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Annulierter Flug und Erstattung


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Hi,

 

wir haben heute zufällig auf der Internetseite der Airline (SunExpress) erfahren, dass unser Flug nach Antalya am 26.04.20 annuliert wurde, da alle Flüge in die Türkei bis Ende April annulliert werden.

 

Unschön das zufällig auf der Internetseite zu lesen und nichts von der Airline direkt informiert zu werden. 

 

Die Airline will jetzt entweder umbuchen oder einen Gutschein für eine Umbuchung bis einschließlich 27.03.21 anbieten. Das kommt beides für uns nicht infrage und wir möchten die Ticketpreise inklusive Extrakosten Sitzplatzreservierung aufgrund der nicht erbrachte Leistung zurück erhalten.

 

Laut der Airline sei dies nur unter Geltung der Stornierungsbedingungen möglich. Also würden wir nur circa 50% zurück erhalten. Das kann doch nicht deren ernst sein?

 

Laut meiner Internetrecherche hat der Kunde die Wahl zwischen entweder umbuchen oder  Erstattung aller Kosten?

 

Was würdet ihr uns raten zu tun?

 

 

Bearbeitet von Cartel
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Ja, du hast theoretisch die Wahl zwischen den Beiden. 
 

Aber in dieser Zeit muss man mit Gutscheinen leben, aber der von Sunexpress sollte mindestens 1 Jahr gültig sein. Ich würde erstmal abwarten. Keine Airline gibt zur Zeit das Geld zurück, weil sie sonst Insolvenz anmelden müssen. 
Die Kulanzregeln ändern sich täglich.

Bearbeitet von chris_flyer
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Danke für eure Hilfe und das passt dann ja zu meinen gefundenen Quellen.

 

Würdet ihr erstmal abwarten? Viele Möglichkeiten habe ich ja sowieso nicht.

 

1. Mit der Airline weiterhin diskutieren, was nicht zielführend ist meiner Meinung nach.
2. MasterCard Chargeback anfordern
3. Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (geht soweit ich weiß erst im Nachhinein?)
4. Anwalt
 

 

SunExpress ist unkooperativ Gespräche bringen nicht viel. 

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Vielleicht kannst Du nochmal schreiben, ob Du eine Pauschalreisebuchung oder Einzelbuchungen gemacht hast. Ich vermute Letzteres. Wenn Einzelbuchungen, dann empfehle ich Dir, einen Anwalt vorsorglich einzuschalten.
Wegen Deines Punkt 2: Wann hast Du gebucht und bezahlt? Da gibt es Fristen zu beachten. Aber das sagt Dir auch der Anwalt.

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vor 43 Minuten schrieb aaspere:

Vielleicht kannst Du nochmal schreiben, ob Du eine Pauschalreisebuchung oder Einzelbuchungen gemacht hast. Ich vermute Letzteres. Wenn Einzelbuchungen, dann empfehle ich Dir, einen Anwalt vorsorglich einzuschalten.
Wegen Deines Punkt 2: Wann hast Du gebucht und bezahlt? Da gibt es Fristen zu beachten. Aber das sagt Dir auch der Anwalt.

Also wir haben alles einzeln gebucht.

 

Hin- und Rückflug für zwei Personen.

Hin am 26.04.20 mit SunExpress.

Rück am 10.05.20 mit Condor. Condor ist übrigens deutlich kooperativer und hätte erstattet, wenn die Situation jetzt im Mai auch so ist.

 

Mietwagen und insgesamt drei Unterkünfte. Die erste Unterkunft und der Mietwagen ist kein Problem zu stornieren.

 

Aber mit den anderen beiden Unterkünften wird es auch nicht ohne weiteres gehen. Airbnb stellt sich etwas quer...

 

Wegen deiner Frage zu Punkt 2. am 05.02. gebucht und bezahlt wobei ist dabei nicht sowieso der Leistungszeitpunkt entscheidend?

 

Und die Kosten für den Anwalt muss ich oder die Airline tragen??

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Wie beschrieben, Fluggesellschaft mit Frist anmahnen unter Bezug der EC261 vom 18/03/2020 und auf Chargeback hinweisen, nach Ablauf der Frist mit SOEP Kontakt aufnehmen (bzw. Chargeback einleiten) und ggfs. bei Nichterfolg mit der SOEP dann einen Anwalt einschalten. 

ODER gleich Chargeback bei Deiner Bank prüfen, denn der erste Weg wird Zeit kosten und sicher die Fristen vom Chargeback übersteigen. Allerdings sehe ich ggfs. eine rechtliche Gefahr, wenn Du einseitig den Vertrag mittels Chargeback ohne vorherige Mahnung aufkündigst. 

