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Flugstorno aufgrund Corona


Empfohlene Beiträge

Am 23.4.2020 um 06:47 schrieb Burma:

Ich habe gerade bei Lufthansa angerufen. Der Herr am Telefon sagte es dauere momentan mindestens 2 Monate bis die Auszahlung erfolge.

 

Ist besser als Air Baltic, da hieß es am Telefon "ca. 90 Tage".

Mal ein Update...gestern kam die Rückzahlung von Air Baltic...am Ende waren es nur 45 Tage.

 

Von Lufthansa dagegen keine Überweisung. Beim letzten Anruf Ende Mai hieß es nun aber "na rechnen Sie mal momentan mit 12 Wochen".

 

Ich bin gespannt, spare mir aber jede weitere Buchung dort künftig.

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Am 3.6.2020 um 20:17 schrieb Burma:

Von Lufthansa dagegen keine Überweisung. Beim letzten Anruf Ende Mai hieß es nun aber "na rechnen Sie mal momentan mit 12 Wochen".

 

Ich bin gespannt, spare mir aber jede weitere Buchung dort künftig.

 

Ich ziehe meinen Hut vor jedem, der eine solche Gutmütigkeit und Geduld gegenüber einem großen Konzern zeigt. Bei mir wäre schon längst die schriftliche Mahnung per Einschreiben und 3-4 Wochen später der Mahnbescheid raus. Wenn ich schon als Verbraucher als Kreditgeber missbraucht werde, dann sollten es bei der Rückzahlung doch wenigstens noch ca 4% Zinsen p.a. zusätzlich sein;-)

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vor 2 Stunden schrieb Guenni:

 

Ich ziehe meinen Hut vor jedem, der eine solche Gutmütigkeit und Geduld gegenüber einem großen Konzern zeigt. Bei mir wäre schon längst die schriftliche Mahnung per Einschreiben und 3-4 Wochen später der Mahnbescheid raus. Wenn ich schon als Verbraucher als Kreditgeber missbraucht werde, dann sollten es bei der Rückzahlung doch wenigstens noch ca 4% Zinsen p.a. zusätzlich sein;-)

Glaubst Du das die Lufthansa ein Mahnschreiben ernsthaft interessiert ? Da backen die sich doch ein Ei drauf.

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vor 16 Stunden schrieb Guenni:

Erst mit Eintritt des Verzugs kann ein Gläubiger gegen einen Schuldner gerichtlich vorgehen. Deswegen Mahnschreiben mit Fristsetzung, Nach ergebnislosem Ablauf: Bei https://www.mahngerichte.de/ den Mahnbescheid beantragen.

 

So sieht es aus. Das Mahnschreiben dürfte Lufthansa nicht interessieren, für die Zinsen nach 286, 288 BGB ist ein solches Mahnschreiben notwendig.

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Dem Mahnbescheid (Kosten online grob 33 €) wird im Allgemeinen zunächst und  in diesen Zeiten häufig obligatorisch vom Beklagten widersprochen und man verliert zumindest Zeit über ca. 3 Wochen. 

 

Dann gleich Zahlungsklage (bis 5000 € beim zuständigen Amtsgericht) einreichen. Hierbei fallen Gerichtskosten an, die sich am Streitwert orientieren.Bis zu dieser Höhe braucht man auch nicht zwingend einen rechtlichen Beistand. 

 

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vor einer Stunde schrieb emdebo:

Dem Mahnbescheid (Kosten online grob 33 €) wird im Allgemeinen zunächst und  in diesen Zeiten häufig obligatorisch vom Beklagten widersprochen und man verliert zumindest Zeit über ca. 3 Wochen. 

 

Dann gleich Zahlungsklage (bis 5000 € beim zuständigen Amtsgericht) einreichen. Hierbei fallen Gerichtskosten an, die sich am Streitwert orientieren.Bis zu dieser Höhe braucht man auch nicht zwingend einen rechtlichen Beistand. 

