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EU rät Bürgern, Gutscheine zu akzeptieren - Staatsfonds sollen garantieren


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  • airliners.de Team
Die EU rät Kunden von Airlines und Reiseveranstaltern, in der Corona-Krise Gutscheine statt Bargeld-Erstattungen zu akzeptieren. Die Mitgliedstaaten sollen für den Werterhalt auch bei Insolvenzen garantieren. Der gesetzliche Anspruch auf Kostenerstattung bleibe aber.

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dasist schon ein doppelschneidiges Schwert, ein Gutschein.

Wenn ich als Kunde weiß, daß ich in absehbarer Zeit wieder fliegen werde, und der Schuldner (Airline) mir die dann benötigte Route anbietet, dann kann ich mit einem Gutschein leben.

Was aber ist, wenn die gewünschte bzw benötigte Route nicht angeboten wird, ich aber das Geld für einen Flug mit einem anderen Anbieter brauche? Oder wenn ich davon ausgehen kann, daß ich in absehbarer Zeit nicht mehr fliegen werde (ich denke hier an Urlauber, welche einen oder mehrere Flüge buchten, und die aus wirtschaftlichen Gründen b.a.w nicht in Urlaub können oder auch nur wollen.

Das Recht auf Erstattung nach BGB muss erhalten bleiben, ein Gutschein könnte zB mit einem "Wertaufschlag" versehen werden; dieser kann durchaus gering sein; dies könnte die Akzeptanz deutlich erhöhen.

Ich betone, das sehe ich nur für Flüge so; bei Pauschalreisen oder anderen Reisebuchungen sehe ich dies absolut konträr.

Und "ich" bin hier nicht ich selbst, ich meine den "Kunden allgemein"

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Gutschein schön und Gut aber die Bundesregierung vergisst hier den Reisenden. Der bleibt bei einer Pleite sitzen. Dem Bürger wird bei einer Pleite auch nicht geholfen. Aber da oben kommen nur blöde Ideen, der Bürger ist nicht da im Firmen zu sanieren und den Inhabern Ihren luxuriosen Lebensstandart zu finanzieren, den dieser ist nicht die Bank. Die Firmen bekommen doch Staatshilfen und warum soll der Bürger dafür blechen. Nach der Krise zahlen wir alle drauf. Wer glaubt das stimmt nicht wieder es schon sehen. Auch in diesen Staat gibt es Korruption.

Die Regierung nutzt die Krise um die Bürger in ein Glashaus zu stecken und um zu kontrollieren. Das war schon mal da bis 1989 und ich will das nicht wieder haben, merkt euch das da oben. 

 

Wir zahlen alle am Ende drauf

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vor 49 Minuten schrieb Rambo:

Gutschein schön und Gut aber die Bundesregierung vergisst hier den Reisenden. Der bleibt bei einer Pleite sitzen. Dem Bürger wird bei einer Pleite auch nicht geholfen. Aber da oben kommen nur blöde Ideen, der Bürger ist nicht da im Firmen zu sanieren und den Inhabern Ihren luxuriosen Lebensstandart zu finanzieren, den dieser ist nicht die Bank. Die Firmen bekommen doch Staatshilfen und warum soll der Bürger dafür blechen. Nach der Krise zahlen wir alle drauf. Wer glaubt das stimmt nicht wieder es schon sehen. Auch in diesen Staat gibt es Korruption.

Die Regierung nutzt die Krise um die Bürger in ein Glashaus zu stecken und um zu kontrollieren. Das war schon mal da bis 1989 und ich will das nicht wieder haben, merkt euch das da oben. 

 

Wir zahlen alle am Ende drauf

 

Das ist alles Rechtsbruch. Ich habe an Tag X zu den an Tag X geltenden AGB und den aktuellen Gesetzen gebucht mit allen Pflichten und Rechten.

 

Statt erstattung Gutschein oder 100 rollen Klopapier ? Nein, geht nicht. Ich war mir sicher über Erstazbeförderung oder Geld bei anulierung damit ich damit woanders Buche oder Das Auto nehmeder den Zug oder eine andere Airline

 

Esist genau wie die Rückwirkende Erhähung der Flugsteuer für schon gekaufte Tickets eine ungesetzliche nachträgliche änderung. Bei Ryanair konnte man da nochmal zurücktreten.