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vor 2 Stunden schrieb debonair:

Wie beschrieben, Fluggesellschaft mit Frist anmahnen unter Bezug der EC261 vom 18/03/2020 und auf Chargeback hinweisen, nach Ablauf der Frist mit SOEP Kontakt aufnehmen (bzw. Chargeback einleiten) und ggfs. bei Nichterfolg mit der SOEP dann einen Anwalt einschalten. 

ODER gleich Chargeback bei Deiner Bank prüfen, denn der erste Weg wird Zeit kosten und sicher die Fristen vom Chargeback übersteigen. Allerdings sehe ich ggfs. eine rechtliche Gefahr, wenn Du einseitig den Vertrag mittels Chargeback ohne vorherige Mahnung aufkündigst. 

Genauso mache ich es jetzt. Habe denen eine 7tägige Frist zur Erstattung schriftlich per Kontaktformular genannt. Darauf gibt's zum Glück auch eine automatische Eingangsbestätigung.

 

Anschließend werde ich ein chargeback durchführen. Mein Kreditkarteninstitut wäre auch bereit dafür.

 

Wie ist es denn bei den Unterkünften? Z.B. Airbnb? Gilt dasselbe Prinzip? Ich komme ja aufgrund der Reisewarnung bzw. Einreisesperre nicht hin. Habe somit auch ein Recht auf vollständige Erstattung oder?

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Also was die Airline macht ist mehr als dreist und frech.

 

Letzte Woche Donnerstag kam dann endlich Mal eine Email von SunExpress. In dieser wurde mir das erste Mal direkt schriftlich bekannt gegeben, dass der Flug nicht stattfindet (was schon lange fest steht).

 

Da wurde mir auch gleich in der E-Mail ein alternativ Flug am 01.05. (woher wissen sie, dass es dann wieder möglich ist zu fliegen?) angeboten, den ich abgelehnt habe und da auch direkt die Gutschrift anfordern konnte. Was ich auch getan habe und zum Glück einen Screenshot gemacht habe. 

 

Jetzt heißt es nämlich, dass eine Stornierung bzw. Anforderung einer Gutschrift nicht erfolgt sei. Trotz Screenshot und dass ich den Flug nicht mehr im System finden kann.

 

Laut Telefonhotline (die auch jedesmal 0,20€ kostet) habe ich auch grundsätzlich Recht. Sie können nur nichts machen, da sie Anweisung bekommen haben. Entweder Umbuchung oder Gutschein.

 

Auf meinen Ansatz, dass ich laut Gesetz Recht habe, bekam ich sogar Zustimmung. Aber die Anweisungen lassen denen keine andere Handhabe...

 

(Ich solle den Screenshot per Kontaktformular schicken, wenn es stimme werde es geprüft und eingeleitet. Bearbeitungszeit 4-6 Wochen Minimum....)

 

Der Hammer! So wird man gezwungen zum Rechtsanwalt zu gehen, wenn alles andere nicht klappt.

 

Ein Schlichtungsantrag ist bei der SOEP erst nach Ablauf der eigentlichen/ theoretischen Abflugdatums möglich oder?

 

Und gibt es eine Frist? Was ist zum Beispiel, wenn der " Streit" 2-3 Monate dauert? Der Flug geht ja theoretisch in drei Wochen. Gibt's da Probleme mit dem Anspruch?

 

 

Es ist absehbar, dass SunExpress nicht erstatten wird. Eine Schlichtung wird mit Sicherheit 2-3 Monate dauern. Unter dem Hintergrund und zusätzlich, dass eine Rechtschutzversicherung (maximales Risiko Selbstbeteiligung 150€) vorhanden ist, die zu Anfang Mai gekündigt ist.

 

Würdet ihr zum Rechtsanwalt oder die Schlichtung einleiten? Oder zuerst Schlichtung dann Rechtsanwalt? 

Bearbeitet von Cartel
Aktualisierung
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Wenn die Rechtsschutzversicherung zum Mai gekündigt ist, fürchte ich, wird diese in diesem Fall und der jetzigen Situation eine Übernahme der Anwaltskosten ablehnen.

Trotzdem würde ich Dir raten dringend eine nauf Reiserecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, damit dieser Dir Deine Möglichkeiten mit deren Chancen und Risiken darlegen kann.

Nach meinem Kenntnisstand verjähren Deine Ansprüche 2 Jahre nach dem geplanten Reiseende, also be iDir am 25.04.2022. Allerdings kann die Verjährung ausgesetzt werden, wenn ein Rechtsstreit anhängig ist. Aber auch das kann der Anwalt besser beantworten.