 

 

Die Mahnbescheidkosten sind die halben Gerichtskosten m.Wissens. Letztere orientieren sich am Streitwert. Bei 0-1.000 EUR sind es so ca. 32 EUR für den Mahnbescheid. Guter Hinweis sind die 5.000 EUR Streitwertgrenze, ab der landet sowas dann meim LG, da braucht man dann einen Anwalt.

 

Meine persönliche Erfahrung ist, dass es reicht, zu zeigen, dass man seinen Anspruch gerichtlich verfolgen lässt. Ich hab sowas bei eindeutigen Rechtslagen schon 3x gegenüber verschiedenen Unternehmen (PKV, Telekommunikationsunternehmen und Luftfahrtunternehmen) gemacht und alle haben nach dem Mahnbescheid sofort gezahlt.

 

Die Unternehmensentscheidungen basieren ja auf der Annahme der Trägheit des Konsumenten, was sich bei einer "one:many" Betrachtung in barer Münze für das Unternehmen auszahlt. Würde man allen Mahnbescheiden widersprechen, die da so eintrudeln, dann produziert man nur weitere vermeidbare Kosten, die meisten Verfahren dürfte man sogar dann einfach wegen Fristversäumnis verlieren, den soviel Anwaltskapazität (die ja auch kostet) hat ein Unternehmen gar nicht.

Bearbeitet von Guenni
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Bei einem Mahnbescheid fallen 0,5 Gerichtsgebühren an, bei einer Klage müssen 3 Gerichtsgebühren eingezahlt werden. Soweit ich bisher mitbekommen habe, hat der LH-Konzern keinen Widerspruch/Einspruch eingelegt bei einem Mahnbescheid in Sachen Rückzahlung. Aber ich habe da auch keinen wirklich repräsentativen Überblick.

 

Eine Klage am Amtsgericht kann man tatsächlich relativ problemlos selber einlegen, notfalls einfach direkt zum jeweiligen Amtsgericht hin, dort kann man die Klage auch "mündlich" erheben; produziert aber auch erstmal das Sechsfache an Kosten.

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vor 2 Stunden schrieb QF002:

Bei einem Mahnbescheid fallen 0,5 Gerichtsgebühren an, bei einer Klage müssen 3 Gerichtsgebühren eingezahlt werden. Soweit ich bisher mitbekommen habe, hat der LH-Konzern keinen Widerspruch/Einspruch eingelegt bei einem Mahnbescheid in Sachen Rückzahlung. Aber ich habe da auch keinen wirklich repräsentativen Überblick.

 

Eine Klage am Amtsgericht kann man tatsächlich relativ problemlos selber einlegen, notfalls einfach direkt zum jeweiligen Amtsgericht hin, dort kann man die Klage auch "mündlich" erheben; produziert aber auch erstmal das Sechsfache an Kosten.

 

Beim Streitwert von ein paar hundert EUR beträgt die Gerichtsbebühr 105 €. Also keine 3 Gerichtsgebühren. Sage ich als jemand, der seine Fluggastreiche häufig einklagen muss. Das Mahnverfahren ist aus meiner Sicht allerdings auch dann sinnvoll, wenn man weiß, dass die Airline widersprechen wird. Die Tatsache, dass man eine außergerichtliche Einigung herbeiführen wollte und nicht gleich ein Gericht zu belästigen meint, kann einen guten Eindrick auf den Richter machen.

 

Ne Frage in eigener Sache: liest hier jemand mit, dem Easyjet vor kurzem eine Buchung annulliert hat und der mit der Airline die Option der anderweitigen Beförderung am ursprünglichen Reisetag mit einer anderen Airline "verhandlen" konnte? Wie ist da die Erfahrung aktuell?

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vor 17 Stunden schrieb Andy:

 

Beim Streitwert von ein paar hundert EUR beträgt die Gerichtsbebühr 105 €. Also keine 3 Gerichtsgebühren. Sage ich als jemand, der seine Fluggastreiche häufig einklagen muss. Das Mahnverfahren ist aus meiner Sicht allerdings auch dann sinnvoll, wenn man weiß, dass die Airline widersprechen wird. Die Tatsache, dass man eine außergerichtliche Einigung herbeiführen wollte und nicht gleich ein Gericht zu belästigen meint, kann einen guten Eindrick auf den Richter machen.