 

Wir haben schon zu 100% teilweise Monatelang oder sogar 1 Jahr vorher den kompletten Flug bezahlt und Kredit gegenen.

 

Da kann ich ja auch Brötchen kufen und eine Woche später kommt der Bäcker und will 20% mehr haben laut neuestem Gesetz.

 

Die Gutscheinlösung ist milde gesat eine Frechheit von immermehr inkompetenten Politikern

 

Die Politik sollte lieber etwas tun damit Flugtickets genauso abgesichert sind wie alle anderen Geschäfte. Alles ist versicherbar und abgesichert in Deutschland, nur keine Flugtickets und jetzt wid da noch mehr Schindluder zu lasten des kleinen Mannes betrieben

 

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Kunden der insolventen Thomas Cook Gruppe haben Ihr Geld noch nicht zurück und schon wieder sollen Reisende auf Geld warten.

Das übersteigt das Maß des Akzeptablen.Es kann doch nicht sein das wie in unserem Fall über 2000€ bislang durch sind und nun schon wieder Geld dazu kommt das als Darlehen gegeben werden soll. Danke das ist nicht auskömmlich oder durchdacht.

Aktionismus Pur.

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Sehe ich ähnlich. In meinem Fall sind es knapp 2.000 Euro für LH Flüge und knapp 6.000 Euro für die TUI Kreuzfahrt. Mal eben 8.000 Euro in Gutscheinen, wo das laufende Jahr durchgeplant ist und ich nicht weiß was nächstes Jahr ist kann nicht die Lösung sein.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe gestern mit Entsetzen gelesen das die Bundesregierung, rückwirkend a 08.03.2020, abweichend von den  geltend gesetzlichen Regelungen im BGB, eine Gutscheinlösung  für Pauschalreisen plant. Diese soll eine bisher nicht definierte Härtefallregelung beinhalten.

Sollte diese (unter EU Vorbehalt) geltende Lösung kommen beantrage ich bereits jetzt die Anwendung dieser Härtefallregelung .

Folgende Gründe untermauern mein Anliegen:

1.       Nach Buchung dieser hochpreisigen Reise (Reisepreis 20.000EUR) wurde ich  wegen Dienstunfähigkeit frühpensioniert.

2.       Zur Finanzierung des Reisepreises wurde ein Überbrückungsdarlehen aufgenommen. Dieses wurde durch den Verkauf der Altersvorsorge (Zwangsveräußerung des als Altersvorsorge gedachten Mehrfamilienhauses)abgelöst. Für die vorzeitige Darlehensablösung verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von 25.000EUR.  Der verbleibende Erlös in Höhe von 20.000EUR deckte gerade den Reisepreis.

3.       Ein Gutschein wäre sinnlos für uns, da aufgrund der geschilderten Tatsachen, eine derartig hochpreisige Reise nicht mehr möglich sein wird.

 

Folgende Fragen habe ich dazu noch:

1.       Nach geltender Rechtslage hätte der Reisepreis bereits meiner Kreditkarten gutgeschrieben werden müssen.

2.       Sollte diese Gesetzesänderung rückwirkend beschlossen werden so müssten alle Stornierungsvorgänge nach dem 08.03.2020 rückabgewickelt werden. Dies würde bedeuten das die Kunden bereits erhaltene Erstattungen wieder einzahlen müssen und dafür Gutscheine erhalten.

 Nach meinem Rechtsverständnis ist dies  eine, coronabedingte, einseitige Belastung der Verbraucher.

Folgende Aussage ist zutreffend:

Verluste werden sozialisiert – Gewinne werden privatisiert  

  

 

Ich bitte um umgehende Regulierung aufgrund der geltenden Gesetzeslage.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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Auha, hier werden nun aber einige Dinge in einen Topf geworfen.

 

@Jess Die Insolvenz der Thomas Cook Gruppe hat nun nichts mit Corona zu tun und erfolgte vorher.Und hier ist es leider so, dass alle die dort einen Flug gebucht hatten, der schon bezahlt ist, der dann aber nicht mehr stattgefunden hat, leider ein Problem haben.

Denn Ihr Anspruch gehört zu den Verbindlichkeiten der Insolvenzmasse. Da die Passagiere aber nachrangig bedient werden, würde ich das Geld abschreiben. (Es tröstet zwar nicht, aber ich selber habe noch ein Forderung von 3.400,- € an Air Berlin für einen Businessflug DUS-SFO, wo ich wohl auch nichts von wiedersehen werde.)

