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Was gilt rechtlich als Verspätung ?


EDCJ

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Wenn eine Maschine mit Verspätung reinkommt,und dann noch warten muß,weil zum Aussteigen keine Treppe da ist,kein Bus,und auch die Gepäckleute erst aus der "Reserve" geholt werden müssen , was gilt da als "Verspätungsrichtlinie" :

Die orig.Landezeit (nachvollziehbar mit Flyradar) ,oder wann man tatsächlich den Flughafen mit Gepäck verlassen kann ?

Gerade bei Verzögerungen am Boden kann am Abend mal schnell der letzte Zug Richtung Heimat weg sein.

Wer ist dann haftbar ? Für eine eventuell notwendige Übernachtung in einem Hotel ?

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@EDCJ

 

Du willst offenbar die Rechtsprechung zur Ankunftsverspätung in Bezug auf pauschale Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung auf etwaige Schadensersatzansprüche nach verspäteter Gepäckauslieferung übertragen.

 

Das eine dürfte für das andere aber - rechtlich - nicht relevant sein, insbesondere wenn die Hotelkosten als Schaden nach verspäteter Gepäckauslieferung beansprucht werden sollen. Dann wäre vielleicht Art. 19 Montrealer Übereinkommen eine bessere Idee.

 

Nach zu erwartender Anspruchszurückweisung auf eigene Anforderung dann wohl zusammen mit der Konsultation eines Spezialisten, z.B. einem Anwalt für Reiserecht.

 

vor 7 Stunden schrieb Blablupp:

Nach EuGH bezüglich der bekannten Verspätungsrichtlinie zählt das öffnen der Tür.

 
Nicht das Öffnen der Tür alleine ist maßgeblich im Rahmen der Ankunftsverspätung nach der Fluggastrechteverordnung, sondern das Öffnen mit gegebener tatsächlicher Ausstiegsmöglichkeit, also wohl "on-Block"-Zeit plus Ausstiegsmöglichkeit.Hilft EDCJ aber hier ohnehin nicht weiter.

 

--

P.S. Alles Gute dem Forum und seinen Machern und Teilnehmern, ich verabschiede mich an dieser Stelle. Tschüs!

 

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