 

Aber egal welchen Weg Du beschreitest, die Chnce das Du Recht bekommst liegt wohl bei 100%. Die Chance, dass Du Dein Geld zurück bekommst liegt sicherlich auch sehr nahe an dieser Prozentzahl. Aber die Chance, dass das noch in diesem Jahr passiert liegt bei annähernd Null. Das Geld wirst Du dieses Jahr nicht wiedersehen.

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vor 4 Stunden schrieb jubo14:

Wenn die Rechtsschutzversicherung zum Mai gekündigt ist, fürchte ich, wird diese in diesem Fall und der jetzigen Situation eine Übernahme der Anwaltskosten ablehnen.

Trotzdem würde ich Dir raten dringend eine nauf Reiserecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, damit dieser Dir Deine Möglichkeiten mit deren Chancen und Risiken darlegen kann.

Nach meinem Kenntnisstand verjähren Deine Ansprüche 2 Jahre nach dem geplanten Reiseende, also be iDir am 25.04.2022. Allerdings kann die Verjährung ausgesetzt werden, wenn ein Rechtsstreit anhängig ist. Aber auch das kann der Anwalt besser beantworten.

 

Aber egal welchen Weg Du beschreitest, die Chnce das Du Recht bekommst liegt wohl bei 100%. Die Chance, dass Du Dein Geld zurück bekommst liegt sicherlich auch sehr nahe an dieser Prozentzahl. Aber die Chance, dass das noch in diesem Jahr passiert liegt bei annähernd Null. Das Geld wirst Du dieses Jahr nicht wiedersehen.

Das hatte ich schon gemacht und der Anwalt sagte schon sehr ähnliches wie du zusätzlich das die Airline sehr wahrscheinlich seine Kosten tragen müsse. Ich hatte der Airline eine 14-tägige Frist zur Erstattung genannt und warte nur ab, bis diese abläuft.

 

Uns geht's auch überhaupt nicht darum, dass Geld sofort zu bekommen. Eher, dass wir es überhaupt zu 100% bekommen. Aber dann bleibt wohl kein anderer Weg leider...

Bearbeitet von Cartel
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  • 3 Wochen später...

Die Frist wurde natürlich von der Airline ignoriert.

 

Die Kreditkartenfirma (Advanzia Bank) hilft uns auch nicht, da laut deren in den Mastercard regularien stehe, dass bei solch einem Fall, wenn einem ein Gutschein oder eine Erstattung angeboten werde kein Chargeback möglich wäre.

 

Das wir laut EC261/2004 als Kunde die Wahlmöglichkeit zwischen Erstattung und Gutschein/Umbuchung hätten war denen egal bzw. wurde ignoriert.

 

Ob das so rechtens ist?

 

Ist mir auch egal lassen jetzt rechtliche Schritte einleiten.

Bearbeitet von Cartel
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vor 30 Minuten schrieb emdebo:

Die EU-Kommission hat aktuell die Gutschein-Verpflichtung als "nicht konform mit EU-Recht" abgelehnt. 

Der Kunde hat ein Anrecht auf Erstattung, soweit er den Gutschein ablehnt. 

 

Nur wird er die Erstattung in diesem Jahr nicht bekommen!

Selbst wenn die Airline zahlen wollte, was sie nicht tut, dann hat sich schlicht kein Geld, dass sie Rückerstatten könnte.

Wenn nun zu viele Kunden darauf bestehen, und ihr Recht versuchen vor Gericht durchzusetzen, bleibt der Airline überhaupt nichts anderes übrig, als die Insolvenz anzumelden.

Das bedeutet dann wieder, dass alle Passagiere gleich behandelt werden. Alle bekommen garnichts!

 

Auch hier gilt er alte Leitsatz, dass Recht haben und Recht bekommen, zwei völlig unterschiedliche Dinge sind.

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Den Ärger über die Fluglinie kann ich ja noch verstehen.

Aber den über die Kreditkartengesellschaft nun wirklich nicht.

Eine Zahlung per Kreditkarte ist keine Versicherung, sondern erst einmal nur ein Kredit.

Wenn Du da auch noch eine Versicherung mit dabei haben willst, dann kostet das zusätzlich Geld.

Eine „normale“ Goldcard oder eine „Business-Card“ beinhaltet unter Umständen neben dem Zahlungsschutz von wenigen Wochen auch eine Reiserücktrittsversicherung. Hier wäre der Ansprechpartner also nicht die Kreditkartengesellschaft, sondern die Versicherung.

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Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Das Chargeback ist zum Beispiel für nicht erbrachte Leistungen oder bei Insolvenzen da, damit der Kunde an sein Geld zurück bekommt. 

 

Einige KK Unternehmen verweigern es wohl aus Angst, um ihren eigenen Hintern.

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