Anders sieht es bei gebuchten Pauschalreisen aus. Dort gibt es den Reisesicherungsschein. Hier sollte eine Erstatung über die Versicherung möglich sein.

 

@Burma ich sehe dem Ausfall einer Alaska-Kreuzfahrt von Vancouver aus entgegen. Flüge mit LH, Kreuzfahrt mit Cunard. Gleiches Problem, nur (leider) noch deutlich höhere Geldbeträge.)

Auch bei uns sieht es so aus, dass wir die Reise im kommenden Jahr unter keinen Umständen werden nachholen können.

Wer den Vorschlag zur Gutscheinregelung aber vollständig liest, kann erfahren, dass der Gutschein in einem bestimmten Zeitraum für eine Ersatzbuchung genutzt werden KANN, danach aber zwingend doch wieder auszuzahlen ist. Das Ganze soll durch eine Insolvenzversicherung, bzw. staatliche Bürgschaft abgesichert werden. Es ist natürlich blöd, wenn man nun einem Reiseveranstalter ein zinsloses Darlehen für 12 - 18 Monate geben soll, aber (siehe oben) wäre eine Insolvenz der Unternehmen eine Lösung? Sicher nicht! Das Geld für den Flug wäre komplett verloren. Und wenn TUI zusammenbricht, kommt wieder die deutsche Deckelung der Haftung in der Reise-Insolvenz-Versicherung zum Tragen, so dass auch dort nur ein Teil des Geldes wirklich zurück kommt.

Es ist nicht schön, aber besser etwas Geduld, als das Geld wirklich zu verlieren.

 

Und damit komme ich zu @heiki

Die Geschichte hört sich recht bitter an, nur muss ich sagen, dass ich sie eigentlich so nicht glauben!

Wenn die Reise gebucht wurde, und anschließend erfolgte die Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit, kann es nur ein eigentlich nur Unfall gewesen sein, da alles andere ja nicht so plötzlich und unerwartet kommt. In diesem Fall wäre ein "normale" Reaktion aber sicherlich ein sofortigen Rücktritt von der Reise, notfalls unter Verlust der 4.000,- € (20%) Anzahlung der Reise. Eine Reiserücktrittsversicherung würde aber selbst den Verlust der Anzahlung absichern.

Aber deswegen die Alterversorgung, also das Haus, zur Finanzierung der Reise verkaufen? Wobei mir, bei den im Raum stehenden Summen, auch die Phantasie fehlt, wie das zu einer Absicherung im Alter führen sollte. Da liest sich ehr wie eine sehr zweifelhafte Geldanlage.

Aber egal, lassen wir das so stehen.

Ich verstehe dann die beiden Fragen nicht. Jede für sich schon, nur passen sie doch nicht zusammen?

Ja, nach "alter" Gesetzeslage müsste das Geld rückerstattet werden. Nur ist die seit Corona quasi ausgesetzt. Und Corona ist doch wohl der Grund für den Reiseausfall.

Die zweite Frage verwirrt mich dann aber restlos.

Das liest sich, als ob das Geld schon wieder zurückerstattet wurde. Wo ist dann das Problem? Denn natürlich muss niemand das Geld, dass er bereits erstattet bekommen hat, wieder zurückgeben und bekommt dafür einen Gutschein. Der Resieveranstalter KANN einen Gutschein vergeben. Nur wenn er Geld erstattet hat, dann ist das endgültig.

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inzwischen frage ich mich, WARUM aus Berlin nicht endlich eine KLARE ANSAGE an die Veranstalter kommt, endlich mit den "nur-Reisegutschein-Angeboten" aufzuhören und ausschließlich Angebote mit "entweder Gutschein, der xxx enthält, oder Reisepreiserstattung innerhalb angemessener Bearbeitungszeit"  kommuniziert, und dies mit Reaktionpflicht des Kunden "ich wähle X oder Y"; dann herrschte Klarheit.

Den Glauben an diese Politiker habe ich längst verloren, da hat "Corona" dem nur noch das Sahnehäubchen aufgesetzt.

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Dann will ich Deinen Glauben mal etwas weiter erschüttern.

