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Flug annuliert, bei anderer Gesellschaft gebucht


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Guten Abend,

ich habe eine Frage bezüglich Umbuchung bei anderer Fluggesellschaft.

Mein Flug von Düsseldorf (DUS) nach Stockholm (NYO) und zurück wurde annulliert wegen des Virus (insg. 170 € für 4 Personen)



Da ich meinen Urlaub nicht umplanen kann und ich unbedingt dort sein muss, habe ich jetzt bei Lufthansa gebucht (insg. 660 € für 4 Personen).

Dieser geht von Frankfurt (FRA) nach Stockholm (ARN).

Bevor ich gebucht habe, habe ich bei Ryanair gefragt, ob ich die Kosten erstattet bekomme. Die nette Dame hat gesagt, dass Ryanair bis zu einer fünffachen Summe für die Kosten aufkommt. Das würde ja ungefähr hinkommen. Sie meinte nur, dass ich alle Quittungen aufbewahren sollte und nach der Reise das EU261 Formular ausfüllen soll.


Jetzt habe ich dennoch recherchiert und ich finde dazu nichts im Netz. Wollte mich die Dame einfach schnell loswerden?

Zudem stellt sich mir die Frage, ob ich wirklich bis zum Ende der Reise warten muss für die Erstattung oder ich jetzt schon das Formular ausfüllen kann. Da ich ja auch schon bei Lufthansa gezahlt habe.

Und auch, ob ich die 170 € jetzt schon zurückbuchen lassen soll... Das habe ich auch die Dame gefragt, aber sie hat schlechtes Deutsch gesprochen. Habe sie auch mehrmals gefragt, wie das ganze abläuft, aber es war sehr unverständlich.


Vielleicht hat ja hier der ein oder andere schon die Erfahrung gemacht. Wäre sehr lieb, wenn mir einer helfen kann :)

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Also, dann antworte ich mal, ohne den Anspruch auf umfassend zutreffende Richtigkeit zu erheben.
Es handelt sich ja um Ryanair, richtig?
Weder aus der EU261, noch aus den AGB von Ryanair ist mir bekannt, dass Ryanair in einem solchen Fall, einen bis zu 5-fachen Betrag ersetzen würde. Aus meiner Sicht hast Du hier nur den Anspruch auf Rückzahlung oder kostenlose Umbuchung bei Ryanair.

In der guten alten Zeit, als die Luftfahrt noch international reglementiert war, haben doe Airlines in solchen Fällen ganz unkompliziert sich gegenseitig geholfen und von Airline A auf Airline B umgebucht. Das geht heute, wenn überhaupt nur noch innerhalb einer Gruppe.
In der Nachricht von Ryanair wegen der Annullierung sind Dir aber doch die Möglichkeiten mitgeteilt worden, die Dir offenstehen.
Aber, an Deiner Stelle würde ich einen Reiserechtsanwalt fragen.

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vor 11 Stunden schrieb Sunny89:

Da ich meinen Urlaub nicht umplanen kann und ich unbedingt dort sein muss,

 

Das wird ein nicht durchführbares Unterfangen!

 

In den kommenden 3-6 Monaten wird es soetwas wie "Urlaubsreisen" schlicht nicht geben!

Vielleicht, mit sehr, sehr viel Glück können wir damit rechnen, dass unser Leben vor Ort, also in den Stadten und Gemeinden wo wir wohnen, wieder einigermassen "normal" abläuft.

Ostern, Pfingsten, Himmelfahrt hatte ich Städtetripps nach München, London, Hamburg geplant. Das wird nichts. Und im Juli sollte es nach Kanda und Alaska gehen. Auch hier sehe ich 0 Chance, dass das klappen könnte. Selbst der Sardinienurlaub im Oktober ist eigentlich schon so gut wie unmöglich.

Also ich nutze die Zeit, die ich zwangsläufig nun zuhause habe, um mir Gedanken zu machen, was ich alles selber stornieren kann/muss, wo ich auf die Airline, das Hotel oder den Theaterveranstalter warten muss, usw.

Das sind die jetzt anstehenden Probleme.

Eine geplante Reise doch irgendwie auf biegen und brechen zum gedachten Termin hin zu bekommen aber sicherlich nicht.

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In wie weit die Reisen gerechtfertig sind, möchte ich nicht bewerten.

 

Um daher zur Ausgangsfrage zu kommen, Stand heute habe ich noch nirgends vernommen, dass die EU261 Verordnung, die alle Rechte und Pflichten bei Flugunregelmäßigkeiten regelt, in welcher Form auch immer geändert/ ausgesetzt usw wird. Außergewöhnliche Umstände finden (grob umrissen) nur Anwendung auf die Entschädigungszahlung, das ist ja unstrittig gegeben.

Von daher hat Ryanair auf Wunsch des Kunden für eine alternative Beförderung zu sorgen, die Aussage, man soll selbst was buchen und die Kosten einreichen, geht ja auch in die Richtung. Ryanair hat hier das nötige Formular dafür: https://eu261compensationclaims.ryanair.com/ , da kann man seine Auslagen komplett online einreichen.

 

Das ist die graue Theorie (und auch nur meine Meinung und in keinster Weise als rechtliche Beratung zu verstehen). Und ob die heutigen Regelungen in der Praxis noch Anwendung finden (sei es durch Änderungen der EU261, veränderte Rechtssprechungen oder schlicht Insolvenzen die Ansprüche erheblich einschränken), das ist heute noch völlig ungewiss. Genau diese Zukunftsperspektiven kennen aber auch die Airlines und werden daher, so mein Gefühl, alles darein setzen, jeden Euro erstmal in der eigenen Kasse zu belassen (z.B. durch diese massiven Umbuchungsangebote), was natürlich aus Airline Sicht auch nachvollziehbar ist.

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