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Flugstorno aufgrund Corona


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Hallo zusammen,

 

ich habe am 30.03. einen Flug mit LH/Eurowings von HAM über FRA nach Barbados. Sollte mal eine Kreuzfahrt werden, die bereits storniert wurde.

 

Die Anschlussflüge wurden bereits mehrmals geändert, die Langstreckenflüge jedoch sind auch nach der neuesten Verschlankung des Flugplanes noch aktuell.

 

Gebucht online bei LH, würde da ja anrufen, aber man kommt ja nicht mal in die Warteschleife.

 

Umbuchen ist quatsch, der Rest des Jahres ist durchgeplant.

 

Habe ich ein Stornorecht, vielleicht auch aufgrund Änderung der Anschlussflüge ? Das auswärtige Amt warnt vor jeder Reise. 

 

Markus

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Ich gehe davon aus, dass Dir Eurowings in den kommenden Tage ihrerseits mitteilt, dass der Flug leider nciht stattfinden kann.

Ich habe einen Flug über Ostern nach München. Auch da gehe ich davon aus, dass er nicht stattfinden wird.

Nur haben die Airlines derzeit so viel mit Stornaos zu tun, dass sie die Flüge wohl der Reihe nach "abarbeiten".

 

Was das Stornorecht auf Grund der Anschlussflüge angeht, so hast Du das prinzipiell.

Nur wann hast Du die letzte Änderung mitgeteilt bekommen?

Wenn das erst in den letzten Tagen war, und Du nicht ausdrücklich zugestimmt hast, kannst Du das in der Tat als Grund für einen Storno nutzen.

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Danke Burma, das gleiche Problem habe ich auch, mit LH Münster via Frankfurt nach Dubai, Die Anschlussflüge wurden teils schon in meiner Buchung geändert, aber nur teils, denn FMO-Frankfurt wird ab 29,3. nicht mehr direkt geflogen, Aber dieser Dubai-Flug ist tatsächlich immer noch buchbar. Aber jetzt mit der weltweiten Reisewarnung soll/darf man doch garnicht mehr (als Touri) fliegen. Online gibt es zwar diesen Button "Flug erstatten", aber dann wird einem der Erstattungsbetrag nicht angezeigt und geschrieben, dass der internationale Zuschlag nicht erstattbar ist. Also habe ich das gelassen und hoffe weiterhin, dass LH das alles von sich aus storniert und ggf automatisch erstattet. Ansonsten soll man ja frühestens 3 Tage vor Abflugdatum anrufen. Oh je ... 

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vor 11 Minuten schrieb Burma:

@Jubo: letzte Änderung war vorgestern.

@Faro: genau so geht es mir mit dem online-Storno aus, da weiß man nicht was oder ob überhaupt man erstattet bekommt.

Im Moment ist wohl nur geduldiges Abwarten angesagt, auf allen Ebenen. Wenn ich was erreicht habe, stelle ich es hier ein. Bis dahin viel Glück und bleib gesund!

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Okay, meine LH-Flüge sind mittlerweile auch annulliert, online kann man aber nichts beantragen. Man muss wohl die Hotline anrufen und kann dann wohl aktuell entscheiden, ob man das Geld erstattet bekommen möchte oder umbuchen will, was sogar auf andere Strecken möglich ist, aber bis Ende des Jahres abgeflogen werden muss. Wenn man diese Variante wählt, bekommt sogar 50€ Rabatt oder Gutschrift auf den Flugpreis. Der Anruf muss auch nicht vor dem originären Abflugdatum erfolgen, von daher muss man nicht in Zeitdruck geraten, was durchaus gut ist. Das ist wohl grad der Stand der Dinge.

Meine Gedanken dazu: Mehr Online-Möglichkeiten würden natürlich den Andrang bei der Hotline deutlich reduzieren. Aber man will wohl auch verständlicherweise versuchen, möglichst viel Geld zu halten. Nur weiß im Moment ja keiner, ob und was Ende des Jahres noch oder wieder geflogen wird. Man spielt ja auch ein Grounding bis zu einem Jahr durch. Von daher bin ich skeptisch und würde mich im Moment tendenziell eher für einer Rückerstattung entscheiden. Aber wie gesagt, mit dem Anruf kann ich mir ja jetzt Zeit lassen und abwarten, was die nächsten Wochen so bringen.

Bleibt alle gesund!

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Am 17.3.2020 um 19:45 schrieb jubo14:

Ich gehe davon aus, dass Dir Eurowings in den kommenden Tage ihrerseits mitteilt, dass der Flug leider nciht stattfinden kann.