 

Die von Dir gewünschte klare Ansage kommt deshalb nicht aus Berlin, weil die Idee genau von dort stammt!

Die Regierung will diese Gutscheinlösung, damit man nicht auch noch alle Reiseveranstalter komplett samieren, bzw. verstsstlichen muss. Und ja, es ist die bewusste Entscheidung, die Verbraucher / Kunden dazu zu zwingen den Reiseveranstaltern ein quasi zinsloses Darlehen zu gewähren.

Und für alle, die es immer noch nicht verstanden haben, jeder der sein Geld zurück will, wird es zurück bekommen. Nur nicht jetzt, sondern erst Ende 2021.

Das ganze dient dem Erhalt der Tourismusbranche und soll dort möglichst viel Arbeitsplätze sichern.

 

Wenn ich alle von mir gebuchten Reisen in diesem Jahr zusammennehme, die ja wohl alle ausfallen werden, dann bin ich mit ener hohen fünfstelligen Summe dabei. Damit unterstütze ich die Airlines, Reedereien, Reiseveranstalter und Hotels. Und ja, ich glaube daran, dass diese Gutscheinlösung von der Regierung abgesichert sein wird.

 

Für mich ist das ein elementarer Bestandteil eines sozialen und solidarischen Zusammenlebens.

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Die ganzen Informationen zu diesem Thema sind (für mich) irgendwie nicht ganz eindeutig bzw verwirrend. Einerseits habe ich gelesen, dass es auf jeden Fall eine europäische und damit einheitliche Lösung geben soll (woran ich bei dem totalen Versagen der EU im Zuge der Coronakrise nicht glaube) und keinen deutschen Alleingang, und zweitens soll es jetzt unterschiedliche Lösungen geben für eine Pauschalreise einerseits und Nur-Flug Buchungen andererseits? Und die grundsätzliche Frage ist ja auch die, ob man Recht rückwirkend einfach so ändern kann/darf. Bie der Aushebelung unserer Grundrechte hab ich irgendwo ja Verständnis, weil es um Schutz vom Menschenleben geht, aber bei rein wirtschaftlichen Interessen von großen Unternehmen? Klar sind viele jetzt in ihrer Existenz bedroht und haben in der Summe auch eine gesellschaftliche Relevanz (Infrastruktur, Arbeitslosigkeit, etc), aber wo zieht man jetzt eine Grenze zu einer völlig beliebigen Rechtsbeugung?

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vor 12 Minuten schrieb Faro:

woran ich bei dem totalen Versagen der EU im Zuge der Coronakrise nicht glaube

Die EU hat eher langsam reagiert. Rückwirkend betrachtet hätte man die Außengrenzen viel schneller und schärfer schließen müssen.

 

Die langsame Reaktion hängt aber auch damit zusamnen, dass die Pandemie vor allem den Bereich Gesundheit betrifft und die EU hier keine eigenen Kompetenzen besitzt. Wo man Kompetenzen besitzt hat man relativ früh agiert, beispielsweise lief die koordinierte Beschaffung von Beatmungsgeräten schon Ende Januar / Anfang Februar an. 

 

vor 15 Minuten schrieb Faro:

und zweitens soll es jetzt unterschiedliche Lösungen geben für eine Pauschalreise einerseits und Nur-Flug Buchungen andererseits?

Es ist unterschiedlich geregelt weil es unterschiedliche Sachverhalte sind. Flugreisen werden über direkt geltendes EU-Recht abgewickelt. Pauschalreisen über indirekt geltendes Recht. Bei Flugreisen ist relativ klar, wo das Geld ist (Fluggesellschaften). Bei Pauschalreisen hängt eine Kette von Unternehmen dahinter. 

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Argumente von Jubo:

1. Dienstunfähigkeit wegen Verschlimmerung einer psyschichen Krankheit ((Reisefähigkeitt bestand trotzdem, deswegen Inanspruchnahme Reiserücktritt fraglich - trotz 100% Absicherung (könnte man bösartigerweise als Versicherungsbetrug bezeichnen) 

2. Verkauf für Ablösung Überbrückungsdarlehen-Aufnahme wäre bei normalem Geschehensablauf nicht notwendig gewesen

3. Reise wegen des 60.Geburtstages meiner Ehefrau (ist halt nur einmal im Leben)

4. Rückforderung der Anzahlungen-z.B. bei Insolvenz anfechtbar-warum 8. März

5.Reisebuchung Juni 2019-Abschluss des Feststellungsverfahrens Dezember 2019

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vor 14 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Die EU hat eher langsam reagiert. Rückwirkend betrachtet hätte man die Außengrenzen viel schneller und schärfer schließen müssen.

