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Entschädigung für Hund bei Verspätung


Gast

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In der Tat kurios. In Deutschland zumindest ist ein Hund rechtlich eine Sache. Daran ändern auch einschlägige Tierschutzgesetze nix. Ob das in Dänemark auch so ist, weiß ich nicht. Koffer, um ein anderes Beispiel zu nehmen, sind ja auch unzweifelhaft eine Sache, und hin und wieder erheblich verspätet, weil im falschen Flieger transportiert oder stehen geblieben. Denkbar wäre, dass es Reisende gibt, die ein besonderes Verhältnis zu ihrem Koffer pflegen, ähnlich wie zu Hunden. Entschädigung für verspätete Koffer zu verlangen, wäre dann der nächste Schritt. :D

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Wird tatsächlich interessant. Der Hund sollte eigentlich als Sondergepäck gelten, wobei hier nicht klar ist, ob der Hund im Frachtraum oder in der Kabine mitgeflogen ist. Möglicherweise liegt hier die juristischte Spitzfindigkeit. Würde er als Sondergepäck gelten und die Besitzer würden die Erstattung bekommen, könnte man anfangen, Erstattung auch für Gepäck zu fordern, für dessen Beförderung man extra bezaht hat. Gedanke weitergesponnen, wenn dem so sein sollte: ob dann die Fluglinien Flugtarife ohne Aufgabegepäck wieder abschaffen. (Sind alles Gedankenspiele, ich habe juristisch keine Ahnung.)

 

Martin

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Da ein Hund keinen Vertrag abschließen kann ist er kein Fluggast im Sinne der EU-Verordnung. Fluggast ist zwar nicht ausdrücklich definiert in der EU-VO. Aber indirekt schon:

Zitat

Art. 2b: "ausführendes Luftfahrtunternehmen" ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen - juristischen oder natürlichen - Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht,

 

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Am 10.2.2020 um 07:35 schrieb 2ndOrbit:

 

Verrate das nicht den Fluggesellschaften, ansonsten sparen sie sich bald die Entschädigungsleistungen bei Kindern ;)

Das ist aber ein Unterschied, denn:

Selber sind Kinder zwar nicht Geschäftsfähig, aber trotzdem Personen und deren Erziehungsberechtigte/Vormund schließen in deren Auftrag einen Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft ab.

Kinder sind keine Sache (auch wenn manche Erziehungsberechtigte damit - leider - so umgehen).

Man denke aber auch mal an Erwachsene, die durch einen Vormund begleitet werden (müssen).

Sie sind immer noch (nicht geschäftsfähige) Personen und ihnen stehen natürlich auch Entschädigungen zu - nicht nur dem Vormund ...

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vor 7 Stunden schrieb 2ndOrbit:

Ich denke, das hatten die meisten auch verstanden ;)  Aber trotzdem nett, dass du es nochmal unironisch klargestellt hast.

Konnte mich nicht zurück halten, weil - gefühlt -  in letzter Zeit zuviel Ironie im Forum vertreten ist (insbesondere bei stark kontrovers diskutierten Themen)

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