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Bundesregierung präsentiert Vorschlag zur Gutscheinregelung


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  • airliners.de Team
Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für eine Gutscheinlösung bei Flugstreichungen durch die Corona-Krise präsentiert. In einem Interview stellt EU-Verkehrskommissarin Adina Valean aber klar: Bislang sind Gutscheine nur bei Zustimmung des Kunden legal.

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Kann man nachlesen, wenn man dem Link im Artikel folgt.

Zitat

Die Regelung soll die Möglichkeit der Reiseveranstaltenden vorsehen, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Reisen anstelle der binnen 14 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:

 

  • Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche Rückversicherung
  • Härtefallklausel für Fälle, in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist
  • Gültigkeit des Gutscheins: 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten
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Angesichts der Tatsache, dass alle nun ins Leben gerufenen finanziellen Hilfspakete letztendlich durch den Steuerzahler getragen werden müssen, ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Fluggast per Gesetz nun auch noch gezwungen werden soll, der Airline einen zinsfreien Kredit zu gewähren. Ohne jede juristische Qualifikation, würde ich aus meinem natürlichen Rechtsempfinden behaupten, dass bei Nichterfüllung eines Vertrages geleistete Zahlungen zu erstatten sind. Die Fluggesellschaft hat keine Leistung erbracht und somit auch keinen Anspruch auf Entlohnung. So wenig wie die Fluggesellschaft die außergewöhnlichen Umstände zu verantworten hat, so wenig hat der Fluggast diese zu verantworten. Warum sollen die wirtschaftlichen Interessen der eine Seite mehr Schutz erfahren, als die der anderen Seite. Schon in der Finanzkrise, die keineswegs auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war, haben sich - nicht nur in Deutschland - weder Legislative noch Judikative auf die Seite der Geschädigten gestellt. Ob Finanzkrise, Dieselskandal oder Corona-Krise, der Staatsapparat hierzulande agiert offensichtlich gegen die wirtschaftlichen Interessen der Mehrheit. In dieser wirklich für alle schweren Zeit steht zu befürchten, dass die Corona-Krise noch weit in die Zukunft instrumentalisiert wird, um die unsoziale Umverteilungspolitik der vergangenen Jahrzehnte fortzusetzen und nun auch noch moralisch zu legitimieren. Das Beschwören der Solidarität in der Krise, soll die ökonomisch schwache Mehrheit auf wirtschaftliche Einschnitte ungeahnten Ausmaßes einstimmen. Die Privilegien der Profiteure unsozialer Politik werden diese Krise möglicherweise nicht nur überdauern, sondern noch weiter ausgebaut. Nach der Krise wird nichts mehr von der Systemrelevanz der Beschäftigten des Einzelhandels sowie des Gesundheits- und Transportwesens zu hören sein. Dann dominieren uns wieder die Herren in Nadelstreifen. Es ist aller größte Vorsicht geboten, wenn ein "Wir schaffen das" zu vernehmen ist. Ich bitte darum meine Gesinnung nicht dem Wählerlager der AfD zuzuordnen und wünsche Ihnen allen, dass Sie gesund bleiben.

Bearbeitet von bithunter
Ortographische und gramatikalische Korrekturen, Umformulierung
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vor 3 Stunden schrieb jubo14:

Kann man nachlesen, wenn man dem Link im Artikel folgt.

 

Das bezieht sich auf Pauschalreisen, nicht auf reine Flugbuchungen.

vor einer Stunde schrieb bithunter:

Warum sollen die wirtschaftlichen Interessen der eine Seite mehr Schutz erfahren, als die der anderen Seite.

 

Weil wir im Kapitalismus leben.

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