 

Die langsame Reaktion hängt aber auch damit zusamnen, dass die Pandemie vor allem den Bereich Gesundheit betrifft und die EU hier keine eigenen Kompetenzen besitzt. Wo man Kompetenzen besitzt hat man relativ früh agiert, beispielsweise lief die koordinierte Beschaffung von Beatmungsgeräten schon Ende Januar / Anfang Februar an. 

 

Es ist unterschiedlich geregelt weil es unterschiedliche Sachverhalte sind. Flugreisen werden über direkt geltendes EU-Recht abgewickelt. Pauschalreisen über indirekt geltendes Recht. Bei Flugreisen ist relativ klar, wo das Geld ist (Fluggesellschaften). Bei Pauschalreisen hängt eine Kette von Unternehmen dahinter. 

Danke für deine Antwort, Oliver. Nun ja, Stichwort zB freier Warenverkehr, EU-Bürger abgeschafft, jeder darf sich nur noch im Land seiner jeweiligen Nationalität aufhalten. Ist man Deutscher, Italiener oder Spanier, ist man automatisch hoch riskant und darf hier und da nicht mehr hin. Natürlich ist diese Krise außergewöhnlich und gewissen Begrenzungen der persönlichen Freiheit sind aus guten Gründen angezeigt, aber für so manche Aktion fehlt mir die sachliche Notwendigkeit. Erst so langsam scheint sich wieder eine Art von Zusammenarbeit zu entwickeln. Nun ja, warten wir es ab.

Soll die Gutscheinlösung denn nun für beide Reisearten gleichermaßen gelten oder nicht? Auch bei der LH finde ich die Informationen nicht ganz eindeutig, ob ich jetzt für den Gutschein nur eine neue Reise buchen kann oder ihn auf mehrere Reisen verteilen kann. Letzteres scheint bei British Airways der Fall zu sein. Wie gesagt, die Informationen finde ich zZt noch etwas uneindeutig und uneinheitlich.

 

Bearbeitet von Faro
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Nun das die Aussagen zu den Gutscheinen noch so unterschiedlich und schwammig sind, liegt schlicht daran, dass die Airlines im Moment auf Zeit spielen und auf die einheitliche EU-Regelung warten.

Derzeit spielen sie schlicht auf Zeit!

Ist das rechtlich sauber? Sicherlich nicht!

Und vielleicht sind auch Buchungen dabei, die dann überhaupt nicht unter die angedachte Regelung fallen.

Aber über all das können wir eigentlich erst dann verlässlich diskutieren, wenn dann die Lösung veröffentlicht ist und wir die Zeiten und Bedingungen kennen.

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vor 2 Stunden schrieb heiki:

Argumente von Jubo:

1. Dienstunfähigkeit wegen Verschlimmerung einer psyschichen Krankheit ((Reisefähigkeitt bestand trotzdem, deswegen Inanspruchnahme Reiserücktritt fraglich - trotz 100% Absicherung (könnte man bösartigerweise als Versicherungsbetrug bezeichnen) 

2. Verkauf für Ablösung Überbrückungsdarlehen-Aufnahme wäre bei normalem Geschehensablauf nicht notwendig gewesen

3. Reise wegen des 60.Geburtstages meiner Ehefrau (ist halt nur einmal im Leben)

4. Rückforderung der Anzahlungen-z.B. bei Insolvenz anfechtbar-warum 8. März

5.Reisebuchung Juni 2019-Abschluss des Feststellungsverfahrens Dezember 2019

 

Wenn bisher eine Arbeitsfähigkeit bestand, die nun nicht mehr gegeben ist, dann kann ich genau daraus auch den Reiserücktritt (aus gesundheitlichen Gründen) ableiten. Es gibt kaum ein besseres Argument um die Leistungen der Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Den Verkauf der Altervorsorge für eine Reise kann ich immer noch nicht im entferntesten nachvollziehen! Auch wenn derReisegrund sicherlich "etwas besonderes" rechtfertigt.