 

Ne Frage in eigener Sache: liest hier jemand mit, dem Easyjet vor kurzem eine Buchung annulliert hat und der mit der Airline die Option der anderweitigen Beförderung am ursprünglichen Reisetag mit einer anderen Airline "verhandlen" konnte? Wie ist da die Erfahrung aktuell?

 

Gerichtsgebühren sind abhängig vom Streitwert. Eine Gerichtsgebühr bei einem Streitwert bis 500 Euro beträgt 35 Euro. Bei einer Klage musst Du 3 Gerichtsgebühren einzahlen, daher auch die 105 Euro. Grundsätzlich fallen bei einer Beantragung eines Mahnbescheides 0,5 Gerichtsgebühren an, mindestens aber 32 Euro. 

 

Zu EasyJet kann ich leider nichts sagen. 

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21 hours ago, Andy said:

Ne Frage in eigener Sache: liest hier jemand mit, dem Easyjet vor kurzem eine Buchung annulliert hat und der mit der Airline die Option der anderweitigen Beförderung am ursprünglichen Reisetag mit einer anderen Airline "verhandlen" konnte? Wie ist da die Erfahrung aktuell?

Nein, gibt es bei easyjet NICHT! Es gab zumindest VOR Corona die Regelung, dass sollte easyjet es nicht gelingen, ich glaube binnen 5 Tagen, Dich an ein Zielort zu bringen, die Möglichkeit auf eine abdere Fluggesellschaft umzubuchen. Die Auswahl war extremst begrenzt, ich glaube auf Flybe, Jet2 etc.! Also am "unsprünglichen Tag" schon einmal garnicht!

 

Aktuell gab es einen Fall bei mir, dass ein easyjet Flug gestrichen wurde. Lt. Homepage bzw. Profilmanager gab es keine Erstattung (nur Umbuchung); jedoch wurde diese in der Flugstorno-Email angeboten. Mit Bezug auf die Email habe ich dann innerhalb von 7 Tagen mein Geld zurück erhalten (daran sollte sich LUFTHANSA mal ein Beispiel nehmen)!

Bearbeitet von debonair
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Am 5.6.2020 um 16:16 schrieb Guenni:

 

Ich ziehe meinen Hut vor jedem, der eine solche Gutmütigkeit und Geduld gegenüber einem großen Konzern zeigt. Bei mir wäre schon längst die schriftliche Mahnung per Einschreiben und 3-4 Wochen später der Mahnbescheid raus. Wenn ich schon als Verbraucher als Kreditgeber missbraucht werde, dann sollten es bei der Rückzahlung doch wenigstens noch ca 4% Zinsen p.a. zusätzlich sein;-)

 

Warum dann nicht gleich den Mahnbescheid?

 

Am 5.6.2020 um 19:59 schrieb Guenni:

Erst mit Eintritt des Verzugs kann ein Gläubiger gegen einen Schuldner gerichtlich vorgehen. Deswegen Mahnschreiben mit Fristsetzung, Nach ergebnislosem Ablauf: Bei https://www.mahngerichte.de/ den Mahnbescheid beantragen.

 

Warum kannst du ohne Verzug nicht gerichtlich vorgehen? Aber klar, für Zinsen und die Kostengrundentscheidung ist es besser, wenn Verzug schon vorliegt. Aber warum nochmals ein Mahnschreiben, wenn der fruchtlose Ablauf der gesetzlichen Frist schon Verzug herbeiführt?

 

Am 6.6.2020 um 12:42 schrieb emdebo:

Dann gleich Zahlungsklage (bis 5000 € beim zuständigen Amtsgericht) einreichen. Hierbei fallen Gerichtskosten an, die sich am Streitwert orientieren.Bis zu dieser Höhe braucht man auch nicht zwingend einen rechtlichen Beistand. 

 

 

Braucht man nicht, kann aber gehörig auf die Nase fallen, wenn man das Prozessrecht nicht kennt: richtige Anträge stellen, klug replizieren, taktische Manöver erkennen usw. Wenn die Sache so klar ist wie bei Corona-Flugannullierungen, dann zahlt am Ende ohnehin der Gegner den Anwalt.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb markusmint:

...