Ich habe einen Flug über Ostern nach München. Auch da gehe ich davon aus, dass er nicht stattfinden wird.

Nur haben die Airlines derzeit so viel mit Stornaos zu tun, dass sie die Flüge wohl der Reihe nach "abarbeiten".

  

Das ist eine Möglichkeit.

 

Es gibt aber möglicherweise auch eine andere Herangehensweise für die Fluggesellschaft. Klärt mich bitte über eventuelle Denkfehler auf!

 

Wenn ich die Meldungen in den letzten Tagen richtig verstanden habe, ist das kurzfristige Stornieren eines Fluges für die Fluggesellschaft jetzt nicht mehr mit den Ansprüchen auf Fluggastrechte verbunden. Heißt das also für eine Airline: Wenn die Airline eine Flug nicht storniert, muss sie den darauf gebuchten Paxen maximal den Flugpreis erstatten – und das auch nur, wenn die Paxe pünktlich am Check-In-Counter bzw. am Gate auftauchen?

 

Dann könnte es durchaus die günstigere Option sein, den Flug im Flugplan zu behalten und ihn erst 30 Minuten vor Abflug zu canceln. Viele Paxe werden gar nicht erst zum Abflug erscheinen oder die Einreiseerlaubnis fürs Zielland nicht vorweisen können, und den paar anderen gebe ich dann halt ihren Flugpreis zurück. Besser, als allen alles zurückzuzahlen, oder? Bei etlichen Airlines geht es doch wohl jetzt schon ums Überleben, so dass Kundenfreundlichkeit nicht mehr die höchste Prämisse sein muss!

 

Mein über Ostern gebuchter Umsteigeflug mit Eurowings, der sonst täglich im Flugplan steht, ist jetzt nur noch an je zwei Tagen in den beiden Wochen buchbar. Meine Flugdaten sind allerdings unverändert aktuell. Die aktuellen Bestimmungen sowohl zu Hause als auch im Zielland machen den Antritt der Reise allerdings vollkommen unsinnig. Formal liegt das auf keinen Fall im Verantwortungsbereich der Airline.  

 

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vor 56 Minuten schrieb Allberto:

Dann könnte es durchaus die günstigere Option sein, den Flug im Flugplan zu behalten und ihn erst 30 Minuten vor Abflug zu canceln. Viele Paxe werden gar nicht erst zum Abflug erscheinen oder die Einreiseerlaubnis fürs Zielland nicht vorweisen können, und den paar anderen gebe ich dann halt ihren Flugpreis zurück. Besser, als allen alles zurückzuzahlen, oder? Bei etlichen Airlines geht es doch wohl jetzt schon ums Überleben, so dass Kundenfreundlichkeit nicht mehr die höchste Prämisse sein muss!

 

Das klingt mir etwas zu sehr nach Verschwörung. Meine Erfahrung mit EW in diesen Tagen ist im einen Fall fast erwartungsgemäß, im anderen Fall eher überraschend.
Flug 1 (Wien-Köln, 27.3.20) wurde annulliert. Keine Info an den Fluggast. Überprüfung über Flugstatus, wo die Annullierung stand, verbunden mit der Option "Umbuchung" oder "Storno". Rückzahlungsinfo bei Stornowahl erfolgte sofort.
Flug 2 (Köln-Wien, 23.3.20) wurde heute annulliert. Info an Fluggast erfolgte, verbunden mit dem Hinweis zur Umbuchung, nicht jedoch vom Storno. Da bleibt dann nur die Nutzung des Kontaktformulars, damit man etwas schriftliches in der Hand hat.

Keine Ahnung, warum das unterschiedlich gehandhabt wurde.
 

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vor 23 Stunden schrieb Allberto:

  

Das ist eine Möglichkeit.

 

Es gibt aber möglicherweise auch eine andere Herangehensweise für die Fluggesellschaft. Klärt mich bitte über eventuelle Denkfehler auf!

 

Wenn ich die Meldungen in den letzten Tagen richtig verstanden habe, ist das kurzfristige Stornieren eines Fluges für die Fluggesellschaft jetzt nicht mehr mit den Ansprüchen auf Fluggastrechte verbunden. Heißt das also für eine Airline: Wenn die Airline eine Flug nicht storniert, muss sie den darauf gebuchten Paxen maximal den Flugpreis erstatten – und das auch nur, wenn die Paxe pünktlich am Check-In-Counter bzw. am Gate auftauchen?