Bei Rest muss ich jetzt etwas raten, bzw. kombinieren.

Die Reise wurde im Juni 2019 gebucht und sollte in etwa jetzt stattfinden. (das vermute ich mal so)

Damit wurde im Juni die Anzahlung von 20% = 4.000,- € fällig. Die Restzahlung müsste dann 6 Wochen vor Reiseantritt, also in etwa im Februar fällig gewesen sein.

Wenn aber bereits im Dezember die Frühpensionierung erfolgte, damit die finanzielle Grundlage nicht mehr gegeben war, warum wurde die Reise nicht zu dem Moment storniert? Da wäre der Schaden maximal die 4.000,- € gewesen, den die Reiserücktrittskostenversicherung decken würde. Warum wurd also die Restzahlung überhaupt gemacht?

Und wenn die Anzahlung rückgefordert wurde, dann ist die Reise doch storniert. Und wenn sogar Geld rücküberwiesen wurde, ist das Geschäft komplett rückabgewickelt. Dann ist alles erledigt und ich kann die 20.000,- € nun überhaupt nicht mehr verstehen.

Das mit der Insolvenz verstehe ich hier leider überhaupt nicht.

 

Aber davon mal abgesehen, sollte die Gutscheinlösung dazu führen, dass man bis spätestens Ende 2021 eine Ersatzreise antreten kann, oder hier dann nach Ablauf dieser Zeit das Geld dann freilich sehr spät zurück bekommt.

Einer der Gründe warum die Regelung noch nicht final veröffentlicht wurde, ist ja eben die Insolvenzabsicherung. Die will die Bundesregierung sicherstellen. Ich denke mal, da tun sich andere Regierungen im Moment etwas schwerer, was die EU-Lösung nicht gerade beschleunigt.

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Jubo 14

Sorry wenn ich vielleicht etwas undeutlich formuliere:

Gesundheitszustand hat sich nur verschlechtert, jedoch Reisefähigkeit bestand durchehend

Reise war wegen dem Geburtstag meiner Frau durchgängig gewollt (trotz des größeren finanziellen Kraftakts wegen der Frühpensionierung) 

Reisebeginn wäre 19.03. gewesen

Anzahlung per Kreditkarte im Juli 2019

Restzahlung per Kreditkarte im Februar 2020

Es ist überhaupt noch nichts zurück überwiesen, jedoch ist die Reise aus mehreren Gründen in dieser Form nicht meht durchführbar:

1.Geburtstag meiner Frau ist vorbei

2.finanzielle Situation hat sich verschlechtert

3.Wenn wir verreisen sind wir an FTI  gebunden  

Was nützt mir ein Gutschein über 20.000EUR welcher eine Forderung meinerseits gegen FTI verbrieft  Was sind dies für Zustände wenn vom Schuldner die Darlehenskonditionen (Laufzeit und Zinssatz) diktiert werden. 

Zur Insolvenzsicherung durch den Staat:

Dieses Thema gab es zum Beispiel im Jahr 2005.

Kapitalanlagedienst PHOENIX -  nachweislich staatlich abgesichert  - wurde insolvent - staatliche Absicherung bis max.  20.000 EUR zu 90%????

Ist Zustand: FTI hat 20.000EUR von miir ohne jegliche Gegenleistung

 

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Vielleicht nochmal wegen der Insolvenz:

Insolvenzverwalter machen nichts lieber als Rückerstattungen (z.B. von einem insolvenzbedrohtem Reiseveranstalter) der  Insolvenzmasse zuzuführen. Dabei ist der Zeitpunkt entscheidend in dem schon die geringste Insolvenzbedrohung vorlag. Deswegen sind alle Rückzahlungen für nicht durchgeführte Reisen ab Coronabeginn in Gutscheine wandelbar. Wegen der Insolvenzsicherung durch den Staat bin ich mir nicht klar wie das funktioniert. Führt der Staat das Reiseunternehmen dann weiter oder wird einem insolventem Unternehmen für die Abwicklung der Gutscheinverbindlichkeiten Kapital zur Verfügung gestellt.

Meine Meinung ist:

Die Reisebranche gräbt sich mit dieser Lösung ihr eigenes Grab. Wer bezahlt im Vorfeld Leistungen wenn er damit rechnen muss im Reklamationsfall Gutscheine dieses Unternehmens zu bekommen, die ihn zwingen weiterhin Leistungen dieses Unternehmens in Anspruch zu nehmen, trotz des gestörten Verhältnisses.