Warum dann nicht gleich den Mahnbescheid?

...

Aber warum nochmals ein Mahnschreiben, wenn der fruchtlose Ablauf der gesetzlichen Frist schon Verzug herbeiführt?

...

Ich bin da vielleicht etwas konservativ, aber meine Erfahrung ist, dass elektronisch oder telefonisch stattgefundene Kommunikation schwer nachweisbar ist. Wenn Du z.B. Emails über einen Provider verschickst und der Empfänger antwortet nicht darauf und Dein Provider gibt die entsprechenden Zeilen der Email-Logfiles nicht heraus, dann kannst Du den Eingang der E-Mail beim Mailserver des Empfänger-Unternehmens nicht nachweisen. Ähnliches gilt für Kontaktformulare, die Dir nach dem Absenden nicht eine Kopie Deines Anliegens per Email zusenden.

 

Wenn Du nun auf ein Gutscheinangebot mit Ablehnung antwortest, dann ist es für das später potentiell mögliche Gerichtsverfahren hilfreich, dass Du diese Antwort nachweisen kannst.

 

Außerdem falle ich nicht gleich mit der Tür ins Haus. Ich vertrete meine Anliegen zwar mit Nachdruck aber ich gebe meinem Gegenüber auch die Möglichkeit, einen Fehler zu korrigieren, selbst wenn ich vorher schon ahne, dass das nichts helfen wird. Ein bissi Höflichkeit im Geschäftsverkehr ist allemal sinnvoll, finde ich.

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Ich hänge mich jetzt einfach mal hier dran.  Ich habe am 10.03. einen Flug mit Pobeda  für den 14.03. für meine Freundin von Moskau nach Leipzig gebucht. Dann kam die Einstellung aller internationalen Flüge von Pobeda. Am 13.03. habe ich den kompletten Betrag wieder auf meiner Kreditkarte gehabt. Es funktioniert also sehr wohl, dass man Tickets zeitnah zurückerstatten kann. Ehrlich gesagt hätte ich damit nicht gerechnet. Ich habe mit Erstattungen von AF und LH andere Erfahrungen gemacht. Zugegeben ist das länger her. AF war 2010 und LH 2016.

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ich glaube 13.3. darf man nicht rechnen. Mir hat Ryanair (Lauda) mitte März einen Flug im Mai storniert und innerhalb von 2 Tagen überwiesen. Das deckt sich nicht mit dem, was man jetzt von Ryanair hört. Es kommt wohl (bei allen Airlines) darauf an, ob man am Anfang der Stornowelle war oder jetzt unter der Welle begraben ist

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Am 6.6.2020 um 12:42 schrieb emdebo:

Dem Mahnbescheid (Kosten online grob 33 €) wird im Allgemeinen zunächst und  in diesen Zeiten häufig obligatorisch vom Beklagten widersprochen und man verliert zumindest Zeit über ca. 3 Wochen. 

 

Dann gleich Zahlungsklage (bis 5000 € beim zuständigen Amtsgericht) einreichen. Hierbei fallen Gerichtskosten an, die sich am Streitwert orientieren.Bis zu dieser Höhe braucht man auch nicht zwingend einen rechtlichen Beistand. 

 

EW hat Widerspruch eingelegt. 

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Ist eigentlich JEDE Flugzeitenänderung ein Grund kostenlos zu stornieren ? 

Bei meinem Flug Hamburg-Kopenhagen-Palanga wurde der zweite Flug vorverlegt. Das ist eigentlich gut, weil ich nur noch 50 min Aufenthalt habe anstatt 2,5 Stunden. Coronabedingt haben sich meine Pläne aber geändert. Kann ich deshalb kostenlos stornieren ?

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Update vom heutigen Tag zur Erstattung meiner Lufthansa-Flüge:

 

Ich habe heute, genau 12 Wochen nach Stornierung der Flüge, mal wieder bei der Lufthansa angerufen. Und da ich mittlerweile relativ sauer bin, habe ich den freundlichen Herrn am Telefon sicher nicht allzu freundlich behandelt.