 

Dann könnte es durchaus die günstigere Option sein, den Flug im Flugplan zu behalten und ihn erst 30 Minuten vor Abflug zu canceln. Viele Paxe werden gar nicht erst zum Abflug erscheinen oder die Einreiseerlaubnis fürs Zielland nicht vorweisen können, und den paar anderen gebe ich dann halt ihren Flugpreis zurück. Besser, als allen alles zurückzuzahlen, oder? Bei etlichen Airlines geht es doch wohl jetzt schon ums Überleben, so dass Kundenfreundlichkeit nicht mehr die höchste Prämisse sein muss!

 

 

 

Ich bin mir sicher, dass es nicht so ist. Wenn dein Flug gestrichen wird, hast du immer Anrecht auf Umbuchung oder Rückerstattung des Flugpreises. Was in der jetzigen Situation wegfällt, ist die zusätzliche Ausgleichszahlung ab 250 € aufwärts, wenn der Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug gestrichen wird.

 

Martin

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vor 13 Stunden schrieb martin.stahl:

 

Ich bin mir sicher, dass es nicht so ist. Wenn dein Flug gestrichen wird, hast du immer Anrecht auf Umbuchung oder Rückerstattung des Flugpreises. Was in der jetzigen Situation wegfällt, ist die zusätzliche Ausgleichszahlung ab 250 € aufwärts, wenn der Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug gestrichen wird.

 

Martin

 

So ist es. Findet der Flug nicht statt, gibt es (bei Anwendung von deutschem Recht) Geld zurück. Notfalls würde die 30-Minuten-vorher-Streich-Geschichte von den Gerichten über § 242 BGB gekippt werden.

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Ich habe gerade um 14.55 Uhr bei Lufthansa angerufen und kam nach 2 (!) Minuten dran. Meine Buchung ist storniert, der Flugpreis wird in 3 bis 4 Wochen voll ausgezahlt.

 

Aufgrund der kurzen Wartezeit habe ich erst kein Wort heraus gebracht :-)

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vor 2 Stunden schrieb Burma:

Ich habe gerade um 14.55 Uhr bei Lufthansa angerufen und kam nach 2 (!) Minuten dran. Meine Buchung ist storniert, der Flugpreis wird in 3 bis 4 Wochen voll ausgezahlt.

 

Aufgrund der kurzen Wartezeit habe ich erst kein Wort heraus gebracht :-)

Bei mir hat die Warteschleife gestern auch nur 18min (und damit wesentlich kürzer als überall vorausgesagt) gedauert, das Gespräch war dann in 3 min beendet und ich hatte auch keine Probleme die Flüge zu stornieren, meine Gesprächspartnerin machte auch einen netten Eindruck und war keinesfalls genervt, was man auf Grund der Vielzahl von Anrufen evt vermuten könnte. Aber mir wurde gesagt, es dauert 10 bis 14 Tage mit der Erstattung. Egal, Hauptsache es gibt überhaupt noch was zurück.

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Bei mir sieht die Situation so aus: 

Ich habe am 28.3. einen EW Flug TXL-DUS für Ende April stornieren müssen und "nur" einen Gutschein über den vollen Preis bekommen. 

 

Eine Stornierung vom 13.3. für einen LH Flug TXL-FRA-NYC am 25.3. ist bisher weder per Gutschein noch Überweisung zurückerstattet. Hat damals auch "ca.10 Banktage" geheissen...

 

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Am 3.4.2020 um 19:42 schrieb Burma:

Air Baltic hat mir eine E-Mail geschrieben und Flüge Anfang Mai HAM-RIX storniert.

 

Komischerweise sind die Flüge weiterhin buchbar. Muss ich nicht verstehen oder ?

 

BT streicht die Verbindung HAM-RIX am Tagesrand mit Q400, durchgeführt wird jetzt bloß ein Mittagsflug mit A220 im Sommerflugplan, vllt ist das des Rätsels Lösung?

 

Abgesehen davon ist es auch eher unwahrscheinlich, dass anfang Mai der Flug bereits durchgeführt wird.

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Am 5.4.2020 um 18:36 schrieb QF002:

 

BT streicht die Verbindung HAM-RIX am Tagesrand mit Q400, durchgeführt wird jetzt bloß ein Mittagsflug mit A220 im Sommerflugplan, vllt ist das des Rätsels Lösung?

 

Abgesehen davon ist es auch eher unwahrscheinlich, dass anfang Mai der Flug bereits durchgeführt wird.

Auf den Mittagsflug hatte ich bereits umgebucht, nun kam die Stornomail.