 

Gewinne privatisiert man - Verluste sozialisiert man 

  

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Zitat jubo14

Dann will ich Deinen Glauben mal etwas weiter erschüttern...

dieser ist bereits erschüttert, aber meine Frage, "wann die Politik endlich miteiner klaren Ansage kommt" beruht eben darauf, daß eben zmindest teilweise EU-Recht anzuwenden ist, wobei eine EU-Einheitlichkeit angestrebt wird bzw genau genommen kommen muß (um sich als EU nicht unglaubwürdig zumachen), und eben die EU hat "die Unternehmen an Ihre RÜckzahlungspflicht erinnert". Genau daraus leite ich meine Forderung (s.o.) ab. Wie realistisch meine Vorstellungen sind, kann auch ich nicht sagen, aber ich erachte Verbraucherschutz als ein sehr hohes gut, welches in sooo vielen Lebensbereichten bereits vielfach mit Füssen getreten wurde...ist damit irgendwann Schluß, oder macht man das so weiter? Das ist hier meine Frage.

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vor einer Stunde schrieb heiki:

Gewinne privatisiert man - Verluste sozialisiert man 

 

Der Spruch wird durch Wiederholung auch nicht richtiger.

Wer bitte macht den in der jetzigen Situation Gewinne? Glaubst Du ernsthaft, dass bei FTI die Mitarbeiter durch die Gänge laufen, ind Hände klatschen und sich freuen, dass sie auf Deine Kosten einrichtig tolles Jahr verbringen können?

 

Ich kann Deinen Unmut zwar durchaus verstehen, zumal ich zwar nicht so finanziell angespannt, aber dennoch in der Selben Situation bin.

Trotzdem wie siehr denn die Alternative aus?

Wenn nun alle kunden das Geld für die ausgefallenen Reisen zurückverlangen, entsteht folgende Situation.

Bei Fluglinien werden die noch vorhandenen liquiden Mittel komplett abgezogen. Selbst wenn das Unternehmen prinzipiell überlebenfähig wäre, darf eine Airline ohne gesicherte Liquidität nicht operieren, ihr wird die Zulassung entzogen. Unternehmen weg, Arbeitsplätze weg und wahrscheinlich bekommen nicht alle Kunden ihr Geld wirklich zurück.

Bei Reiseveranstaltern ist es etwas komplizierter. Denn Dein Geld haben die ja nicht komplett behalten, sondern an diejenigen, die die Leistung wirklich erbringen, weitergegeben. Das können wiederum Airlines sein, aber auch Hotels, Reedereien, Eisenbahnunternehmen, usw. Der Kunde hat seinen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter, der wiederum seine Ansprüche bei den Leistungserbringern gelten machen kann/muss. Wenn die also dem Reiseveranstalter ihr Geld nicht zurückgeben, was sie im Moment mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht machen werden, hat Dein Reiseveranstalter überhaupt kein Geld, zumindest nicht in der Höhe, die er Dir schuldet. Ergebnis? Insolvenz, Geld für den Kunden weg. Deutschland hat eine maximale Deckungssumme für die Insolvenzversicherung festgesetzt. im Ergebnis die Kunden bekommen nur einen Teil ihres Geldes zurück.

 

Ergo hat man jetzt die Wahl zwischen zwei schlechten Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Man besteht auf der im Gesetz festgeschriebenen Regelung.

In Deinem Fall kannst Du Dir selber ausrechnen, wievile von Deinem Geld Du wiedersiehst. FTI hat einen Umsatz von über 3 Mrd. Euro, im Falle der Insolvenz sind aber nur 110 Mio Euro abgesichert. Rein rechnerisch kannst Du mit einer Rückzahlung von 750,-€ rechnen!

Möglichkeit 2: Die Kunden bekommen einen Gutschein, mit dem sie entweder bis ende 2021 eine neue Reise buchen können, oder aber sie bekommen Ende 2021 ihr Geld in voller Höhe zurück. In Deiem Fall also 20.000,-€

 

Somit würde der Verlust auf Deiner Seite eben eintreten, wenn Du auf Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bestehen würdest.