 

Nachdem er mich weder mit jemandem verbinden wollte und auch sein Chef angeblich nicht im Hause wäre, gab er mir jedoch den freundlichen Tipp, am besten mal einen online Mahnbescheid in Auftrag zu geben. Das wäre für mich ganz einfach und daraufhin würde die darauf hin würde die Lufthansa innerhalb von drei bis vier Tagen zahlen.

 

Das werde ich jetzt machen und vielleicht kann ich ja nächste Woche schon sagen, dass ich endlich mein Geld bekommen habe.

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vor 3 Stunden schrieb Burma:

Update vom heutigen Tag zur Erstattung meiner Lufthansa-Flüge:

 

Ich habe heute, genau 12 Wochen nach Stornierung der Flüge, mal wieder bei der Lufthansa angerufen. Und da ich mittlerweile relativ sauer bin, habe ich den freundlichen Herrn am Telefon sicher nicht allzu freundlich behandelt.

 

Nachdem er mich weder mit jemandem verbinden wollte und auch sein Chef angeblich nicht im Hause wäre, gab er mir jedoch den freundlichen Tipp, am besten mal einen online Mahnbescheid in Auftrag zu geben. Das wäre für mich ganz einfach und daraufhin würde die darauf hin würde die Lufthansa innerhalb von drei bis vier Tagen zahlen.

 

Das werde ich jetzt machen und vielleicht kann ich ja nächste Woche schon sagen, dass ich endlich mein Geld bekommen habe.

 

Von LH kann ich da nicht berichten, aber die Tochter EW hat erneut in zwei Verfahren sich gegen den Mahnbescheid gewehrt in dieser Woche.

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vor 14 Stunden schrieb Burma:

Update vom heutigen Tag zur Erstattung meiner Lufthansa-Flüge:

 

Ich habe heute, genau 12 Wochen nach Stornierung der Flüge, mal wieder bei der Lufthansa angerufen. Und da ich mittlerweile relativ sauer bin, habe ich den freundlichen Herrn am Telefon sicher nicht allzu freundlich behandelt.

 

Nachdem er mich weder mit jemandem verbinden wollte und auch sein Chef angeblich nicht im Hause wäre, gab er mir jedoch den freundlichen Tipp, am besten mal einen online Mahnbescheid in Auftrag zu geben. Das wäre für mich ganz einfach und daraufhin würde die darauf hin würde die Lufthansa innerhalb von drei bis vier Tagen zahlen.

 

Das werde ich jetzt machen und vielleicht kann ich ja nächste Woche schon sagen, dass ich endlich mein Geld bekommen habe.

Das wäre für mich auch sehr interessant... Meine Rückzahlung (von 13.3.) scheint auch recht weit unten auf dem Stapel zu liegen... :-(

Zwischendurch haben wir über eine gute Freundin und deren LH Reisebüro das nochmal im System checken lassen und sie meinte, dass das Geld jetzt innerhalb von 3 Wochen kommen solle... Das ist aber auch schon wieder 4 Wochen her. 

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  • 1 Monat später...
vor 14 Minuten schrieb QF002:

EW hat nach Widerspruch im Mahnverfahren nun bei einem Verfahren vor dem AG Düsseldorf anerkannt. 

Das scheint derzeit wohl überall Praxis zu sein...das erlebe ich gerade auch außerhalb der Airline-Branche. So kann meine seine Kunden natürlich auch verägern, vergraulen und Vertrauen zerstören:$

 

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  • 1 Monat später...

Ich habe vor kurzem Flüge bei Sun Express storniert, da ich nicht mehr in die Türkei möchte momentan. Da der Hinflug massiv geändert wurde war das auch kein Problem und Sun Express hat sofort (Kreditkarte) bzw. bei einem Mitreisenden innerhalb von 10 Tagen aufs Konto ausgezahlt. Top !

 

Allerdings hat man die jeweils 20 Euro für die XL Seats nur für eine Strecke erstattet, nämlich die die geändert wurde. Den Flugpreis des Rückfluges hat man erstattet, hier aber die 20 Euro einbehalten. Ist das so in Ordnung ?

Markus

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