunternehmer durchaus schmerzhaft sein. 

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  • 4 Monate später...

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