Mit der Gutscheinlösung ist Dein Verlust, dass Du 18 Monate nicht uneingeschränkt verfügen kannst. Zum Reisen könntest Du es nutzen, für alles andere musst du bis Ende 2021 warten.

 

 

 

 

vor 25 Minuten schrieb YankeeZulu1:

die EU hat "die Unternehmen an Ihre RÜckzahlungspflicht erinnert"

Dann hast Du das aber leider nicht vollständig gelesen.

 

Ja der zuständige Kommissar Didier Reynders hat gesagt:

Zitat

"Wir haben die Airlines und Reiseveranstalter an ihre Pflicht erinnert, die Verbraucher zu entschädigen."

 

Aber weiter heist es:

Zitat

"Das Risiko ist, dass die Veranstalter pleitegehen." Die Verbraucher müssten sich im Klaren darüber sein, dass bei vermehrten Firmenpleiten, "das Recht auf Rückerstattung nicht mehr viel wert ist"

 

Und abschließend heist es:

Zitat

Die Kommission arbeite deshalb derzeit an einem System abgesicherter Gutscheine. Demnach sollen die Mitgliedstaaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Reisegutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren.

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Mir fehlt im Moment halt nur die mangelnde Klarheit und hoffe auf eine schnelle (rechtlich abgesicherte) Regelung, damit man weiß, woran man ist.

Ich persönlich könnte mit einer Gutscheinlösung leben, die mir größtmögliche Flexibilität gibt, das heißt ein großes Zeitfenster (bis Ende 2021 ist dabei okay), anwendbar auf verschiedene Buchungen, ggf übertragbar auf andere Personen, etc und natürlich eine Absicherung des Gutscheinbetrages. Grundsätzlich sollte man für (Urlaubs-)Reisen ohnehin kein Geld ausgeben, dass man nicht "über" hat und hätte man die (Oster-)Reise jetzt angetreten, wäre das Geld ja auch weg, nur man hätte die Gegenleistung dafür bekommen. Und ob ich jetzt mein (ja bereits ausgegebenes) Geld zu 0,001% auf irgendeinem Konto liegen habe oder zu 0,0% bei Lufthansa und Co., das ist auch fast egal. Wenn die Coronakrise vorbei ist, werden die meisten Leute weiter auf Reisen gehen und den Gutschein einlösen können.

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Hallo Jubo,

nach meinem Kenntnisstand werden die 110 Mio Haftsumme bei Pauschalreiseunternehmen nicht am Umsatz sondern aus der Quote Forderungen-Verbindlichkeiten errechnet. Als erstes bezahlt man den Insolvenzverwalter (fürstlich). Zusätzlich müsste das Unternehmensvermögen verwertet werden.  Nach meinem Kenntnisstand hätte die Bundesrepublik nach der Thomas Cook Pleite diese Regelung ohnehin modifizieren müssen, so dass schon wegen  der Versäumnis Staatshaftung vorliegt.

Zusätzlich wurden  FTI allein ungefähr 1,8 Mrd EURO Staatshilfen zugesagt. Bei TUI war es noch ein Stück mehr. Die kleinen Reiseveranstalter werden im Regen stehen gelassen und wahrscheinlich aus dem Markt gedrängt. Mein Mitleid mit FTI hält sich in Grenzen. Ich glaube nicht das die Manager auf ihre Gehälter wegen der Krise verzichten. 

Um die Rückzahlungsverpflichtungen zu ermitteln müsste man wahrscheinlich über den Marktanteil gehen (FTI hat wohl einen relativ geringen Anteil). 

Es ist die Stunde der Juristen:

Insolvenzverwalter - sind immer die größten ewinner

Rechtsanwälte  - sehr viel Arbeit ist zu erwarten

Steuerberater  - die Banken werden haufenweise Unterlagen anfordern

  

 

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Noch eine Anmerkung:

ich hätte kein Problem wenn man eine Zwangsgutscheinobergrenze (max. 5.000EUR) festlegen würde. Dies würde Geringverdiener komplett befreien und für alle eine überschaubare Höhe schaffen.

Leider denke ich jedoch dass die Unmengen von geringen Reisepreisen das Problem sind.

Aber vielleicht hat jeder seine eigene Meinung dazu.

Die Prüfung einer Härtefallgrenze würde m.E. zu einem Bürokratiemonster werden.   Außerdem - wem obliegt die Beurteilung. 

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