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Ich hatte vorhin bei EW an der Hotline keinen Erfolg mit Rückerstattung.

Ausrede: "technische Probleme", es wird an der Buchung vermerkt aber aktiv wird nix geschehen, ich soll den Gutschein nehmen oder mich irgendwann nochmal melden.

Bestätigung per Mail dazu gabs natürlich auch nicht.

Ich bin gerade kurz davor den Flugpreis per Kreditkarten-Chargeback zurück zu holen...

Bearbeitet von tns
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  • 2 Wochen später...
Am 21.3.2020 um 23:32 schrieb aaspere:

Meine Erfahrung mit EW in diesen Tagen ist im einen Fall fast erwartungsgemäß, im anderen Fall eher überraschend.

Flug 1 (Wien-Köln, 27.3.20) wurde annulliert. Keine Info an den Fluggast. Überprüfung über Flugstatus, wo die Annullierung stand, verbunden mit der Option "Umbuchung" oder "Storno". Rückzahlungsinfo bei Stornowahl erfolgte sofort.


Flug 2 (Köln-Wien, 23.3.20) wurde heute annulliert. Info an Fluggast erfolgte, verbunden mit dem Hinweis zur Umbuchung, nicht jedoch vom Storno. Da bleibt dann nur die Nutzung des Kontaktformulars, damit man etwas schriftliches in der Hand hat.

Keine Ahnung, warum das unterschiedlich gehandhabt wurde.


zu Flug 1 erhielt mein Bruder heute die neue VISA-Abrechnung. Und, man staune, die Gutschrift durch EW war verbucht.
zu Flug 2 gibt es noch keine Neuigkeiten.

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  • 2 Wochen später...

Mich würde mal interessieren wie es im Falle einer Insolvenz der Lufthansa mit den Auszahlungen bei Flugstorno aussieht. Haben dann alle Glück, bei denen bereits ausgezahlt wurde ? Alle anderen hätten Pech ? Würde die Reihenfolge der ursprünglichen Flugtage gelten ? Es weiß ja keiner in welcher Reihenfolge die LH auszahlt und ob überhaupt ? Werden vielleicht Business-Tickets zuerst erstattet und dann die billigen Tickets, um die Premium-Kunden bei Laune zu halten ? 

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vor 30 Minuten schrieb Burma:

Mich würde mal interessieren wie es im Falle einer Insolvenz der Lufthansa mit den Auszahlungen bei Flugstorno aussieht. Haben dann alle Glück, bei denen bereits ausgezahlt wurde ? Alle anderen hätten Pech ? Würde die Reihenfolge der ursprünglichen Flugtage gelten ? Es weiß ja keiner in welcher Reihenfolge die LH auszahlt und ob überhaupt ? Werden vielleicht Business-Tickets zuerst erstattet und dann die billigen Tickets, um die Premium-Kunden bei Laune zu halten ? 

Wer sein Geld bis zum Tag der Insolvenz zurück bekommen hat, ist aus der Nummer raus. Alle anderen dürfen ihre Forderungen gemäß Insolvenzrecht anmelden - mit einer nennenswerten Rückzahlung sollte also nicht gerechnet werden, was dann durchaus als "Pech" bewertet werden kann (siehe Air Berlin). Einen Unterschied zwischen Buchungstagen, -klassen usw. darf es natürlich nicht geben...

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ich bleibe erst einmal optimistisch, an eine "echte" Insolvenz der LH mag ich - zumindest im Moment - noch nicht so recht glauben. Ich schätze, dass da viel politisches Säbelrasseln bei ist, um etwaige Mitsprache zu vermeiden.

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Mal als Frage in die Runde zum Erfahrungenaustausch: Macht es vielleicht einen Unterschied, ob man seinen nun annullierten Flug direkt bei der Airline oder einem Vermitler/(Online-)Reisebüro/etc gebucht hat? Ich hatte zum Beispiel einen British Airways Flug für Anfang Juni über American Express Reisen gebucht. Ich bin vor 2 Wochen angerufen worden, dass der Flug annuliiert wurde und ich umbuchen dürfte oder eine Erstattung bekomme. Von einer Gutscheinregelung, wie sie auch auf der homepage von BA zu lesen ist, war keine Rede. Ich entschied mich für die Erstattung und nun 2 Wochen später ist mir der Betrag schon gutgeschrieben worden. Liegt das am wirklich guten Service von Amex oder an BA oder anbeiden? Wüsste nicht, dass es BA wirtschaftlich besser geht als der LHgroup, die sich weiterhin - insbesondere EW - um gesetzliche Vorgaben drückt.

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